Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2817 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1108 des Abgeordneten Dr. Alexander Gauland AfD-Fraktion Drucksache 6/2595 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 701 vom 02.06.2015 – Entdeckung eines Gräberfeldes bei Schmölln Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1108 vom 16.09.2015: Aus der Antwort der Landesregierung ergeben sich folgende Fragen: 1. Laut R. B. (Grabungsleiter) handelt es sich um ein "einzigartiges Gräberfeld". (siehe Zeitschrift "Archäologie in Deutschland", Heft 03, Jahrgang 2015, Seite 6- 7) Warum wurde das Bodendenkmal Schmölln 46 nicht in die Denkmalschutzliste eingetragen? 2. In der Presse (siehe RBB online Artikel 25.02.2015, "Spektakuläres Gräberfeld in der Uckermark entdeckt") stand, dass noch nicht klar ist, wie weit sich das gesamte Bodendenkmal erstreckt. Warum wurde noch nicht erforscht (geophysikalisch , nicht-invasiv, quasi wie ein „Ultraschallbild"), wie weit es sich erstreckt? Wann werden für diese Erforschung Gelder bereitgestellt? Wann ist mit der Beantwortung der Frage zu rechnen, wie weit sich das gesamte Bodendenkmal erstreckt ? 3. Ist die Angabe aus dem genannten RBB-Artikel zutreffend, dass Funde auf der bisherigen Grabungsfläche des Fundplatzes Schmölln 46 teilweise nur 10 cm unter der Erdoberfläche lagen? 4. In der Antwort auf Frage 17 lautet es: „Die weiteren Steinstrukturen liegen nach den vorhandenen Kenntnissen recht tief im Boden, sodass eine Gefährdung durch „normales Pflügen“ unwahrscheinlich ist.“ In der Antwort auf Frage 19 heißt es hingegen: „Die Steinkreise waren stellenweise bereits durch den Pflug beschädigt .“ Wie erklärt die Landesregierung diesen Widerspruch? 5. Unter welcher Art Schutz (z.B. Naturschutz) stehen die angrenzenden Flächen des Bodendenkmals gegenwärtig (bitte flurstückscharf anhand einer Karte)? 6. Bisher wurde nur ein Teil des Gräberfeldes ausgegraben. Zur abschließenden Beurteilung scheinen auch Grabungen in den angrenzenden Flächen notwendig. Gibt es hierfür konkrete Planungen? Werden hierfür Mittel zur Verfügung gestellt? 7. Wird die Landesregierung dem Eigentümer die angrenzenden Flächen des Bodendenkmals mit noch intakten Befunden abkaufen, um sie aus der Beackerung zu nehmen und so die intakten Befunde zu sichern? 8. Ist die Beobachtung zutreffend, dass die Originalsteine in der Kiesgrube Penkun entsorgt wurden? 9. Wie lautete die Stellungnahme des BLDAM für das Planfeststellungsverfahren des Regenrückhaltebeckens? 10. Wird aktuell nach einer anderen geeigneten Stelle für das Regenbecken gesucht? Falls nein, warum nicht? 11. Herr Dr. R. (Archäoastronom und Mitarbeiter der UNESCO) bat am 16. Mai 2015 den Landesarchäologen Dr. F. S. um bereits verfügbares Kartenmaterial. Dr. J. W. vom BLDAM beantwortete die Anfrage. Dr. Rappenglück hat bisher keinerlei Karten oder Daten erhalten. Warum hat bisher niemand Kartenmaterial erhalten? Wieso wird das Ersuchen eines UNESCO-Mitarbeiters nicht als „berechtigtes“ Interesse angesehen? Wann wird Dr. R. verfügbares Kartenmaterial erhalten? 12. Welche Erkenntnisse ergaben sich aus der bisherigen Auswertung der Funde von Schmölln 46 (Welche Typisierungen, welche Datierungen)? Wann werden diese Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? 13. Am Fundplatz Schmölln 46 gab es ein beachtliches wissenschaftliches und großes öffentliches Interesse. Wie wird die Landesregierung das von der Bevölkerung gewünschte Freilichtmuseum am Originalplatz unterstützen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Laut R. B. (Grabungsleiter) handelt es sich um ein "einzigartiges Gräberfeld ". (siehe Zeitschrift "Archäologie in Deutschland", Heft 03, Jahrgang 2015, Seite 6-7) Warum wurde das Bodendenkmal Schmölln 46 nicht in die Denkmalschutzliste eingetragen? Zu Frage 1: Die Art und Bedeutung des Bodendenkmals Schmölln 46 wurde erst im Sommer 2014 bei der Voruntersuchung im Vorfeld des Autobahnausbaus erkannt. Seine genaue Ausdehnung ist noch nicht bekannt. Daher ist die Eintragung in die Denkmalliste, die eine flächenscharfe Abgrenzung erfordert, derzeit schwierig. Die in Frage 2 angesprochene geophysikalische Aufmessung wäre für eine rechtsverbindliche Abgrenzung sehr nützlich, jedoch stehen dafür derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Der Schutz von Bodendenkmalen ist jedoch von der Eintragung in die Denkmalliste unabhängig. Frage 2: In der Presse (siehe RBB online Artikel 25.02.2015, "Spektakuläres Gräberfeld in der Uckermark entdeckt") stand, dass noch nicht klar ist, wie weit sich das gesamte Bodendenkmal erstreckt. Warum wurde noch nicht erforscht (geophysikalisch, nicht-invasiv, quasi wie ein „Ultraschallbild"), wie weit es sich erstreckt? Wann werden für diese Erforschung Gelder bereitgestellt? Wann ist mit der Beantwortung der Frage zu rechnen, wie weit sich das gesamte Bodendenkmal erstreckt? Zu Frage 2: Im Vorfeld der Ausgrabung wurden die Baufläche und die unmittelbar angrenzenden Areale geophysikalisch untersucht und so festgestellt, dass das Denkmal tatsächlich größer ist. Die großflächige geophysikalische Aufmessung ist wünschenswert, seitens des BLDAM jedoch derzeit aufgrund fehlender Finanzmittel nicht durchzuführen. Wann hierfür Finanzmittel bereitstehen, ist derzeit noch offen. Frage 3: Ist die Angabe aus dem genannten RBB-Artikel zutreffend, dass Funde auf der bisherigen Grabungsfläche des Fundplatzes Schmölln 46 teilweise nur 10 cm unter der Erdoberfläche lagen? Zu Frage 3: Diese Aussage trifft auf einen kleinen, nämlich auf den am höchsten gelegenen Flächenbereich zu. Dieser lag unweit der Kreuzung von Landstraße und Au- tobahn. Hier waren die Steinkreise durch landwirtschaftliche Tätigkeiten, die zumindest teilweise bereits vor dem Bau der Autobahn erfolgten und durch den Bau der Autobahn selbst gestört. In den übrigen Fundplatzbereichen liegen die Befunde tiefer . Entsprechend der natürlichen Hangneigung ist hier kein Sediment abgetragen worden, sondern im Gegenteil wurden vom Oberhang abgeschwemmte Erdschichten oberhalb der Befunde abgelagert (sog. natürliches Kolluvium; bodenkundliches Gutachten Dr. Th. Schatz, FH Eberswalde). Je näher man der Randow-Niederung kommt, umso mächtiger werden die überdeckenden Schichten, da Überschwemmungen die Ablagerung von Auesedimenten bewirkten (wiederum gemäß bodenkundlichem Gutachten Dr. Th. Schatz). Mit Ausnahme der erwähnten höchsten Geländestelle beträgt die Überdeckung somit immer mindestens 0,3 m, was dem Pflughorizont entspricht, und steigt nach Südosten und Osten (d. h. Richtung Feld und Wassergraben) auf mindestens 0,5 m sowie 0,8 m an. Frage 4: In der Antwort auf Frage 17 lautet es: „Die weiteren Steinstrukturen liegen nach den vorhandenen Kenntnissen recht tief im Boden, sodass eine Gefährdung durch „normales Pflügen“ unwahrscheinlich ist.“ In der Antwort auf Frage 19 heißt es hingegen: „Die Steinkreise waren stellenweise bereits durch den Pflug beschädigt.“ Wie erklärt die Landesregierung diesen Widerspruch? Zu Frage 4: siehe Antwort auf Frage 3 Frage 5: Unter welcher Art Schutz (z.B. Naturschutz) stehen die angrenzenden Flächen des Bodendenkmals gegenwärtig (bitte flurstückscharf anhand einer Karte)? Zu Frage 5: Der größte Teil der Grabungsfläche befindet sich auf dem Flurstück 193 der Flur 5, Gemarkung Schmölln. Das Flurstück liegt im EU-Vogelschutzgebiet Randow-Welse-Bruch und zum großen Teil auch im Fauna-Florea-Habitat (FFH)- Gebiet Randow-Welse-Bruch. Die Lage der FFH- und Vogelschutzgebiete sowie von Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten kann auf Ebene der Topografischen Karten und der Luftbilder im Kartendienst - Naturschutzfachdaten (http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.320507.de) eingesehen werden . Frage 6: Bisher wurde nur ein Teil des Gräberfeldes ausgegraben. Zur abschließenden Beurteilung scheinen auch Grabungen in den angrenzenden Flächen notwendig. Gibt es hierfür konkrete Planungen? Werden hierfür Mittel zur Verfügung gestellt? Zu Frage 6: Dieser Aussage kann die Denkmalfachbehörde nicht zustimmen. Für die Auswertung der bereits dokumentierten Befunde und Funde sind keine Ausgrabungen in den angrenzenden Flächen erforderlich, allerdings wäre eine geophysikalische Aufmessung denkmalfachlich wünschenswert. Frage 7: Wird die Landesregierung dem Eigentümer die angrenzenden Flächen des Bodendenkmals mit noch intakten Befunden abkaufen, um sie aus der Beackerung zu nehmen und so die intakten Befunde zu sichern? Zu Frage 7: Ein Ankauf der Flächen ist derzeit nicht geplant. Frage 8: Ist die Beobachtung zutreffend, dass die Originalsteine in der Kiesgrube Penkun entsorgt wurden? Zu Frage 8: Dies trifft auf einen Teil der Feldsteine aus den eisenzeitlichen Steinkreisen und linearen Strukturen zu. Es wird dazu auf Antwort 11 aus der Kleinen Anfrage Nr. 701 verwiesen. Frage 9: Wie lautete die Stellungnahme des BLDAM für das Planfeststellungsverfahren des Regenrückhaltebeckens? Zu Frage 9: Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Frage 10: Wird aktuell nach einer anderen geeigneten Stelle für das Regenbecken gesucht? Falls nein, warum nicht? Zu Frage 10: Die Lage des Regenrückhaltebeckens wurde aufgrund der technischtopographisch -hydrologischen Umstände, vor allem der Lage an der Hangkante zur Randow-Niederung, planfestgestellt. Es wird nicht nach einem anderen Standort für das Regenrückhaltebecken gesucht. Im Rahmen der Planung und des abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens wurden alle technischen Möglichkeiten zur Lage des Beckens untersucht. Ein geeigneterer Standort konnte nicht gefunden werden. Frage 11: Herr Dr. R. (Archäoastronom und Mitarbeiter der UNESCO) bat am 16. Mai 2015 den Landesarchäologen Dr. F. S. um bereits verfügbares Kartenmaterial. Dr. J. W. vom BLDAM beantwortete die Anfrage. Dr. Rappenglück hat bisher keinerlei Karten oder Daten erhalten. Warum hat bisher niemand Kartenmaterial erhalten? Wieso wird das Ersuchen eines UNESCO-Mitarbeiters nicht als „berechtigtes“ Interesse angesehen ? Wann wird Dr. R. verfügbares Kartenmaterial erhalten? Zu Frage 11: Am 16. Mai 2015 waren die Grabungsarbeiten in Schmölln erst seit kurzem beendet und es lagen noch keine vollständigen und korrekten Pläne vor. Die Anfrage von Herrn Dr. R., er sei beim Stöbern im Internet über bestimmte Webseiten gestolpert und nun gehe es darum zu sehen, ob überhaupt etwas für die Archäoastronomie Relevantes vorliege, ist zudem weder so formuliert, dass das berechtigte Interesse offensichtlich wurde, noch entspricht sie einem formellen Antragsschreiben . Daher wird auf die Antwort 23 zur Kleinen Anfrage 701 verwiesen. Frage 12: Welche Erkenntnisse ergaben sich aus der bisherigen Auswertung der Funde von Schmölln 46 (Welche Typisierungen, welche Datierungen)? Wann werden diese Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Zu Frage 12: Der Grabungsbericht von Herrn B. wird im Verlauf des Oktobers 2015 fertig gestellt. Dabei handelt es sich wie üblich um einen technischen Bericht, der eine Erstansprache, aber keine ausführliche inhaltliche Auswertung umfasst. Das BLDAM plant die Auswertung im Rahmen eines Forschungsprojektes durchzuführen (darin soll u. a. Herr B. mittels eines Dissertationsstipendiums tätig werden), das im Winter bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beantragt werden soll. Zu diesem Zeitpunkt sollen die ersten Ergebnisse naturwissenschaftlicher Analysen (aus finanziellen Gründen bislang erst einzelne Versuchsproben) vorliegen. Für die Auswertung wird nach erfolgter Förderzusage ein Zeitraum von ca. 3 Jahren, für die anschließende Publikation ein Zeitraum von etwa einem weiteren Jahr veranschlagt. Frage 13: Am Fundplatz Schmölln 46 gab es ein beachtliches wissenschaftliches und großes öffentliches Interesse. Wie wird die Landesregierung das von der Bevölkerung gewünschte Freilichtmuseum am Originalplatz unterstützen? Zu Frage 13: Inwieweit die Mehrheit der Bevölkerung ein Freilichtmuseum am Originalplatz wünscht oder eine dauerhafte Präsentation in der Ortsmitte, ist derzeit noch in der Diskussion. Der Fundort direkt am Fuß des Autobahndammes scheint aufgrund seines Lärmpegels und der zerstörten Sichtbeziehungen als Standort für ein Freilichtmuseum denkmalfachlich weniger geeignet. Die Möglichkeiten der Unterstützung einer Präsentation seitens der Landesregierung werden derzeit noch mit verschiedenen Beteiligten diskutiert. Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum - Abt. Bodendenkmalpflege - Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum im Verwaltungszenlrurn Wünsdorf, Teilbereich A, Wünsdorfer Platz 5, 158M Wünsdorf LAND BRANDENBURG Förster Planungsbüro Dudenstr. 15 10965 Berlin Telefon: Telefax: Bearbeiteriln: Durchwahl: 033702 / 7-1400 033702 / 7-1401 p 1572 Wünsdorf, 12, Mai 2000 Ihr Zeichen: Unser Zeichen; 1:18odendenkmalpflege1Sonderprofekte1GUTACI-ITO\gy0008.wpd gv2000:88 Ausbau der BAB A11, km 81,7 - 90,5: Bereich der AS Schmölln hier Fachliche Stellungnahme Träger Öffentlicher Belange zum Schutzgut Bodendenkmale im Vorhabenbereich in Ergänzung zu unserer Stellungnahmen Az. gv1997:282 vom 09.12,1997 Sehr geehrte Frau NJ ) , wie in unserer o.g, Stellungnahme bereits dargestellt, besteht auch im Bereich der AS Schmölln die begründete Vermutung, dass hier bislang noch nicht aktenkundig gewordene Bodendenkmale im Boden verborgen sind. Ich bitte Sie zu beachten, dass auf dem beiliegenden Kartenausschnitt nur die Vermutungsbereiche kartiert sind, die unmittelbar an die Autobahn angrenzen. Die Vermutung gründet sich wiederum u.a. auf folgende Punkte: 1.) Bei den ausgewiesenen Bereichen handelt es sich um Areale, die in der Prähistorie siedlungsgünstige naturräumliche Bedingungen aufwiesen und ehemals in Niederungs- bzw. Gewässernähe und an der Grenze unterschiedlicher ökologischer Systeme lagen. Nach den Erkenntnissen der Urgeschichtsforschung in Brandenburg stellten derartige Areale aufgrund der begrenzten Anzahl siedlungsgünstiger Flächen in einer Siedlungskammer Zwangspunkte für die prähistorische Besiedlung dar, 2.) Die ausgewiesenen Flächen entsprechen in ihrer Topographie derjenigen der bekannten Fundstellen in der näheren Umgebung. Bodendenkmale sind nach DSchGBbg (Gvbl 20 v. 8.8.1991, 311) § 1 (5), § 2 (5), § 8, § 12 (1) und § 13 (1) im öffentlichen Interesse als Bestandteil des historischen Urkunden- und Kulturgutes des Landes geschützt. Sie dürfen bei Bau- und Erdarbeiten ohne vorherige denkmalschutzbehördliche Erlaubnis bzw. Erlaubnis durch Planfeststellung und - im Falle erteilter Erlaubnis - ohne vorherige wissenschaftliche Dokumentation und Bergung nicht geschädigt bzw. zerstört werden (DSchGBbg § 1, § 8, § 12, § 15, § 18, § 19). Eingriffe in das Bodendenkmal müssen in Verantwortung des Veranlassers des Vorhabens fachgerecht dokumentiert werden (DSchGBbg § 15 <3>). Für diese Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Bodendenkmale ist nach DSchGBbg § 12 (2) der Veranlasser kostenpflichtig. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu einer Million Deutsche Mark geahndet werden (DschBbg § 31 <4>). Nach DschGBbg § 2 (5) und § 8 erstrecken sich die o_g. gesetzlichen Denkmalschutzbestimmungen auf alle existenten Bodendenkmale, d.h. sowohl auf die bekannten als auch die noch verborgenen. Um die Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf das Schutzgut Bodendenkmale gern. UVPG § 6 einschätzen zu können, ist für die Bereiche, in denen Bodendenkmale begründet vermutet werden, die Einholung eines archäologischen Fachgutachtens durch den Vorhabenträger erforderlich. In dem Gutachten ist mittels einer Prospektion zu klären, inwieweit Bodendenkmalstrukturen von den Baumaßnahmen im ausgewiesenen Vermutungsbereich betroffen sind und in welchem Erhaltungszustand sich diese befinden. Aus dem Ergebnis des Gutachtens sind dann ggf, weitere bodendenmalpflegerische Maßnahmen gern. DSchGBbg § 12 (2) und 15 (3) abzuleiten. Diese Maßnahme ist nur auf den Flächen notwendig, in denen Bodeneingriffe im Zusammenhang mit dem o.g. Vorhaben stattfinden werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich im gesamten Vorhabenbereich bei Erdarbeiten noch nicht registrierte Bodendenkmale entdeckt werden können: In diesen Fällen gilt DSchGBbg § 19 (1)-(3), wonach entdeckte Bodendenkmale bzw. -funde unverzüglich unserem Landesmuseum oder der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen sind. Die Entdeckungsstätte und die Funde sind bis zu 5 Werktage unverändert zu erhalten, damit fachgerechte Untersuchungen und Bergungen vorgenommen werden können. Bodenfunde gehen mit ihrer Entdeckung in Landeseigentum über (DSchGBbg § 20). Die bauausführenden Firmen sind über diese Denkmalschutzbestimmungen zu unterrichten und zu ihrer Einhaltung zu verpflichten. Unsere Stellungnahme erfolgt in Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der Denkmalfachbehörde für Bodendenkmale und als Träger öffentlicher Belange gemäß DSchGBbg § 4 (1)(4). Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Dr. Sabine Eickhoff Anlage Kopie an - Ldkr. Uckermark/Untere Denkmalschutzbehörde Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum • Wünsdorfer Platz 4-5 • 15838 Wünsdorf verkehrsverbindungen; B96 gegenüber Bushallastalie Waldstadt-Feuerwache • RE5 oder R824 bis WOnsdort-Waldstadt• Busse 618 oder 700 bis Waldstadt-Feuerwache JJ_L•IILLUJ UL' L ^^. Page 1 Page 2 Page 3