Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2764 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1097 des Abgeordneten Frank Bommert der CDU-Fraktion Drucksache 6/2558 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Tischlerausbildung am OSZ Eduard Maurer“ (Drs. 6/2250) Wortlaut der Kleinen Anfrage 1097 vom 11.09.2015: Die Landesregierung erklärt in ihrer Antwort auf Frage 4: „Seitens der für die Bildung und Berufung des Prüfungsausschusses zuständigen Handwerkskammer Potsdam kamen in den Gesprächen keine Einwände gegen die getroffene Entscheidung.“ Nach Auskunft von Beteiligten entspricht dies nicht den Tatsachen. In einem Schreiben vom März 2015 hat die Tischlerinnung Oberhavel Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt, den schulischen Teil der Tischlerausbildung an das OSZ Neuruppin zu verlegen. Das Schreiben machte zugleich deutlich, dass die Tischlerinnung Oberhavel von der Handwerkskammer Potsdam ermächtigt wurde, einen Prüfungsausschuss für die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel zu bilden. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum ist der Landesregierung ausweislich ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage dieser Einspruch offenbar nicht bekannt? 2. Warum wurde der Einspruch der Tischlerinnung Oberhavel bei der Entscheidung über den Standort der (schulischen) Tischlerausbildung ignoriert? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum ist der Landesregierung ausweislich ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage dieser Einspruch offenbar nicht bekannt? Zu Frage 1: Dem MBJS liegen Schreiben an das Landesamt für Schule und Lehrerbildung vom 18.03.2015 der Tischlerinnung Oberhavel und vom 26.03.2015 eine Stellungnahme der Tischlerinnung Ostprignitz-Ruppin vor. Die Argumente der Tischlerinnungen sind bekannt und wurden in die Prüfung einbezogen. Die Argumente der Tischlerinnung Oberhavel zu Auswirkungen auf das Prüfungswesen gemäß der Handwerksordnung zu bewerten, liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Handwerkskammer Potsdam. Da die Auszubildenden des jetzt zweiten und dritten Lehrjahres ihre Ausbildung am Eduard-Maurer- OSZ in Hennigsdorf beenden können, wurden dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport seitens der Handwerkskammer Potsdam keine Veränderungen hinsichtlich der berufenden Lehrkräfte im Prüfungsausschuss signalisiert. Die Landesregierung geht davon aus, dass der Prüfungsausschuss weiterhin zuständig ist. Frage 2: Warum wurde der Einspruch der Tischlerinnung Oberhavel bei der Entscheidung über den Standort der (schulischen) Tischlerausbildung ignoriert? Zu Frage 2: Die Argumente der Tischlerinnung zum Bedarf werden kontinuierlich geprüft. Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 854 des Fragestellers jedoch bereits festgehalten wurde, ist mit Blick auf die Vorgaben zur Unterrichtsorganisation in Umsetzung des Stellenrahmens eine Klassenbildung als kreiseigene Fachklasse erst ab 24 Schülerinnen und Schülern am Eduard-Maurer-OSZ möglich. Die Zahl der bei der HWK für OHV eingetragenen Ausbildungsverträge für Tischlerin und Tischler im 1. Ausbildungsjahr liegt derzeit bei 11. Selbstverständlich werden die im Schreiben der Tischlerinnung Oberhavel aufgeführten Anregungen und Argumentationen in den Beratungsprozess zu Änderungen der Landesschulbezirksverordnung ab dem Schuljahr 2016/2017 einbezogen, der im Herbst beginnt.