Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2783 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1105 der Abgeordneten Steeven Bretz, Barbara Richstein und Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/2588 Kommunalinvestitionsprogramm des Landes Wortlaut der Kleinen Anfrage 1105 vom 16.09.2015: Bis zum Jahr 2019 stehen für das Kommunalinvestitionsprogramm des Landes insgesamt 130 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm soll zum 1.1.2016 starten. In einem Interview mit der MOZ erklärte Finanzminister Christian Görke, dass sich die Koalition darauf geeinigt habe, die im Haushalt bereitgestellten 80 Mio. Euro für die kommunale Bildungsinfrastruktur zu 70 Prozent für inklusive Schulen und zu 30 Prozent für Schulzentren einzusetzen. Der Landtag wurde diesbezüglich noch nicht einbezogen . Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie lauten der aktuelle Stand und die Zeitschiene bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlage bzw. der entsprechenden Förderrichtlinien? 2. Welche Kommunen sollen nach den Vorstellungen der Landesregierung nach welchen Kriterien förderberechtigt sein? 3. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte sollen mit welchem Anteil in den einzelnen im Haushalt festgelegten Förderbereichen (80 Mio. Euro für kommunale Bildungsinfrastruktur, 35 Mio. Euro für kommunale Verkehrs- und Feuerwehrinfrastruktur , 15 Mio. Euro für kommunale Freizeit- und Sportinfrastruktur) gefördert werden? 4. Welcher Eigenanteil der Kommunen ist vorgesehen? 5. Wird dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Möglichkeit eingeräumt, seine Vorstellungen bei der konkreten Ausgestaltung des Förderprogramms und bezüglich der Kriterien bei der Auswahl der Förderkommunen darzulegen und einzubringen? Wenn ja, wann und wie ist dies geplant? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lauten der aktuelle Stand und die Zeitschiene bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlage bzw. der entsprechenden Förderrichtlinien? Frage 2: Welche Kommunen sollen nach den Vorstellungen der Landesregierung nach welchen Kriterien förderberechtigt sein? Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen und Projekte sollen mit welchem Anteil in den einzelnen im Haushalt festgelegten Förderbereichen (80 Mio. Euro für kommunale Bildungsinfrastruktur , 35 Mio. Euro für kommunale Verkehrs- und Feuerwehrinfrastruktur , 15 Mio. Euro für kommunale Freizeit- und Sportinfrastruktur) gefördert werden? Frage 4: Welcher Eigenanteil der Kommunen ist vorgesehen? zu den Fragen 1 bis 4: Die Abstimmung innerhalb der Landesregierung zur Umsetzung des kommunalen Investitionsprogrammes des Landes (KIP) ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Es können daher noch keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Förderbereiche bzw. -bedingungen getroffen werden. Einer gesetzlichen Regelung zur Umsetzung des KIP bedarf es aus Sicht der Landesregierung nicht. Auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 910 (LT-Drucksache 6/2352) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Frage 5: Wird dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Möglichkeit eingeräumt, seine Vorstellungen bei der konkreten Ausgestaltung des Förderprogramms und bezüglich der Kriterien bei der Auswahl der Förderkommunen darzulegen und einzubringen? Wenn ja, wann und wie ist dies geplant? zu Frage 5: Die Landesregierung ist sich ihrer Unterrichtungspflichten im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Landtag und der Landesregierung zur Umsetzung von Artikel 94 der Landesverfassung vom 07. Oktober 2010 bewusst. Darüber hinaus wird der Minister der Finanzen zu gegebener Zeit den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages (AHF) selbstverständlich über den Sachstand informieren. Ein Zustimmungsvorbehalt des AHF besteht bei der Umsetzung des KIP gleichwohl nicht.