Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2798 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1109 der Abgeordneten Birgit Bessin, Steffen Königer und Andreas Galau AfD-Fraktion Drucksache 6/2596 Anmietung des Ramada Hotels in Frankfurt (Oder) Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1109 vom 17.09.2015: Mehreren Presseberichten zufolge hat das Land Brandenburg das Vier-Sterne-Hotel in Frankfurt (Oder) angemietet, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge werden nach abschließender Schätzung in diesem Hotel untergebracht? 2. Welche Kosten entstehen und wie wirkt sich der avisierte Gruppenvertrag auf die jeweiligen Kosten pro Person aus? 3. Gibt es neben den Kosten für die Unterbringung noch andere Kosten, die an das Hotel gezahlt werden müssen und wie sehen diese im Detail aus? 4. Welcher Aufenthaltszeitraum ist für diesen konkreten Unterbringungsort eingeplant ? 5. Wie sind allgemein mögliche Haftungsansprüche des Eigentümers gegenüber dem Land Brandenburg geklärt; welche vertraglichen Regelungen gibt es exemplarisch für nötig werdende Renovierungen? 6. Wie sah das Auswahlverfahren aus, bevor die Entscheidung für das RamadaHotel getroffen wurde? Welche weiteren Objekte fanden im Zuge des Verfahrens noch Berücksichtigung und welche Kriterien gaben schließlich den Ausschlag für das letztlich gewählte Hotel? 7. Welche weiteren Hotels werden derzeit für mögliche Unterbringungen begutachtet ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge werden nach abschließender Schätzung in diesem Hotel untergebracht? zu Frage 1: Seit dem 21.09.2015 wird das gesamte RAMADA Hotel Frankfurt (Oder) zur Unterbringung von rund 400 Asylbewerbern genutzt. Frage 2: Welche Kosten entstehen und wie wirkt sich der avisierte Gruppenvertrag auf die jeweiligen Kosten pro Person aus? zu Frage 2: Nach dem gegenwärtig bestehenden Gruppenbeherbergungsvertrag werden für die Unterbringung und Verpflegung 50,00 € (incl. MwSt.) pro Person und Nacht in Rechnung gestellt. Frage 3: Gibt es neben den Kosten für die Unterbringung noch andere Kosten, die an das Hotel gezahlt werden müssen und wie sehen diese im Detail aus? zu Frage 3: Mit dem gegenwärtig bestehenden Gruppenbeherbergungsvertrag fallen keine weiteren Kosten an, die dem Hotel erstattet werden müssten. Frage 4: Welcher Aufenthaltszeitraum ist für diesen konkreten Unterbringungsort eingeplant? zu Frage 4: Der aktuelle Gruppenbeherbergungsvertrag ist bis zum 02.01.2016 gültig . Verhandelt wird derzeit über die Anmietung oder den Ankauf des Objekts, Details stehen noch nicht fest. Frage 5: Wie sind allgemein mögliche Haftungsansprüche des Eigentümers gegenüber dem Land Brandenburg geklärt; welche vertraglichen Regelungen gibt es exemplarisch für nötig werdende Renovierungen? zu Frage 5: Mit dem gegenwärtig bestehenden Gruppenbeherbergungsvertrag fallen keine Kosten für Renovierungen an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen . Frage 6: Wie sah das Auswahlverfahren aus, bevor die Entscheidung für das Ramada -Hotel getroffen wurde? Welche weiteren Objekte fanden im Zuge des Verfahrens noch Berücksichtigung und welche Kriterien gaben schließlich den Ausschlag für das letztlich gewählte Hotel? zu Frage 6: Da der Eigentümer des Hotels mit einem Vertragsangebot an das Land herangetreten ist, gab es kein Auswahlverfahren. Frage 7: Welche weiteren Hotels werden derzeit für mögliche Unterbringungen begutachtet ? zu Frage 7: Derzeit (Stand: 30.09.2015) gibt es keine Begutachtungen für weitere Hotels, doch werden Vorprüfungen für eine Reihe von Liegenschaften durchgeführt, unter denen sich auch Gebäude befinden, die früher als Hotels genutzt worden sind oder noch werden.