Datum des Eingangs: 09.12.2014 / Ausgegeben: 15.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/267 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 61 des Abgeordneten Péter Vida fraktionslos Drucksache 6/122 Regionalbahnen durchfahren Bahnhöfe ohne Halt - Sorgen beim RE4 Wortlaut der Kleinen Anfrage 61 vom 17.11.2014 Wie bekannt mehren sich die Beschwerden, dass die Bahnanbindung insbesondere in den ländlichen Gemeinden Brandenburgs immer weiter ausgedünnt wird. In vielen Fällen durchfahren die Regionalbahnen die Bahnhöfe ohne Halt. Seit Kurzem ist auch die RE-Linie 4 von entsprechenden Maßnahmen betroffen. Der Bahnhof Buschow (Gemeinde Märkisch-Luch, Havelland) wird beispielsweise nur noch in den Morgenstunden stündlich angefahren - in den Abendstunden fährt der RE4 zwar stündlich, hält jedoch nur noch alle zwei Stunden . Bemerkenswert dabei ist, dass der Bahnhof erst im Jahr 2012 renoviert wurde. Die durch eine Durchfahrt gewonnene minimale Zeit- und Kostenersparnis wiegt die reduzierte Taktfrequenz nicht auf, zumal die öffentlichen Verkehrsmittel durch dieses Vorgehen massiv an Attraktivität verlieren. Ebenso werden die betroffenen Gemeinden weniger attraktiv, da sie quasi vom regulären Nahverkehr und damit von Arbeitsplätzen und Freizeitangeboten abgehängt werden. Die sich dadurch zwangsläufig reduzierenden Fahrgastzahlen könnten aus Sicht der betroffenen Bürger später zum Anlass genommen werden, den Bahnhof ganz aufzugeben. Die Folgen wären Wegzug und eine Zunahme des umweltschädlichen Straßenverkehrs. Umgekehrt könnte ein regelmäßiger, stündlicher Halt auch am Abend der Gemeinde neue Impulse verleihen und zum Zuzug von Pendlern führen. Ich frage die Landesregierung: 1. Kann die Landesregierung ihren Einfluss auf die Deutsche Bahn (beispielsweise über den VBB) nutzen, um die Regionalbahn RE4 zukünftig auch am Abend stündlich am Bahnhof Buschow halten zu lassen? 2. Ist seitens der Landesregierung das Vorgehen der Deutschen Bahn, mit steuerlich bezuschussten Regionalbahnen reguläre Bahnhöfe ohne Halt zu durchfahren, abgesprochen? 3. Welche Kostenersparnis ergibt sich aus einer Zugdurchfahrt ohne Halt gegenüber einem regulären Halt des RE4 am Bahnhof Buschow und anderen etwaig ohne Halt durchgefahrenen Kleinbahnhöfen ? 4. Ist der Landesregierung bekannt, für welche Bahnhöfe der Linie RE4 geplant ist, die Bahn zukünftig häufiger halten zu lassen? 5. Ist der Landesregierung bekannt, für welche Bahnhöfe der Linie RE4 geplant ist, die Zugdurchfahrten ohne Halt auszuweiten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Kann die Landesregierung ihren Einfluss auf die Deutsche Bahn (beispielsweise über den VBB) nutzen, um die Regionalbahn RE4 zukünftig auch am Abend stündlich am Bahnhof Buschow halten zu lassen?. Frage 2: Ist seitens der Landesregierung das Vorgehen der Deutschen Bahn, mit steuerlich bezuschussten Regionalbahnen reguläre Bahnhöfe ohne Halt zu durchfahren, abgesprochen? Frage 3: Welche Kostenersparnis ergibt sich aus einer Zugdurchfahrt ohne Halt gegenüber einem regulären Halt des RE4 am Bahnhof Buschow und anderen etwaig ohne Halt durchgefahrenen Kleinbahnhöfen? Frage 4: Ist der Landesregierung bekannt, für welche Bahnhöfe der Linie RE4 geplant ist, die Bahn zukünftig häufiger halten zu lassen? Frage 5: Ist der Landesregierung bekannt, für welche Bahnhöfe der Linie RE4 geplant ist, die Zugdurchfahrten ohne Halt auszuweiten? Zu Frage 1 bis 5: Das Land Brandenburg ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg Aufgabenträger für den schienengebundenen Nahverkehr (SPNV) im Land. Die Konzeption der Linien und die Bedienung einzelner Halte orientieren sich an dem von der Landesregierung erarbeiteten und im Benehmen mit dem Landtag verabschiedeten Landesnahverkehrsplan (LNVPl 2013-2017). Neben den nahverkehrlichen Aspekten sind sowohl rechtliche und finanzielle wie betriebliche und infrastrukturelle Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Das Angebot für Buschow hat die Landesregierung in der Vergangenheit aufgewertet. Die Bedienung des Bahnhofes erfolgt nach dem aktuellen Konzept nicht im RB- sondern ausschließlich im RE-Verkehr. Die Landesregierung plant die Fortführung des bestehenden, an der erreichbaren Nachfrage ausgerichteten und bis heute bewährten Angebotes. Änderungen der Bedienung der Bahnhöfe und Haltepunkte der RE-Linie 4 sind nach dem LNVPl 2013-2017 nicht vorgesehen. Regionalexpresslinien (RE) ermöglichen im Gegensatz zur Regionalbahn (RB) schnelle Verbindungen zwischen Oberzentren. Außerhalb der RB- und S-Bahn-Netze im Ballungsraum erfolgt die Bedienung der Unterwegshalte in angemessenem Umfang, d. h. ggf. nicht auf allen Fahrten. Die Kostendifferenz zwischen einem stündlichen Halt und einem zweistündlichen Halt beläuft sich bei einer Streckenhöchstgeschwindigkeit von 160 km/h und einem Zug mit vier Doppelstockwagen auf etwa 80.000 Euro pro Jahr und Station. Um eine dauerhafte und optimale Bedienung der Linie zu gewährleisten, ist bei geringeren Nachfragewerten die Relation von Kosten und Nutzen zu betrachten.