Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2724 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1079 der Abgeordneten Thomas Jung und Sven Schröder der AfD-Fraktion Drucksache 6/2500 Wilderei in Brandenburg nimmt zu Wortlaut der Kleinen Anfrage 1079 vom 08.09.2015: In Brandenburg ist die Zahl der Wildereidelikte deutlich angestiegen. Registrierte die Polizei im Jahr 2013 noch 333 Fälle, waren es im vergangenen Jahr 465, wie das Landeskriminalamt mitteilte. Es ist der höchste Wert seit fünf Jahren. Laut der Naturschutzorganisation WWF haben es Wilderer nicht nur auf Geweihe oder Wildbret abgesehen , sondern auch auf Vögel und deren Gelege. Seit 1990 seien in Brandenburg 204 illegal geschossene Vögel registriert, darunter 13 Seeadler. Beim Brandenburger Landeskriminalamt gibt es keine Fachstelle, die sich ausschließlich mit Wildereidelikten und Verstößen gegen das Artenschutzrecht befasst. Nur bei speziellen Fällen, wie etwa bei zwei geköpften Wölfen, werde aber das Kommissariat Schwere Umweltkriminalität eingeschaltet. (Quelle: MAZ vom 20.08.2015, Spiegel-TV vom 16.08.2015) Wir fragen die Landesregierung: 1.) Warum wird keine Fachstelle bei der Polizei eingerichtet, die sich speziell mit Wilderei und für das Artenschutzgesetz einsetzt? 2.) Wie viele zusätzliche Beamte will die Landesregierung einsetzen, um der möglichen Ausrottung unseres Landeswappentieres entgegen zu wirken? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wird keine Fachstelle bei der Polizei eingerichtet, die sich speziell mit Wilderei und für das Artenschutzgesetz einsetzt? Frage 2: Wie viele zusätzliche Beamte will die Landesregierung einsetzen, um der möglichen Ausrottung unseres Landeswappentieres entgegen zu wirken? zu den Fragen 1 und 2: Die Strafbarkeit der Wilderei ist in den Paragrafen § 292 StGB – Jagdwilderei sowie § 293 StGB – Fischwilderei normiert. Eine für die Jahre 2004 bis 2014 vorgenommene Recherche in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) weist in der Gesamtbetrachtung eine schwankende, jedoch insgesamt rückläufige Fallzahlenentwicklung bei der Jagd- und Fischwilderei auf. Wurden im Jahr 2004 noch insgesamt 678 Fälle von Wilderei im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums bekannt (Aufklärungsquote : 86,1 Prozent), so waren es im Jahr 2014 nur noch 465 Fälle (Aufklärungsquote : 82,8 %). Den größten Anteil an der Wilderei stellt die Fischwilderei dar. Aufgrund der verhältnismäßig niedrigen Fallzahlen – im Vergleich zum Gesamtstraftatenaufkommen – und der langfristigen Fallzahlenentwicklung stellen Verstöße gegen § 292 und 293 StGB keinen Handlungsschwerpunkt innerhalb des Polizeipräsidiums dar. Nach Bewertung des Polizeipräsidiums wird daher nicht die Notwendigkeit gesehen, eine entsprechende Fachdienststelle einzurichten. Die Zuständigkeit für die Gewährleistung des allgemeinen wie auch besonderen Artenschutz ist im Bundesnaturschutzgesetz sowie im Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz geregelt.