Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2708 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1075 der Abgeordneten Thomas Jung und Andreas Galau der AfD-Fraktion Drucksache 6/2496 Pleite-Firma Imtech bei Blütentherme dabei Wortlaut der Kleinen Anfrage 1075 vom 08.09.2015: Laut Imtech-Insolvenzverwalter P.-A. B. ist die Firma bundesweit auf rund 950 Baustellen tätig, darunter auf dem BER. Das Unternehmen ist auch für den Einbau der Schwimmbadtechnik, der Heizung, Lüftung bis Wasserkonditionierung in Werders neuer Therme zuständig. Die Kristall Bäder AG bestätigte laut PNN (vom 20.08.2015), dass Imtech wichtiger Auftragnehmer auf der zurzeit ruhenden Großbaustelle sei. Was deren noch zu erbringende Leistungen angehe, seien sie mit einer Bürgschaft über 1,4 Millionen Euro abgesichert, sagte Kristall-Geschäftsführer G. B.. Der Mutterkonzern Royal Imtech in den Niederlanden ist pleite und zum Teil bereits verkauft. Wie es in Werder mit der Blütentherme weitergeht, ist unklar. Nachdem das Projekt wegen millionenschwerer Mehrkosten und massiver Streitigkeiten, unter anderem über Sicherheiten, ins Stocken geraten war, hatten sich Stadt und Kristall gegenseitig auf die Zahlungen erheblicher Summen verklagt. Nach einem Termin beim Potsdamer Landgericht im Juni laufen derzeit Vergleichsgespräche. Der Richter hatte vorgeschlagen , die Bauarbeiten fortzusetzen und die Mehrkosten zunächst hälftig zu tragen, um sich nach der Eröffnung zu den strittigen Summen zu einigen Wir fragen die Landesregierung: 1. In welcher Größenordnung soll das Land mit zusätzlichen Mitteln bei der Fertigstellung der Blütentherme haften? 2. Ist das Projekt Blütentherme in Gefahr? 3. Kann der ursprüngliche Eröffnungstermins gehalten werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Größenordnung soll das Land mit zusätzlichen Mitteln bei der Fertigstellung der Blütentherme haften? zu Frage 1: Für dieses Projekt gibt es keine Landesbürgschaft. Frage 2: Ist das Projekt Blütentherme in Gefahr? Frage 3: Kann der ursprüngliche Eröffnungstermins gehalten werden? zu den Fragen 2 und 3: Diese Fragen können nur durch die Stadt Werder (Havel) und den Investor beantwortet werden. Eine Zuständigkeit der Landesregierung besteht nicht.