Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2692 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1076 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/2497 Belasten Klagen von Asylbewerbern Brandenburger Verwaltungsgerichte? Wortlaut der Kleinen Anfrage 1076 vom 8. September 2015: Laut MAZ (vom 16.08.2015) kommen Verwaltungsgerichte zunehmend schwerer mit der großen Zahl von Verfahren klar. In einigen Ländern drohe sich die Zahl der Klagen zu vervielfachen, wie eine Umfrage der Deutschen Presseagentur ergab. BadenWürttemberg rechne mit rund 12.000 neuen Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten – in etwa dreimal so viele wie 2012, wie aus einer Stellungnahme des Justizministeriums auf einen CDU-Antrag im Landtag hervorgehe. In Rheinland-Pfalz zeichne sich im Vergleich zum Vorjahr eine Verdopplung ab. Auch in NordrheinWestfalen , Sachsen, Berlin, Thüringen, Hessen, Schleswig-Holstein, MecklenburgVorpommern und Brandenburg häufen sich Asylverfahren. Das lasse auch die Verfahrensdauer an vielen Orten steigen. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) würden im Jahr 2014 gegen vier von zehn Entscheidungen des Bundesamtes geklagt. Häufig handelte es sich um Menschen aus Serbien, Mazedonien und der Russischen Föderation. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wie viele Klagen werden derzeit an Brandenburger Verwaltungsgerichten bearbeitet ? 2.) Wie lange dauern die Verfahren im Durchschnitt? 3.) Behindern diese Verfahren die Arbeitsfähigkeit der Verwaltungsgerichte? 4.) Wie gedenkt die Landesregierung bei der angespannten Personallage der neuen Entwicklung Rechnung zu tragen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Klagen werden derzeit an Brandenburger Verwaltungsgerichten bearbeitet ? zu Frage 1: Die Landesregierung versteht die Frage dahingehend, dass die Zahl der verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren und nicht die der gesamten bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Klageverfahren abgefragt werden soll. Die Geschäftszahlen für die Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten stellten sich im I. und II. Quartal des Jahres 2015 wie folgt dar: Jahr/Quartal Neuzugänge erledigte Verfahren Bestand am Ende des Berichts - zeitraumes Verhältnis erl. Verfahren zu den Neuzugängen durchschnittl. Verfahrensdauer Klagen in Monaten durchschnittl. Verfahrensdauer Eilverfahren in Monaten I. Quartal 2015 1.160 719 1.951 62,0 % 9,2 1,2 II. Quartal 2015 1.354 955 2.350 70,5 % 6,5 1,6 Zusammen/ Durchschnitt 2.514 1.674 2.350 66,6 % 7,8 1,4 Diese Daten beruhen auf den Angaben, die von den brandenburgischen Verwaltungsgerichten erhoben und vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg quartalsweise zusammengetragen und ausgewertet werden. Eine nach Monaten aufgeschlüsselte Darstellung lässt das statistische Zahlenmaterial mithin nicht zu. Die statistischen Daten liegen aktuell bis einschließlich II. Quartal 2015 vor. Frage 2: Wie lange dauern die Verfahren im Durchschnitt? zu Frage 2: Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Klagen und Eilverfahren in Asylsachen im I. und II. Quartal des Jahres 2015 lässt sich aus der in der Antwort zu Frage 1 eingefügten Tabelle ablesen. Frage 3: Behindern diese Verfahren die Arbeitsfähigkeit der Verwaltungsgerichte? zu Frage 3: Die Zahl der im ersten Halbjahr bei den Verwaltungsgerichten eingegangenen Asylverfahren lässt für das Jahr 2015 einen erheblichen Anstieg gegenüber den Eingangszahlen im Jahr 2014 erwarten. Frage 4: Wie gedenkt die Landesregierung bei der angespannten Personallage der neuen Entwicklung Rechnung zu tragen? zu Frage 4: Grundsätzlich stellt die zunehmende Zahl von Asylbewerbern die Justiz vor ähnlich große Herausforderungen, wie sie sich in vielen anderen Politikbereichen ausmachen lassen. Wegen der gestiegenen Belastung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen werden diese in Kürze durch die Neueinstellung von zwei weiteren Richtern/- innen verstärkt werden. Darüber hinaus hat die Landesregierung in Brandenburg eine Bundesratsinitiative beschlossen, durch neue Gerichtszuständigkeitsregelungen die Asylverfahren nach Herkunftsländern auf einzelne Verwaltungsgerichte konzentrieren zu können. Dies würde eine Spezialisierung der Verwaltungsgerichte auf bestimmte ihnen zugewiesene Asylherkunftsländer ermöglichen. Im Ergebnis könnte damit eine effektivere Gestaltung der verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren erreicht werden, die mittelfristig ebenfalls zu einer Entlastung der Verwaltungsgerichte bei der Bewältigung der Aufgaben in diesem Bereich beitragen würde. Da die Geschäftsentwicklung maßgeblich für die Bemessung des Personalbedarfs ist, wird selbstverständlich auch die Entwicklung der Eingangszahlen weiter beobachtet und fortlaufend die Erforderlichkeit von weiteren Maßnahmen geprüft. Allerdings lässt sich die künftig langfristig zu erwartende Anzahl der eingehenden asylgerichtlichen Verfahren trotz der insgesamt steigenden Flüchtlingszahlen nicht verlässlich prognostizieren. Denn die Anzahl der Verfahrenseingänge in diesem Bereich hängt maßgeblich von einer Reihe von nicht vorhersehbaren Faktoren ab, wie etwa von der gesamtpolitischen Situation und der Entwicklung der Flüchtlingsströme, der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und nicht zuletzt von der Klagebereitschaft der Asylsuchenden.