Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2707 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1065 der Abgeordneten Anja Heinrich und Dr. Michael Schierack der CDU-Fraktion Drucksache 6/2470 Soziokulturprojekte in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1065 vom 03.09.2015 Am 8. September 2014 wurde die Rahmenvereinbarung zwischen der LAG Soziokultur Brandenburg e.V. und dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) geschlossen. Damit verbunden war ein Um- und Ausbau der Soziokulturförderung, sowie Inaussichtstellung der schrittweisen Erhöhung von Mitteln für die größeren Einrichtungen. Die betroffenen Projekte sehen derzeit große Probleme in der Umsetzung dieser Vereinbarung. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert hat die Soziokultur im Land Brandenburg aus Sicht der Landesregierung und welche Projekte der Soziokultur werden durch das Land Brandenburg gefördert? 2. In welcher Höhe werden Förderungen für Soziokulturprojekte für das Jahr 2015 bereitgestellt und welche sind für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehen? (Bitte projektweise aufführen.) 3. Soziokultur wird häufig als kommunale Aufgabe angesehen. Wie teilen sich die Brandenburger soziokulturellen Projektfördermittel zwischen dem Land Brandenburg und den jeweiligen Kommunen auf? (Bitte projektbezogen aufführen.) 4. Seit mehreren Jahren werden für das Land Brandenburg über das zuständige LKJ Berlin Stellen für das freiwillige soziale Jahr angeboten, die durch das MWFK kofinanziert worden sind. Mit welcher Begründung und in welchem Umfang wurden diese Stellen reduziert? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.: Welchen Stellenwert hat die Soziokultur im Land Brandenburg aus Sicht der Landesregierung und welche Projekte der Soziokultur werden durch das Land Brandenburg gefördert? zu Frage 1: Entsprechend der Kulturpolitischen Strategie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur aus dem Jahr 2012 spielt Soziokultur eine wichtige Rolle bei den sogenannten niederschwelligen kulturellen Angeboten, die nicht nur für junge Menschen, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger attraktiv sind. Soziokulturelle Zentren erreichen nicht nur spezifisch kulturell Interessierte, sondern auch Menschen , die sonst wenige Berührungspunkte zu Kultureinrichtungen haben. Das Land sieht die Aufgabe seiner Förderung der Soziokultur besonders darin, Projekte , Modelle und Innovationen zu unterstützen, weniger darin, den reinen Betrieb soziokultureller Zentren maßgeblich zu finanzieren. Eine Übersicht über die geförderten Projekte – siehe zu Frage 2! Frage 2.: In welcher Höhe werden Förderungen für Soziokulturprojekte für das Jahr 2015 bereitgestellt und welche sind für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehen? (Bitte projektweise aufführen.) zu Frage 2: Förderung soziokultureller Projekte/ Initiativen 2015: Förderung MWFK Kommunale Förderung (K) Glad House Cottbus 75.000 Euro 565.500 Euro (K) Kulturfabrik Fürstenwalde 10.000 Euro 514.880 Euro (K) für Klub im Park Event Theater Brdb./Havel 38.500 Euro 48.000 Euro (K) für Fontane-Klub OFFI Bad Freienwalde 20.000 Euro 35.000 Euro (K) Lindenpark Potsdam 45.000 Euro 310.000 Euro (K) Waschhaus Potsdam 110.000 Euro 403.700 Euro (K) LandKunstLeben Steinhöfel 10.000 Euro 1.900 Euro (Landkreis ) Gesamt 308.500 Euro 1.878.980 Euro LAG Soziokultur 64.760 Euro für Geschäftsstelle FSJ Kultur (9/6) 46.800 Euro (Jan-Aug. 9 Stelle a 500 Euro, Sept-Dez. 6 Stellen a 450Euro) Gesamt 429.160 Euro 1.878.980 Euro Für das Haushaltsjahr 2016 ist die Fortführung der Förderung geplant. Die Antragsfrist für 2016 endet am 30. Oktober 2015 – insofern können noch keine konkreten Aussagen getroffen werden, da noch keine abschließende Übersicht über Förderanträge – auch im soziokulturellen Bereich – vorliegt. Frage 3: Soziokultur wird häufig als kommunale Aufgabe angesehen. Wie teilen sich die Brandenburger soziokulturellen Projektfördermittel zwischen dem Land Brandenburg und den jeweiligen Kommunen auf? (Bitte projektbezogen aufführen.) zu Frage 3: Siehe Übersicht zu Frage 2 Frage 4: Seit mehreren Jahren werden für das Land Brandenburg über das zuständige LKJ Berlin Stellen für das freiwillige soziale Jahr angeboten, die durch das MWFK kofinanziert worden sind. Mit welcher Begründung und in welchem Umfang wurden diese Stellen reduziert? zu Frage 4: Die Kofinanzierung der Stellen erfolgte durch den Einsatz von ESF-Mitteln. Mit Beginn der neuen ESF Förderperiode in 2015 stehen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur weniger ESF-Mittel zur Verfügung als in der letzten Förderperiode. Es werden 30 Einsatzstellen im FSJ Kultur und 35 Einsatzstellen im FSJ Denkmalpflege gefördert. In den Vorjahren wurden 45 Einsatzstellen im FSJ Kultur und 45 Einsatzstellen in FSJ Denkmal mit ESF Mitteln gefördert. Von den 30 Plätzen im FSJ Kultur sind 2015/2016 6 Einsatzstellen soziokulturelle Zentren.