Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2807 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1115 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2620 Agrarumweltprogramme und Greening 2015 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1115 vom 21.09.2015: In einer Pressemitteilung vom 8.9.2015 veröffentlichte das MLUL Angaben zur Inanspruchnahme von Umweltmaßnahmen im Rahmen der EU-Agrarförderung. Demnach decken die unterschiedlichen Umweltprogramme insgesamt 474.000 Hektar oder 36 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ab. Ökolandbau wird auf 126.000 ha betrieben. 110.000 ha entfallen auf ökologische Vorrangflächen im Rahmen des „Greenings“ der ersten Säule der Agrarförderung. Ergänzend frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge für welche Flächengröße wurden im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) für 2015 bewilligt? 2. Wie viel ha und Prozent Grünland und Ackerland wurden innerhalb von KULAP 2015 (ohne Ökolandbau) in Brandenburg jeweils gefördert? 3. Welche KULAP-Maßnahmen wurden mit welchen Flächengrößen bewilligt? 4. Wie verteilen sich die 111.000 ha ökologische Vorrangflächen auf die einzelnen dafür möglichen Maßnahmentypen (bitte jeweils den Flächenumfang angeben)? 5. Wie groß war und ist der Flächenanteil von Brachen in 2014 und 2015? Wie viele der Brachflächen wurden im Antragsjahr 2015 aus der Produktion genommen (bitte in Hektar angeben)? 6. Wie schätzt die Landesregierung die Umweltwirkung des Greenings in Brandenburg ein? 7. Wie schätzt die Landesregierung die Förderung von Randstreifen im Ackerbau ein? Werden Ackerrandstreifen auch in der zweiten Säule gefördert? Wenn ja, mit welchem Programm? Wenn nein, warum nicht? 8. Grundsätzlich ermöglichen die EU-Vorgaben, KULAP-Maßnahmen ergänzend auf ökologischen Vorrangflächen des Greenings durchzuführen, wenn eine Doppelförderung durch Prämienenabschläge ausgeschlossen wird. Trifft es zu, dass Brandenburg KULAP nur außerhalb von ökologischen Vorrangflächen anbietet? Wenn ja, aus welchem Grund erfolgte diese Festlegung? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge für welche Flächengröße wurden im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) für 2015 bewilligt? Zu Frage 1: Am KULAP nehmen derzeit 1.770 Antragsteller mit einer beantragten Fläche von rd. 182.000 ha (ohne Ökologischen Landbau) teil. Frage 2: Wie viel ha und Prozent Grünland und Ackerland wurden innerhalb von KULAP 2015 (ohne Ökolandbau) in Brandenburg jeweils gefördert? Zu Frage 2: Das geförderte Dauergrünland umfasst eine Fläche von rd. 177.300 ha (ohne Flächen extensive Obstbaumbestände). Das sind 59,9 % des gesamten Dauergrünlands des Landes Brandenburg. Im KULAP werden rd. 2.100 ha Ackerland gefördert. Das sind 0,2 % der Ackerfläche des Landes. Frage 3: Welche KULAP-Maßnahmen wurden mit welchen Flächengrößen bewilligt? Zu Frage 3: Folgende Maßnahmen wurden beantragt (ohne Ökolandbau): - Grünland-Extensivierung 151.600 ha, - Späte Mahd 20.200 ha, - Heiden und Trockenrasen 5.500 ha, - Umwandlung/Nutzung von Ackerland in/als Grünland 2.100 ha, - Extensive Obstbaumbestände 290 ha, - Genreserve Pflanzen 320 ha, - Genreserve Tiere 2.240 Großvieheinheiten. Frage 4: Wie verteilen sich die 111.000 ha ökologische Vorrangflächen auf die einzelnen dafür möglichen Maßnahmentypen (bitte jeweils den Flächenumfang angeben )? Zu Frage 4: Als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) wurden mit Stand vom 06.08.2015 ausgewiesen: Maßnahme Fläche in ha Zwischenfrucht 50.518,84 Untersaat 3.863,56 Streifen 613,31 Ufervegetationsstreifen 0,37 Kurzumtriebsplantagen 1.105,75 Leguminosen 21.490,95 Aufforstung 53,62 Brache 33.655,09 ÖVF Brandenburg 111.301,49 Frage 5: Wie groß war und ist der Flächenanteil von Brachen in 2014 und 2015? Wie viele der Brachflächen wurden im Antragsjahr 2015 aus der Produktion genommen (bitte in Hektar angeben)? Zu Frage 5: Im Jahr 2014 wurden 29.000 ha Ackerland und 440 ha Dauergrünland aus der Erzeugung genommen. Im Jahr 2015 umfassten die aus der Erzeugung genommenen Flächen 2.250 ha Ackerland und 630 ha Dauergrünland sowie 33.655 ha Brache im Rahmen ÖVF. Frage 6: Wie schätzt die Landesregierung die Umweltwirkung des Greenings in Brandenburg ein? Zu Frage 6: Wesentliche Umweltwirkung des Zwischenfruchtanbaus liegt in der Stickstoffbindung sowie der Verbesserung der Bodenstruktur und biologischen Aktivität des Bodens. Gleichfalls kann der Bodenabtrag, insbesondere auf winderosionsgefährdeten Standorten, wie sie im Land Brandenburg häufig vorkommen, verringert werden. Der Anbau von Leguminosen auf einer Fläche von über 21.000 ha wirkt sich positiv auf die Bodenfruchtbarkeit aus, da Stickstoff biologisch gebunden wird und im Boden verbleibt. Die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesenen Brachen, auf denen weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen, senken ebenfalls unerwünschte Stoffausträge und tragen zu einer extensiven Landnutzung mit den entsprechenden Effekten in Bezug auf die Biologische Vielfalt bei. Darüber hinaus sind die Unternehmen im Rahmen des Greenings verpflichtet, Dauergrünland zu erhalten. Dabei gilt, dass Dauergrünlandflächen, die sich in FFH-Gebieten befinden , einem absoluten Umbruchverbot unterliegen. Für die anderen Grünlandflächen gilt eine Genehmigungspflicht ab dem ersten m² Umbruchsfläche. In der Vergangenheit wurde in Brandenburg kaum Dauergrünland zu Ackerland umgewandelt. Die Statistik an die Europäische Kommission weist für das Jahr 2015 rund 296.000 Hektar Dauergrünland aus, davon rd. 47.500 ha als Dauergrünland im Rahmen des ökologischen Landbaus. Frage 7: Wie schätzt die Landesregierung die Förderung von Randstreifen im Ackerbau ein? Werden Ackerrandstreifen auch in der zweiten Säule gefördert? Wenn ja, mit welchem Programm? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 7: Die Maßnahme ist aufgrund der bestehenden EU-Vorgaben kaum in Anspruch genommen worden. Das Ergebnis hat die Landesregierung zum Anlass genommen , die Maßnahme „Nutzung von Ackerflächen als extensives Grünland“ im KULAP anzupassen. Ab dem 1. Januar 2016 wird dieses Programm als Streifenprogramm entlang von nährstoffsensiblen Gewässerrändern bzw. wassererosionsgefährdeten Standorten angeboten. Die förderfähigen Streifen müssen eine Breite von mindestens 10 m bis höchstens 50 m haben. Durch die Anpassung will die Landesregierung die Zielgenauigkeit in Bezug auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erhöhen. Das für das Greening vorhandene Risiko der Aberkennung von Flächen ist durch die Vorgaben verringert. Die Randstreifen bestehen für die gesamte Förderlaufzeit . Frage 8: Grundsätzlich ermöglichen die EU-Vorgaben, KULAP-Maßnahmen ergänzend auf ökologischen Vorrangflächen des Greenings durchzuführen, wenn eine Doppelförderung durch Prämienenabschläge ausgeschlossen wird. Trifft es zu, dass Brandenburg KULAP nur außerhalb von ökologischen Vorrangflächen anbietet? Wenn ja, aus welchem Grund erfolgte diese Festlegung? Zu Frage 8: Ergänzende KULAP-Maßnahmen werden in Brandenburg nicht angeboten , um einer Vermischung der beiden Säulen und damit einer Doppelförderung bzw. einem Anlastungsrisiko entgegenzuwirken.