Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2792 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1053 des Abgeordneten Frank Bommert der CDU-Fraktion Drucksache 6/2450 Missbrauchsverfahren Bundeskartellamt gegen Deutsche Post AG Wortlaut der Kleinen Anfrage 1053 vom 01.09.2015: Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG (DPAG) am 7. Juli 2015 abgeschlossen. Die Behörde wirft der DPAG vor ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich Briefdienstleistungen missbräuchlich ausgenutzt und dadurch Wettbewerber behindert zu haben. Das Bundeskartellamt hat festgestellt , dass die DPAG mit Großversendern Briefpreise vereinbart hatte, die unter denjenigen lagen, die ein Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der DPAG zahlen muss – die sogenannten Teilleistungsentgelte. Damit lag ein Fall der PreisKosten -Schere vor. Diese Preis-Kosten-Scheren behindern die Wettbewerber der DPAG, weil diese dadurch nicht in der Lage sind, den betroffenen Briefkunden ein wettbewerbsfähiges Angebot zu unterbreiten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verträge über Briefdienstleistungen haben die Landesbehörden mit der Deutschen Post AG inkl. Tochterunternehmen? 2. Hat die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 7. Juli 2015 der Landesregierung Anlass gegeben die Praxis bei Verträgen über Briefdienstleistung mit der Deutschen Post AG inkl. Tochterunternehmen zu überprüfen? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Überprüfungen gekommen? 5. Gibt es aktuell Preise für Briefdienstleistungen zwischen der Deutschen Post AG inkl. Tochterunternehmen und den Landesbehörden die unter den Briefpreisen liegen , die Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der DRAG zahlen müssen ? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der Wettbewerber der Deutschen Post AG im Briefmarkt für das Bundesland? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verträge über Briefdienstleistungen haben die Landesbehörden mit der Deutschen Post AG inkl. Tochterunternehmen? Zu Frage 1: Landesbehörden haben 15 Verträge mit der Deutschen Post AG inkl. Tochterunternehmen geschlossen. Frage 2: Hat die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 7. Juli 2015 der Landesregierung Anlass gegeben die Praxis bei Verträgen über Briefleistung mit der Deutschen Post AG inkl. Tochterunternehmen zu überprüfen? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Wenn nein, warum nicht? zu Frage 3: Die zwischen der Landesregierung und der Deutschen Post AG inkl. Tochterunternehmen bestehenden Verträge über Briefdienstleistungen beinhalten zum einen nur einen üblichen Rabatt (1% bei Nutzung einer Frankiermaschine), zum anderen sind sie zum überwiegenden Teil das Ergebnis von EU-weiten Ausschreibungen. Darüber hinaus ist dem Beschluss des Bundeskartellamtes zu entnehmen, dass die marktmissbräuchlichen Maßnahmen der DPAG zwischenzeitlich eingestellt wurden und im Übrigen nur mit vier Großkunden der Telekommunikationsbranche bestanden. Frage 4: Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Überprüfungen gekommen? zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 5: Gibt es aktuell Preise für Briefdienstleistungen zwischen der Deutschen Post AG inkl. Tochterunternehmen und den Landesbehörden die unter den Briefpreisen liegen, die Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der DPAG zahlen müssen? zu Frage 5: Welche Entgelte Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der DPAG zahlen müssen, ist nicht bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auf Grund des geringen Nachlasses bei den bestehenden Verträgen mit der DPAG über Briefdienstleistungen Landesbehörden keine Preise für Briefdienstleistungen zahlen, die unter denen liegen, die Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der DPAG zahlen müssen. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der Wettbewerber der Deutschen Post AG im Briefmarkt für das Bundesland? zu Frage 6: Es ist nicht Angelegenheit der Landesregierung, Wettbewerber der Deutschen Post AG zu bewerten.