Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2778 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1102 der Abgeordneten Anja Heinrich und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2571 Schreiben des Vorsitzenden der SPD-Fraktion an den Landkreis Elbe-Elster Wortlaut der Kleinen Anfrage 1102 vom 14.09.2015: Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg Klaus Ness hat am 11. August dieses Jahres dem für Schule zuständigen Dezernenten des Landkreises Elbe-Elster zur Klassenbildung am Grundschulzentrum Robert Reiss in Bad Liebenwerda geschrieben. Dieses Schreiben wirft zahlreiche Fragen auf. Zuvor hatte der Kreistag Elbe-Elster in einer Resolution gegen die Klassenbildung am Grundschulzentrum Robert Reiss protestiert. Die bisher drei Klassen mit 57 Schülerinnen und Schülern in der ehemaligen Jahrgangsstufe 4 wurden mit Beginn des aktuellen Schuljahres nach Anweisung der Regionalstelle Cottbus zu nur zwei Klassen in der Jahrgangsstufe 5 zusammengelegt. Die Klassen erreichen damit eine Größe von 28 beziehungsweise 29 Schülerinnen und Schülern. Bei 9 Schülerinnen und Schülern ist ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert worden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Kann die Landesregierung die von Herrn Ness implizierte Aussage bestätigen, wonach der Wegfall einer sogenannten „Besserausstattung von rund 200 Stellen“ die zusätzlich geschaffenen 145 Lehrerstellen mehr als kompensiert und sich folglich die Zahl verfügbarer Lehrerstellen um mindestens 55 verringert habe? 2. Herr Ness führt ferner aus, dass mehr als 200 Klassen „am oder über dem oberen Richtwert von 28 Schülerinnen und Schüler“ lägen. Wie viele Klassen liegen über dem Richtwert und verstoßen folglich gegen die VV Unterrichtsorganisation? 3. Herr Ness bezieht sich in seinem Schreiben auf einen „oberen Richtwert von 28 Schülerinnen und Schüler“. In der fraglichen Jahrgangsstufe des Grundschulzentrums Robert-Reiss werden 9 Schülerinnen und Schülern mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet. Welche Frequenz- und welche Höchstwerte gelten für Klassen im gemeinsamen Unterricht? Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf sollen im gemeinsamen Unterricht in einer Klasse unterrichtet werden? 4. Herr Ness schreibt weiter, die Ausstattung mit Lehrerwochenstunden am Grundschulzentrum Robert-Reiss sei „deutlich über dem Bedarf“. Warum müssen angesichts einer Ausstattung „deutlich über dem Bedarf“ Klassen zusammengelegt werden? 5. Herr Ness empfiehlt schließlich den (wie er einräumt) „besonderen Bedingungen dieser Jahrgangsstufe“ durch „Teilungs- und Förderunterricht“ und „individuelle Förderung“ Rechnung zu tragen. In wie vielen Unterrichtsstunden kann in der betreffenden Jahrgangsstufe die Klassengröße durch „Teilungs- und Förderunterricht “ zeitweise verkleinert werden? In welcher Form wird die „individuelle Förderung “ in der betreffenden Jahrgangsstufe konkret erfolgen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung wertet oder verifiziert nicht die Angaben oder Aussagen des Abgeordneten Klaus Ness als Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg , die in einem Schreiben getätigt wurden, das als direkte Reaktion auf eine Resolution des Kreistages Elbe-Elster an den für Bildung zuständigen Landtagsausschuss erfolgte. Die Antwort der Landesregierung stellt die von den Fragestellern erbetenen Daten und Fakten zur Verfügung. Frage 1: Kann die Landesregierung die von Herrn Ness implizierte Aussage bestätigen, wonach der Wegfall einer sogenannten „Besserausstattung von rund 200 Stellen“ die zusätzlich geschaffenen 145 Lehrerstellen mehr als kompensiert und sich folglich die Zahl verfügbarer Lehrerstellen um mindestens 55 verringert habe? Zu Frage 1: Ja. Für das Schuljahr 2014/2015 gab es eine „Besserausstattung“ von rund 200 Stellen , weil die Schülerzahlen nicht so eingetreten sind, wie im Jahr 2012 hochgerechnet . Die Hochrechnung von 2012 war die aktuellste, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung vorlag. Diese „Besserstellung“ entfiel mit dem neuen Haushalt für das Schuljahr 2015/2016, weil inzwischen eine neue Hochrechnung vorlag. Gleichzeitig kamen jedoch 145 neue Stellen ohne eine Bindung an konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung der Schulen mit Lehrerinnen und Lehrern hinzu. Wird aus diesen beiden Positionen eine Summe gebildet, ergibt sich die Zahl 55. Allgemein betrachtet hat sich die Zahl der im Schuljahr 2015/2016 verfügbaren Lehrerstellen im Vergleich zum Schuljahr 2014/2015 um 277 erhöht. Für einen direkten Ausstattungsvergleich sind jedoch zusätzlich eine Reihe weiterer Größen zu berücksichtigen , insbesondere die Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Während die Schülerzahlen des Schuljahres 2015/2016, abgesehen von einer sogenannten „Blitzumfrage “, noch nicht vorliegen, ist für das vergangene Schuljahr 2014/2015 festzustellen , dass die Schülerzahl geringer war als bei der Aufstellung des Haushaltsplans angenommen. Die damit im Schuljahr 2014/2015 relative, d.h. auf die Schülerinnen und Schüler bezogene „Besserausstattung“, besteht für das Schuljahr 2015/2016 nicht mehr, denn die Feststellung des Lehrerstellenplans im Haushaltsplan wird jeweils auf der Grundlage einer aktualisierten Schülermodellrechnung vorgenommen. Bei einem Vergleich der Ausstattungen sind des Weiteren die Maßnahmen zur Absicherung des Unterrichts für die steigende Zahl der schulpflichtigen Flüchtlingskinder sowie die für die Pflichtstundenabsenkung der Lehrkräfte (außer für die Lehrkräfte an Grund- und Oberschulen) erforderlichen Stellen und die zusätzlichen 145 Lehrerstellen zur Verbesserung der Ausstattung zu berücksichtigen. Frage 2: Herr Ness führt ferner aus, dass mehr als 200 Klassen „am oder über dem oberen Richtwert von 28 Schülerinnen und Schüler“ lägen. Wie viele Klassen liegen über dem Richtwert und verstoßen folglich gegen die VV Unterrichtsorganisation? Zu Frage 2: Die Daten der sogenannten „Blitzumfrage“ mit Stichtag 1. September 2015 spiegeln die Klassenbildung der Schulen am Anfang des Schuljahres 2015/2016 wider. Demnach liegen an den Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft von 5.010 Klassen nur 41 Klassen über dem oberen Wert der Bandbreite von 28 Schülerinnen und Schülern . Soweit Klassen oberhalb des oberen Wertes der Bandbreite von 28 Schülerinnen und Schülern gebildet werden, handelt es sich nicht um einen Verstoß gegen die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VVUnterrichtsorganisation ). Der obere Wert darf überschritten werden, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, die sächlichen Voraussetzungen gegeben sind und dem keine andere Bestimmung entgegensteht. Für die Grundschulen gilt, dass eine Überschreitung des oberen Werts der Bandbreite bis zu 30 Schülerinnen und Schüler möglich ist. Frage 3: Herr Ness bezieht sich in seinem Schreiben auf einen „oberen Richtwert von 28 Schülerinnen und Schüler“. In der fraglichen Jahrgangsstufe des Grundschulzentrums Robert-Reiss werden 9 Schülerinnen und Schülern mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet. Welche Frequenz- und welche Höchstwerte gelten für Klassen im gemeinsamen Unterricht? Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf sollen im gemeinsamen Unterricht in einer Klasse unterrichtet werden? Zu Frage 3: Die Frequenz- und Höchstwerte für Klassen im gemeinsamen Unterricht ergeben sich aus der Beantwortung von Frage 1 der Kleinen Anfrage 823 „Einrichtung von Fünften Klasse an der Robert-Reiss-Grundschule in Bad Liebenwerda“ der Abgeordneten Anja Heinrich, Rainer Genilke und Gordon Hoffmann (Drucksache 6/2186 vom 29.07.2015). Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht in einer Klasse unterrichtet werden können, ergibt sich aus der Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 748 „Gemeinsamer Unterricht“ der Abgeordneten Kathrin Dannenberg (Drucksache 6/2088 vom 17.07.2015). Frage 4: Herr Ness schreibt weiter, die Ausstattung mit Lehrerwochenstunden am Grundschulzentrum Robert-Reiss sei „deutlich über dem Bedarf“. Warum müssen ange- sichts einer Ausstattung „deutlich über dem Bedarf“ Klassen zusammengelegt werden ? Frage 5: Herr Ness empfiehlt schließlich den (wie er einräumt) „besonderen Bedingungen dieser Jahrgangsstufe“ durch „Teilungs- und Förderunterricht“ und „individuelle Förderung “ Rechnung zu tragen. In wie vielen Unterrichtsstunden kann in der betreffenden Jahrgangsstufe die Klassengröße durch „Teilungs- und Förderunterricht“ zeitweise verkleinert werden? In welcher Form wird die „individuelle Förderung“ in der betreffenden Jahrgangsstufe konkret erfolgen? Zu den Fragen 4 und 5: Das Landesschulamt hat bei der Festlegung der Ausstattung für das Grundschulzentrum „Robert Reiss“ Bad Liebenwerda die Zusammenlegung der Klassen der Jahrgangsstufe 5 berücksichtigt. Die Schule erhält zunächst wie alle anderen Grundschulen im Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle Cottbus eine Zusatzausstattung für den gemeinsamen Unterricht, die Differenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6, die Förderung fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler, den Teilungsunterricht in der Jahrgangsstufe 3 und den Ganztagsunterricht. Darüber hinaus hat das Landesschulamt der Schule weitere Lehrerwochenstunden zugewiesen, um die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Diese Zusatzausstattung reicht jedoch nicht aus, um den gesamten Unterricht für eine weitere Klasse abzudecken , hierfür wäre eine Zusatzausstattung in Höhe der gesamten wöchentlichen Stundentafel erforderlich. Über die konkrete Verwendung der Zusatzausstattung entscheidet die Schule selbst. Die Schule kann diese Stunden für den Unterricht in den Klassen mit gemeinsamem Unterricht einsetzen. Die Schule hat sich dafür entschieden, den Unterricht in der Jahrgangsstufe 5 in der überwiegenden Zahl der Wochenstunden in drei Lerngruppen mit durchschnittlich 19 Schülerinnen und Schülern durchzuführen und in einzelnen Fächern zur Differenzierung weitere Lerngruppen zu bilden.