Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2826 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1129 der Abgeordneten Anita Tack Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2657 Radweg entlang der B 246 zwischen Wiesenburg und Reetz Wortlaut der Kleinen Anfrage 1129 vom 23.09.2015: In den letzten Jahren gab es bereits verschiedene Initiativen, die sich für einen Radweg entlang der Bundesstraßen 246 zwischen Wiesenburg und Reetz eingesetzt haben. Bei zunehmendem Verkehr auf dieser Straße erhebt sich diese Forderung umso lauter, da sich die Frage nach ausreichender Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer immer mehr stellt. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Welche Planungen gibt es für einen Radweg zwischen Wiesenburg und Reetz entlang der Straßenführung auf der B 246? 2. Ist von Seiten des Bundes vorgesehen, einen Radweg zwischen Wiesenburg und Reetz im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 246 zu realisieren? 3. Wäre für den Bau des Radweges eine gesonderte Anmeldung im Bundesverkehrswegeplan notwendig? 4. Was wird die Landesregierung unternehmen, um den Bau dieses Radweges zu unterstützen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Planungen gibt es für einen Radweg zwischen Wiesenburg und Reetz entlang der Straßenführung auf der B 246? Zu Frage 1: Im angesprochenen Bereich befinden sich zwei Radwegeabschnitte: B 246, Wiesenburg – Reetzerhütten B 246, Reetzerhütten – Reetz. Der Abschnitt Wiesenburg – Reetzerhütten soll voraussichtlich noch in diesem Jahr planerisch begonnen werden. Der Abschnitt Reetzerhütten – Reetz befindet sich in der Vorplanung. Der Baubeginn beider Abschnitte ist abhängig vom Planungsverlauf und der Mittelverfügbarkeit. Frage 2: Ist von Seiten des Bundes vorgesehen, einen Radweg zwischen Wiesenburg und Reetz im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 246 zu realisieren? Zu Frage 2: Der Bau des Radweges zwischen Wiesenburg und Reetz ist mit gleichzeitiger Erneuerung der Fahrbahn der B 246 vorgesehen. Frage 3: Wäre für den Bau des Radweges eine gesonderte Anmeldung im Bundesverkehrswegeplan notwendig? Zu Frage 3: Nein. Frage 4: Was wird die Landesregierung unternehmen, um den Bau dieses Radweges zu unterstützen? Zu Frage 4: Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass die Planung für den Abschnitt zwischen Wiesenburg und Reetzerhütten wie vorgesehen beginnen kann und die Planung für den Abschnitt zwischen Reetzerhütten und Reetz weiter voranschreitet .