Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2701 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1061 der Abgeordneten Brigit Bessin und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/2466 Eheschließungen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1061 vom 03.09.2015: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Ehen wurden seit dem Jahr 1990 in Brandenburg geschlossen? Bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln. 2. Wie viele Ehen davon wurden zwischen Mann und Frau geschlossen, wie viele Verbindungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und wie viele Vielehen sind in dem angefragten Zeitraum offiziell bekannt geworden? 3. Wie viele Vielehen wurden über das Land subventioniert, z. B. über Hartz IV Zahlungen an die zweite, bzw. dritte Ehefrau? 4. Wie viele Ehen wurden durch einen Iman nach dem Koran geschlossen und werden damit staatlich nicht gemeldet? 5. Wie viele Scheidungen stehen den Eheschließungen, bzw. den Trennungen gegenüber? Bitte jeweils aufschlüsseln nach Art der Verbindung. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ehen wurden seit dem Jahr 1990 in Brandenburg geschlossen? Bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln. Frage 2: Wie viele Ehen davon wurden zwischen Mann und Frau geschlossen, wie viele Verbindungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und wie viele Vielehen sind in dem angefragten Zeitraum offiziell bekannt geworden? zu den Fragen 1 und 2: Jahr Eheschließungen Begründungen von Lebenspartnerschaften 1990 16.814 1991 8.328 1992 7.901 1993 7.901 1994 8.502 1995 8.775 1996 8.756 1997 8.709 1998 9.266 1999 10.219 2000 9.804 2001 9.744 58 2002 9.650 67 2003 9.974 35 2004 11.285 42 2005 11.504 78 2006 11.316 76 2007 11.430 77 2008 11.757 79 2009 12.066 122 2010 12.585 134 2011 12.115 155 2012 12.505 158 2013 12.245 157 2014 12.812 207* * vorläufige Angabe Erläuterung: Die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist seit dem 01.08.2001 möglich. Statistische Daten über die Begründung von Lebenspartnerschaften werden erst ab dem Jahr 2014 aufgrund der Neufassung des Bevölkerungsstatistikgesetzes zum 01.01.2014 erfasst. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Angabe des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS). Die endgültigen Ergebnisse stehen noch nicht zur Verfügung. Die Daten für die Vorjahre (2001 bis 2013) wurden über die unteren Standesamtsaufsichten bei den Standesämtern erhoben . Bezüglich Eheschließungen mit mehr als einem Partner liegen der Landesregierung nur dann Angaben vor, wenn eine Doppelehe gerichtlich aufgehoben wurde. Die diesbezüglichen Angaben sind in der Antwort zu Frage 5 enthalten. Frage 3: Wie viele Vielehen wurden über das Land subventioniert, z. B. über Hartz IV Zahlungen an die zweite, bzw. dritte Ehefrau? zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Wie viele Ehen wurden durch einen Iman nach dem Koran geschlossen und werden damit staatlich nicht gemeldet? zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Wie viele Scheidungen stehen den Eheschließungen, bzw. den Trennungen gegenüber? Bitte jeweils aufschlüsseln nach Art der Verbindung. zu Frage 5: Jahr Geschiedene Ehen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften Gerichtliche Aufhebungen von Doppelehen 1990 5 282 1991 1 614 1992 1 687 1993 3 341 1994 3 851 1995 3 949 1996 4 016 1997 5 231 1998 5 540 1999 5 559 2000 6 010 2001 6 043 8 2002 5 829 12 2003 6 107 7 1 2004 5 773 9 2005 5 792 13 1 2006 5 525 16 1 2007 5 127 14 2008 5 060 10 1 2009 5 323 6 1 2010 5 190 20 1 2011 5 344 13 1 2012 5 031 20 1 2013 5 003 11 2014 4 887 33 Erläuterung: Daten über die Aufhebung von Lebenspartnerschaften werden erst ab dem Jahr 2014 beim AfS erfasst (siehe Antwort zu Fragen 1 und 2). Die Daten für die Vorjahre wurden über die unteren Standesamtsaufsichten bei den Standesämtern erhoben. Hinsichtlich der Aufhebung von Doppelehen vor dem Jahr 2000 wurde in der Landesregierung keine Statistik geführt, aus der sich entsprechende Zahlen ergeben. Eheschließungen sind der Tabelle zur Antwort der Fragen 1 und 2 zu entnehmen.