Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2662 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1047 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/2425 Finanzierung des Schwimmbades Am Brauhausberg, Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 1047 vom 28.08.2015: 1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand dar? 2. Auf die Kleine Anfrage 469 vom 02.04.2015 antwortete die Landesregierung, seit dem 08.01.2015 keine weitere Korrespondenz mit der Stadt Potsdam gehabt zu haben. Gibt es bis heute weitere Korrespondenz (mündlich/ schriftlich), wenn ja welcher Art und welchen Inhaltes? 3. Inwiefern ist die Aussage der Stadt Potsdam richtig, dass sie in engem Kontakt mit der Landesregierung stehe? 4. Laut aktueller Presseberichterstattung hat das Land Unterlagen nachgefordert (PNN vom 24.08.2015). Welche Unterlagen haben gefehlt, wann wurden diese bei der Stadt Potsdam eingefordert und wann hat die Stadt Potsdam diese nachgereicht ? 5. Die Landesregierung hat erklärt (PNN vom 24.08.2015), die Verzögerung der Bürgschaftsgenehmigung sei darin begründet, dass „auch die Belastbarkeit der Stadtwerke geprüft werden [müsse]“. Hat die Landesregierung bis heute alle erforderlichen Unterlagen von den Stadtwerken Potsdam GmbH und von der Stadt Potsdam erhalten, um die Genehmigung der Bürgschaft prüfen zu können? 6. Der Chef der Stadtwerke Potsdam GmbH hat bereits im März 2015 die Öffentlichkeit wissen lassen, dass die Stadtwerke auch ohne eine Bürgschaft der Stadt Potsdam kreditwürdig seien. Wie erklärt sich demnach der Umstand, dass dem kommunalen Unternehmen Stadtwerke Potsdam GmbH bisher offenbar noch kein Bankkredit ausgereicht wurde? 7. Benötigen die Stadtwerke Potsdam GmbH nach Ansicht der Landesregierung die Bürgschaft der Stadt Potsdam, um günstigere Kreditkonditionen zu erhalten oder als Voraussetzung, um grundsätzlich einen Kredit zu erhalten? 8. Inwieweit ist nach jetzigem Kenntnisstand der Landesregierung die Stadt Potsdam bürgschaftsfähig, um den erforderlichen Kredit der Stadtwerke Potsdam GmbH abzusichern? 9. Die Stadt Potsdam hat aktuell mehrfach verkündet, dass die bevorstehende Entscheidung der Landesregierung keinen Einfluss auf den Bau des Schwimmbades habe. Wie realistisch ist die Annahme, dass die Landesregierung die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme durch die Stadt Potsdam ablehnen wird? 10. Wann ist seitens der Landesregierung mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen ? 11. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über die Gesamtkosten des Bauvorhabens? 12. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Finanzierungsstruktur des Bauvorhabens? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand dar? Frage 2: Auf die Kleine Anfrage 469 vom 02.04.2015 antwortete die Landesregierung, seit dem 08.01.2015 keine weitere Korrespondenz mit der Stadt Potsdam gehabt zu haben . Gibt es bis heute weitere Korrespondenz (mündlich/ schriftlich), wenn ja welcher Art und welchen Inhaltes? Frage 4: Laut aktueller Presseberichterstattung hat das Land Unterlagen nachgefordert (PNN vom 24.08.2015). Welche Unterlagen haben gefehlt, wann wurden diese bei der Stadt Potsdam eingefordert und wann hat die Stadt Potsdam diese nachgereicht? Frage 5: Die Landesregierung hat erklärt (PNN vom 24.08.2015), die Verzögerung der Bürgschaftsgenehmigung sei darin begründet, dass „auch die Belastbarkeit der Stadtwerke geprüft werden [müsse]“. Hat die Landesregierung bis heute alle erforderlichen Unterlagen von den Stadtwerken Potsdam GmbH und von der Stadt Potsdam erhalten , um die Genehmigung der Bürgschaft prüfen zu können? Frage 8: Inwieweit ist nach jetzigem Kenntnisstand der Landesregierung die Stadt Potsdam bürgschaftsfähig, um den erforderlichen Kredit der Stadtwerke Potsdam GmbH abzusichern ? Frage 9: Die Stadt Potsdam hat aktuell mehrfach verkündet, dass die bevorstehende Entscheidung der Landesregierung keinen Einfluss auf den Bau des Schwimmbades habe. Wie realistisch ist die Annahme, dass die Landesregierung die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme durch die Stadt Potsdam ablehnen wird? Frage 10: Wann ist seitens der Landesregierung mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen? Frage 11: Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über die Gesamtkosten des Bauvorhabens ? Frage 12: Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Finanzierungsstruktur des Bauvorhabens ? zu den Fragen 1, 2, 4, 5, 8, 9, 10, 11 und 12: Der Antrag der Landeshauptstadt Potsdam auf Genehmigung der Bürgschaften für die von der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) aufzunehmenden Kredite befindet sich derzeit in der kommunalaufsichtlichen Prüfung. Solange diese nicht abgeschlossen ist, können Auskünfte in der Sache nicht erteilt werden, auch um die schutzwürdigen Interessen der Landeshauptstadt Potsdam zu wahren. Mit einer Entscheidung ist in Kürze zu rechnen. Frage 3: Inwiefern ist die Aussage der Stadt Potsdam richtig, dass sie in engem Kontakt mit der Landesregierung stehe? zu Frage 3: Die Aussage der Landeshauptstadt Potsdam ist zutreffend. Frage 6: Der Chef der Stadtwerke Potsdam GmbH hat bereits im März 2015 die Öffentlichkeit wissen lassen, dass die Stadtwerke auch ohne eine Bürgschaft der Stadt Potsdam kreditwürdig seien. Wie erklärt sich demnach der Umstand, dass dem kommunalen Unternehmen Stadtwerke Potsdam GmbH bisher offenbar noch kein Bankkredit ausgereicht wurde? Frage 7: Benötigen die Stadtwerke Potsdam GmbH nach Ansicht der Landesregierung die Bürgschaft der Stadt Potsdam, um günstigere Kreditkonditionen zu erhalten oder als Voraussetzung, um grundsätzlich einen Kredit zu erhalten? zu den Fragen 6 und 7: Erfahrungen haben gezeigt, dass Kredite, die kommunal verbürgt wurden, in der Regel günstigere Konditionen verzeichnen. Ob von der SWP nachgefragte Banken die Kreditzusage von einer Absicherung durch eine städtische Bürgschaft abhängig gemacht haben, ist der Landesregierung nicht bekannt.