Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2709 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1062 der Abgeordneten Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/2467 Auswirkungen der Schließung der Grundschule Groß Gastrose Wortlaut der Kleinen Anfrage 1062 vom 03.09.2015: Durch angeblich abnehmende Schülerzahlen soll in Groß Gastrose die gesetzlichen Mindestanforderungen für den Schulbetrieb nicht mehr erfüllt worden sein, was zu einer Schulschließung führte. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Gab es vor dem Beschluss der Schließung ein Konzept zur Weitererhaltung der Schule und wie sah dieses aus? 2. Gab es Anträge auf Beschulung von Kindern von Eltern außerhalb des Zuständigkeitsbereiches? Wenn ja, wie viele in den vergangenen 6 Jahren? Wie viele wurden davon positiv, wie viele negativ beschieden? Warum? 3. Wie viele Kinder mit Förderbedarf müssen aufgrund der Schließung der Schule einen Schulwechsel vornehmen? Wie groß war der Klassenverband im Schuljahr 2014/2015 der Kinder mit Förderbedarf in den einzelnen Jahrgangsstufen? Wie groß ist der Klassenverband dieser Kinder im Schuljahr 2014/2015 an den neuen Schulen? 4. Waren alle Eltern mit der Schließung der Schule einverstanden? 5. Welches Nachnutzungskonzept liegt für die Gebäude vor? 6. Welche laufenden Kosten fallen weiterhin für die Gebäude an? 7. Wie viele Schulen sind in den 5 Planungsregionen jeweils vorhanden und wie hoch ist deren jeweilige Kapazität im Jahre 2015? Hierbei bitte nach den einzelnen Schularten differenzieren und diese getrennt erfassen! Datum des Eingangs: 05.10.2015 / Ausgegeben: 12.10.2015 8. In welchem Maße wird/ soll sich die Zahl der Schulen und deren Kapazitäten p.a. bis 2030 ändern? Bitte nach den Schultypen und den jeweiligen Planungsregionen trennen! Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gab es vor dem Beschluss der Schließung ein Konzept zur Weitererhaltung der Schule und wie sah dieses aus? Zu Frage 1: Durch den Ortsbeirat Groß Gastrose, den Ortsbeirat Markosice, das Kinderhaus Groß Gastrose und die Grundschule Groß Gastrose wurde ein Konzept mit dem Titel „Deutsch-polnisches Bildungshaus“ erarbeitet. Es beschreibt ein Projekt, an den Standorten der Grundschule sowie der Kindertagesstätte grenzübergreifend neben Bildungsangeboten auch kulturelle Angebote für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie Räumlichkeiten für Vereine zur Verfügung zu stellen. Frage 2: Gab es Anträge auf Beschulung von Kindern von Eltern außerhalb des Zuständigkeitsbereiches? Wenn ja, wie viele in den vergangenen 6 Jahren? Wie viele wurden davon positiv, wie viele negativ beschieden? Warum? Zu Frage 2: Im abgefragten Zeitraum wurden 14 Anträge zur Beschulung an der Grundschule Groß Gastrose gemäß § 106 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) gestellt. Zwölf Anträge wurden positiv beschieden und zwei Anträge nach den gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt. Frage 3: Wie viele Kinder mit Förderbedarf müssen aufgrund der Schließung der Schule einen Schulwechsel vornehmen? Wie groß war der Klassenverband im Schuljahr 2014/2015 der Kinder mit Förderbedarf in den einzelnen Jahrgangsstufen? Wie groß ist der Klassenverband dieser Kinder im Schuljahr 2014/2015 an den neuen Schulen? Zu Frage 3: Durch die Auflösung der Schule gemäß § 105 BbgSchulG besuchen vier Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Schuljahr 2015/2016 andere Schulen. Im Schuljahr 2014/2015 besuchten diese Schülerinnen und Schüler Klassen mit Klassenfrequenzen von 17 und 15, 15 sowie 14. Im Schuljahr 2015/2016 betragen die Klassenfrequenzen der Klassen dieser Schülerinnen und Schüler 25, 29, 21 sowie 22. Frage 4: Waren alle Eltern mit der Schließung der Schule einverstanden? Zu Frage 4: Nicht alle Eltern begrüßten die Auflösung der Schule. Frage 5: Welches Nachnutzungskonzept liegt für die Gebäude vor? Frage 6: Welche laufenden Kosten fallen weiterhin für die Gebäude an? Zu den Fragen 5 und 6: Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Gemäß § 99 BbgSchulG verwaltet der Schulträger seine Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung und stellt unter anderem Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen. Aus dem Brandenburgischen Schulgesetz lässt sich keine Pflicht ableiten, die Landesregierung über die geplante Nachnutzung oder die laufenden Kosten der Gebäude zu informieren. Entsprechende Anfragen diesbezüglich wären an die Gemeinde Schenkendöbern zu richten. Frage 7: Wie viele Schulen sind in den 5 Planungsregionen jeweils vorhanden und wie hoch ist deren jeweilige Kapazität im Jahre 2015? Hierbei bitte nach den einzelnen Schularten differenzieren und diese getrennt erfassen! Zu Frage 7: In der Anlage ist die Anzahl aller Schulen in den Planungsregionen gemäß § 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) dargestellt. Die Angaben beziehen sich auf das Schuljahr 2015/2016. Genaue Angaben zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den jeweiligen Schulen lassen sich erst im Anschluss an die jährliche Schuldatenerhebung darstellen. Frage 8: In welchem Maße wird/ soll sich die Zahl der Schulen und deren Kapazitäten p.a. bis 2030 ändern? Bitte nach den Schultypen und den jeweiligen Planungsregionen trennen! Zu Frage 8: Über die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler als maßgebliche Größe zur Bestimmung des Bedarfs an Schulen je Schulform lassen sich keine verlässlichen Prognosen bis ins Jahr 2030 erstellen, da sich Anwahlverhalten, Geburtenzahlen und Wanderungsbewegungen nie genau vorhersagen lassen. Anlage zu Frage 7 Tabelle 1: Schulen in den Planungsregionen im Schuljahr 2015/2016. Planungsregionen gemäß Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlenund Sanierungsplanung (RegBkPlG ) vom 18. Mai 1993 (Neufassung vom 8.2.2012) Träger G ru nd sc hu le n O be rs ch ul en davon: G es am ts ch ul en davon: G ym na si en be ru fli ch e S ch ul en davon: F ör de rs ch ul en davon: Z w ei te r B ild un gs w eg davon: S ch ul en in sg . S G/S G/O/OG O/OG WS OSZ OSZ/OG BS BS/OG F FL FS FG FB FK FE FX FSH ZBW VHS ¹ H av el la nd -F lä m in g Brandenburg a. d. H. öffentl. 9 4 4 0 0 0 0 0 2 2 1 1 0 0 0 3 1 0 1 0 0 0 1 0 1 0 1 21 frei 2 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 Potsdam öffentl. 20 4 2 2 6 0 6 0 5 3 3 0 0 0 0 4 1 0 1 0 0 1 0 1 1 1 0 43 frei 10 0 0 0 4 0 3 1 4 7 0 0 6 0 1 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 26 Havelland öffentl. 25 8 6 2 2 0 2 0 5 1 0 1 0 0 0 5 3 0 2 0 0 0 0 0 1 0 1 47 frei 1 0 0 0 1 0 1 0 1 2 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 Potsdam-Mittelmark öffentl. 36 8 4 4 1 0 1 0 8 2 1 1 0 0 0 4 3 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 59 frei 3 2 1 1 2 0 0 2 1 3 0 0 3 0 0 3 0 0 2 0 0 1 0 0 0 0 0 14 Teltow-Fläming öffentl. 28 9 8 1 1 0 1 0 5 1 0 1 0 0 0 6 4 0 2 0 0 0 0 0 1 0 1 51 frei 2 2 2 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 La us itz -S pr ee w al d Cottbus öffentl. 12 2 2 0 2 0 2 0 4 1 0 1 0 0 0 3 1 0 1 0 1 0 0 0 1 1 0 25 frei 2 0 0 0 1 0 0 1 1 2 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 Dahme-Spreewald öffentl. 28 8 7 1 1 0 1 0 5 1 0 1 0 0 0 6 2 0 2 1 0 1 0 0 1 1 0 50 frei 3 3 3 0 1 0 1 0 2 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 Elbe-Elster öffentl. 20 7 3 4 0 0 0 0 3 1 0 1 0 0 0 6 3 0 3 0 0 0 0 0 1 0 1 38 frei 4 2 2 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 Oberspreewald-Lausitz öffentl. 20 9 6 3 0 0 0 0 3 1 0 1 0 0 0 5 3 0 2 0 0 0 0 0 1 0 1 39 frei 1 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 Spree-Neiße öffentl. 20 6 5 1 0 0 0 0 4 2 2 0 0 0 0 3 2 0 1 0 0 0 0 0 1 0 1 36 frei 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 5 er la nd -S pr ee Frankfurt (Oder) öffentl. 8 2 2 0 1 0 1 0 2 1 0 1 0 0 0 2 1 0 1 0 0 0 0 0 1 0 1 17 frei 1 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 Märkisch-Oderland öffentl. 31 12 7 5 0 0 0 0 5 1 0 1 0 0 0 6 3 0 2 0 0 1 0 0 1 0 1 56 frei 3 1 1 0 1 0 1 0 2 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 9 Oder-Spree öffentl. 28 7 4 3 1 0 1 0 4 1 0 1 0 0 0 5 3 0 2 0 0 0 0 0 1 0 1 47 frei 6 8 8 0 1 0 1 0 4 4 0 0 4 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 24 P rig ni tz -O be rh av el Oberhavel öffentl. 34 9 8 1 3 0 3 0 6 2 0 2 0 0 0 5 2 0 2 0 0 1 0 0 1 0 1 60 frei 4 1 1 0 1 0 1 0 2 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 10 Ostprignitz-Ruppin öffentl. 19 6 6 0 1 1 0 0 3 1 0 1 0 0 0 5 3 0 2 0 0 0 0 0 1 0 1 36 frei 3 4 3 1 0 0 0 0 1 3 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11 Prignitz öffentl. 17 4 3 1 0 0 0 0 3 1 0 1 0 0 0 4 3 0 1 0 0 0 0 0 1 0 1 30 frei 2 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 5 U ck er m ar kB ar ni m Barnim öffentl. 21 8 3 5 1 0 1 0 5 2 0 2 0 0 0 5 2 0 2 0 0 1 0 0 1 0 1 43 frei 5 3 3 0 2 0 2 0 4 3 0 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 17 Uckermark öffentl. 26 5 4 1 1 0 1 0 4 1 1 0 0 0 0 5 3 0 2 0 0 0 0 0 1 0 1 43 frei 7 3 2 1 1 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12 Land Brandenburg gesamt 465 147 110 37 37 1 31 5 101 58 8 17 30 1 2 91 43 0 37 1 2 6 1 1 17 3 14 916 Abkürzungsverzeichnis: Oberschulen: S – Oberschule, G/S - Oberschule mit Grundschulteil Gesamtschulen: G/O/OG - Gesamtschule mit Grundschulteil und gymnasialer Oberstufe, O/OG - Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, WS – Waldorfschule Berufliche: Schulen OSZ – Oberstufenzentrum, OSZ/OG - Oberstufenzentrum mit beruflichem Gymnasium, BS - berufliche Schule, BS/OG - berufliche Schule mit beruflichem Gymnasium, F – Fachschule Förderschulen: FL - Förderschwerpunkt Lernen, FS - Förderschwerpunkt Sprache, FG - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, FB - Förderschwerpunkt Sehen, FK - Förderschwerpunkt körperlich und motorische Entwicklung, FE - Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, FX - Förderschule für Kranke, FSH - Förderschwerpunkt Hören Zweiter Bildungsweg: ZBW - Schule des Zweiten Bildungsweges, VHS - Volkshochschule