Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2808 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1117 des Abgeordneten Péter Vida Fraktion BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2624 Vollsperrung des Freienwalder Landgrabens für Kanu-Tourismus Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1117 vom 22.09.2015: Das Gewässer Landgraben in der Gemarkung Falkenberg (Landkreis MärkischOderland ) ist laut Presseberichten schon vor längerer Zeit komplett - auch für den Kanu- und Ruderbootverkehr - gesperrt worden. Dies erfolgte im Rahmen der Ausweisung des Gebietes als Biosphärenreservat. Diese Situation fiel jedoch in der Öffentlichkeit nicht weiter auf, da es bisher eine Ausnahmegenehmigung für den örtlichen Kanuverleih gab, der das Gewerbe auf dem Gewässer dementsprechend betreiben konnte. Diese Ausnahmegenehmigung ist jedoch ausgelaufen und muss neu beantragt werden. Zwischenzeitlich kam der Wassertourismus zum Erliegen. Selbst der Gemeinde Falkenberg bzw. dem Amt Falkenberg-Höhe war nicht bewusst, dass der Landgraben eigentlich gesperrt ist und damit die zukünftige wassersportliche und touristische Nutzung in Frage steht. Hierzu gab es eine umfangreiche Anfrage einer Kreistagsfraktion beim Landkreis Märkisch-Oderland, dort hinterlegt unter dem Aktenzeichen 10.20.25. Auf Frage 4, warum die betreffende Gemeinde an der Entscheidungsfindung zur Sperrung nicht beteiligt wurde, antwortete der Landrat jedoch, dass diese an den Verordnungsgeber bzw. dessen Rechtsnachfolger, also das Land Brandenburg/MLUL gestellt werden müsse. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Warum wurde die Gemeinde Falkenberg nicht in die Entscheidungsfindung zur Sperrung des Freienwalder Landgrabens mit eingebunden? 2. Sieht die Landesregierung die rechtliche Möglichkeit, dass Gewässer generell für mit Muskelkraft betriebene Boote (Kanus und Ruderboote) freizugeben? 3. Falls 2. mit Ja beantwortet wird: Gibt es bereits konkrete Planungen zu einer generellen Freigabe des Gewässers für mit Muskelkraft betriebene Boote (Kanus und Ruderboote )? 4. Falls 2. mit Ja und 3. mit Nein beantwortet wird: Durch wen, wie und an welcher Stelle kann eine solche Freigabe beantragt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde die Gemeinde Falkenberg nicht in die Entscheidungsfindung zur Sperrung des Freienwalder Landgrabens mit eingebunden? zu Frage 1: Die Ausweisung des Biosphärenreservates Schorfheide Chorin erfolgte 1990 im Rahmen des Nationalparkprogramms der DDR durch Beschluss des Ministerrates . Über die im Rahmen der Gesetzgebung durchgeführten Abstimmungen liegen der Landesregierung keine Unterlagen vor. Frage 2: Sieht die Landesregierung die rechtliche Möglichkeit, das Gewässer generell für mit Muskelkraft betriebene Boote (Kanus und Ruderboote) freizugeben? Frage 3: Falls 2. mit Ja beantwortet wird: Gibt es bereits konkrete Planungen zu einer generellen Freigabe des Gewässers für mit Muskelkraft betriebene Boote (Kanus und Ruderboote)? Frage 4: Falls 2. mit Ja und 3. mit Nein beantwortet wird: Durch wen, wie und an welcher Stelle kann eine solche Freigabe beantragt werden? zu Frage 2 bis 4: Eine generelle Freigabe ist nicht möglich. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, im Einzelfall eine Befreiung von der entsprechenden Vorschrift der Biosphärenreservatsverordnung zu erteilen.