Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2855 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1121 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/2628 Fragen zur Statik der Dachkonstruktion des BER Terminals Wortlaut der Kleinen Anfrage 1121 vom 22.09.2015: Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) teilte am Sonntag mit, dass, wegen möglicher Einsturzgefahr am BER-Dach, seit Freitag dem 18.09. ein Teil des Fluggastterminals in Schönefeld abgesperrt und selbst für Bauarbeiter nicht mehr zugänglich sei. Grund für die vorsorgliche Sperrung sind unter dem Terminaldach montierte Technikbühnen für Rauchgasventilatoren. Laut einem aktuellen Gutachten für die Statik sollen diese doppelt so schwer wie geplant, statisch berechnet und genehmigt sein. Die Bild am Sonntag veröffentlichte Teile des Gutachtens der Tragwerksprüfer Schlaich , Bergermann und Partner und berichtete, wie dramatisch die Überlasten am Terminaldach sind. Es seien "gravierende Überschreitungen", heißt es dort. "Die vorhandenen Lasten sind circa zweimal größer als die angenommenen Lasten." Obwohl das Gutachten am Freitag auf der Baustelle mit der Teilsperrung des Terminals sofort Krisenmanagement auslöste, erfuhren davon laut Presseinformationen weder Flughafenchef Karsten Mühlenfeld noch der zuständige Projektausschuss des Aufsichtsrats, der am selben Tag bis zum Nachmittag in Schönefeld tagte. Die FBB gab zum Sachverhalt eine Erklärung ab: "In drei der insgesamt 20 Deckenfelder wurden offensichtlich vor dem alten Eröffnungstermin 2012 schwerere Rauchgasventilatoren eingebaut als in der ursprünglichen Planung angenommen". Daher sei ein "neuer Standsicherheitsnachweis" nötig. "Die FBB wird dies nun angehen." (Quelle: Potsdamer Neuste Nachrichten vom 21.09.2015) Ich frage die Landesregierung: 1.) Wie lief der Bauprozess auf der Baustelle des BER „Willy-Brandt“, der zum Einbau der zu schweren Rauchgasventilatoren führte, ab? 2.) Handelt es sich um eine deutliche Abweichung von der genehmigten Planung, wie es laut Presseinformationen heißt? 3.) Wenn nein, ab wann wäre es in einem solchen Fall eine deutliche Abweichung ? 4.) Wurde der Einbau der schwereren Rauchgasventilatoren ordnungsgemäß dokumentiert und den verantwortlichen Architekten bzw. Statikern angezeigt? 5.) Wenn ja, wann? Wenn nein, aus welchen Gründen? 6.) Ereignen sich im Rahmen der Bauarbeiten öfter ( n > 1 ) Sperrungen (Zugangsverbot selbst für Bauarbeiter)? 7.) Wenn ja, wie viele und in welchen Bereichen gab es bisher Sperrungen? Wenn nein, wann erfuhr Herr Mühlenfeld bzw. der Aufsichtsrat von der Teilsperrung ? 8.) Wann wurde die Landesregierung von einer Teilsperrung informiert? 9.) Ist eine Teilsperrung der Baustelle des BER ein Ereignis, die eine sofortige Unterrichtung Herrn Mühlenfelds bzw. des Aufsichtsrats rechtfertigt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lief der Bauprozess auf der Baustelle des BER „Willy-Brandt“, der zum Einbau der zu schweren Rauchgasventilatoren führte, ab? Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 2: Handelt es sich um eine deutliche Abweichung von der genehmigten Planung, wie es laut Presseinformationen heißt? Zu Frage 2: Ja. Frage 3: Wenn nein, ab wann wäre es in einem solchen Fall eine deutliche Abweichung? Zu Frage 3: Entfällt. Frage 4: Wurde der Einbau der schwereren Rauchgasventilatoren ordnungsgemäß dokumentiert und den verantwortlichen Architekten bzw. Statikern angezeigt? Frage 5: Wenn ja, wann? Wenn nein, aus welchen Gründen? Zu Fragen 4 und 5: Nach Angaben der FBB wurde der Einbau der schweren Rauchgasventilatoren ordnungsgemäß dokumentiert. Entsprechende Bauberichte liegen der FBB vor. Eine gesonderte Anzeige des Einbaus an die verantwortlichen Statiker liegt nicht vor. Mit Schreiben vom 11.08.2010 wurde vom Architekturbüro die Werk- und Montageplanung freigegeben und somit der Einbau bestätigt. Frage 6: Ereignen sich im Rahmen der Bauarbeiten öfter ( n > 1 ) Sperrungen (Zugangsverbot selbst für Bauarbeiter)? Frage 7: Wenn ja, wie viele und in welchen Bereichen gab es bisher Sperrungen? Wenn nein, wann erfuhr Herr Mühlenfeld bzw. der Aufsichtsrat von der Teilsperrung? Zu Fragen 6 und 7: Bei der Errichtung der Gebäude der Passagierabfertigung wurden bauaufsichtlich bisher fünf Baueinstellungen bzw. Nutzungsuntersagungen angeordnet. Dabei musste aber nicht in jedem Fall ein Zugangs- bzw. Betretungsverbot ausgesprochen werden . Die Maßnahmen bezogen sich auf folgende Bereiche: 1. Membrandecke in Terminalhalle mit Betretungsverbot der Decke 2. Bereiche unter Terminaldach mit Zugangsverbot 3. Sorterhalle (Gepäcksortieranlage) ohne Zugangsverbot 4. Baueinstellung wegen Bauproduktenrecht für bestimmte Bauprodukte im FGT, Pier Nord, Pier Süd ohne Zugangsverbot 5. Spüllüftungsräume im Untergeschoss des Pavillons Nord ohne Zugangsverbot Frage 8: Wann wurde die Landesregierung von einer Teilsperrung informiert? Zu Frage 8: Die FBB hatte in einer Pressemitteilung am 20.09.2015 darüber informiert, dass am 18.09.2015 vorsorglich ein Teil des BER-Terminals gesperrt wurde. Die untere Bauaufsichtsbehörde informierte die oberste Bauaufsichtsbehörde über die seitens der FBB veranlasste Teilsperrung am 21.09.2015. Frage 9: Ist eine Teilsperrung der Baustelle des BER ein Ereignis, die eine sofortige Unterrichtung Herrn Mühlenfelds bzw. des Aufsichtsrats rechtfertigt? Zu Frage 9: Grundsätzlich ist die Geschäftsleitung über einen Baustopp zu informieren, die dann über die Information an den Aufsichtsrat entscheidet. So informierte die Geschäftsführung den Aufsichtsrat in dem aktuellen Fall einer Teilsperrung der Baustelle bereits am 19.09.2015.