Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2734 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1074 der Abgeordneten Thomas Jung und Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/2495 Aussetzen der Schulpflicht für Flüchtlingskinder Wortlaut der Kleinen Anfrage 1074 vom 08.09.2015: Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) will in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow die Aussetzung der Schulpflicht für Kinder von Asylbewerbern durchsetzen. Diese sollten so lange nicht zur Schule gehen, bis der Aufenthaltsstatus der Kinder und ihrer Familien geklärt sei. Dies müsse mindestens bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern gelten. Nach aktuell geltendem Recht werden alle schulpflichtigen Kinder zwischen sechs und 16 Jahren nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland eingeschult. Wir fragen die Landesregierung: 1.) Wie viele Kinder von Asylbewerbern werden 2015 in Brandenburg eingeschult? 2.) Hat die Landesregierung ein ähnliches Aussetzen der Schulpflicht vor, was langfristig ein Bruch geltenden Rechts darstellen würde? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kinder von Asylbewerbern werden 2015 in Brandenburg eingeschult? Zu Frage 1: Angaben zum Merkmal „Asylbewerber“ liegen nicht vor. Aus der Blitzumfrage zum Schuljahresanfang 2015/2016 an allen allgemeinbildenden Schulen kann die Zahl der einzugliedernden Schülerinnen und Schüler entnommen werden. Dies sind Kinder , deren Familiensprache nicht Deutsch ist und die keine Möglichkeit haben, vor Eintritt in die Schule ausreichende Deutschkenntnisse zu erwerben. Diese Kinder haben Anspruch auf schulische Förderung. Zu Anfang des Schuljahres 2015/2016 wurden von den allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft insgesamt 4.271 Einzugliedernde gemeldet, das sind knapp 2.000 mehr als vor einem Jahr und rund 3.200 mehr als vor zwei Jahren. Bei der Zunahme der Zahl der Einzugliedernden in den letzten beiden Jahren handelt es sich nahezu ausschließlich um schulpflichtige Flüchtlingskinder. Frage 2: Hat die Landesregierung ein ähnliches Aussetzen der Schulpflicht vor, was langfristig ein Bruch geltenden Rechts darstellen würde? Zu Frage 2: Es besteht keine Rechtsgrundlage für ein Aussetzen der Schulpflicht. Die Schulpflicht für Kinder, denen aufgrund eines Asylantrags der Aufenthalt im Land Brandenburg gestattet ist, regelt § 36 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes in Verbindung mit der Schulpflichtruhensverordnung vom 30. November 1998 (GVBl. II/99, [Nr. 05]). Die Schulpflicht gilt unabhängig von den jeweiligen Herkunftsländern der Kinder. Die Landesregierung plant nicht, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften für ein nach Herkunftsländern differenzierendes Aussetzen der Schulpflicht zu ändern.