Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2765 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1096 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/2557 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1096 vom 10.09.2015: Stromversorgung der Südbahn und aufgetretene Widersprüche durch den Unfall am 29. Juni 2015 am BER Ausgelöst durch einen Unfall bei Kabelarbeiten am 29. Juni 2015 sind Elektroanlagen der aktiven BER-Südbahn ausgefallen. Unabhängig davon, dass die Flughafengesellschaft dies bestritten hatte, ergeben sich aus dem Vorfall gewisse Widersprüche in Bezug auf den öffentlich gewordenen Sachstand der Bauaufsicht, der Betreibergesellschaft und der Verlautbarung der FBB. Der Flughafensprecher Ralf Kunkel erklärte: „Die Südbahn ist vollständig unabhängig vom Terminal. Daher konnte auch keins der betriebsnotwendigen System ausfallen.“ In diesem Zusammenhang bestritt die FBB einen Stromausfall von Anlagen der Südbahn, da der Betrieb der Südbahn unabhängig vom Terminal erfolgt. Der Baudezernent Carl-Heinz Klinkmüller sagte diesbezüglich: „Der Bauaufsicht sind Schnittstellen nicht bekannt.“ Die Stromversorgung soll nach Informationen von Technikchef Jörg Marks von einer bereits fertiggestellten Trafostation erfolgen, sagte sinngemäß Klinkmüller. Insofern dürfte es zu keinem Stromausfall auf der Südbahn gekommen sein. Trotz dieses Sachstandes hatte der verursachte Kurzschluss in der Niederspannungshauptverteilung Süd, innerhalb des Fluggastterminals (FGT), Auswirkungen auf die Anlagen der Südbahn. Aus einem internen Protokoll das auf den 09. Juli 2015 protokolliert ist, geht klar hervor , dass es zu diesem Zeitpunkt definitiv keine völlige Trennung zwischen Anlagen der in Betrieb befindlichen Südbahn und der Terminalbaustelle gab. „`Aus Sicht des Betriebs FBB-OFLBB bestehen für folgende Anlagen Schnittstellen zur Baustelle FGT.` Und dann werden weitgehend die auch der Deutschen Flugsicherung gemeldeten , vom Ausfall betroffenen Anlagen der Südbahn aufgezählt, VorfeldBeleuchtung , MLAT, Hindernisbefeuerung.“ Welche für den Flugbetrieb und den Betrieb des Vorfeldes teilweise notwendig sind. (Quelle: Potsdamer Neuste Nachrichten vom 10.09.2015, S. 14) Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Widerspruch zwischen dem Kenntnisstand der Bauaufsicht und dem öffentlich gewordenen internen Bericht der FBB zu den Schnittstellen zu den Anlagen der Südbahn? 2. Wie bewertet die Landesregierung das Bestreiten der FBB eines Stromausfalles der Südbahn? 3. Wann wurde die Landesregierung über den Stromausfall der Südbahn in Kenntnis gesetzt? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen der Betreibergesellschaft, welche sich als Falschaussagen herausgestellt haben? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, nachdem sich zum wiederholten Male keine vertrauensbildende Aufklärung von Seiten der FBB erfolgt ist, um sowohl eine verstärkte Aufsicht wahrzunehmen und etwaige Vorfälle zukünftig auszuschließen? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den Widerspruch zwischen dem Kenntnisstand der Bauaufsicht und dem öffentlich gewordenen internen Bericht der FBB zu den Schnittstellen zu den Anlagen der Südbahn? Zu Frage 1: Interne Berichte der FBB entziehen sich einer Bewertung durch die Landesregierung, zumal im Erläuterungsbericht der Technischen Gebäudeausrüstung, der dem 3. Nachtrag zur Baugenehmigung 875-09 Fluggastterminal zugrunde liegt, keine Anlagen bzw. Anlagenteile des Fluggastterminals benannt sind, die der Stromversorgung der südlichen Start- und Landebahn dienen. Insofern sind der Landesregierung keine widersprüchlichen Sachstände bekannt. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung das Bestreiten der FBB eines Stromausfalles der Südbahn? Frage 3: Wann wurde die Landesregierung über den Stromausfall der Südbahn in Kenntnis gesetzt? Zu Fragen 2 und 3: An der Südbahn (Start- und Landebahn 07R / 25L) ist es zu keinem Stromausfall gekommen. Der Stromausfall am 29.06.2015 in Folge eines Arbeitsunfalls wurde der zuständigen Luftfahrtbehörde am 25.08.2015 gemeldet. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen der Betreibergesellschaft, welche sich als Falschaussagen herausgestellt haben? Zu Frage 4: Aus hiesiger Sicht gibt es lediglich eine falsch interpretierte Darstellung der vom Ausfall der Stromversorgung betroffenen Teilsysteme. Frage 5: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, nachdem sich zum wiederholten Male keine vertrauensbildende Aufklärung von Seiten der FBB erfolgt ist, um sowohl eine verstärkte Aufsicht wahrzunehmen und etwaige Vorfälle zukünftig auszuschließen ? Zu Frage 5: Die Überwachung der in Verantwortung der FBB umzusetzenden Anforderungen hinsichtlich der Anlage und Ausrüstung des Flughafens sowie der organisatorischen Voraussetzungen zur Durchführung eines sicheren Flugplatz- und Flugbetriebs wird fortlaufend durch die dafür zuständige Luftfahrtbehörde durchgeführt. Die Organisation und Durchführung der behördlichen Aufsicht erfolgt auf der Grundlage des geltenden nationalen Rechts sowie von europäischen luftrechtlichen Bestimmungen. Weitere Maßnahmen sind nicht beabsichtigt.