Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2695 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1094 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/2554 Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 1094 vom 10.9.2015: Seit Juni 2008 gibt es in Brandenburg das zentrale Einladungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Alle Kinder werden schriftlich zu den sogenannten U– Untersuchungen U6 bis U9 sowie zur J1 eingeladen. Das Einladungs- und Rückmeldewesen ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheitsvorsorge von Kindern und Jugendlichen. Die Untersuchungen dienen auch der Prävention und Früherkennung von Kindesvernachlässigung und –misshandlung sowie von psychischen und sozialen Störungen . Mit dem neuen Präventionsgesetz vom 17.12.2014 hat die Bundesregierung zusätzliche Präventionsangebote geschaffen und die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche ausgeweitet. Neu eingeführt wurden die „U10“ und „U11“ für Grundschüler und die „J2“ für Jugendliche. Die hierfür zur Verfügung stehenden Finanzmittel wurden von 80 auf 300 Mio. Euro aufgestockt. Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wurden die U- und J-Untersuchungen seit 01.01.2014 in der Landeshauptstadt Potsdam in Anspruch genommen? zu Frage 1: Bei den Schuleingangsuntersuchungen, die die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste durchführen, werden die Teilnahmeraten bei den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 erfasst. Durch das zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen hat sich z. B. die Rate der an der U8 teilnehmenden Potsdamer Kinder von 85,6 % bei Einschülerinnen und Einschülern des Jahres 2008 auf 93,6 % im Jahr 2014 erhöht (Steigerung um 9,3 %). Die Wahrnehmung der U9 stieg von 78,9 % in 2008 auf 88,7 % bei Einschülerinnen und Einschülern des Jahres 2014 (Steigerung um 12,5 %). Der Anteil der Potsdamer Jugendlichen, die Angaben zur J1 machen können, ist noch nicht zufriedenstellend (2009: 40 %; 2014: 63 %). Von diesen Jugendlichen gaben bei der Schulabgangsuntersuchung 2009 32,2 % an, die J1 wahrgenommen zu haben. Von den Schulabgängerinnen und -abgängern 2014 waren es 61,1 %. Frage 2: Inwieweit hat sich in Potsdam das zentrale Einladungswesen nach Auffassung der Landesregierung bewährt? zu Frage 2: Das Zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen hat sich aus Sicht der Landesregierung in seiner jetzigen Form bewährt. Wie aus der Beantwortung aus Frage 1 ersichtlich ist, wurden bei den Früherkennungsuntersuchungen die Teilnahmeraten erhöht. Gerade bei Familien mit einem niedrigen Sozialstatus konnte die Teilnahme erhöht werden. Dies gilt nicht nur für die Stadt Potsdam sondern für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Frage 3: Was wurde unternommen, um eine höhere Beteiligung an den Untersuchungen in Potsdam zu erreichen? zu Frage 3: Nach § 7 Abs. 4 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz treffen die Landkreise und kreisfreien Städte bei den Kindern, bei denen auch nach dem Erinnerungsschreiben der Zentralen Stelle nicht bekannt ist, ob sie an einer altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben, geeignete und angemessene Maßnahmen, um auf eine erhöhte Teilnahmerate hinzuwirken. Das Potsdamer Gesundheitsamt schreibt die Familien einen Monat vor Ablauf des Toleranzzeitraums, in dem die Früherkennungsuntersuchungen erfolgen sollen, an. Diesem Schreiben liegen anbei jeweils ein vorbereitetes Antwortschreiben und ein frankierter Rückumschlag. Bleibt daraufhin dennoch eine Rückmeldung durch die Eltern aus, wird die Sozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes informiert. Diese bzw. dieser versucht, mit den Eltern Kontakt aufzunehmen, per Telefon und/oder Hausbesuch. Frage 4: Inwieweit hat sich die Impfquote von Kindern und Jugendlichen in Potsdam durch das Einladungswesen verbessert? zu Frage 4: Seit Einführung des Zentralen Einladungs- und Rückmeldewesen sind die Impfraten angestiegen, so dass der Arztbesuch im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen auch im Hinblick auf Impfungen von Bedeutung ist. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird auf anstehende Impftermine hingewiesen oder entsprechende Impfungen werden auch vorgenommen. Daher ist das Zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen im Hinblick auf den Impfstatus der Kinder in Brandenburg relevant. Frage 5: Hat die Landesregierung Kenntnis, in welchem Maße die mit dem Präventionsgesetz vom 17.12.2014 neu eingeführten Untersuchungen in der Landeshauptstadt Potsdam von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werden? zu Frage 5: Der Bundestag hat am 18. Juni 2015 das "Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention" verabschiedet. Es ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten. Die Früherkennungsuntersuchungen (U- und J-Untersuchungen) bei der Kinder- oder Hausärztin bzw. beim Kinder- oder Hausarzt sollen künftig bis zum 18. Lebensjahr möglich sein. Die Entscheidung über mögliche neue Untersuchungen und deren Ausgestaltung trifft der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen . Diese Entscheidungen liegen noch nicht vor und werden frühestens 2016 erwartet . Frage 6: In welcher Höhe wurden die Finanzmittel des Bundes durch die Wahrnehmung der zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen (bitte aufschlüsseln nach Land Brandenburg und Landeshauptstadt Potsdam? zu Frage 6: Die Finanzmittel des Bundes sollen nach dem Willen des Bundesgesetzgebers nicht für Präventions- oder Früherkennungsleistungen aufgewendet werden. In erster Linie werden die Kosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung, d.h. durch die Beiträge der Versicherten getragen.