Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2762 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1090 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2542 Flughafen BER - Passagierkontrollen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1090 vom 10.09.2015 Im Dezember 2014 wurde in der Presse von den Ergebnissen der von der EUKommission in Auftrag gegebenen Tests der Passagierkontrollen am Flughafen in Frankfurt am Main berichtet. Die Sicherheit an den Flughäfen der FBB und die Sicherheit der Passagierkontrollen an den Flughäfen der FBB sind ein sensibles Thema , dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden darf. Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: 1. Die EU-Kommission hat am Flughafen in Frankfurt am Main verdeckte Tests zur Überprüfung der Zuverlässigkeit der Kontrolle der Passagiere und des Passagiergepäcks durchführen lassen, über die im Dezember 2014 in den Medien berichtet wurde. Sind an den Flughäfen der FBB ebenfalls verdeckte Tests der Passagierkontrolle durchgeführt worden? Wer hat diese ggf. in Auftrag gegeben und welches Ergebnis haben diese Tests erbracht? 2. Was haben sich die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden in der Vergangenheit unternommen, um sich über die Standards der Passagierund Gepäckkontrollen an den von der FBB betriebenen Flughäfen ein eigenes Bild zu verschaffen? Was ist diesbezüglich für die Zukunft geplant? 3. Ist bekannt, ob das an den Flughäfen der FBB zur Passagierkontrolle eingesetzte Personal besser ausgebildet worden ist, als es das am Flughafen Frankfurt am Main eingesetzte Personal war/ist (Dauer der Ausbildung, Zertifizierung der Ausbildung )? 4. Ist bekannt, ob das an den Flughäfen der FBB zur Passagierkontrolle eingesetzte Kontroll-Personal besser bezahlt wird als das am Flughafen Frankfurt am Main eingesetzte Personal? 5. Ist bekannt, ob dem an den Flughäfen der FBB zur Passagierkontrolle eingesetzte Personal bessere Kontrolltechnik zur Verfügung steht als dem am Flughafen Frankfurt am Main eingesetzten Personal? 6. Ist bekannt, ob dem an den Flughäfen der FBB zur Passagierkontrolle eingesetzte Personal im Durchschnitt mehr Zeit für die Kontrolle eines einzelnen Passagiers und seines Gepäcks zur Verfügung steht als dem am Flughafen Frankfurt am Main eingesetzten Personal? 7. Haben die Ergebnisse der von der EU-Kommission initiierten Passagier- und Gepäckkontrollen am Flughafen Frankfurt am Main die Landesregierung veranlasst , auf Verbesserungen an den entsprechenden Kontrollen auf den von der FBB betriebenen Flughäfen zu drängen? 8. Haben die Ergebnisse der von der EU-Kommission initiierten Passagier- und Gepäckkontrollen am Flughafen Frankfurt am Main die Landesregierung veranlasst , die Planungen hinsichtlich der Vorrichtungen für entsprechende Kontrollen auf dem in Bau befindlichen BER (z.B. die Anzahl/Kapazität der technischen Kontrolleinrichtung unter dem Aspekt ausreichend gründlicher Kontrollen) einer kritischen Prüfung zu unterziehen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Art, Umfang und Methodik der Überprüfung der Wirksamkeit der Luftsicherheitsmaßnahmen an Flughäfen unterliegen in der Europäischen Union einem einheitlichen Standard, der durch europäische Vorschriften verbindlich vorgegeben ist. Die Überprüfung findet danach in einem mehrstufigen System durch regelmäßige Qualitätskontrollmaßnahmen statt. Neben Überprüfungen durch die Kommission selbst, wie im Falle des Flughafens Frankfurt/Main, sind die zuständigen Luftsicherheitsbehörden verpflichtet, regelmäßig Qualitätskontrollmaßnahmen und damit auch Tests hinsichtlich der normengerechten Durchführung der Kontrollen der Fluggäste und des Handgepäcks durchzuführen. An den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld ist gemäß § 16 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz die Bundespolizei die zuständige Luftsicherheitsbehörde für die Durchführung der Kontrollen der Fluggäste und des Handgepäcks sowie für die Durchführung der behördlichen Qualitätskontrollmaßnahmen, einschließlich Tests. Frage 1: Die EU-Kommission hat am Flughafen in Frankfurt am Main verdeckte Tests zur Überprüfung der Zuverlässigkeit der Kontrolle der Passagiere und des Passagiergepäcks durchführen lassen, über die im Dezember 2014 in den Medien berichtet wurde . Sind an den Flughäfen der FBB ebenfalls verdeckte Tests der Passagierkontrolle durchgeführt worden? Wer hat diese ggf. in Auftrag gegeben und welches Ergebnis haben diese Tests erbracht? Zu Frage 1: Detailinformationen zu Tests der Bundespolizei an den Flughäfen liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 2: Was haben sich die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden in der Vergangenheit unternommen, um sich über die Standards der Passagier- und Gepäckkontrollen an den von der FBB betriebenen Flughäfen ein eigenes Bild zu verschaffen ? Was ist diesbezüglich für die Zukunft geplant? Zu Frage 2: In den mit Luftsicherheitsfragen befassten Gremien mit Landesbeteiligung berichten das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Bundespolizei regelmäßig über ihre Tätigkeiten. Frage 3: Ist bekannt, ob das an den Flughäfen der FBB zur Passagierkontrolle eingesetzte Personal besser ausgebildet worden ist, als es das am Flughafen Frankfurt am Main eingesetzte Personal war/ist (Dauer der Ausbildung, Zertifizierung der Ausbildung)? Zu Frage 3: Die Aus- und Fortbildung des Kontroll-Personals (Luftsicherheitsassistenten) erfolgt auf der Grundlage umfassender inhaltlicher Vorgaben der luftsicherheitsrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union sowie ergänzender Festlegungen des BMI. Die Schulung und Fortbildung des Kontrollpersonals wird von der Bundespolizei geregelt. Frage 4: Ist bekannt, ob das an den Flughäfen der FBB zur Passagierkontrolle eingesetzte Kontroll-Personal besser bezahlt wird als das am Flughafen Frankfurt am Main eingesetzte Personal? Zu Frage 4: Die Bezahlung der Luftsicherheitsassistenten ist Angelegenheit des jeweiligen Sicherheitsunternehmens , das im Auftrag der Bundespolizei an den Flughäfen die Kontrollen von Fluggästen und Gepäck durchführt. Über die Höhe der Gehälter der Dienstleister, die im Auftrag der Bundespolizei an den Berliner Flughäfen die Kontrollen von Fluggästen und Handgepäck durchführen, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Ist bekannt, ob dem an den Flughäfen der FBB zur Passagierkontrolle eingesetzte Personal bessere Kontrolltechnik zur Verfügung steht als dem am Flughafen Frankfurt am Main eingesetzten Personal? Zu Frage 5: Kontrolltechnik, die zur Durchführung der Kontrollen von Fluggästen und Handgepäck eingesetzt wird, muss einheitlichen technischen Standards und Anforderungen des europäischen Luftsicherheitsrechts entsprechen. An Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine zentrale Beschaffung nach Vorgaben der Bundespolizei auf Grundlage der genannten Leistungsanforderungen. Damit ist ein einheitlicher Standard bezüglich der Sicherheitskontrolltechnik für alle Flughäfen sichergestellt . Frage 6: Ist bekannt, ob dem an den Flughäfen der FBB zur Passagierkontrolle eingesetzten Personal im Durchschnitt mehr Zeit für die Kontrolle eines einzelnen Passagiers und seines Gepäcks zur Verfügung steht als dem am Flughafen Frankfurt am Main eingesetzten Personal? Zu Frage 6: Es bestehen keine Vorgaben hinsichtlich der maximal zur Verfügung stehenden Zeit pro Kontrolle eines Fluggastes und seines Handgepäcks. Alleiniger Maßstab ist die Durchführung der Kontrollen entsprechend den vorgegebenen Luftsicherheitsstandards und den ebenfalls vorgegebenen Methoden. Die tatsächlich pro Kontrolle benötigte Zeit hängt auch von Art und Umfang der von dem Fluggast mitgeführten Gegenstände einschließlich des Handgepäcks ab. Frage 7: Haben die Ergebnisse der von der EU-Kommission initiierten Passagier- und Gepäckkontrollen am Flughafen Frankfurt am Main die Landesregierung veranlasst, auf Verbesserungen an den entsprechenden Kontrollen auf den von der FBB betriebenen Flughäfen zu drängen? Zu Frage 7: Die Ergebnisse der Überprüfung der Kontrollen der Fluggäste und des Handgepäcks im Rahmen einer Inspektion der EU-Kommission am Flughafen Frankfurt/Main wurden entsprechend der nach Luftsicherheitsgesetz zugewiesenen Zuständigkeiten durch das Bundesministerium des Innern bewertet. Frage 8: Haben die Ergebnisse der von der EU-Kommission initiierten Passagier- und Gepäckkontrollen am Flughafen Frankfurt am Main die Landesregierung veranlasst, die Planungen hinsichtlich der Vorrichtungen für entsprechende Kontrollen auf dem in Bau befindlichen BER (z.B. die Anzahl/Kapazität der technischen Kontrolleinrichtung unter dem Aspekt ausreichend gründlicher Kontrollen) einer kritischen Prüfung zu unterziehen? Zu Frage 8: Die Ausstattung der Kontrollstellen für Fluggäste und Handgepäck am BER erfolgt auf der Grundlage von europäischen luftsicherheitsrechtlichen Vorschriften durch die Bundespolizei. Die räumlichen Voraussetzungen werden durch das Flughafenunternehmen bereitgestellt . Hier besteht eine permanente Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.