Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2828 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1131 des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2673 Solarlärmschutzwand an der A 10 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1131 vom 28.09.2015: Das Modellprojekt Solar-Lärmschutzwand entlang der A 10 bei Michendorf soll nicht gebaut werden. Mit dem Modellprojekt sollte die reguläre Lärmschutzwand mit Solarmodulen von acht auf zehn Meter erhöht werden. Nachdem sich beim ersten Vergabeverfahren kein Investor beteiligt hatte, wurden die Rahmenbedingungen für das zweiter Verfahren verbessert. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung hat mitgeteilt, dass das daraufhin abgegebene Angebot nicht die Mindestkriterien der Ausschreibung erfüllt hätte. Die AG „Lärmschutz jetzt!“ hat die Beweggründe für die Nichtvergabe als vage und unbefriedigend bezeichnet. Ich frage die Landesregierung: 1. Was waren die Beweggründe für die Nichtvergabe des Projektes? 2. Ist es zutreffend, dass sich der Bewerber, wie in der PNN berichtet, an alle Kriterien der Ausschreibung gehalten hat und um welche handelte es sich? 3. Welche Rolle hat der gegebenenfalls geforderte Mindestumsatz von 50 Millionen Euro bei der Ablehnung gespielt? 4. Hat es Einschätzungen zur Kompetenz des Bieters gegeben, der laut PNN Erfahrung mit der Errichtung von Lärmschutzwänden mit Solaranlagen hat? 5. Wie stehen die nunmehr geplanten Maßnahmen für den Schallschutz im Einklang mit dem entsprechenden Planfeststellungsverfahren? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was waren die Beweggründe für die Nichtvergabe des Projektes? Zu Frage 1: Es gab kein zuschlagsfähiges Angebot. Frage 2: Ist es zutreffend, dass sich der Bewerber, wie in der PNN berichtet, an alle Kriterien der Ausschreibung gehalten hat und um welche handelte es sich? Zu Frage 2: Nein. Der Bieter hat die Mindestbedingungen nicht vollständig erfüllt. Dies zog den Ausschluss aus dem Verfahren nach sich. Frage 3: Welche Rolle hat der gegebenenfalls geforderte Mindestumsatz von 50 Millionen Euro bei der Ablehnung gespielt? Zu Frage 3: Hierbei handelte es sich um eine der geforderten Mindestbedingungen. Frage 4: Hat es Einschätzungen zur Kompetenz des Bieters gegeben, der laut PNN Erfahrung mit der Errichtung von Lärmschutzwänden mit Solaranlagen hat? Zu Frage 4: Die Eignungsprüfung gehört standardmäßig zum Prüfungs- und Wertungsprozess , dem ein Angebot unterzogen wird. Die Mindestbedingungen sind Teil dieser Eignungsprüfung. Frage 5: Wie stehen die nunmehr geplanten Maßnahmen für den Schallschutz im Einklang mit dem entsprechenden Planfeststellungsverfahren? Zu Frage 5: Gemäß Planfeststellungsbeschluss wird der gesetzliche Lärmschutz festgestellt. Es ist festgelegt, dass er zu realisieren ist, wenn kein Investor gefunden wird. Dieser planfestgestellte Fall ist jetzt eingetreten und wird umgesetzt.