Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2699 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1055 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache: 6/2457 Tiertransporte im Land Brandenburg – Nachfragen zur Kleinen Anfrage 727 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1055 vom 3. September 2015: Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage „Tiertransporte im Land Brandenburg“ (Drucksache 6/1974) ergeben sich zahlreiche Nachfragen, insbesondere zum Umfang der erfolgten Kontrollen. Ich frage die Landesregierung: 1. In den Antworten auf die Fragen 1 und 2 schreibt die Landesregierung, dass der Landesregierung hierzu keine Angaben vorliegen. a) Wie kann es sein, dass dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bundesweite Zahlen zu transportierten Tieren sowie Im- und Exporten vorliegen, dem Land Brandenburg aber keine landesweiten Zahlen? b) Welche Dokumentationspflichten zu Tiertransporten bestehen für TierhalterInnen, Transportfirmen und Veterinärämter? c) Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die vorhandenen Informationslücken zu schließen? 2. In der Antwort auf Frage 3 listet die Landesregierung die Anzahlen der kontrollierten Tiertransporte in Brandenburg auf. Hierzu ergeben sich folgende Nachfragen: a) Wieviel Prozent aller Transporte landwirtschaftlicher Nutztiere werden in Brandenburg pro Jahr insgesamt bzw. differenziert nach Tierarten kontrolliert? Wie hat sich der Anteil in den letzten fünf Jahren entwickelt? b) Wie verteilen sich die aufgeführten Anzahlen erfolgter Tiertransportkontrollen auf die jeweiligen Nutztierarten? c) Erfolgen sämtliche Kontrollen unangekündigt? Wenn nein, welcher Anteil der aufgeführten Kontrollen erfolgte unangekündigt? d) Wo finden die Kontrollen statt (bitte mit prozentualen Angaben, ob auf der Straße, beim landwirtschaftlichen Betrieb/Versandort, beim Bestimmungsort, Umladeort usw.)? e) Wie setzen sich die Kontrollteams in der Regel zusammen? f) Was ist alles verpflichtender Bestandteil der Kontrolle eines Tiertransportes? Muss der Zustand aller Tiere kontrolliert werden? Wenn nein, warum nicht und wie wird in der Regel vorgegangen? g) Ab wann wird von einer Transportunfähigkeit der Tiere gesprochen? Wird die Transportfähigkeit aller Tiere geprüft? Wie wird mit einzelnen transportunfähigen Tieren umgegangen? Ab wann wird ein kompletter Tiertransport wegen Transportunfähigkeit gestoppt? h) Wieso haben die Dokumentenkontrollen so stark abgenommen? Gehört nicht zu jedem kontrollierten Tiertransport eine Dokumentenkontrolle? i) Worauf sind die rückläufigen Verstöße in Brandenburg zurückzuführen? Wie erklärt sich der Widerspruch zur Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, welche im Jahr 2013 bei 25% aller Schweinetransporte und 40% aller Rindertransporte Verstöße gegen geltende Vorschriften dokumentierte? Wie stellt sich die Situation in Brandenburg im bundesweiten Vergleich dar? j) Welcher Anteil der Verstöße in Brandenburg fällt auf Kontrollen auf der Straße, beim landwirtschaftlichen Betrieb/Versandort, beim Bestimmungsort, Umladeort usw. ? Wie stellen sich die Anteile bei den jeweiligen Nutztierarten dar? Wo ist der Prozentsatz der Verstöße pro Kontrolle am höchsten? k) Werden bei festgestellten Verstößen auch Bußgelder eingefordert? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? l) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die im Wesentlichen in Form von Empfehlungen/Belehrungen erfolgten Maßnahmen bei Verstößen ausreichend sind? m) Warum kommt es in Brandenburg im bundesweiten Vergleich prozentual deutlich seltener zu Ordnungsverfügungen und Ordnungswidrigkeiten als einzuleitende Maßnahme? 3. In der Antwort auf Frage 10 schreibt die Landesregierung, dass bei tierschutzwidrigen Transporten Tiere in einer Sammelstelle untergebracht werden oder eine Unterbringung bei einem Tierhalter gesucht wird. a) In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Tiere wegen Tierschutzverstößen in eine Sammelstelle gebracht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Um wie viele Tiere und welche Tierart handelte es sich? b) In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Tiere wegen Tierschutzverstößen bei einem anderen Tierhalter untergebracht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Um wie viele Tiere und welche Tierart handelte es sich? c) Wie viele Sammelstellen gibt es in Brandenburg und an welchen Standorten befinden sich diese? d) Wie viele Tierhalter gibt es in Brandenburg, die freie Kapazitäten zur Aufnahme von Tieren zur Verfügung stellen und an welchen Standorten befinden sich diese? Liegen den Veterinärämtern aktuelle Listen entsprechender Tierhalter für den Notfall vor? Wenn nein, wie wird bei entsprechendem Bedarf eine kurzfristige Unterbringung gewährleistet? 4. In der Antwort auf Frage 12 schreibt die Landesregierung, dass die Länder beim Tierschutz keine Gesetzgebungskompetenz haben. Plant die Landesregierung von ihrer Möglichkeit einer Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Tierschutzes bei Tiertransporten Gebrauch zu machen? 5. Welche Änderungen in der europäischen Tierschutztransport-Verordnung hält die Landesregierung für erforderlich? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen Zur Verbesserung des Tierschutzes in Nutztierhaltungen und zur Initiierung länderübergreifender Tiertransportkontrollen in Anbindung an die europaweiten TISPOLKontrollen (Traffic Information System Police) ab dem Jahr 2016 sind aktuell die Umlaufbeschlüsse der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Nr.8/2015 und Nr.9/2015 mehrheitlich mit der Stimme Brandenburgs beschlossen worden. Beide Beschlüsse sollen in der Agrarministerkonferenz im Herbst 2015 durch die Ministerinnen und Minister positiv votiert werden. Mit dem Beschluss Nr. 8/2015 soll dann das von mehreren Bundesländern erarbeitete Konzept zur Verbesserung des Tierschutzes in Nutztierhaltungen bestätigt werden. Mit dem Beschluss Nr.9/2015 werden das abgestimmte Konzept zur Durchführung länderübergreifender Schwerpunktkontrollen von Tiertransporten zur Kenntnis genommen und ab dem Jahr 2016 der Beginn länderübergreifender Tiertransportkontrollen in Anbindung an die europaweiten TISPOL-Kontrollen im Sinne des Konzeptes initiiert. Zur Datenerhebung und -erfassung: Die Erfassung der Kontrolldaten ist gemäß Verordnung (EG) Nr.1/2005 durch die Kommission vorgegeben und erfolgt insofern in allen Bundesländern einheitlich. Die Meldungen der Länder werden durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammengefasst und als Meldung Deutschlands nach einheitlichen Vorgaben der Kommission übergeben. Insofern setzt sich die Meldung des BVL aus den Teilmeldungen aller Länder zusammen. Eine Informationslücke ist hier nicht erkennbar. Frage 1.a) Wie kann es sein, dass dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bundesweite Zahlen zu transportierten Tieren sowie Im- und Exporten vorliegen, dem Land Brandenburg aber keine landesweiten Zahlen? zu Frage 1.a) Nach Meldeverpflichtung gemäß Verordnung (EG) Nr.1/2005 sind die Bundesländer verpflichtet, dem BVL die gesetzlich geforderten Zahlen zu liefern. Die mit der Kleinen Anfrage Nr. 727 geforderten Zahlen gehören zum Teil nicht dazu, da diese nicht erfasst werden (siehe auch Vorbemerkungen). Frage 1.b) Welche Dokumentationspflichten zu Tiertransporten bestehen für Tierhalterinnen, Transportfirmen und Veterinärämter? zu Frage 1.b) Die Dokumentationspflichten für Tierhalter, Fahrer, Betreuer, Transportunternehmer und amtlichen Tierärzte der Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) zu den erfassten Tiertransporten ergeben sich aus Anhang 1 Kapitel I der Verordnung (EG) Nr.1/ 2005. Frage 1.c) Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die vorhandenen Informationslücken zu schließen? zu Frage 1.c) Informationslücken sind nicht bekannt. Frage 2.a) In der Antwort auf Frage 3 listet die Landesregierung die Anzahlen der kontrollierten Tiertransporte in Brandenburg auf. Hierzu ergeben sich folgende Nachfragen: Wieviel Prozent aller Transporte landwirtschaftlicher Nutztiere werden in Brandenburg pro Jahr insgesamt bzw. differenziert nach Tierarten kontrolliert? Wie hat sich der Anteil in den letzten fünf Jahren entwickelt? Frage 2.b) Wie verteilen sich die aufgeführten Anzahlen erfolgter Tiertransportkontrollen auf die jeweiligen Nutztierarten? zu Frage 2.a) und 2.b) Von allen Kontrollen entfallen nach Tierzahlen 92,6 % auf Geflügel (30,04 Mio. Tiere ), 7,02% auf Schweine (2,28 Mio. Tiere), 0,35% auf Rinder (113,1 Tsd. Tiere). Der Rest verteilt sich auf die übrigen kontrollierten Nutztierarten. Die Zahlen beziehen sich auf das Auswertungsjahr 2014. Ein statistischer Vergleich bzgl. der Entwicklung der Tiertransporte untersetzt nach den Nutztierarten wurde, da gesetzlich nicht vorgeschrieben, bisher in Brandenburg nicht realisiert. Frage 2.c) Erfolgen sämtliche Kontrollen unangekündigt? Wenn nein, welcher Anteil der aufgeführten Kontrollen erfolgte unangekündigt? zu Frage 2.c) Nein, lediglich Kontrollen im Verlaufe des Transportvorgangs (z.B. durch den Zoll) erfolgen unangekündigt. Frage 2.d) Wo finden die Kontrollen statt (bitte mit prozentualen Angaben, ob auf der Straße, beim landwirtschaftlichen Betrieb/Versandort, beim Bestimmungsort, Umladeort usw.)? zu Frage 2.d) Die Kontrollen im Jahr 2014 wurden zu 90,27% am Bestimmungsort, zu 9,19% am Versandort und zu unter 0,5% auf der Straße, an Aufenthaltsorten oder auf Märkten durchgeführt. Auf der Straße wird die Veterinärbehörde des Landkreises in Einzelfällen von anderen Behörden wie der Polizei oder dem Zoll zu Tiertransporten hinzugezogen . Frage 2.e) Wie setzen sich die Kontrollteams in der Regel zusammen? zu Frage 2.e) Die Kontrollen erfolgen durch die zuständigen amtlichen Tierärzte der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ). Darüber hinaus können gemeinsam mit dem Zoll, der Polizei und dem Bundesamt für Güterverkehr Kontrollen stattfinden. Frage 2.f) Was ist alles verpflichtender Bestandteil der Kontrolle eines Tiertransportes? Muss der Zustand aller Tiere kontrolliert werden? Wenn nein, warum nicht und wie wird in der Regel vorgegangen? zu Frage 2.f) Art und Umfang der tierschutzrechtlichen Kontrolle ist in der Verwaltungsvorschrift des ehemaligen MUGV „Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 sowie der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV) vom 11. Februar 2009“ vom 5. Juli 2013 mit Anlage Handbuch Tiertransporte geregelt. Frage 2.g) Ab wann wird von einer Transportunfähigkeit der Tiere gesprochen? Wird die Transportfähigkeit aller Tiere geprüft? Wie wird mit einzelnen transportunfähigen Tieren umgegangen? Ab wann wird ein kompletter Tiertransport wegen Transportunfähigkeit gestoppt? zu Frage 2.g) Die Transportfähigkeit ist gegeben, wenn die im Anhang1 Kapitel I der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 vom 22. Dezember 2004 vorgegebenen Anforderungen gewährleistet sind. Frage 2.h) Wieso haben die Dokumentenkontrollen so stark abgenommen? Gehört nicht zu jedem kontrollierten Tiertransport eine Dokumentenkontrolle? zu Frage 2.h) Zu jedem Tiertransport gehören die in der EU-Verordnung Nr.1/2005 festgeschriebenen Dokumentenkontrollen. Über Schwerpunkte einer Kontrolle entscheidet der zuständige Amtstierarzt. Da seit Einführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum 1. Januar 2007 die Verstöße rückläufig sind, verschieben sich die Kontrollschwerpunkte auf andere Sachverhalte (z.B. Beladedichte). Frage 2.i) Worauf sind die rückläufigen Verstöße in Brandenburg zurückzuführen? Wie erklärt sich der Widerspruch zur Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, welche im Jahr 2013 bei 25% aller Schweinetransporte und 40% aller Rindertransporte Verstöße gegen geltende Vorschriften dokumentierte? Wie stellt sich die Situation in Brandenburg im bundesweiten Vergleich dar? zu Frage 2.i) Aufgrund der hohen Kontrolldichte und des Überwachungskonzepts sind die Verstöße im Land Brandenburg rückläufig. Dabei hat sich insbesondere die Zusammenarbeit mit der Polizei des Landes Brandenburgs und dem Bundesamt für Güterverkehr bewährt. Zu dem Ländervergleich im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung des Bundestages liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 2.j) Welcher Anteil der Verstöße in Brandenburg fällt auf Kontrollen auf der Straße, beim landwirtschaftlichen Betrieb/Versandort, beim Bestimmungsort, Umladeort usw.? Wie stellen sich die Anteile bei den jeweiligen Nutztierarten dar? Wo ist der Prozentsatz der Verstöße pro Kontrolle am höchsten? zu Frage 2.j) Von 24.210 kontrollierten Transportmitteln entfielen 21.856 auf den Bestimmungsort. Hier wurden 3,5 %, Verstöße, bezogen auf Transportmittel festgestellt. Am Versandort wurden 2.227 Transportmittel kontrolliert und 0,44% Verstöße festgestellt. Hier gilt, dass der Transport erst beginnt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Von 26 kontrollierten Transportmitteln auf der Straße wiesen 2 Transporte Verstöße auf, an Aufenthaltsorten waren es 79 Transportmittel mit einem Verstoß und auf Märkten wurden 22 Fahrzeuge ohne Beanstandungen kontrolliert. Die Zahlen beziehen sich auf das Berichtsjahr 2014. Bezogen auf Kontrollen am Bestimmungsort sind die Verstöße bei Rindern pro Transportmittel mit 4,6% am höchsten, gefolgt von 1,98% bei Schweinen und 0,35% beim Geflügel. Frage 2.k) Werden bei festgestellten Verstößen auch Bußgelder eingefordert? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 2.k) Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, im Rahmen des Opportunitätsprinzips ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Frage 2.l) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die im Wesentlichen in Form von Empfehlungen/Belehrungen erfolgten Maßnahmen bei Verstößen ausreichend sind? zu Frage 2.l) Ja. Frage 2.m) Warum kommt es in Brandenburg im bundesweiten Vergleich prozentual deutlich seltener zu Ordnungsverfügungen und Ordnungswidrigkeiten als einzuleitende Maßnahme? zu Frage 2.m) Tiertransporte werden im Land Brandenburg nur abgefertigt, wenn die festgestellten Mängel abgestellt worden sind (siehe Antwort 2.j) Frage 3) In der Antwort auf Frage 10 schreibt die Landesregierung, dass bei tierschutzwidrigen Transporten Tiere in einer Sammelstelle untergebracht werden oder eine Unterbringung bei einem Tierhalter gesucht wird. Frage 3.a) In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Tiere wegen Tierschutzverstößen in eine Sammelstelle gebracht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Um wie viele Tiere und welche Tierart handelte es sich? zu Frage 3.a) In Kontrollstellen, in denen die Tiere regulär zur Einhaltung der Ruhezeiten untergebracht werden, wird deren weitere Transportfähigkeit beurteilt, so dass Einzeltiere bzw. ein gesamter Transport zurückgestellt werden kann. Es sind einige Einzelfälle, bei denen in den vergangenen fünf Jahren Tiere wegen Tierschutzverstößen in eine Sammelstelle verbracht wurden. Eine Statistik wird darüber nicht geführt. Frage 3.b) In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Tiere wegen Tierschutzverstößen bei einem anderen Tierhalter untergebracht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Um wie viele Tiere und welche Tierart handelte es sich? zu Frage 3.b) Dieser Sachverhalt ist kein Bestandteil der EU-Statistik und wird somit nicht erfasst. Frage 3.c) Wie viele Sammelstellen gibt es in Brandenburg und an welchen Standorten befinden sich diese? zu Frage 3.c) Es gibt 26 Betriebsstandorte für Sammelstellen in Brandenburg, die jeweils für eine oder mehrere Nutztierarten zugelassen sind. Diese befinden sich in den Landkreisen Teltow Fläming, Dahme-Spreewald, Prignitz, Märkisch Oderland, OberspreewaldLausitz , Elbe- Elster und Potsdam-Mittelmark. Es gibt 3 Kontrollstellen. Frage 3.d) Wie viele Tierhalter gibt es in Brandenburg, die freie Kapazitäten zur Aufnahme von Tieren zur Verfügung stellen und an welchen Standorten befinden sich diese? Liegen den Veterinärämtern aktuelle Listen entsprechender Tierhalter für den Notfall vor? Wenn nein, wie wird bei entsprechendem Bedarf eine kurzfristige Unterbringung gewährleistet? zu Frage 3.d) Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte suchen Möglichkeiten der kurzfristigen Unterbringung von Tieren, auf den konkreten Bedarf bezogen. Diese haben auch den Überblick über freie Kapazitäten. Es konnten in den vergangenen Jahren immer Lösungen gefunden werden, auch landkreisübergreifend. Frage 4) In der Antwort auf Frage 12 schreibt die Landesregierung, dass die Länder beim Tierschutz keine Gesetzgebungskompetenz haben. Plant die Landesregierung von ihrer Möglichkeit einer Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Tierschutzes bei Tiertransporten Gebrauch zu machen? Frage 5) Welche Änderungen in der europäischen Tierschutztransport-Verordnung hält die Landesregierung für erforderlich? zu Fragen 4) und 5) In den zurückliegenden Jahren hat sich der Bundesrat mehrfach mit den Verbesserungen des Tierschutzes bei Tiertransporten befasst (siehe u.a. Bundesratsbeschluss vom 18. Dezember 2009 Drucksache 786/09, wobei es um die Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport geht.) Geregelt wurden Transportdauer und Beladedichten. Selbstverständlich wird sich Brandenburg auch weiterhin für die Verbesserung des Tierschutzes bei Tiertransporten einsetzen. Gegenwärtig gibt es keine konkreten Planungen für Bundesratsinitiativen des Landes Brandenburg. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen, in denen die Initiativen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz mit der Stimme Brandenburgs dargestellt werden.