Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2797 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1107 des Abgeordneten Steffen Königer AfD-Fraktion Drucksache 6/2594 Festlegung des Kreissitzes in neu gebildeten Landkreisen Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1107 vom 17.09.2015: Im Leitbild für die Verwaltungsstrukturreform 2019, Punkt 5.1., letzter Absatz ist davon die Rede, dass „die Festlegung des Hauptverwaltungssitzes (Kreissitz) … den Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden [soll].“ Auf der Veranstaltung zum öffentlichen Dialog in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Leitbild in Bad Belzig am 3. September 2015 stellte der Abgeordnete Steffen Königer dem Innenminister die Frage, ob das so zu verstehen sei, dass jede kreisangehörige Gemeinde sich um den Kreissitz bewerben könne. Diese Frage hat der Minister nicht beantwortet. Ich frage die Landesregierung: 1.) Kann sich jede kreisangehörige Gemeinde um den Kreissitz bewerben? 2.) Sofern 1.) verneint wird: 2.1.) Weshalb nicht? 2.2.) Wie und von wem werden die möglichen Kreisstädte ausgewählt, die den Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden? 3.) Wie wird das Votum der Bürger über den Hauptverwaltungssitz eingeholt? 4.) Ist das Ergebnis der Entscheidung der Bürger für die Landesregierung bindend? 5.) Was veranlasst den Innenminister zu der Annahme, dass sich eine Bevölkerungsmehrheit für die bisher kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel als künftigen Hauptverwaltungssitz ausspricht, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung des Kreises Potsdam-Mittelmark im Bereich der Städte Werder (Havel), Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow und den Ämtern Schwielowsee, Nuthetal, Seddiner See und Michendorf wohnt und für die die Stadt Werder (Havel) die naheliegende Alternative ist? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Verwaltungsstrukturreform 2019 und den zugehörigen Reformgesetzen ist ein Leitbild zugrunde zu legen. Die Landesregierung hat dem Landtag einen Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 vorgelegt. Das Leitbild soll eine hohe demokratische Legitimation besitzen. Daher soll im Rahmen eines breiten öffentlichen Dialogs dieser Entwurf mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen, Verbänden, der Wirt- schaft sowie Interessensvertretern diskutiert werden. Dies ist ein ergebnisoffener Prozess. Im Anschluss wird der Landtag über den Leitbildentwurf entscheiden. Frage 1: Kann sich jede kreisangehörige Gemeinde um den Kreissitz bewerben? Frage 2: Sofern 1.) verneint wird: 2.1.) Weshalb nicht? 2.2.) Wie und von wem werden die möglichen Kreisstädte ausgewählt, die den Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden? Frage 3: Wie wird das Votum der Bürger über den Hauptverwaltungssitz eingeholt? Frage 4: Ist das Ergebnis der Entscheidung der Bürger für die Landesregierung bindend ? zu den Fragen 1 bis 4: Bislang liegt mit dem Entwurf eines Leitbildes ein Vorschlag der Landesregierung vor. Ob und ggf. wie das Verfahren zur Festlegung des Kreissitzes in neu gebildeten Landkreisen konkret ausgestaltet wird, bleibt den Festlegungen im endgültigen, vom Landtag zu beschließenden Leitbild sowie eventuell weiterer diesbezüglich zu erlassender Gesetzgebung vorbehalten. Frage 5: Was veranlasst den Innenminister zu der Annahme, dass sich eine Bevölkerungsmehrheit für die bisher kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel als künftigen Hauptverwaltungssitz ausspricht, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung des Kreises Potsdam-Mittelmark im Bereich der Städte Werder (Havel), Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow und den Ämtern Schwielowsee, Nuthetal, Seddiner See und Michendorf wohnt und für die die Stadt Werder (Havel) die naheliegende Alternative ist? zu Frage 5: Der Minister des Innern und für Kommunales hat insoweit lediglich die Vermutung geäußert, dass neben den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Brandenburg an der Havel auch Bürgerinnen und Bürger aus den Städten und Gemeinden des Verflechtungsraumes von Brandenburg an der Havel für einen Kreissitz in Brandenburg an der Havel stimmen würden.