Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2733 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1015 der Abgeordneten Dierk Homeyer, Sven Petke, Dr. Jan Redmann und Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/2361 Immobilienverkäufe des Landes Brandenburg in Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 1015 vom 19.08.2015: Der Fraktionschef der Partei Die Linke im Bundestag, Gregor Gysi, soll gemäß Presseberichterstattung in verschiedene Immobiliengeschäfte des Landes Brandenburg anwaltlich involviert sein. Für diese Immobiliengeschäfte sind seit dem Jahr 2010 Finanzminister der Partei Die Linke zuständig, dies war zunächst Helmuth Markov für das Kasernengelände Krampnitz in Potsdam und ist seit Januar 2014 Christian Görke für den Verkauf des früheren Landtagsgebäudes auf dem Brauhausberg in Potsdam . Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann haben welche Gespräche mit welchem Ergebnis zwischen dem Finanzministerium Brandenburg und dem anwaltlichen Vertreter der Eureka Immobilienund Projektmanagement GmbH, Herrn Gregor Gysi bzw. der Kanzlei Venedey, Dr. Gysi, Höfler im Zusammenhang mit dem Verkauf des früheren Landtagsgebäudes in Potsdam stattgefunden? 2. Seit wann ist der Landesregierung die Tätigkeit von Herrn Gregor Gysi für die Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH bekannt? 3. Finanzminister Görke hat im Juni 2015 in einer Pressemitteilung erklärt, er kenne den Käufer, die Eureka Havelblick 8 Potsdam Projektgesellschaft mbH. Er sagte wörtlich, es handele sich um „ein Baukonsortium (…) aus der Region (…) das wir kennen.“ Inwieweit und seit wann ist der Landesregierung der Bieter im Ausschreibungsverfahren , die Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH, bekannt? 4. Presseberichten zu Folge hat die Sanus AG den Zuschlag für die Liegenschaft am Brauhausberg erhalten. Ist die Sanus AG im Bieterverfahren aufgetreten? Falls nicht, seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass der Bieter und der Käufer in diesem Verkaufsverfahren nicht identisch sind? 5. Nach welchem Verfahren und durch wen (bitte Angabe der Abteilung/ des Referates ) wurde die Bonität des Käufers geprüft? 6. Wie lautete das Ergebnis dieser Bonitätsprüfung (bitte ausführlich)? 7. Inwieweit war die Landeshauptstadt Potsdam am Vergabeprozess beteiligt? 8. Inwiefern hat die Stadtverwaltung Potsdam der Landesregierung deutlich gemacht , dass sie vom Konzept des erstplazierten Bieters Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH inhaltlich nicht überzeugt sei? 9. Seit wann ist der Landesregierung die Aussage der Stadtverwaltung Potsdam bekannt, dass ihr lediglich mangelhafte Angebotsunterlagen mit fehlender Darstellungstiefe zur Verfügung gestellt worden seien (PNN vom 21.07.2015)? 10. Weshalb hat die Landesregierung offenbar ohne Zustimmung der Stadtverwaltung Potsdam der Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH den Zuschlag erteilt? 11. Warum war es der Landesregierung offensichtlich nicht möglich, die Stadtverwaltung Potsdam von dem Bieter Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH zu überzeugen? 12. War allen beteiligten Bietern im Ausschreibungsverfahren bekannt gegeben worden , dass zum abgegebenen Kaufgebot eine Summe von ca. zwei Millionen Euro für den Bau einer zweiten Zufahrtsstraße auf den Brauhausberg hinzu kommt? 13. Inwiefern war diese veranschlagte Summe von zwei Mio. Euro für eine neue Zufahrt mit der Stadtverwaltung Potsdam abgestimmt? 14. Wie hat die Landesregierung im Einzelnen gewährleistet, dass der Verkauf der Liegenschaft am Brauhausberg unter Berücksichtigung der Mitteilung der Europäischen Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfen bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken der öffentlichen Hand (97/ C209/03) keine verbotenen Beihilfe darstellt, obwohl ein Bieter einen höheren Kaufpreis geboten hat als die Erwerberin? 15. Wann haben welche Gespräche mit welchem Ergebnis zwischen dem Finanzministerium Brandenburg und dem anwaltlichen Vertreter der Firma Gartenstadt – Gesellschaft Hellerau (GGH), Herrn Gregor Gysi bzw. der Kanzlei Venedey, Dr. Gysi, Höfler im Zusammenhang mit dem Verkauf der Militärfläche Krampnitz stattgefunden? 16. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass die Leipziger Firma Gartenstadt -Gesellschaft Hellerau AG Anteile der TG Potsdam gekauft hat? 17. Ist dem Land bekannt, ob es aktuell weitere Gesellschafter der TG Potsdam gibt? Wenn ja, welche (bitte namentlich nennen)? 18. Tritt Herr Gregor Gysi in dem Rechtsstreit zwischen der Landesregierung und der TG Potsdam in irgendeiner Weise als Rechtsbeistand auf? 19. Wie ist aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand in diesem vorgenannten Rechtsstreit? 20. Laut Presseberichterstattung (PNN vom 30.07.2015) beabsichtigt die Stadtverwaltung Potsdam das Land zu enteignen, um die Militärfläche Krampnitz in ihr Eigentum zu übernehmen. Wie beurteilt die Landesregierung die diesbezüglichen Erfolgsaussichten der Stadtverwaltung Potsdam? 21. Inwiefern willigt die Landesregierung in dieses Vorhaben der Stadtverwaltung Potsdam ein? 22. Was bedeutete diese Enteignung für das Land im Hinblick auf den Verkaufserlös des Militärgeländes? 23. Gab und gibt es weitere Immobiliengeschäfte der Landesregierung unter mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung des Anwaltes Gregor Gysi, der Kanzlei Venedey , Dr. Gysi, Höfler oder des Politikers Gregor Gysi? 24. Waren Herr Gregor Gysi oder die Kanzlei Venedey, Dr. Gysi, Höfler in den Jahren 2009 – 2015 zu irgendeinem Zeitpunkt für die Landesregierung Brandenburg tätig ? Wenn ja, für welche Institution(en)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann haben welche Gespräche mit welchem Ergebnis zwischen dem Finanzministerium Brandenburg und dem anwaltlichen Vertreter der Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH, Herrn Gregor Gysi bzw. der Kanzlei Venedey, Dr. Gysi, Höfler im Zusammenhang mit dem Verkauf des früheren Landtagsgebäudes in Potsdam stattgefunden? zu Frage 1: Die Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH wurde von der Landesregierung (namentlich vom Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen) für den 18.05.2015 zu Verkaufs-/Vertragsverhandlungen eingeladen. Eureka wurde zu diesem Gespräch von Vertretern seiner Projektbeteiligten sowie von Herrn Rechtsanwalt Dr. Gysi begleitet, den Eureka als seinen anwaltlichen Vertreter für Fragen des Vertragsrechtes vorstellte. Seitens der Landesregierung nahmen neben Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des BLB auch Vertreter des zuständigen Referates im Ministerium der Finanzen teil. Im Ergebnis dieser Kaufvertragsverhandlungen verständigten sich Eureka, der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen und das Ministerium der Finanzen bereits in diesem Gespräch über die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfes des Grundstückskaufvertrages. So gelang es, die maßgeblichen Vertragsklauseln , wie beispielsweise die Investitionsverpflichtung des Erwerbers, die Mehrerlösklausel , eine Vertragsstrafenregelung sowie ein Wiederkaufsrecht des Landes, vollumfänglich im Sinne des Landes in den Entwurf aufzunehmen und später dann auch so zu beurkunden. An den weiteren – zum Teil bilateral zwischen dem Brandenburgischen Landesbe- trieb für Liegenschaften und Bauen beziehungsweise dem Ministerium der Finanzen zur Vorbereitung der notariellen Beurkundung mit Eureka geführten - Detailabstimmungen war Herr Rechtsanwalt Dr. Gysi nicht beteiligt. Frage 2: Seit wann ist der Landesregierung die Tätigkeit von Herrn Gregor Gysi für die Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH bekannt? zu Frage 2: Kenntnis von der Tätigkeit von Herrn Dr. Gregor Gysi für die Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH bei der Veräußerung der Liegenschaft „Havelblick“ erhielten die Vertreter des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen und des Ministeriums der Finanzen erstmals am 18.05.2015. Der Presseberichterstattung der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 11.06.2015 über den beabsichtigten Verkauf der Liegenschaft „Havelblick“ war im Übrigen zu entnehmen, dass Herr Dr. Gysi die Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH auch in Gesprächen mit der Landeshauptstadt Potsdam über ein Grundstück in der Pappelallee vertreten haben soll. Frage 3: Finanzminister Görke hat im Juni 2015 in einer Pressemitteilung erklärt, er kenne den Käufer, die Eureka Havelblick 8 Potsdam Projektgesellschaft mbH. Er sagte wörtlich, es handele sich um „ein Baukonsortium (…) aus der Region (…) das wir kennen.“ Inwieweit und seit wann ist der Landesregierung der Bieter im Ausschreibungsverfahren , die Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH, bekannt? zu Frage 3: Die Eureka Immobilien und Projektmanagement GmbH hat ihr Angebot für eine noch zu gründende Projektgesellschaft abgegeben, an der die Eureka beteiligt sein werde. Käufer der Liegenschaft war dann die Eureka Havelblick 8 Potsdam Projektgesellschaft mbH & Co. KG. Kommanditisten dieser Projektgesellschaft sind die Sanus BeteiligungsAG mit 70 vom Hundert der Kommanditeinlage sowie die Eureka Immobilien und Projektmanagement GmbH mit 30 vom Hundert der Kommanditeinlage. Beide Unternehmen dieses Konsortiums sind unabhängig voneinander bereits seit Jahren in der Region Berlin-Brandenburg als Bauträger bekannt. Die Eureka Immobilien und Projektmanagement GmbH existiert zwar als Kapitalgesellschaft erst seit November 2013. Zuvor war Eureka aber bereits mehr als 10 Jahre als Personengesellschaft tätig und konnte so umfangreiche Erfahrungen sammeln. Frage 4: Presseberichten zu Folge hat die Sanus AG den Zuschlag für die Liegenschaft am Brauhausberg erhalten. Ist die Sanus AG im Bieterverfahren aufgetreten? Falls nicht, seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass der Bieter und der Käufer in diesem Verkaufsverfahren nicht identisch sind? zu Frage 4: Die Sanus BeteiligungsAG ist im Bieterverfahren zunächst nicht unmittelbar aufgetreten . Allerdings hat die Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH bereits bei der Abgabe des Angebotes darauf hingewiesen, dass sie für eine noch zu gründende Projektgesellschaft handele. Die Projektgesellschaft Havelblick 8 Potsdam GmbH & Co. KG wurde dann von der Sanus Immobilien AG und der Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH Anfang Juni 2015 gebildet. Frage 5: Nach welchem Verfahren und durch wen (bitte Angabe der Abteilung/ des Referates) wurde die Bonität des Käufers geprüft? zu Frage 5: Die Bonitätsprüfung von potentiellen Käufern wird durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Bereich Liegenschaftsmanagement veranlasst, der dafür Wirtschaftsauskünfte bei professionellen Wirtschaftsauskunfteien , wie der Bürgel Wirtschaftsinformation GmbH & Co. KG oder der Creditreform e. V., einholt. Dort erhält man auf Anfrage neben den Strukturdaten des angefragten Unternehmens auch Informationen zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, zur Kreditwürdigkeit, zur Beurteilung von Geschäftsverbindungen und Hinweise darauf, ob Negativmerkmale bekannt sind. Frage 6: Wie lautete das Ergebnis dieser Bonitätsprüfung (bitte ausführlich)? zu Frage 6: Die in diesem Fall eingeholten Auskünfte sagen sowohl für die Sanus BeteiligungsAG als auch für die Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH aus, dass eine Geschäftsverbindung zulässig sei. Eine ausführlichere Darstellung ist hier nicht möglich. Zum einen sind die eingeholten Auskünfte ausdrücklich nur für den Empfänger bestimmt und dürfen nur für den erbetenen Zweck genutzt werden. Zum anderen bestehen hier schutzwürdige Interessen derjenigen, über die Auskünfte eingeholt wurden. Unaufgefordert übermittelte die Eureka Havelblick 8 Potsdam GmbH & Co. KG noch vor der AHF-Befassung am 12.06.2015 ein Schreiben ihrer Hausbank, worin diese bestätigte, dass der Betrag zur Anzahlung des Kaufpreises auf dem Geschäftskonto der Projektegesellschaft verfügbar sei; der Betrag war zum Notartermin dem Konto des Landes gut geschrieben. Frage 7: Inwieweit war die Landeshauptstadt Potsdam am Vergabeprozess beteiligt? zu Frage 7: Die Stadt Potsdam und das Ministerium der Finanzen haben seit 2012 die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Ausschreibung des Grundstückes miteinander abgestimmt. Dabei war die Stadt beispielsweise intensiv an der Erarbeitung des Konzeptes/Gutachtens zur Einschätzung der Bebauungsmöglichkeiten der Liegenschaft beteiligt. Das Ergebnis dieser Untersuchung bildete die Grundlage für den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam. Die dafür erforderliche Beschlussvorlage wurde von ihr selbst erarbeitet. In dieser Beschlussvorlage sind die inhaltlichen Anforderungen zur Erreichung der Planreife nach § 34 Baugesetzbuch umfassend definiert und mit dem anschließenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung verbindlich festgelegt worden. Der umfangreichen Begründung zum Beschluss ist zu entnehmen, dass für den vorderen, an die Eureka veräußerten Teil des Grundstückes ein Qualifizierungsverfahren als nicht notwendig erachtet wurde, da bezüglich der Altbausubstanz bereits mit dem Beschluss ausreichende Festlegungen getroffen wurden. Einvernehmen bestand auch darin, später für den ersten Neubau auf der hinteren, zur Deckung des Mehrbedarfes der Forschungsinstitute des Wissenschaftsparks Telegrafenberg vorgesehenen und deshalb nicht veräußerten Teilfläche, einen Realisierungswettbewerb durchzuführen und damit einen städtebaulichen Wettbewerb zu verbinden. Dadurch sollen sowohl die künftige bauliche Struktur als auch grundlegende Gestaltungsprinzipien dieses Neubaubereiches erarbeitet und festgelegt werden. Frage 8: Inwiefern hat die Stadtverwaltung Potsdam der Landesregierung deutlich gemacht, dass sie vom Konzept des erstplazierten Bieters Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH inhaltlich nicht überzeugt sei? zu Frage 8: Die Stadt hat in ihrer Stellungnahme zur Bewertung des Ausschreibungsergebnisses vom 11.03.2015, das ihr in Form einer anonymisierten Wertungsmatrix übermittelt wurde, u. a. darauf aufmerksam gemacht, dass alle in die Bewertung eingeflossenen Angebote aus ihrer Sicht bezüglich der Neubausubstanz eine zu geringe Darstellungstiefe aufweisen würden. Dieser Auffassung vermochten sich der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen und das Ministerium der Finanzen nicht anzuschließen, da die ausführlichen Festlegungen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung insbesondere bezüglich der Altbausubstanz nicht nur Bestandteil der öffentlichen Ausschreibung waren. Vielmehr hat das Land bereits im Vorfeld gegenüber der Stadt deutlich gemacht, dass diese Festlegungen vollumfänglich Bestandteil des Grundstückskaufvertrages werden. Dies wurde so auch umgesetzt . Unabhängig von der geäußerten Kritik an der Detailtiefe der Unterlagen sind die der Stadt übermittelten Angebote von ihr fachlich bewertet worden. Dabei wurden die von Eureka eingereichten konzeptionellen Überlegungen von der Stadt insbesondere hinsichtlich des dargestellten Nutzungsmixes tendenziell als vorzugswürdig eingeschätzt. Die Bewertung der Stadt wurde anschließend in die Entscheidung der Landesregierung zur Veräußerung der Liegenschaft einbezogen. In einem ersten Gespräch zwischen Eureka, der Stadt und dem Ministerium der Finanzen am 18.08.2015 hat die Stadt versucht, Eureka dafür zu gewinnen, für den neben dem ehemaligen Landtagsgebäude zulässigen Neubau und für die Wiedererrichtung des Belvedere abweichend vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einen Architektenwettbewerb durchzuführen; diesbezüglich zeichnete sich bereits während der Besprechung eine einvernehmliche Lösung ab. Frage 9: Seit wann ist der Landesregierung die Aussage der Stadtverwaltung Potsdam bekannt , dass ihr lediglich mangelhafte Angebotsunterlagen mit fehlender Darstellungstiefe zur Verfügung gestellt worden seien (PNN vom 21.07.2015)? zu Frage 9: Die fachliche Stellungnahme der Stadt zur Bewertung der Angebote datiert vom 11.03.2015. Darin hat sie auf die aus ihrer Sicht fehlende Detailtiefe der Unterlagen verwiesen; siehe im Übrigen Beantwortung zu Frage 8. Frage 10: Weshalb hat die Landesregierung offenbar ohne Zustimmung der Stadtverwaltung Potsdam der Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH den Zuschlag erteilt ? zu Frage 10: Entscheidungen der Landesregierung zur Veräußerung landeseigener Liegenschaften bedürfen nicht der Zustimmung der Belegenheitskommune. Frage 11: Warum war es der Landesregierung offensichtlich nicht möglich, die Stadtverwaltung Potsdam von dem Bieter Eureka Immobilien- und Projektmanagement GmbH zu überzeugen? zu Frage 11: Die Entscheidung zur Veräußerung der Liegenschaft „Havelblick“ hat die Landesregierung in eigener Zuständigkeit getroffen. In diese Entscheidung wurde die Stellungnahme der Stadt einbezogen. Frage 12: War allen beteiligten Bietern im Ausschreibungsverfahren bekannt gegeben worden, dass zum abgegebenen Kaufgebot eine Summe von ca. zwei Millionen Euro für den Bau einer zweiten Zufahrtsstraße auf den Brauhausberg hinzu kommt? zu Frage 12: Die Höhe der Kosten zur Schaffung einer zweiten Straßenanbindung war zum Zeitpunkt der Ausschreibung weder dem Land noch der Stadt bekannt. Die Bieter waren informiert, dass die Schaffung einer 2. Straßenanbindung zu den verbindlichen Planungszielen einer baulichen Verdichtung der Liegenschaft gehört. Entsprechende Hinweise enthält das Exposé zum Verkauf der Liegenschaft „Havelblick“. Dort werden nicht nur die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Planungsziele genannt. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgesehene bauliche Verdichtung eine zusätzliche 2. Straßenanbindung des Areals voraussetzt und deren Errichtung einschließlich der Übernahme der Planungs- und Baukosten vor Beginn der baulichen Entwicklung verbindlich in einem Erschließungsvertrag mit der Stadt zu sichern ist. Schlussendlich werden die Bewerber in dem Exposé aufgefordert, mit der Angebotsabgabe ein Nutzungskonzept mit detaillierten Aussagen zur Umsetzung der erforderlichen Erschließung einzureichen. Frage 13: Inwiefern war diese veranschlagte Summe von zwei Mio. Euro für eine neue Zufahrt mit der Stadtverwaltung Potsdam abgestimmt? zu Frage 13: Vorgabe der Stadt bzw. des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung war, dass einer baulichen Verdichtung nur dann zugestimmt werde, wenn der Erwerber auch eine zweite Straßenanbindung realisiert. Die Kosten dieser Maßnahme waren zuvor weder der Stadt noch dem Land bekannt. Frage 14: Wie hat die Landesregierung im Einzelnen gewährleistet, dass der Verkauf der Liegenschaft am Brauhausberg unter Berücksichtigung der Mitteilung der Europäischen Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfen bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken der öffentlichen Hand (97/ C209/03) keine verbotenen Beihilfe darstellt , obwohl ein Bieter einen höheren Kaufpreis geboten hat als die Erwerberin? zu Frage 14: Mit dem zitierten Leitfaden stellt die EU-Kommission Mindestanforderungen auf, die bei der Veräußerung von Grundstücken durch die öffentliche Hand eingehalten werden sollen. Kernaussage des Leitfadens ist, dass ein geplanter Grundstücksverkauf nach einem hinreichend publizierten, allgemeinen und bedingungsfreien Verfahren an den meistbietenden Bieter grundsätzlich einen Verkauf zum Marktwert darstellt und damit keine staatliche Beihilfe enthält. Dies wird bei allen Ausschreibungsverfahren des Landes grundsätzlich beachtet und wurde auch beim Verkauf des Havelblicks gewährleistet. Das Vorhaben des Bieters, der einen höheren Kaufpreis geboten hat, war nicht zu berücksichtigen. Dessen Nutzungskonzept beachtete zum einen den geforderten Nutzungsmix nicht. Zum anderen wäre die geplante Wohnbebauung nur mit erheblichen baulichen Veränderungen des Bestandsgebäudes und einer überproportional großen Neubebauung denkbar gewesen. Dies ist durch den Beschluss der Stadtverordneten nicht gedeckt. Frage 15: Wann haben welche Gespräche mit welchem Ergebnis zwischen dem Finanzministerium Brandenburg und dem anwaltlichen Vertreter der Firma Gartenstadt – Gesellschaft Hellerau (GGH), Herrn Gregor Gysi bzw. der Kanzlei Venedey, Dr. Gysi, Höfler im Zusammenhang mit dem Verkauf der Militärfläche Krampnitz stattgefunden ? zu Frage 15: Mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Gysi bzw. der Kanzlei Venedey, Dr. Gysi, Höfler wurden keine Gespräche im Zusammenhang mit dem Verkauf der ehemalige Militärfläche Krampnitz geführt. Frage 16: Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass die Leipziger Firma GartenstadtGesellschaft Hellerau AG Anteile der TG Potsdam gekauft hat? zu Frage 16: Der Landesregierung liegen keine Nachweise darüber vor, dass eine Leipziger Firma Gartenstadt-Gesellschaft Hellerau AG Anteile einer TG Potsdam erworben habe. Rechtsanwalt Dr. Gysi teilte dem Ministerium der Finanzen mit Schreiben vom 22.06.2015 ohne Beifügung näherer Nachweise sinngemäß mit, dass seine Mandantin , die Gartenstadt – Gesellschaft Hellerau AG, Dresden, die Gesellschaft erworben habe, mit der das Land Grundstückskaufverträge über die in Rede stehende Liegenschaft geschlossen habe. Das dem Ministerium der Finanzen in diesem Zusammenhang von Herrn Dr. Gysi unterbreitete Gesprächsangebot lehnte dieses mit Schreiben vom 29.07.2015 ab. Frage 17: Ist dem Land bekannt, ob es aktuell weitere Gesellschafter der TG Potsdam gibt? Wenn ja, welche (bitte namentlich nennen)? zu Frage 17: Der Landesregierung ist bekannt, dass die TG Potsdam Projektentwicklungsgesellschaft mbH zwei Gesellschafter hat, die Potsdam Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. III KG mit Sitz in Leipzig und die ATG Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Riesa. Frage 18: Tritt Herr Gregor Gysi in dem Rechtsstreit zwischen der Landesregierung und der TG Potsdam in irgendeiner Weise als Rechtsbeistand auf? zu Frage 18: Das Land führt Rechtstreite mit den Gesellschaften, mit denen es Kaufverträge über die Liegenschaft Krampnitz geschlossen hatte. Rechtsanwalt Dr. Gysi tritt in keinem der anhängigen Rechtsstreite auf. Frage 19: Wie ist aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand in diesem vorgenannten Rechtsstreit? zu Frage 19: Die Landesregierung gibt keine Stellungnahme zu anhängigen Rechtsstreiten ab. Frage 20: Laut Presseberichterstattung (PNN vom 30.07.2015) beabsichtigt die Stadtverwaltung Potsdam das Land zu enteignen, um die Militärfläche Krampnitz in ihr Eigentum zu übernehmen. Wie beurteilt die Landesregierung die diesbezüglichen Erfolgsaussichten der Stadtverwaltung Potsdam? zu Frage 20: Die Landesregierung kann die Erfolgsaussichten eines Enteignungsantrages aus zweierlei Gründen nicht bewerten. Zum einen handelt es sich bei einem solchen Enteignungsverfahren um ein nichtöffentliches Verfahren, in welchem die Enteignungsbehörde zu strikter Neutralität verpflichtet ist. Zum anderen bedürfte die Einschätzung der Erfolgsaussichten der umfassenden Kenntnis des Sachverhaltes. Dieser ist der Landesregierung jedoch nicht bekannt, da bisher kein Antrag gestellt wurde. Frage 21: Inwiefern willigt die Landesregierung in dieses Vorhaben der Stadtverwaltung Potsdam ein? zu Frage 21: Die Durchführung eines Enteignungsverfahrens bedarf nicht der Einwilligung der Landesregierung. Frage 22: Was bedeutete diese Enteignung für das Land im Hinblick auf den Verkaufserlös des Militärgeländes? zu Frage 22: Im Falle des Ausspruchs einer Enteignung würde sich ein Entschädigungsverfahren anschließen. In diesem Verfahren würde die festzusetzende Entschädigung allein anhand des Verkehrswertes ermittelt - unabhängig von gegebenenfalls gezahlten Kaufpreisen. Frage 23: Gab und gibt es weitere Immobiliengeschäfte der Landesregierung unter mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung des Anwaltes Gregor Gysi, der Kanzlei Venedey, Dr. Gysi, Höfler oder des Politikers Gregor Gysi? zu Frage 23: Nein. Frage 24: Waren Herr Gregor Gysi oder die Kanzlei Venedey, Dr. Gysi, Höfler in den Jahren 2009 – 2015 zu irgendeinem Zeitpunkt für die Landesregierung Brandenburg tätig? Wenn ja, für welche Institution(en)? zu Frage 24: Nein.