Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2703 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1066 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2471 Klassenbildung an der Otfried-Preußler-Schule Grund- und Oberschule Großbeeren Wortlaut der Kleinen Anfrage 1066 vom 04.09.2015: Die Otfried-Preußler-Schule Grund- und Oberschule Großbeeren wird im Schuljahr 2015/2016 76 Schüler und Schülerinnen in der Jahrgangsstufe 1 beschulen. Die Schulaufsicht hat der Schule aber nur drei Klassen in der Jahrgangstufe bewilligt, obwohl die Schule am Pilotprojekt Inklusive Grundschule teilnimmt. An diesen Pilotschulen lernen in der Regel 23, höchstens aber 25 Schülerinnen und Schüler in einer Klasse – Vorgaben, die bei der Bildung von nur drei Klassen nicht zu realisieren sind. Wir fragen die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund werden der Otfried-Preußler-Schule in Großbeeren nicht die Lehrerwochenstunden zugewiesen, die ihr als Pilotschule Inklusive Schule eigentlich zustünden? 2. Wie kann die individuelle Förderung aller Schüler und Schülerinnen – auch der mit besonderen Förderbedarfen – in der Jahrgangsstufe 1 der Otfried-PreußlerSchule sichergestellt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Grund- und Oberschule „Otfried Preußler“ in Großbeeren beschult im Schuljahr 2015/2016 79 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 1. Es wurden drei Klassen mit jeweils 27, 26 und 26 Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe gebildet. Es würde nach Auffassung der Schule dem Inklusionsgedanken widersprechen, zwei „Inklusionsklassen“ mit niedriger Frequenz und eine „NichtInklusionsklasse “ mit besonders hoher Frequenz zu bilden. Ähnliches würde bei der Einrichtung von zwei Klassen mit je 27 Schülern gelten, hier würde eine „Inklusionsklasse“ entstehen. Bei einem derartigen Vorgehen entstünde zusätzlich die Problematik, dass sich genauere Erkenntnisse zur Förderbedürftigkeit erst aus der intensiven förderdiagnostischen Begleitung in den ersten Klassen ergeben. Aus diesen Gründen wurden alle drei Klassen annähernd gleichmäßig groß gebildet und die Schülerinnen und Schüler, bei denen sich aus dem Einschulungsverfahren heraus Vermutungen über das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich LES ergeben haben, wurden gleichmäßig auf die drei Klassen verteilt. Frage 1: Aus welchem Grund werden der Otfried-Preußler-Schule in Großbeeren nicht die Lehrerwochenstunden zugewiesen, die ihr als Pilotschule Inklusive Schule eigentlich zustünden? Zu Frage 1: Das Rundschreiben 04/15 – Fortsetzung der Arbeit der Schulen unter den Bedingungen des Pilotprojektes „Inklusive Grundschule“ (PING) vom 11. Juni 2015 (Amtsblatt des MBJS, 2015, Nummer 11, Seiten 138-140) – regelt zu den Ausstattungsmodalitäten insbesondere, dass jede Schule mit 3,5 Lehrerwochenstunden (LWS) je Schülerin und Schüler bezogen auf fünf Prozent der Gesamtschülerschaft in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 zusätzlich ausgestattet wird. Die Ausstattung gilt für die Jahrgangsstufen 1 bis 6. Sie soll von der Schule individuell und den Erfordernissen entsprechend den Klassen und Jahrgangsstufen zugeordnet werden. Die Regionalstelle Brandenburg an der Havel weist darüber hinaus den Schulen in Fällen der Überschreitung des Frequenzrichtwertes von 25 unter Berücksichtigung der stellenwirtschaftlichen Situation eine zusätzliche Ausstattung im Umfang von zwei LWS je überzähliger Schülerinnen und Schüler zu. Im Falle der OtfriedPreußler -Schule Großbeeren bedeutet dies, dass die Schule insgesamt acht LWS für die vier zusätzlich aufgenommenen Schülerinnen und Schüler erhalten hat. Frage 2: Wie kann die individuelle Förderung aller Schüler und Schülerinnen – auch der mit besonderen Förderbedarfen – in der Jahrgangsstufe 1 der Otfried-Preußler-Schule sichergestellt werden? Zu Frage 2: In der Jahrgangsstufe 1 gibt es keine Schülerinnen und Schüler, die über ein Förderausschussverfahren (außerhalb von LES) zusätzliche LWS erhalten. Zur individuellen Förderung in Gruppen stehen der Schule 106,5 LWS sowie die acht zusätzlichen Stunden (gezielte Zuweisung) für die Überschreitung der Frequenz von 25 Schülern zur Verfügung. Die Zuweisung von 114,5 LWS für den Bereich des gemeinsamen Unterrichts ermöglicht der Schule im Rahmen der Fortführung des Pilotprojekts PING, in Eigenverantwortung über den Einsatz der Stunden unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderschwerpunkte zu entscheiden.