Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2737 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1072 der Abgeordneten Sven Schröder, Andreas Kalbitz und Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/2493 Autofahren in Brandenburg oftmals abenteuerlich Wortlaut der Kleinen Anfrage 1072 vom 08.09.2015: Bewegt man sich motorisiert über größere Entfernungen durch die brandenburgische Landschaft, ist es durchaus möglich, dass aus einer einfachen Fahrt von „A“ nach „B“ ein abenteuerliches Erlebnis wird. Warum? Weil es zur Regel geworden ist, dass örtliche Straßenbaumaßnahmen zu Vollsperrungen von Ortsdurchfahrten führen. Zum Beispiel die Durchfahrt durch die Stadt Jüterbog. Zwar ist bereits im Vorfeld kurz vor der Stadt eine Ankündigung der Sperrung nebst Umleitungshinweis angebracht . Allerdings mit der deutlichen Kennzeichnung, dass sowohl Sperrung als auch Umleitung lediglich für LKW gelten. Wer sich als PKW Fahrer darauf verlässt, wird in Jüterbog schnell eines Besseren belehrt. Vollsperrung auch für PKW! Keine weitere Umleitung ausgeschildert. Sackgasse und Ende der Fahrt. Aufgrund dieses Beispiels frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Ortsdurchfahrten (welche Ortschaften betreffend) sind bis zu welchem Termin in Brandenburg gesperrt? 2. Ist es künftig vorgesehen, diese Art der Folgen straßenbaulicher Maßnahmen in einem Informationsdienst zu veröffentlichen, z.B. über das Internet und auf welcher Plattform? 3. Unter welchen Voraussetzungen entscheidet man sich für Vollsperrungen? 4. Welche Alternativen zu Vollsperrungen gibt es? Falls es Solche gibt, weshalb werden sie nicht angewandt? 5. Weshalb sind Umleitungen häufig nur mangelhaft bzw. nicht eindeutig ausgeschildert ? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ortsdurchfahrten (welche Ortschaften betreffend) sind bis zu welchem Termin in Brandenburg gesperrt? Zu Frage 1: 15 Ortsdurchfahrten sind derzeit gesperrt. Die Verortung der Baustellen längerer Dauer mit Angaben zu den auszuführenden Arbeiten und der Zeit der Sperrung können dem Baustelleninformationssystem unter www.ls.brandenburg.de entnommen werden. Frage 2: Ist es künftig vorgesehen, diese Art der Folgen straßenbaulicher Maßnahmen in einem Informationsdienst zu veröffentlichen, z.B. über das Internet und auf welcher Plattform? Zu Frage 2: Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg bietet seit langem mit dem Baustelleninformationssystem (BIS) und umfassenden Beiträgen zu aktuellen Bauprojekten rund um die Uhr per Internet die Möglichkeit, sich über Baustellen im Straßennetz zu informieren. Es werden Baustellen auf Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen geführt, aber auch Behinderungen, zum Beispiel Sperrungen infolge von besonderen Großereignissen. Die Daten des BIS werden täglich aktualisiert und dienen einer vorausschauenden Planung von Fahrroute und Reisebeginn . Frage 3: Unter welchen Voraussetzungen entscheidet man sich für Vollsperrungen? Frage 4: Welche Alternativen zu Vollsperrungen gibt es? Falls es solche gibt, weshalb werden sie nicht angewandt? Zu Fragen 3 und 4: Vollsperrungen müssen immer dann eingerichtet werden, wenn die Art der auszuführenden Maßnahmen, der damit einhergehenden Arbeits- und Sicherheitsbereiche nicht mehr den zwingend notwendigen Platz für den fließenden Verkehr und das sichere Arbeiten auf der Baustelle zulässt. Die gesetzlichen Grundlagen zur Arbeitsstättensicherheit und die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen sind maßgeblich . Frage 5: Weshalb sind Umleitungen häufig nur mangelhaft bzw. nicht eindeutig ausgeschildert ? Zu Frage 5: Die Umleitungen werden entsprechend den verkehrsbehördlichen Anordnungen beschildert . Besonderes Augenmerk liegt hier auf der Eindeutigkeit der Beschilderung. Als Teil der Verkehrssicherung wird auch die Umleitungsbeschilderung regelmäßig auf Übereinstimmung mit der verkehrsbehördlichen Anordnung überprüft und bei Abweichungen, beispielsweise durch zwischenzeitliche Eingriffe von außen, wieder entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung hergestellt.