Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2830 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1139 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig CDU-Fraktion Drucksache 6/2683 Solare Lärmschutzwände entlang der A 10 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1139 vom 30.09.2015: Seit vielen Jahren kämpft die Gemeinde Michendorf und eine Bürgerinitiative für die Errichtung sogenannter solarer Lärmschutzwände entlang der A 10 bei Michendorf. Dabei handelte es sich um ein anspruchsvolles Modellprojekt, welche Photovoltaik und Lärmschutz kombinieren wollte. Wie kürzlich bekannt wurde, hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung nun die Ausschreibung für dieses Projekt aufgehoben . Diese Aufhebung erfolgt, obwohl es zuvor ein konkretes Angebot eines interessierten und erfahrenen Unternehmens gegeben hatte. Die Realisierung des Projektes hätte zu einer erheblichen Verbesserung der Lärmsituation für die Bürger entlang der A 10 im Bereich Michendorf geführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund wurde das Ausschreibungsverfahren aufgehoben und nicht das abgegebene Angebot beispielsweise durch Nachverhandlungen weiter verfeinert , so dass eine Vergabe möglich gewesen wäre? 2. Beabsichtigt das Ministerium ein erneutes Vergabeverfahren, möglicherweise mit verbesserten Rahmenbedingungen, zu initiieren? Falls nein, warum nicht? 3. Sind nach dem Scheitern des Projektes andere Maßnahmen geplant, um die betroffenen Anwohner im Bereich Michendorf im Hinblick auf die Lärmsituation zu entlasten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchem Grund wurde das Ausschreibungsverfahren aufgehoben und nicht das abgegebene Angebot beispielsweise durch Nachverhandlungen weiter verfeinert , so dass eine Vergabe möglich gewesen wäre? Zu Frage 1: Die Leistung sollte in einem Offenen Verfahren vergeben werden. In diesem Verfahren sind Verhandlungen strikt verboten. Frage 2: Beabsichtigt das Ministerium ein erneutes Vergabeverfahren, möglicherweise mit verbesserten Rahmenbedingungen, zu initiieren? Falls nein, warum nicht? Zu Frage 2: Nein, weil das zweite Vergabeverfahren bereits mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen eingeleitet worden war und trotzdem nicht auf Resonanz am Markt gestoßen ist. Die als geeignet identifizierten Teilnehmer des ersten Vergabeverfahrens haben sich trotz deutlich verbesserter Rahmenbedingungen nicht am zweiten Verfahren beteiligt; auch hat sich kein neuer Bieterkreis gefunden. Frage 3: Sind nach dem Scheitern des Projektes andere Maßnahmen geplant, um die betroffenen Anwohner im Bereich Michendorf im Hinblick auf die Lärmsituation zu entlasten? Zu Frage 3: Der Planfeststellungsbeschluss legt für den Fall der konventionellen Realisierung Lärmschutzwände mit einer Höhe bis zu 8 m und einer Länge von 5,5 km, den Einbau von offenporigem Asphalt auf ca. 4 km je Richtungsfahrbahn sowie zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen fest.