Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2752 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1095 der Abgeordneten Steeven Bretz und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2555 Fehlstart: Lehrermangel zum Schulbeginn an Potsdamer Grundschulen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1095 vom 11.09.2015: An mehreren Potsdamer Grundschulen fehlen zum Schuljahresbeginn Lehrer. Regulärer Unterricht findet zurzeit nicht statt, da nur vorläufige Stundenpläne erstellt werden konnten (PNN vom 04.09.2015). Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die geschilderte Problematik an Grundschulen der Landeshauptstadt Potsdam? 2. An welchen Potsdamer Schulen sind zum Beginn des neuen Schuljahres Lehrerstellen unbesetzt? (bitte die Schulen und die Anzahl der fehlenden Lehrkräfte benennen ) 3. Welche Auswirkungen hat der Lehrermangel für die betroffenen Schulen? 4. Weshalb ist es nicht möglich, Vertretungspläne an den Potsdamer Schulen aufzustellen , denen Lehrkräfte fehlen? 5. Wann ist damit zu rechnen, dass alle Potsdamer Schulen nach verbindlichen Stundenplänen arbeiten können? 6. Welche kurz- und langfristigen Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Verbesserung der Situation? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die geschilderte Problematik an Grundschulen der Landeshauptstadt Potsdam? Zu Frage 1: An mehreren Potsdamer Grundschulen begann der Unterricht in der ersten Schulwoche mit Kompetenztagen, Methodentraining, einem Klassenleitertag oder einer Projektwoche . Das geschieht nicht aus Lehrermangel, sondern ist an vielen Schulen seit mehreren Jahren Tradition und deshalb nicht in Verbindung mit personellen Engpässen an der Schule zu bringen. Der Unterricht in dieser Form findet vorrangig bei der Klassenlehrkraft statt, und auf dem Stundenplan stehen Fächer wie Soziales Lernen, Teambildung und die Erweiterung und Festigung fachübergreifender Kompetenzen. Hier werden gemeinsam Klassenregeln erarbeitet, Gesprächsregeln geübt, persönliche und Klassenziele für das 1. Halbjahr formuliert, wird das Leseverständnis trainiert und die Medienkompetenz gestärkt, um nur einige Beispiele zu nennen. Bedingt durch die Anzeige einer Schwangerschaft mit ausgesprochenem Beschäftigungsverbot an zwei Schulen („Am Bornstedter Feld“ und Karl-Förster-Grundschule) und dem Eintritt von längerfristiger Erkrankung von Lehrkräften an zwei weiteren Schulen sind in der ersten Schulwoche Vertretungsfälle eingetreten, auf die die Schulleitungen flexibel und mit langfristigem planerischem Blick reagieren mussten. Das hatte die Einstellung von Vertretungslehrkräften und auch in Einzelfällen Stundenplanänderungen zur Folge. Aufgrund eines Fehlers im Stundenplanbau an der Waldstadt-Grundschule konnte der reguläre Stundenplan erst ab Donnerstag der ersten Schulwoche umgesetzt werden. In den ersten drei Unterrichtstagen fand Projektunterricht nach dem Klassenlehrerprinzip statt. Ein im PNN-Artikel erwähnter, fehlender Vertretungsplan war nicht notwendig, da keine Lehrkräfte an der Schule zu vertreten waren. Die Eltern waren allerdings nicht hinreichend darüber informiert, was in den ersten drei Unterrichtstagen für die Kinder inhaltlich auf dem Tagesplan steht und welche Ziele die Schule mit diesen Schwerpunkten verfolgt. Frage 2: An welchen Potsdamer Schulen sind zum Beginn des neuen Schuljahres Lehrerstellen unbesetzt? (bitte die Schulen und die Anzahl der fehlenden Lehrkräfte benennen) Zu Frage 2: An der Grundschule „Am Bornstedter Feld“ und an der Weidenhof-Grundschule war zum Schuljahresbeginn jeweils eine Lehrerstelle nicht besetzt. An der Grundschule „Am Bornstedter Feld“ wurde inzwischen eine Lehrkraft eingestellt . Die Stelle an der Weidenhof-Grundschule konnte bisher noch nicht besetzt werden. Die Stelle wurde durch das Landesschulamt ausgeschrieben. An keiner weiteren Potsdamer Grundschule gab es zum Schuljahresbeginn unbesetzte Stellen. Frage 3: Welche Auswirkungen hat der Lehrermangel für die betroffenen Schulen? Zu Frage 3: Sofern Lehrkräfte verzögert ihren Dienst beginnen bzw. durch Krankheit ausfallen, werden die Stundenpläne durch Vertretungspläne ergänzt. Gerade im Bereich der Grundschule wird zum Schuljahresbeginn ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die Schülerinnen und Schüler in den ersten Unterrichtstagen durch ein verstärktes Klassenlehrkraftprinzip an den Unterrichtsalltag gewöhnt werden, sodass der reguläre Stundenplan verzögert eintritt. Frage 4: Weshalb ist es nicht möglich, Vertretungspläne an den Potsdamer Schulen aufzustellen , denen Lehrkräfte fehlen? Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Potsdamer Schulen keine Vertretungspläne erstellen können. Gemäß den Geschäftsverteilungsplänen an den Potsdamer Grundschulen ist es die Aufgabe der stellvertretenden Schulleiterin oder des stellvertretenden Schulleiters, bei anfallenden Vertretungssituationen die Vertretungspläne zu erstellen. Hierfür verfügt jede Schule über ein Vertretungskonzept, das Grundlage für einen Vertretungsplan ist. Frage 5: Wann ist damit zu rechnen, dass alle Potsdamer Schulen nach verbindlichen Stundenplänen arbeiten können? Zu Frage 5: Alle Potsdamer Grundschulen konnten spätestens im Verlauf der zweiten Unterrichtswoche mit einem verbindlichen Stundenplan arbeiten, der durch entsprechende Vertretungspläne aufgrund kurzfristig eintretender Erkrankungen ergänzt wird. Frage 6: Welche kurz- und langfristigen Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Verbesserung der Situation? Zu Frage 6: Durch das Landesamt für Schule und Lehrerbildung werden freie Stellen langfristig ausgeschrieben und entsprechend der Bewerbungslage bestmöglich besetzt. Die Landesregierung hält in diesem Zusammenhang an dem Beschluss des Landtages im Jahr 2006 zur Verlässlichkeit von Schule fest. Das Konzept „Verlässliche Schule Brandenburg“FN1 wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie vom Landesschulamt unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben und personalvertretungsrechtlicher Beteiligungsrechte verwirklicht. FN1 Konzept (LReg) vom 11.07.2007, Drs 4/4859 (9 S.), gemäß Beschluss des Landtages vom 22. November 2006 (Drucksache 4/3664-B)