Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2751 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1058 der Abgeordneten Thomas Jung und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/2463 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1058 vom 03.09.2015: Neue Korruptionsvorwürfe beim BER Die Ansprüche der am BER beteiligten Firmen seit Baubeginn im Jahr 2006 summierten sich auf mehr als 1,4 Milliarden Euro. Nun sind namhafte deutsche Großkonzerne ins Zentrum interner Ermittlungen geraten. Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ (vom 16.08.2015) geht die Anti-Korruptionsbeauftragte des Flughafens, Elke Schaefer, Hinweisen auf überhöhte Abrechnungen durch die Bosch, Siemens und die Telekom-Tochter T-Systems nach, die unter anderem am Bau der Brandschutzanlage beteiligt sind. Bis zur Absage des für Juni 2012 geplanten Eröffnungstermins sei so gut wie jede Forderung der Firmen vom Flughafen anstandslos bezahlt worden, heißt es in dem Bericht. 22,9 Millionen Euro habe allein Siemens nachträglich verlangt. 22 Millionen Euro seien tatsächlich geflossen – also rund 96 Prozent . Bei T-Systems habe der Flughafen sogar 99 Prozent der nachträglich gestellten Rechnungen beglichen. Die Prüfung in dem fraglichen Zeitraum lag laut Flughafengesellschaft in der Zuständigkeit des Generalplaners PG BBI, der nach der verschobenen Eröffnung im Mai 2012 entlassen worden war. Flughafenchef Karsten Mühlenfeld schließt eine erneute Verschiebung der BER-Eröffnung im zweiten Halbjahr 2017 nicht aus. Wir fragen die Landesregierung: 1. Auf welchen Eröffnungs-Termin kann sich Herr Mühlenfeld derzeit festlegen? 2. Sind die genannten Anschuldigungen zu überhöhten Abrechnungen bezüglich der Firmen Bosch, Siemens und T-Systems berechtigt? 3. Wenn ja, welche Rückforderungen oder strafrechtlichen Konsequenzen erwägt die Landesregierung als Mitgesellschafter? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welchen Eröffnungs-Termin kann sich Herr Mühlenfeld derzeit festlegen? Zu Frage 1: Der Geschäftsführer der FBB, Herr Dr. Mühlenfeld, hat jüngst in der Sitzung des Sonderausschusses BER des Brandenburger Landtages vom 28.09.2015 seine differenzierte Position zur Frage eines Eröffnungstermines vorgetragen. Einen neueren Sachstand gibt es dazu nicht. Frage 2: Sind die genannten Anschuldigungen zu überhöhten Abrechnungen bezüglich der Firmen Bosch, Siemens und T-Systems berechtigt? Zu Frage 2: Wie in der Sitzung des Sonderausschusses am 31.08.2015 berichtet, prüft die Staatsanwaltschaft Cottbus die strafrechtliche Relevanz von Rechnungen der Firma Siemens. Erkenntnisse bezüglich der Firmen Bosch und T-Systems liegen nicht vor. Frage 3: Wenn ja, welche Rückforderungen oder strafrechtlichen Konsequenzen erwägt die Landesregierung als Mitgesellschafter? Zu Frage 3: Im Hinblick auf eventuelle strafrechtliche Vorkommnisse gilt das Amtsermittlungsprinzip . Im Bereich von etwaigen zivilrechtlichen Forderungen vertritt die Geschäftsführung die Gesellschaft, ohne dass es einer Initiative der Gesellschafter bedürfe.