Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2780 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1103 der Abgeordneten Anja Heinrich und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2577 Religionsunterricht im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1103 vom 15.09.2015: Der Religionsunterricht wird im Land Brandenburg in Verantwortung der Kirchen und Religionsgemeinschaften organisiert. Das Land beteiligt sich an den Kosten. Von Seiten der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wird kritisieren, dass der Landesanteil nicht die gestiegenen Kosten für den Religionsunterricht berücksichtige. Bischof Dröge bemerkt dazu in der Presse: „Die Gehälter der Religionslehrer sind gestiegen, gleichzeitig sind die Lerngruppen aufgrund der demografischen Entwicklung kleiner geworden.“ (Lausitzer Rundschau, 09.09.15, „Kirche : Mehr Geld für Religionsunterricht“) Wir fragen die Landesregierung: 1. In welcher Weise und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Kosten für den Religionsunterricht im Land Brandenburg verteilt? 2. In welcher Höhe hat sich das Land Brandenburg seit dem Jahr 2007 am Religionsunterricht beteiligt? (bitte für jedes Jahr getrennt nach Personal- und Sachkosten ausweisen) 3. Wie hoch waren im gleichen Zeitraum die Gesamtkosten des Religionsunterrichts ? 4. Wie viele Schüler haben seit dem Jahr 2007 am Religionsunterricht teilgenommen ? (bitte nach Bekenntnissen, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln ) 5. Wie bewertet die Landesregierung Bischof Dröges finanzielle Forderung? 6. Angesichts des demografischen Wandels werden Klassen im Religionsunterricht immer kleiner. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, grundsätzlich auch kleinere Klasse zuzulassen, um das Angebot an Religionsunterricht flächendeckend abzusichern? 7. Plant die Landesregierung für die Zukunft ein stärkeres Engagement, auch finanziell , für den Religionsunterricht? (wenn ja, wie konkret) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Weise und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Kosten für den Religionsunterricht im Land Brandenburg verteilt? Zu Frage 1: Die Zuschüsse für die Durchführung von Religionsunterricht im Land Brandenburg erfolgen auf der Grundlage der „Vereinbarung über die Durchführung des Religionsunterrichts im Land Brandenburg gemäß § 9 Abs. 7 des Brandenburgischen Schulgesetzes “ zwischen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz , dem Erzbistum Berlin, dem Bistum Görlitz sowie dem Bistum Magdeburg. Frage 2: In welcher Höhe hat sich das Land Brandenburg seit dem Jahr 2007 am Religionsunterricht beteiligt? (bitte für jedes Jahr getrennt nach Personal- und Sachkosten ausweisen ) Zu Frage 2: Die Zuschüsse an die Kirchen werden schuljahresbezogen ermittelt. Der folgenden Übersicht können die Zuschusszahlungen insgesamt sowie die darin enthaltenen Personalkosten- und Sachkostenzuschüsse entnommen werden. Die Differenz besteht aus den ermittelten Zuschüssen für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Tabelle 1: Zuschusszahlungen unterteilt nach Personalkosten- und Sachkostenzuschüssen Zuschuss Ev. Kirche Zuschuss Kath. Kirche Schuljahr gesamt davon Personalkosten davon Sachkosten gesamt davon Personalkosten davon Sachkosten in Tausend € 2007/2008 3.550 3.420 50 550 530 8 2008/2009 3.860 3.730 60 610 590 9 2009/2010 4.420 4.270 70 690 670 10 2010/2011 4.900 4.730 70 750 720 10 2011/2012 5.370 5.180 80 780 750 10 2012/2013 5.890 5.700 80 780 750 10 2013/2014 6.410 6.190 90 810 780 10 Hinweis: Angaben gerundet Datengrundlage: Auswertung MBJS Die Kirchen erhalten einen Lohnkostenzuschuss von 90 % des jährlich neu ermittelten Durchschnittsverdienstes landesbediensteter Lehrkräfte, zzgl. 2 % des Personalkostenzuschusses für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie 1,5 % der Summe aus dem Personalkostenzuschuss und des Zuschusses für Aus-, Fort und Weiterbildung als Sachkostenzuschuss. Ob die Kirchen zur Finanzierung des Religionsunterrichts Eigenmittel einsetzen, ist nicht bekannt. Vollständigkeitshalber wird darauf hingewiesen, dass 25 Lehrkräfte des Landes Brandenburg aufgrund der zu Frage 1 genannten Vereinbarung von den Kirchen bevollmächtigt sind und neben dem staatlichen Unterricht im Auftrag der Kirchen insgesamt 125 Unterrichtsstunden Religionsunterricht in der Woche erteilenFN1. Frage 3: Wie hoch waren im gleichen Zeitraum die Gesamtkosten des Religionsunterrichts? Zu Frage 3: Die Gesamtkosten für die Durchführung des Religionsunterrichts, der in Verantwortung der Kirchen liegt, sind dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht bekannt . Frage 4: Wie viele Schüler haben seit dem Jahr 2007 am Religionsunterricht teilgenommen? (bitte nach Bekenntnissen, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Zu Frage 4: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und freien Schulen, die am Religionsunterricht teilnehmen, wird auf der Grundlage der von den Kirchen jährlich vorgelegten Statistik per 1. November des jeweiligen Schuljahres ermittelt und dient als Grundlage für die Berechnung der Zuschüsse für den Religionsunterricht im jeweiligen Schuljahr. Die endgültige Statistik für das Schuljahr 2014/2015 liegt noch nicht vor. Eine zahlenmäßige Unterteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist ab dem Schuljahr 2007/2008 nicht durchgängig verfügbar. Deshalb wird bei der Aufstellung darauf verzichtet. Tabelle 2: Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht teilnehmen 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 ev. RU kath. RU ev. RU kath. RU ev. RU kath. RU ev. RU kath. RU öffentliche Schulen 24.516 4.149 24.877 4.544 24.829 4.450 25.379 4.411 freie Schulen 4.527 462 5.263 608 6.261 654 6.279 689 Gesamt 29.043 4.611 30.140 5.152 31.090 5.104 31.658 5.100 2011/2012 2012/2013 2013/2014 ev. RU kath. RU ev. RU kath. RU ev. RU kath. RU öffentliche 26.193 4.082 27.607 4.035 28.436 3.862 Schulen freie Schulen 7.483 1.079 8.110 1.161 8.538 1.272 Gesamt 33.676 5.161 35.717 5.196 36.974 5.134 Quelle: Angaben der Kirchen, jährlich zum 1. November Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung Bischof Dröges finanzielle Forderung? Zu Frage 5: Den Kirchen werden auf der Grundlage der geschlossenen Vereinbarung, die im gegenseitigen Einvernehmen mit den Kirchen geschlossen wurde, zu den Kosten für die Erteilung des Religionsunterrichts staatliche Zuschüsse gewährt. Aus Sicht der Landesregierung hat sich die Vereinbarung bewährt. Frage 6: Angesichts des demografischen Wandels werden Klassen im Religionsunterricht immer kleiner. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, grundsätzlich auch kleinere Klasse zuzulassen, um das Angebot an Religionsunterricht flächendeckend abzusichern ? Zu Frage 6: Entsprechend der geschlossenen Vereinbarung wird Religionsunterricht in Lerngruppen in Schulen oder Räumen der Kirchen mit in der Regel mindestens 12 Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Im Ausnahmefall (aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen) kann eine Unterschreitung der Lerngruppengröße um bis zur Hälfte erfolgen. Zur Erreichung der Lerngruppengröße können klassen-, jahrgangsstufen - oder schulübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Aus Sicht der Landesregierung ermöglicht diese Regelung die Sicherstellung eines flächendeckenden Angebots zur Durchführung von Religionsunterricht im Land Brandenburg. Frage 7: Plant die Landesregierung für die Zukunft ein stärkeres Engagement, auch finanziell, für den Religionsunterricht? (wenn ja, wie konkret) Zu Frage 7: Der Religionsunterricht ist zu einem festen Bestandteil der Brandenburger Bildungslandschaft geworden. Die Landesregierung wird die Kirchen bei der Durchführung des Religionsunterrichts weiterhin vereinbarungsgemäß unterstützen. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Entwicklung des Religionsunterrichts sieht die Landesregierung keinen Anlass für eine Änderung der Grundlagen zur Durchführung des Religionsunterrichts, ist jedoch bereit in Gespräche einzutreten.