Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2853 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1120 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/2627 Maßnahmenpaket zum Stopp von Wohnungsrückbau Wortlaut der Kleinen Anfrage 1020 vom 22.09.2015: Ministerin Schneider kündigte als Reaktion auf die rasant steigenden Flüchtlingszahlen ein ganzes Paket von Wohnungsbaumaßnahmen an. Kernstück ist der Abrissstopp für Plattenbauten. Das für den Rückbau eingeplante Geld vom Bund soll in die Sanierung gesteckt werden. Es werde bis auf weiteres kein neuer Abrissbescheid erteilt, ergänzte Schneider. Zu dem Paket gehören außerdem höhere Investitionen in den sozialen Wohnungsbau , Darlehen für die Umrüstung von leeren Bürogebäuden oder Schulen zu Wohnraum sowie die Aussetzung einer für 2016 geplanten Verschärfung von Baustandards . Die Finanzmittel für diese Maßnahmen sollen aus verschiedenen Quellen kommen: Fördermittel in Höhe von 17,5 Millionen Euro für den Abriss von Wohnungen sollen umfunktioniert werden und für die Sanierung von 4.000 Wohnungen verwendet werden . Weiterhin soll aus dem Landeswohnungsbauvermögen 30 Millionen Euro entnommen und dem sozialen Wohnungsbau zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Aus noch verfügbaren Mitteln der Wohnraumförderung soll ein Programm für Darlehen , über 20 Millionen Euro, zur Sanierung von leerstehenden Gebäuden aufgelegt werden. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung wird sich beim Bund einsetzen, um die ursprünglich für den Rückbau gedachten Mittel den Kommunen später wieder zur Verfügung stellen zu können. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wurde von Seiten der Landesregierung Informationsgespräche geführt, mit: a. der CDU-Fraktion? b. der Bündnis ´90/GRÜNEN-Fraktion? c. der AfD-Fraktion? d. der BVB/ Freie Wähler Gruppe? e. den betroffenen Kommunen? f. den Landräten? g. dem Wohnungsbauverband? h. dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg? i. dem Landesrechnungshof Brandenburgs? 2.) Wie sah das Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln für den Abriss von Wohnungen aus? 3.) Wer war berechtigt Fördermittel für den Abriss von Wohnungen zu beantragen ? 4.) Welche Kriterien mussten hierfür erfüllt werden? 5.) Wie sieht das Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln aus? 6.) Wer ist berechtigt Förderanträge zu beantragen? 7.) Welche Kriterien müssen hierfür erfüllt werden? 8.) Werden die bewilligten Antragsteller bei der Bereitstellung von weiteren Infrastrukturmittel unterstützt, z.B. für ÖPNV, Sozialleistungen, Abfallbeseitigung, Schulen? 9.) Welches Sanierungsziel bzgl. der geplanten weiteren Nutzungen besteht für die ursprünglich abzureißenden Wohnungen? 10.) Welche Nutzungsdauer müssen geförderte Wohnungen aufweisen, um wieder für Fördermittel zum Abriss berücksichtigt zu werden? 11.) Wie hoch werden die finanziellen Belastungen für die bewilligten Maßnahmen bezüglich des Unterhalts für die nächsten Folgejahre sein? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde von Seiten der Landesregierung Informationsgespräche geführt, mit: a. der CDU-Fraktion? b. der Bündnis ´90/GRÜNEN-Fraktion? c. der AfD-Fraktion? d. der BVB/ Freie Wähler Gruppe? e. den betroffenen Kommunen? f. den Landräten? g. dem Wohnungsbauverband? h. dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg? i. dem Landesrechnungshof Brandenburgs? Zu Frage 1: Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung führte und führt weiterhin mit allen im Maßnahmenpaket involvierten Beteiligten Informationsgespräche. Frage 2: Wie sah das Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln für den Abriss von Wohnungen aus? Zu Frage 2: Die Stadtumbaukommunen beantragten die Fördermittel für den Abriss von leerstehenden Wohnungen beim „Landesamt für Bauen und Verkehr“ (LBV, Cottbus). Frage 3: Wer war berechtigt Fördermittel für den Abriss von Wohnungen zu beantragen? Zu Frage 3: Antragsberechtigt waren die vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in das Bund/ Länder Programm „Stadtumbau Ost“ aufgenommenen Kommunen. Frage 4: Welche Kriterien mussten hierfür erfüllt werden? Zu Frage 4: Voraussetzung für die Förderung in den Stadtumbaukommunen war der Vorlage einer Stadtumbaustrategie, die mit am Stadtumbau beteiligten Eigentümern abgestimmt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen war. Frage 5: Wie sieht das Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln aus? Zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 2 Frage 6: Wer ist berechtigt Förderanträge zu beantragen? Zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 7: Welche Kriterien müssen hierfür erfüllt werden? Zu Frage 7: Die Stadtumbaukommune muss mit dem Eigentümer und dem Landkreis die Unterbringung von Flüchtlingen in den leerstehenden Wohnungen abgestimmt haben. Frage 8: Werden die bewilligten Antragsteller bei der Bereitstellung von weiteren Infrastrukturmittel unterstützt z.B. für ÖPNV, Sozialleistungen, Abfallbeseitigung, Schulen? Zu Frage 8: Die Landesregierung unterstützt Antragsteller - für Bedarfe, die aus der Unterbringung von Flüchtlingen resultieren – mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Frage 9: Welches Sanierungsziel bzgl. der geplanten weiteren Nutzungen besteht für die ursprünglich abzureißenden Wohnungen? Zu Frage 9: Sanierungsziel ist die kurzfristige Herstellung der Bewohnbarkeit der leerstehenden Wohnungen. Frage 10: Welche Nutzungsdauer müssen geförderte Wohnungen aufweisen, um wieder für Fördermittel zum Abriss berücksichtigt zu werden? Zu Frage 10: Die Nutzungsdauer müssen die Stadt und der Eigentümer mit dem Landkreis abstimmen . Frage 11: Wie hoch werden die finanziellen Belastungen für die bewilligten Maßnahmen bezüglich des Unterhalts für die nächsten Folgejahre sein? Zu Frage 11: Das lässt sich derzeit noch nicht einschätzen.