Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2794 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1122 der Abgeordneten Birgit Bessin und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/2629 Obdachlosigkeit in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1122 vom 22. September 2015: Innerhalb der fünften Wahlperiode gab es insgesamt drei Kleine Anfragen, die sich von der Thematik her mit dem Bereich der Obdachlosigkeit im weitesten Sinn befassten . Auch ein offener Brief aus dem Jahr 2012 unterstreicht noch einmal den Informationsbedarf in diesem Bereich Wir fragen die Landesregierung: 1. Gibt es mittlerweile eine Legaldefinition des Begriffs „Obdachlosigkeit“ und wie sieht diese aus? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Liegen der Landesregierung mittlerweile valide Zahlen zu den verschiedenen Bereichen (wir beziehen uns auf die Drucksachen 5/4694, 5/7213, 5/7290) vor? Wenn nein, warum werden diese nach wie vor nicht erhoben? 4. Welche Unterstützung erhalten freie Träger, die in diesem Bereich arbeiten? Gibt es mittlerweile Zuschüsse des Landes, wenn ja; in welcher Höhe? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es mittlerweile eine Legaldefinition des Begriffs „Obdachlosigkeit“ und wie sieht diese aus? Frage 2: Wenn nein, warum nicht? Frage 3: Liegen der Landesregierung mittlerweile valide Zahlen zu den verschiedenen Bereichen (wir beziehen uns auf die Drucksachen 5/4694, 5/7213, 5/7290) vor? Wenn nein, warum werden diese nach wie vor nicht erhoben? zu den Fragen 1 bis 3: Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es gibt weiterhin keine bundesgesetzlichen Grundlagen zur Erhebung und Erfassung von Daten zur Obdachlosigkeit in einer Wohnungslosen-/Wohnungsnotfallstatistik. Im Übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Bekämpfung von Obdachlosigkeit, gesundheitlicher Ungleichheit und extremer Armut in Deutschland“ Bundestagsdrucksache 18/4261 hingewiesen. Weitergehende Informationen und Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 4: Welche Unterstützung erhalten freie Träger, die in diesem Bereich arbeiten? Gibt es mittlerweile Zuschüsse des Landes, wenn ja; in welcher Höhe? zu Frage 4: Hilfen bei Problemlagen im Zusammenhang mit drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit können sinnvoll in erster Linie auf örtlicher Ebene geleistet werden. Die Kommunen zeichnen daher für die Vermeidung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit zuständig – im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, im Bereich des Ordnungsrechtes und im Bereich der Hilfeleistungen nach der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und den §§ 67 bis 69 SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten). Im Jahr 2014 betrugen die Aufwendungen für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten von Land und Kommunen rund 2,2 Mio. Euro. Im Übrigen unterstützt das Land die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die freien Träger bei ihrer sozialen Tätigkeit durch Zuschüsse und die Förderung von Projekten.