Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2858 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 11 der CDU-Fraktion Drucksache 6/1796 Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission 5/1 Eine Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte sollte immer mit der Intention verbunden werden, aus den Fehlern der Vergangenheit für die Gegenwart und die Zukunft zu lernen. Diesen Anspruch verfolgte auch die Enquete-Kommission 5/1 zur Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg. Zwei Jahrzehnte lang wurde geschwiegen, wo nicht geschwiegen werden durfte: Brandenburgs Vergangenheit im Hinblick auf die unmittelbaren und langfristigen Folgen der SED-Diktatur. Eine Aufarbeitung durch offizielle Stellen des Landes gab es kaum. So wurde erst zwanzig Jahre nach dem Zusammenbruch der SED-Diktatur eine Beauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur eingesetzt . In den anderen neuen Bundesländern existierten solche Stellen bereits Anfang der 1990er Jahre. Doch das noch junge Brandenburg litt nicht nur unter der Kultur des Schweigens sondern auch unter den zahlreichen personellen Kontinuitäten in der Politik, der Justiz, der Polizei und vielen weiteren Bereichen. Ehemalige StasiMitarbeiter wirkten jahrelang in der Exekutive, der Legislative und der Judikative. Insbesondere den Opfern der kommunistischen Diktatur ist Brandenburg eine besonders gründliche Aufarbeitung der SED-Diktatur schuldig. Jahrelang fand ihr Schicksal zu wenig Beachtung. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2010 die Enquete -Kommission 5/1 zur „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat“ eingesetzt . In vier Jahren tagte diese Enquete-Kommission insgesamt 40 Mal, lud fast 80 Experten und Zeitzeugen und ließ 30 Gutachten erstellen. Der im Februar 2014 verabschiedete Abschlussbericht der Enquete-Kommission 5/1 macht deutlich, dass auch 25 Jahre nach der friedlichen Revolution noch erhebliche Defizite bei der Aufarbeitung der SED-Diktatur bestehen. Mit mehr als 80 Handlungsempfehlungen zeigt die Kommission Wege auf, wie diese Defizite behoben werden können. Gut ein Jahr nach der Verabschiedung des Abschlussberichts der Enquete-Kommission ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Daher fragen wir die Landesregierung: I. Erinnerungs- und Aufarbeitungskultur zur DDR-Vergangenheit in Brandenburg 1. Welchen Wert misst die Landesregierung der Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Bewältigung von deren Folgen bei? 2. Gibt es aus Sicht der Landesregierung bei der Aufarbeitung und Bewältigung der Folgen der SED-Diktatur in Brandenburg Defizite? Wenn ja, welche? 3. Fühlt sich die Landesregierung an den mit nur einer Gegenstimme verabschiedeten Abschlussbericht der Enquete-Kommission 5/1 gebunden? 4. Bekennt sich die Landesregierung zu der Vorbildfunktion, die die EnqueteKommission 5/1 ihr bei der Aufarbeitung der DDR-Geschichte zuschreibt? 5. In welcher Form ist die Umsetzung der Empfehlungen der EnqueteKommission 5/1 Teil des derzeitigen bzw. zukünftigen Regierungshandelns? 6. Plant die Landesregierung das Parlament über Fortschritte bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen? 7. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Situation der Opfer der SEDDiktatur ? 8. Sieht die Landesregierung in diesem Bereich Handlungsbedarf in Bezug auf deren Würdigung und Entschädigung? 9. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung durchgeführt bzw. wird sie in dieser Legislaturperiode noch durchführen, um die Opfer des SED-Regimes zu würdigen und für erfahrenes Unrecht zu entschädigen? 10. Wie gedenkt die Landesregierung traumatisierten Opfern des SED-Regimes bei der Bewältigung ihres Traumas zu helfen? II. Rehabilitierungsverfahren und Unterstützung für ehemals politisch Verfolgte 11. Wie viele Anträge auf Rehabilitierung wurden seit 1990 pro Jahr in Brandenburg gestellt und wie vielen Anträgen wurde stattgegeben? 12. Wie viele Rehabilitierungsverfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen? 13. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitigen Mitwirkungsmöglichkeiten für Antragssteller im Rehabilitierungsverfahren sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verfahren? Sieht die Landesregierung in diesen Bereichen Verbesserungsbedarf? 14. Inwiefern hat die Landesregierung bisher durch konkrete Maßnahmen darauf hingewirkt, dass Antragsteller vor einer ablehnenden Entscheidung im Rehabilitierungsverfahren die Möglichkeit einer Anhörung erhalten sowie Zeugen und Sachverständige benennen können? 15. Wie viele Antragsteller haben seit November 2014 vor einer ablehnenden Entscheidung im Rehabilitierungsverfahren a) eine Anhörung erhalten, b) Zeugen benannt oder c) Sachverständige benannt? (Bitte nach a, b und c aufschlüsseln ). 16. Gibt es eine Anlaufstelle für ehemals politisch Verfolgte und Benachteiligte, die eine kostenlose Rechtsberatung zu Rehabilitierungsverfahren anbietet? Falls nein, wirkt die Landesregierung auf die Einrichtung einer solchen Anlaufstelle hin? 17. Wie bewertet die Landesregierung den im Doppelhaushalt 2015/2016 neu eingerichteten Härtefallfonds für ehemals politisch Verfolgte, die in den SEDUnrechtsbereinigungsgesetzen nicht berücksichtigt worden sind? 18. Hält die Landesregierung die im Haushalt eingestellten Mittel (2015: 15.000 € und 2016: 30.000 €) in Anbetracht der aktuellen Situation in Brandenburg für angemessen und ausreichend? III. Erinnerungskultur und Gedenkstättenarbeit 19. Wie beurteilt die Landesregierung den Zustand und die Ausstattung der Gedenkstätten und Dokumentationsstellen im Land Brandenburg, die an die SED-Diktatur erinnern? Sieht sie in diesem Bereich Verbesserungsbedarf? 20. Trägt die Landesregierung mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung und des Zustands der Gedenkstätten bei bzw. wird sie dies im Laufe dieser Legislaturperiode noch tun? Falls ja, mit welchen Maßnahmen? 21. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung des Menschenrechtszentrums Cottbus in der ehemaligen Haftanstalt Cottbus für die Erinnerungskultur im Land Brandenburg und wie schlägt sich dies in ihrem politischen Handeln nieder? 22. Ist eine Erhöhung der zugesagten Mittel für den Betrieb der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus geplant, insbesondere für Investitionsmaßnahmen, damit dieser authentische Ort vor dem weiteren Verfall bewahrt wird? 23. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung den Ausbau des ehemaligen Militärgefängnisses Schwedt zum Erinnerungsort? 24. Welche Vorschläge hat die Landesregierung für eine nachhaltige Sicherung der Bildungs-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote der BStU-Außenstelle Frankfurt (Oder) seit der Veröffentlichung des Abschlussberichts der EnqueteKommission 5/1 entwickelt und in die Arbeit der Expertenkommission zur Zukunft des BStU auf Bundesebene eingebracht? 25. Welche weiteren Gedenkstätten und Dokumentationsstellen benötigen aus Sicht der Landesregierung aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für die Aufarbeitung der SED-Diktatur besondere Unterstützung? 26. Hat die Landesregierung eine Zwischenbilanz des Umsetzungsstandes des Konzeptes zur Erinnerungskultur im Land Brandenburg für die Zeit 1933 bis 1990 veröffentlicht? Falls nein, bitte begründen. 27. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über den Umfang und die Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung zu den Gedenkstätten und deren Geschichte? 28. Erachtet es die Landesregierung für notwendig, die wissenschaftliche Begleitung der Gedenkstättenarbeit zu verbessern. Wenn ja in welcher Form und in welchem Umfang? IV. Weitere Aufklärung von Stasi-Belastung im öffentlichen Dienst 29. Sieht die Landesregierung eine Aufklärung/Überprüfung im öffentlichen Dienst bezüglich vergangener Tätigkeiten der Beschäftigten für das Ministerium für Staatssicherheit als notwendig an? Wenn ja, in welchem Umfang? 30. Wie viele Einzelfallprüfungen wurden seit November 2014 im öffentlichen Dienst durchgeführt, um die Beschäftigen auf eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) zu überprüfen ? 31. Bei wie vielen Einzelfallprüfungen seit November 2014 konnte im öffentlichen Dienst eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit nach dem StasiUnterlagen -Gesetz (StUG) festgestellt werden? (bitte aufgeschlüsselt nach Landesoberbehörden, Landesbehörden, Landeseinrichtungen und Landesbetrieben ) 32. Wie viele Einzelfallprüfungen wurden seit November 2014 bei Richtern im Bereich der Rehabilitierung von politisch Verfolgten und Benachteiligten durchgeführt ? Bei wie vielen dieser Richter konnte eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit festgestellt werden? V. Wissensvermittlung im Unterricht 33. Welche Bedeutung kommt dem Geschichtsunterricht nach Auffassung der Landesregierung bei der Vermittlung von Kenntnissen zur kommunistischen Diktatur zu? 34. Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung der Enquete-Kommission, dass die Qualität des Geschichts- und des Politikunterrichts im Land Brandenburg gestärkt werden sollte und wie will sie darauf hinwirken? 35. Wie bewertet die Landesregierung Art und Umfang der Zeitzeugenarbeit zur DDR-Geschichte im Schulunterricht in Brandenburg? Sieht sie in diesem Bereich Verbesserungsbedarf? 36. Wird die Landesregierung die Zeitzeugenarbeit an Schulen in dieser Legislaturperiode stärken? Falls ja, mit welchen Maßnahmen? 37. Was hält die Landesregierung von dem Ansatz, einen Fonds einzurichten, aus dem verstärkt der Einsatz von Zeitzeugen in den Gedenkstätten im Rahmen des Unterrichts bezahlt werden könnte? 38. Wie beurteilt die Landesregierung die Empfehlung der Enquete-Kommission, den durchgehenden Fachunterricht von der 5. bis zur 10. Klassenstufe im Fach Geschichte sicherzustellen, um allen Schülerinnen und Schülern während ihres Schulbesuchs elementare Kenntnisse zur kommunistischen Diktatur zu vermitteln? 39. Welche Schritte hat die Landesregierung bereits unternommen und wird sie noch unternehmen, um den durchgehenden Fachunterricht in Geschichte von der 5. bis zur 10. Klassenstufe sicherzustellen? 40. Wie viele Gedenkstättenlehrer des Landes Brandenburg engagieren sich beruflich zum Thema SED-Diktatur und wie viele zum Thema NS-Diktatur? 41. Sind nach Ansicht der Landesregierung zusätzliche Gedenkstättenlehrer zum Thema SED-Diktatur in Brandenburg nötig? 42. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für Besuche von Gedenkstätten und außerschulischen Lernorten durch Schulklassen zu verbessern bzw. welche plant sie noch in dieser Legislaturperiode zu unternehmen? VI. Eigentum und Rechtsstaat 43. Sieht die Landesregierung noch Klärungsbedarf bezüglich der rechtsunwirksamen LPG-Umwandlungen? Wenn ja, welchen? 44. Welche Schritte hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Fälle der aus unwirksamen LPG-Umwandlungen hervorgegangenen Scheinrechtsnachfolger einer endgültigen Klärung zuzuführen? Welche Schritte wird sie diesbezüglich noch in dieser Legislaturperiode unternehmen? 45. Wurden durch die Registergerichte Löschungen der betroffenen Gesellschaften aus dem Register vorgenommen, wenn die Prüfung das Scheitern der LPG-Umwandlung bestätigte? Wenn ja, wie viele? 46. Wie viel Hektar an Bodenreformland befinden sich gegenwärtig noch im Besitz des Landes Brandenburg? 47. Wie viele Neusiedlererben sind nach Kenntnisstand der Landesregierung bisher noch anonym? 48. Wie viele eingereichte Grundstücksrückgabeanträge wurden bisher insgesamt abgelehnt bzw. befinden sich noch in Bearbeitung? 49. Wie viele Bodenreformgrundstücke wurden vom Land Brandenburg in dieser Legislaturperiode an die rechtmäßigen Besitzer zurückgeben? 50. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf im Bereich der Rückabwicklung der Enteignungen von Bodenreformland? Wenn ja, welchen? 51. Sieht die Landesregierung grundsätzlich die Notwendigkeit der Wiedergutmachung (Entschädigung/ Rückgabe/ Erstattung der Gerichtskosten) für Neusiedlererben ? Wenn ja, wie spiegelt sich dies im Regierungshandeln wider? Falls nein, bitte begründen. 52. Besteht aus Sicht der Landesregierung die Notwendigkeit aus dem BGH-Urteil von 2007, das die Aneignung des Bodenreformlandes durch das Land Brandenburg als „sittenwidrig und nichtig“ einstufte, weitere Konsequenzen zu ziehen ? Wenn ja, welche? 53. Welche Schritte hat die Landesregierung in dieser Legislaturperiode unternommen , um die anonymen Neusiedlererben ausfindig zu machen? 54. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Empfehlung der EnqueteKommission 5/1 eine flächendeckende Erbensuche zu veranlassen, um Neusiedlern und deren Erben die ihnen zustehenden Flächen zurückzugeben? 55. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission 5/1 bis zur abschließenden Klärung ein Verwertungsverbot für die Bodenreformflächen geltend zu machen? 56. Wir bitten um eine detaillierte Darstellung des Falls von Manfred Jaworek, der 2014 als Neusiedlererbe das ihm zustehende Bodenreformland im Potsdamer Ortsteil Grube vom Land zurückbekommen hat, sowie um eine Darstellung, warum dieser Fall nach Auffassung der Landesregierung keinen Präzedenzfallcharakter hat. VII. Meinungsbild in Brandenburg und Öffentlichkeitsarbeit 57. Plant die Landesregierung die regelmäßige Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erhebung der politischen Orientierung, der Werte und Einstellungen der Brandenburger Bevölkerung? Falls ja, wann und in welchen Zeitabständen soll diese durchgeführt bzw. veröffentlicht werden und wird sich diese an der von der Enquete-Kommission 5/1 in Auftrag gegebenen Befragung orientieren? 58. Wird die Landesregierung anlässlich der Gedenkfeiern zum 25. Jubiläum der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der damit einhergehenden Neugründung des Landes Brandenburg die Befunde und Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission 5/1, die Aufarbeitung der DDRVergangenheit sowie den Transformationsprozess nach dem Zusammenbruch der SED-Diktatur öffentlich thematisieren? Falls ja, auf welche Weise und in welchem Umfang? 59. In welchem Umfang plant die Landesregierung eine Beteiligung der ehemals politischen Verfolgten bei den Gedenkveranstaltungen und der damit einhergehenden Öffentlichkeitsarbeit anlässlich des 25. Jubiläums der Wiedervereinigung sowie der Neugründung des Landes Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Große Anfrage wie folgt: Die Landesregierung räumt der Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit in Brandenburg nach wie vor sehr große Bedeutung bei und versteht diese als beständigen Prozess. Die Arbeit der EK 5/1 zur „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“ ist in diesen Prozess eingeflossen und wichtig für Brandenburg. Die Landesregierung wird sich in der gegenwärtigen Legislaturperiode weiter mit den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission befassen und diese – wo sinnvoll und finanzierbar – umsetzen. I. Erinnerungs- und Aufarbeitungskultur zur DDR-Vergangenheit in Brandenburg Frage 1: Welchen Wert misst die Landesregierung der Aufarbeitung der SEDDiktatur und der Bewältigung von deren Folgen bei? Zu Frage 1: Die Landesregierung sieht sich in der Verantwortung dafür zu sorgen, dass zu DDRZeiten politisch verfolgte und benachteiligte Menschen Beratung und Unterstützung erhalten, rehabilitiert werden und eine Würdigung ihres persönlichen Schicksals erfahren . Sie sieht sich in der Verantwortung für eine umfassende und nachhaltige Vermittlung der DDR-Geschichte einschließlich der Anerkennung und Würdigung von Oppositions- und Bürgerrechtsbewegungen. Die Landesregierung strebt an, gemeinsam mit dem Parlament, der Justiz und der Zivilgesellschaft die politische Kultur in diesem Sinne zu festigen und weiterzuentwickeln. Die Landesregierung ist dabei dem im Jahr 2009 verabschiedeten Konzept zur zeitgeschichtlichen Erinnerungskultur „Geschichte vor Ort“ DS 4/7529 verpflichtet, in dem die Aufarbeitung der Vergangenheit, die Erinnerung an begangene Verbrechen und die Würdigung der Verfolgten und Opfer als gemeinsame Aufgaben der Zivilgesellschaft , der Kommunen und des Landes beschrieben worden sind. Wörtlich heißt es darin: „Die Landesregierung sieht sowohl in der Aufarbeitung der diktatorischen Vergangenheit des Nationalsozialismus als auch der Diktatur in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und DDR neben der Vorbildwirkung von Widerstandstraditionen einen wichtigen Schlüssel für die Gestaltung einer demokratischen Zukunft. Sie fühlt sich den Opfern und Verfolgten beider deutschen unterschiedlichen Diktaturen verpflichtet.“ Der Aufarbeitung, der Würdigung der Verfolgten und der Bewältigung der Folgen der SED-Diktatur kommt neben ihrer moralisch gebotenen Notwendigkeit auch eine wichtige Bedeutung für die Aufklärung über Demokratie und ihre Gefährdungen zu. Durch die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, mit historischen Ereignissen, Handlungen und Entwicklungen kann Sensibilität dafür entstehen, wie kostbar und wenig selbstverständlich Demokratie, Rechtsstaat, Pluralismus, Freiheit und eine offene Gesellschaft sind. Mit Hilfe historisch-politischer Bildung können Fähigkeiten ausgebildet werden, um zu unterscheiden, welches Handeln menschlichen und welches inhumanen Entwicklungen dient. Durch die Auseinandersetzung mit historischen Ereignissen, Entwicklungen und konkreten Schicksalen kann es gelingen, insbesondere junge Menschen dafür zu motivieren, sich als mündige Bürger in dieses Gemeinwesen einzubringen. Frage 2: Gibt es aus Sicht der Landesregierung bei der Aufarbeitung und Bewältigung der Folgen der SED-Diktatur in Brandenburg Defizite? Wenn ja, welche? Zu Frage 2: Die Landesregierung hat sich eingehend mit den Handlungsempfehlungen in dem Abschlussbericht befasst und sich schon mehrfach zu den verschiedenen Aspekten des bisherigen Umgangs mit den Folgen der SED-Diktatur geäußert. So hat sich die Landesregierung in ihrem Konzept „Geschichte vor Ort“ systematisch die Frage nach der Relevanz zeitgeschichtlicher Themen im Land Brandenburg gestellt und eine Bestandsaufnahme darüber vorgenommen, in welcher Weise dieser Bedeutung in Form der Errichtung von Gedenkstätten, Ausstellungen und Erinnerungsorten entsprochen wurde. In der Folge der Verabschiedung des Konzepts wurde das investive Förderprogramm Zeitgeschichte mit einer Laufzeit von 2009 bis 2011 aufgelegt, finanziert mit Mitteln aus dem ehemaligen Vermögen der Parteienund Massenorganisationen der DDR (PMO). Mit einer Summe i. H. v. 10,76 Mio. € konnten 54 Projekte gefördert werden. Dabei wurde Wert darauf gelegt, das Förderprogramm in Abstimmung mit einem eigens dazu einberufenen Expertengremium auch auf regionaler Ebene ausgewogen zu gestalten. Angesichts begrenzt zur Verfügung stehender Mittel sollten sich Förderungen des Landes auf die bestehende Infrastruktur konzentrieren, um diese Angebote zu komplettieren und weiterzuentwickeln. Entsprechend sollte bei der Erschließung neuer historischer Orte, die einer Information bedürfen, stets geprüft werden, ob in Form von Informationstafeln auf bereits vorhandene Ausstellungen, Dokumentationszentren , Museen und Gedenkstätten in der unmittelbaren Nähe verwiesen werden kann. Frage 3: Fühlt sich die Landesregierung an den mit nur einer Gegenstimme verabschiedeten Abschlussbericht der Enquete-Kommission 5/1 gebunden? Zu Frage 3: Der Abschlussbericht der EK 5/1 beinhaltet wichtige Anregungen und Empfehlungen . Als solche fließen sie in die verschiedenen Politikfelder der Landesregierung ein. Die Enquete-Kommission tendiert zur Erweiterung der Gedenkstättenlandschaft in Form von Dokumentationsstätten und Freiluftausstellungen. Diese Sichtweise wird von der Landesregierung nicht uneingeschränkt befürwortet. Sie würde außerdem eine dauerhafte umfangreiche Erhöhung des derzeit zur Verfügung stehenden Fördervolumens notwendig machen. Wie in der Antwort auf Frage 2 schon beschrieben, legt die Landesregierung vor allem Wert auf den Ausbau der bereits vorhandenen Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung der Museen mit zeitgeschichtlichem Bezug. Darüber hinaus kommt der Förderung von Angeboten der historisch- politischen Bildung aus Sicht der Landesregierung eine größere Bedeutung zu als der Erweiterung der bereits vorhandenen sowohl qualitativ als auch quantitativ beeindruckenden brandenburgischen „Gedenkstättenlandschaft“. Frage 4: Bekennt sich die Landesregierung zu der Vorbildfunktion, die die EnqueteKommission 5/1 ihr bei der Aufarbeitung der DDR-Geschichte zuschreibt? Zu Frage 4: Ja. Insbesondere die in der Arbeit der EK 5/1 erfolgte transparente Auseinandersetzung mit der diktatorischen Vergangenheit vermag auch aus Sicht der Landesregierung Vertrauen in ihre Institutionen zu schaffen. Durch Einbeziehung der Bevölkerung in politische Diskussionen um Schwerpunktsetzungen und Weichenstellungen sowie eine entsprechende Informationspolitik bemüht sich die Landesregierung um Akzeptanz und Vertrauen seitens der Bevölkerung. Darüber hinaus wird die Auffassung der EK 5/1, „dass bei der Vermittlung und Bewertung der DDR-Geschichte nicht nur Faktenwissen, sondern auch die Unterschiede zu einem demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaat eine Rolle spielen sollen “, seitens der Landesregierung uneingeschränkt geteilt. Allein durch diese Aufklärungsarbeit kann Vertrauen in teilweise langwierige politische Entscheidungsprozesse in der Demokratie geschaffen werden. Frage 5: In welcher Form ist die Umsetzung der Empfehlungen der EnqueteKommission 5/1 Teil des derzeitigen bzw. zukünftigen Regierungshandelns? Zu Frage 5: Im Koalitionsvertrag zwischen SPD Brandenburg und DIE LINKE Brandenburg für die 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages als Grundlage des Regierungshandelns wird die Arbeit der EK 5/1 ausdrücklich als „wichtig für Brandenburg“ gewürdigt . Ebenfalls ist dort festgelegt, dass die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, wo dies sinnvoll und finanzierbar ist. Diese Entscheidung ist im Einzelfall zu treffen. Frage 6: Plant die Landesregierung das Parlament über Fortschritte bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen? Zu Frage 6: Sollte sich im Zuge der Umsetzung der Handlungsempfehlungen eine solche Information des Parlaments als sinnvoll erweisen, wird diese erfolgen. Frage 7: Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Situation der Opfer der SEDDiktatur ? Zu Frage 7: Die Landesregierung setzt ihre Schwerpunkte vor allem bei der historischen Aufarbeitung der Vergangenheit sowie der Weiterentwicklung von Gedenkstätten und Museen . In diesem Zusammenhang kommt der Einbeziehung von Verfolgten und Opfern des SED-Regimes seit jeher eine herausgehobene Rolle zu. Ihre Einbeziehung in Gedenkstätten- und Ausstellungskonzeptionen wird von der Landesregierung so- wohl für die ehemals Verfolgten und Häftlinge selbst als auch für die professionellen Ausstellungsmacher als gewinnbringend begriffen. Darüber hinaus werden Opfer der SED-Diktatur in vielfältiger Hinsicht durch die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung und Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) unterstützt. Insbesondere deren Beratungstätigkeit im Hinblick auf gesundheitliche und psychische Folgeschäden hat die Situation der SED-Opfer im Land Brandenburg entscheidend verbessert. Desweiteren gibt es für die Opfer des SED-Regimes ein umfängliches Beratungsangebot von Behörden, Gerichten sowie Verbänden und Opferinitiativen. Frage 8: Sieht die Landesregierung in diesem Bereich Handlungsbedarf in Bezug auf deren Würdigung und Entschädigung? Frage 9: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung durchgeführt bzw. wird sie in dieser Legislaturperiode noch durchführen, um die Opfer des SED-Regimes zu würdigen und für erfahrenes Unrecht zu entschädigen? Zu den Fragen 8 und 9: Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . In Bezug auf die Würdigung und Entschädigung von SED-Opfern wird von Seiten der Landesregierung über die gegenwärtig laufenden Maßnahmen hinaus kein Handlungsbedarf gesehen. Die kontinuierliche Einbeziehung der Verfolgten des SED-Regimes in die Weiterentwicklung der zeitgeschichtlichen Erinnerungskultur in Gremien der Gedenkstätten ist u.a. ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung ihrer Lebenserfahrungen. Frage 10: Wie gedenkt die Landesregierung traumatisierten Opfern des SEDRegimes bei der Bewältigung ihres Traumas zu helfen? Zu Frage 10: Opfer des SED-Regimes, die an posttraumatischen Störungen und/oder sonstigen psychischen Erkrankungen infolge von DDR-Unrecht leiden, können die im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen medizinischen Dienste und Leistungen in Anspruch nehmen. Die Krankenbehandlung umfasst u. a. auch die ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung sowie die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Für die als haft- oder verfolgungsbedingte Schädigungsfolge anerkannten Gesundheitsstörungen ist die Behandlung grundsätzlich zuzahlungsfrei. II. Rehabilitierungsverfahren und Unterstützung für ehemals politisch Verfolgte Frage 11: Wie viele Anträge auf Rehabilitierung wurden seit 1990 pro Jahr in Brandenburg gestellt und wie vielen Anträgen wurde stattgegeben? Zu Frage 11: Rehabilitierungen sind entsprechend den unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen in strafrechtliche Rehabilitierungen nach dem 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (1. SED-UnBerG) sowie berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierungen nach dem 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (2. SED-UnBerG) zu differenzieren. 1. SED-UnBerG: Die nachfolgende Tabelle bildet die Anzahl der Anträge gemäß § 7 Abs. 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) auf strafrechtliche Rehabilitierung und die Anzahl der Anerkennungen sowie Teilanerkennungen der ersten und zweiten Instanz mit Stand vom 30. Juni 2015 ab: Jahr Anträge 1. Instanz 2. Instanz stattgegeben teilweise stattgegeben stattgegeben teilweise stattgegeben bis 1993 18.566 1994 1.873 2.006 167 15 13 1995 1.753 1.170 165 2 4 1996 912 753 185 2 1 1997 760 328 109 9 8 1998 743 558 160 5 2 1999 823 191 91 - - 2000 981 368 84 2 1 2001 797 400 139 4 1 2002 538 330 120 5 1 2003 514 201 76 7 3 2004 327 132 51 11 2 2005 355 94 31 3 2 2006 295 116 37 1 3 2007 718 142 51 2 - 2008 620 193 57 5 7 2009 705 215 67 4 6 2010 472 153 45 9 8 2011 406 98 33 10 2 2012 389 80 26 2 3 2013 225 77 8 2 6 2014 301 69 3 3 1 2015 134 44 5 - 1 Insgesamt 33.207 7.718 1.710 103 75 Die Daten beruhen ab dem Jahr 1994 auf den Angaben, die von dem Brandenburgischen Oberlandesgericht und den brandenburgischen Landgerichten erhoben und vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg quartalsweise zusammengetragen und ausgewertet werden. Die Zahl der bis 1993 bei den Brandenburger Landgerichten gestellten Anträge beruht mangels einheitlicher statistischer Erfassung auf einer Schätzung. Statistische Daten zur Zahl der vor 1994 von den Brandenburger Landgerichten ganz oder teilweise positiv beschiedenen Anträge sind nicht verfügbar. Daten über die Zahl und den Ausgang der bis 1993 beim Brandenburgischen Oberlandesgericht geführten Beschwerdeverfahren in Rehabilitierungssachen liegen ebenfalls nicht vor. 2. SED-UnBerG: Von 1990 bis Juli 1994 konnten keine Anträge auf berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gestellt und bearbeitet werden, da die Gesetze erst am 1. Juli 1994 in Kraft getreten sind. Mit Stand vom 30. Juni 2015 ergibt sich folgende Entwicklung nach Jahren: Antragsentwicklung Anzahl der Anerkennungen pro Jahr Jahr Anträge Jahr Anerkennungen 1994 1266 1994 20 1995 4342 1995 367 1996 2271 1996 867 1997 1579 1997 1105 1998 1126 1998 1144 1999 1524 1999 845 2000 1208 2000 633 2001 1584 2001 600 2002 1078 2002 756 2003 1004 2003 487 2004 744 2004 357 2005 602 2005 364 2006 653 2006 217 2007 684 2007 198 2008 357 2008 198 2009 280 2009 188 2010 289 2010 98 2011 286 2011 120 2012 229 2012 176 2013 214 2013 125 2014 199 2014 132 2015 100 2015 74 Gesamt 21619 Gesamt 9071 Frage 12: Wie viele Rehabilitierungsverfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen ? Zu Frage 12: 1. SED-UnBerG: Mit Stand vom 30. Juni 2015 sind an den Brandenburger Landgerichten in der ersten Instanz 210 nicht abgeschlossene Rehabilitationsverfahren nach § 7 Abs. 1 StrRehaG anhängig. Am Brandenburgischen Oberlandesgericht sind in der Beschwerdeinstanz sechs nicht abgeschlossene Beschwerdeverfahren in Rehabilitierungssachen nach § 7 Abs. 1 StrRehaG anhängig. Die vorgenannten Daten beruhen auf den Angaben, die von dem Brandenburgischen Oberlandesgericht und den brandenburgischen Landgerichten erhoben und vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg quartalsweise zusammengetragen und ausgewertet werden. 2. SED-UnBerG: In den beruflichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahren sind mit Stand vom 30. Juni 2015 noch 593 Anträge, das entspricht 3% der gestellten Anträge , nicht abgeschlossen. Frage 13: Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitigen Mitwirkungsmöglichkeiten für Antragssteller im Rehabilitierungsverfahren sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verfahren? Sieht die Landesregierung in diesen Bereichen Verbesserungsbedarf ? Zu Frage 13: 1.SED-UnBerG: Das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren ist vom Gesetzgeber antragstellerfreundlich , insbesondere einfach und überschaubar, konzipiert worden. Das Verfahren setzt die Mitwirkung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers voraus. Die gesetzlich normierte Begründungspflicht des Antrags dient dazu, die das Begehren begründenden Tatsachen zu erfahren, die benötigt werden, damit das Gericht über einen Antrag entscheiden kann. Zur Formulierung eines Antrags können sich Betroffe- ne an die Rechtsantragsstelle des Gerichts wenden oder sich durch einen Bevollmächtigten im Verfahren vertreten lassen. Mit der vorrangigen Verpflichtung der Antragsteller zur ausführlichen Darstellung des Sachverhalts und zur Vorlage bei ihnen vorhandener und für die Entscheidung benötigter Unterlagen korrespondiert die umfassende Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen. An die Darlegungslast bei Antragstellung sind an die Betroffenen keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Das Gericht kann der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller aufgeben, für die Entscheidung benötigte Unterlagen und andere Beweismittel vorzulegen oder zu bezeichnen und die den Antrag begründenden Tatsachen glaubhaft zu machen. Auch kann das Gericht das persönliche Erscheinen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers anordnen, wenn es einen Erörterungstermin zur Aufklärung des Sachverhalts oder aus anderen Gründen für geboten hält. Seit dem Inkrafttreten des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) am 4. November 1992 wurde in den Medien über die Möglichkeit der Antragstellung und Änderungen des Gesetzes – insbesondere die jeweiligen Fristverlängerungen für die Antragstellung – informiert. Die Landesregierung hält in ihrem Serviceportal (www.brandenburg.de) Informationen zur strafrechtlichen Rehabilitierung (Antragsformulare , Hinweisblätter etc.) bereit. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt im Internet ein Merkblatt „Strafrechtliche Rehabilitierung“ zur Verfügung. Hier werden Betroffene über ihre Rechte, den Verfahrensablauf und über Ansprechpartner und Kontaktstellen umfassend informiert. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Frage 4 der Großen Anfrage 16 der Fraktion der CDU (LT-Drs. 5/5136) Bezug genommen. Ein Änderungsbedarf bei den Verfahrensvorschriften wird derzeit nicht gesehen. 2.SED-UnBerG: Die Fragen 13 und 14 werden wegen des Sachzusammenhangs in Bezug auf das 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes zusammen in Antwort zu Frage 14 beantwortet. Frage 14: Inwiefern hat die Landesregierung bisher durch konkrete Maßnahmen darauf hingewirkt, dass Antragsteller vor einer ablehnenden Entscheidung im Rehabilitierungsverfahren die Möglichkeit einer Anhörung erhalten sowie Zeugen und Sachverständige benennen können? Zu Frage 14: 1.SED-UnBerG: Das Rehabilitierungsverfahren nach StrRehaG ist von seiner gesetzlichen Grundkonzeption ein schriftliches Verfahren. Das Gericht hat von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln. Es bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen, insbesondere Beweiserhebungen, nach pflichtgemäßem Ermessen. Auch die Durchführung einer mündlichen Erörterung und Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen wird in das Ermessen des Gerichts gestellt. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Gerichte aufgrund des Gebots, wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten, und aufgrund einer besonderen, gegenüber der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller bestehenden Fürsorgepflicht gehalten, die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Verfahrensgegenstandes auszuschöpfen. Das Gericht hat – bezogen auf die gesetzlich normierte Mitwirkungspflicht der Antragstellerin bzw. des Antragstellers – sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen. Die Gerichte werden im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren rechtsprechend tätig. Es gilt der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit, der besagt, dass eine Richterin bzw. ein Richter frei von Weisungen zu entscheiden hat. Der Landesregierung ist es daher versagt, auf die zur Rechtsfindung berufenen Richterinnen und Richter im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren einzuwirken. 2.SED-UnBerG: In den 20 Jahren der Bearbeitung und Entscheidung von Rehabilitierungsanträgen und nicht erst seit der Diskussion und den Empfehlungen der EK 5/1 des Landtages (Seite 59 ff des Abschlussberichts) machen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitierungsbehörde Gedanken zur angemessenen und zugleich optimalen Einbeziehung der Antragstellenden in das Verfahren, die in der täglichen Arbeit umgesetzt werden. Die Antragstellenden haben nicht nur jederzeit die Möglichkeit, das Rehabilitierungsverfahren quantitativ und qualitativ zu beeinflussen, sondern sollen gemäß § 26 Verwaltungsverfahrensgesetz „bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. Sie sollen insbesondere ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben. Eine weitergehende Pflicht, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken, insbesondere eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen oder zur Aussage, besteht nur, soweit sie durch Rechtsvorschrift besonders vorgesehen ist“. Eine rege Beteiligung der Antragsteller in jedem Verfahrensstadium ist von der Rehabilitierungsbehörde nicht nur erwünscht, sondern wird – wo nötig und zur Entscheidungsfindung erforderlich – auch aktiv angeregt . Der Ausprägungsgrad der Mitarbeit differiert jedoch aus unterschiedlichen Gründen stark. In Ausnahmefällen ist eine ungenügende Beteiligungsbereitschaft des Antragstellers festzustellen. Fehlen allerdings wesentliche Angaben – die im Übrigen bundesgesetzlich z.B. in § 21 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) vorgegeben sind – und bleiben auch auf mehrfache Nachfrage hin aus, werden dadurch die im Interesse des Antragstellers vorgenommene Recherchen der Rehabilitierungsbehörde erschwert, bisweilen sogar unmöglich gemacht. In seltenen Fällen können die für das Rehabilitierungsverfahren notwendigen Angaben und Unterlagen vollständig vom Antragsteller erbracht werden – das wird allerdings auch nicht erwartet. Nicht zuletzt geht der immer größere Zeitabstand zwischen Verfolgung und Antragstellung mit einem Anstieg von Rechercheanfragen der Rehabilitierungsbehörde einher und wirkt sich letztendlich verfahrensverlängernd aus. Bei Bescheiderteilung liegen der Rehabilitierungsbehörde in der Regel alle dafür notwendigen Erkenntnisse vor. Sind die Bedingungen, die an eine Anerkennung nach BerRehaG geknüpft sind, erfüllt, erfolgt ein anerkennender Bescheid. Ob eine Anhörung oder Zeugenaussagen oder Sachverständige im Sinne des § 25 Abs. 1 und 2 BerRehaG dafür ausschlaggebend waren, ist irrelevant. Die Trennlinie zwischen Anerkennung und Ablehnung definiert das Gesetz selbst und nicht die Art der Nachweisführung. Die Betroffenen erleben es vielfach als unbefriedigend, wenn im abschließenden Bescheid die eigenen Erwartungen und das gesetzlich Mögliche differieren. Die Rehabilitierungsgesetze fallen allerdings in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Gesetzgeber hat nur für objektiv gravierendste Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien die Rehabilitierung eröffnet. Deswegen ist es wichtig, zum Ende des Antragsverfahrens , spätestens aber im Bescheid, zu erklären, warum es zur Teilanerkennung oder Ablehnung kommen wird bzw. gekommen ist. In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass die Rehabilitierungsbehörde weiterhin bestrebt sein wird Bescheide zu erteilen, die einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung standhalten müssen. Die geringe Erfolgsquote der Klagen, die bei etwa 4% liegt, ist ein Indiz für die erfolgreiche Arbeit. Die Rehabilitierungsbehörde wird dabei die Handlungsempfehlungen der EK 5/1 zur geforderten Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verfahren berücksichtigen. Frage 15: Wie viele Antragsteller haben seit November 2014 vor einer ablehnenden Entscheidung im Rehabilitierungsverfahren a) eine Anhörung erhalten, b) Zeugen benannt oder c) Sachverständige benannt? (Bitte nach a, b und c aufschlüsseln). Zu Frage 15: Die Beantwortung der Fragen 15 und 16 bezieht sich auf beide Rehabilitierungsgesetze . Die zur Beantwortung notwendigen Parameter werden nicht statistisch erfasst. Es wird darüber hinaus auf die Beantwortung der Fragen 13 und 14 verwiesen. Frage 16: Gibt es eine Anlaufstelle für ehemals politisch Verfolgte und Benachteiligte , die eine kostenlose Rechtsberatung zu Rehabilitierungsverfahren anbietet? Falls nein, wirkt die Landesregierung auf die Einrichtung einer solchen Anlaufstelle hin? Zu Frage 16: Im Land Brandenburg steht zur unbürokratischen Beratung der Opfer des SEDRegimes ein engmaschiges Beratungsangebot von Behörden, Gerichten sowie Verbänden und Opferinitiativen zur Verfügung. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Rehabilitierungsbehörde des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) beraten seit Errichtung der Behörde im Jahr 1994 Betroffene über die gesetzlichen Möglichkeiten einer Wiedergutmachung durch Rehabilitierung. Sie hatten sich zunächst in angrenzende Rechtsvorschriften einzuarbeiten , um ihre Aufgaben nach dem Beruflichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz umzusetzen. Zum Teil erforderten die Nachfragen der Opfer eine Zusammenarbeit mit anderen Behörden, die über Folgeleistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen entscheiden. Heute verfügen die Bediensteten über eine mehr als 20jährige Erfahrung auf diesem Gebiet und nehmen die Betroffenen oftmals „an die Hand“, um sie auf weitere Leistungen aufmerksam zu machen, die der Gesetzgeber für die von SED-Unrecht Betroffenen geschaffen hat. So besitzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter breit gefächerte konkrete bzw. allgemeine Rechtskenntnisse im Sozialrecht, zu rentenrechtlichen Fragen, zu Haftentschädigung und Opferrente nach dem StrRehaG und zu sozialen Ausgleichsleistungen in wirtschaftlicher Notlage. Daher können in der Regel bei den zuständigen Stellen auch Ansprechpartner, zumindest aber Anschriften, vermittelt werden. Nicht zuletzt durch die eigenständige Prozessvertretung waren die mit rehabilitierungsrechtlichen Anliegen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veranlasst, sich neben den gesetzlichen Vorschriften auch mit der aktuellen Rechtsprechung im Rehabilitierungsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten zu befassen. Daher haben sie aktuelle Rechtskenntnisse in diesen Gebieten, können entsprechend beraten und erbringen diese Beratungsleistungen auch im täglichen schriftlichen, persönlichen oder telefonischen Kontakt mit den Ratsuchenden. Unterstützung bei der Verarbeitung traumatischer Diktaturerfahrungen und zu Rehabilitierungsfragen erhalten die Betroffenen auch durch die Aufarbeitungsbeauftragte des Landes und ihren Mitarbeiterstab. Damit wurden die Beratungsmöglichkeiten für von SED-Unrecht Betroffene erheblich erweitert. Darüber hinaus werden auch die für die strafrechtliche Rehabilitierung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landgerichte beratend in Fragen zur strafrechtlichen Rehabilitierung, Kapitalentschädigung für zu Unrecht erlittene Haft und zur sogenannten SED-Opferrente tätig. Offene Fragen zu den rentenrechtlichen Auswirkungen im Bereich der beruflichen Rehabilitierung können und werden sachgerecht in den Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung im Land Brandenburg beantwortet. Da die Gewährung monatlicher sozialer Ausgleichsleistungen für politisch Verfolgte, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, ausschließlich den örtlichen Trägern der Sozialhilfe obliegt, sind die in den Sozialämtern mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeitenden die kompetenten Ansprechpartnerinnen und -partner. In diesen Beratungskanon fügt sich auch die Beratungsverpflichtung der Außenstelle in Frankfurt (Oder) des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) ein, deren Aufgabe die Erschließung und Ermöglichung des Zugangs zu einem umfangreichen Aktenbestand ist. Für Opfer diktatorischer Willkür stehen im Land Brandenburg auch folgende Beratungsangebote freier Träger zur Verfügung: Opferhilfe Land Brandenburg e.V. mit Beratungsstellen in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin, Potsdam und Senftenberg; Gruppe ehemaliger politischer Häftlinge in Cottbus und Umgebung (Mitglied der Union der Opferverbände kommunistischerer Gewaltherrschaft); Caritasverband für Brandenburg e.V.; Initiativgruppe Internierungslager Ketschendorf e.V.; Initiativgruppe Internierungslager Jamlitz e.V.; Cottbusser Häftlingsgemeinschaft; Evangelische Kirchengemeinde Lieberose (Dokumentationsstätte Sowjetisches Speziallager Nr. 6 Jamlitz); Initiativgruppe Lager Mühlberg e.V.; Gedenkstätte und Museum Sachsen- hausen; Frauenkreis der ehemaligen Hoheneckerinnen e.V. sowie Psychiatrische Institutsambulanz der Landesklinik Teupitz (spezielle Sprechstunde für psychische Traumafolgen). Frage 17: Wie bewertet die Landesregierung den im Doppelhaushalt 2015/2016 neu eingerichteten Härtefallfonds für ehemals politisch Verfolgte, die in den SEDUnrechtsbereinigungsgesetzen nicht berücksichtigt worden sind? Frage 18: Hält die Landesregierung die im Haushalt eingestellten Mittel (2015: 15.000 € und 2016: 30.000 €) in Anbetracht der aktuellen Situation in Brandenburg für angemessen und ausreichend? Zu den Fragen 17 und 18: Die Beantwortung der Fragen 17 und 18 erfolgt wegen des Sachzusammenhangs zusammen. Die Einrichtung eines Härtefallfonds im Doppelhaushalt 2015/ 2016 für ehemals politisch Verfolgte, die nicht unter die Regelungen der SEDUnrechtsbereinigungsgesetze fallen, bewertet die Landesregierung positiv. Derzeit werden auch die eingestellten Mittel als angemessen und ausreichend eingeschätzt. Falls eine Aufstockung notwendig wird, ist das durch Umschichtungen innerhalb der Haushaltsmittel der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur möglich. III. Erinnerungskultur und Gedenkstättenarbeit Frage 19: Wie beurteilt die Landesregierung den Zustand und die Ausstattung der Gedenkstätten und Dokumentationsstellen im Land Brandenburg, die an die SEDDiktatur erinnern? Sieht sie in diesem Bereich Verbesserungsbedarf? Zu Frage 19: Die Landesregierung beurteilt den Zustand der Gedenkstätten und Dokumentationsstätten im Land Brandenburg zur Aufarbeitung und Erinnerung sowie zum Gedenken an die Opfer der SED-Diktatur als qualitativ hochwertig und inhaltlich beeindruckend. Zu nennen sind hier vor allem die teilweise im Rahmen des investiven Programms Zeitgeschichte (2009 - 2011) realisierten bzw. modernisierten Einrichtungen wie das Modul zur Geschichte des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR in der Gedenkstätte Lindenstraße, das Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. (MRZ), die Gedenkstätten Sachsenhausen und zum Speziallager Nummer 1 in Mühlberg, die Einrichtung und Ausstellungsrealisierung in der Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße und nicht zuletzt auch die Realisierung der neuen Dauerausstellung zur Herrschafts- und Alltagsgeschichte der DDR im Dokumentationszentrum Alltagskultur der DDR in Eisenhüttenstadt. Über die bereits bestehenden Angebote hinaus befindet sich derzeit eine große Ausstellung über die Gefängnisgeschichte in der DDR der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten (SBG) Zuchthaus BrandenburgGörden in Planung. Frage 20: Trägt die Landesregierung mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung und des Zustands der Gedenkstätten bei bzw. wird sie dies im Laufe dieser Legislaturperiode noch tun? Falls ja, mit welchen Maßnahmen? Zu Frage 20: Wie schon in der Antwort auf Frage 2 beschrieben, wurde in der Folge der Verabschiedung des Konzepts zur zeitgeschichtlichen Erinnerungskultur „Geschichte vor Ort“ das investive Förderprogramm Zeitgeschichte mit einer Laufzeit von 2009 bis 2011 aufgelegt und mit Mitteln aus dem ehemaligen Vermögen der PMO finanziert. Aktuell fördert die Landesregierung neben der SBG die Gedenkstätte Lindenstraße mit einer Summe i.H. v. bis zu 300.000 € im Jahr sowie konkrete Projekte innerhalb der Gedenkstätten und Museen, die dem im Konzept konzedierten Handlungsbedarf entsprechen. Beispielhaft sei die geplante Realisierung einer Wanderausstellung zur Geschichte des Militärgefängnisses in Schwedt, einem Projekt des Stadtmuseums in Kooperation mit dem Verein Ehemaliges Militärgefängnis Schwedt e.V., genannt, an dessen Realisierung sich die Landesregierung beteiligen wird. Bereits in diesem Jahr soll das Konzept in Auftrag gegeben und durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) finanziert werden. Frage 21: Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung des Menschenrechtszentrums Cottbus in der ehemaligen Haftanstalt Cottbus für die Erinnerungskultur im Land Brandenburg und wie schlägt sich dies in ihrem politischen Handeln nieder? Zu Frage 21: Im September 2012 wurde die Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus, MRZ e.V., in Betrieb genommen. Dem war eine einjährige Sanierung des Hafthauses 1 vorausgegangen , die mit der Fertigstellung am 8. Oktober 2012 beendet wurde. Die Ausstellung „Karierte Wolken – politische Haft im Zuchthaus Cottbus 1933 – 1989“ wurde am 10. Dezember 2013 eröffnet. Vor dem Hintergrund, dass die überzeugende Dauerausstellung im Wesentlichen von ehemaligen Häftlingen selbst realisiert wurde, liegt es im Landesinteresse, die Weiterentwicklung dieser Gedenkstätte zu fördern. Hierfür spricht nicht zuletzt die vielschichtige Geschichte des Hafthauses während der Zeit des Nationalsozialismus, in der SBZ und in der DDR. In der DDR zählte das Cottbuser Gefängnis zu den bedeutendsten Haftanstalten für politische Gefangene und diente vor allem ab Mitte der 1960er Jahre als Schwerpunktgefängnis für Republikflüchtlinge aus der ganzen DDR. Besonders in den letzten beiden Jahrzehnten vor dem Zusammenbruch des Systems betrug der Anteil der politischen Häftlinge ca. 80 %. Kriminelle bildeten stets eine Minderheit unter den Gefangenen. Die von Land und Bund beigemessene Bedeutung zeigt sich in einer umfangreichen Projektförderung und perspektivischen institutionellen Förderung. Mit Bundes- und Landesmitteln werden folgende Projekte des MRZ anteilig gefördert: 1. „Lebensgeschichtliche Erfahrungen ehemaliger Häftlinge als zeitgeschichtliche Quelle für die Gedenkstätte ehemaliges Zuchthaus Cottbus“; 2. „Demokratisierung und Menschenrechtsarbeit am historischen Ort“. Bislang hat das Land mehr als eine Million € für das MRZ bereitgestellt. Anfang August 2015 hat das MWFK dem MRZ einen Förderbescheid mit Bundes- und Landesmitteln i.H.v. 312.000 € zur Weiterführung der Gedenkstättenarbeit übergeben. Frage 22: Ist eine Erhöhung der zugesagten Mittel für den Betrieb der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus geplant, insbesondere für Investitionsmaßnahmen, damit dieser authentische Ort vor dem weiteren Verfall bewahrt wird? Zu Frage 22: Aus Sicht der Landesregierung ist es als großer Erfolg zu betrachten, den Bund für eine Kofinanzierung der Gedenkstätte gewonnen zu haben. Das MWFK hat die Einrichtung intensiv bei der Antragstellung unterstützt und wird ihren durch die Landesund Bundesfinanzierung ermöglichten Konsolidierungsprozess auch weiterhin unterstützend begleiten. Zunächst besteht das hauptsächliche Landesinteresse an der weiteren Etablierung der Gedenkstätte. Frage 23: Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung den Ausbau des ehemaligen Militärgefängnisses Schwedt zum Erinnerungsort? Zu Frage 23: Wie in der Antwort auf Frage 20 bereits erwähnt, unterstützt die Landesregierung die Realisierung einer vom Stadtmuseum Schwedt in Kooperation mit dem Verein Ehemaliges Militärgefängnis Schwedt e.V. geplante Wanderausstellung zur Geschichte des Gefängnisses und seiner ehemaligen Häftlinge mit rd. 20.000 € in 2016. Bereits in diesem Jahr werden erste konzeptionelle Vorarbeiten gefördert. Für die Kofinanzierung konnte die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gewonnen werden. Des Weiteren ist gemeinsam mit dem Verein und der Stadt geplant, eine Ausschilderung mit Anfahrtshinweisen zu installieren und die Zusammenarbeit mit Trägern der historisch-politischen Bildung zu intensivieren. Aufgrund der Abgelegenheit des Ortes und der weitgehenden Unkenntnis der Möglichkeit zur Besichtigung sind entsprechende Hinweisschilder notwendig. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten zur Integration in das touristische Leitsystem geprüft. Es wurden ebenfalls quartalsmäßige Arbeitstreffen zwischen den Beteiligten zur Überprüfung der Projektfortschritte vereinbart. Frage 24: Welche Vorschläge hat die Landesregierung für eine nachhaltige Sicherung der Bildungs-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote der BStU-Außenstelle Frankfurt (Oder) seit der Veröffentlichung des Abschlussberichts der EnqueteKommission 5/1 entwickelt und in die Arbeit der Expertenkommission zur Zukunft des BStU auf Bundesebene eingebracht? Zu Frage 24: Bei den BStU-Außenstellen handelt es sich um wichtige Einrichtungen der Opferberatung und des historisch-politischen Bildungsangebots, sie befinden sich allerdings in der Verantwortung des Bundes. Aus diesem Grund sieht die Landesregierung davon ab, strukturelle Vorschläge für den Erhalt der Einrichtungen zu unterbreiten. Frage 25: Welche weiteren Gedenkstätten und Dokumentationsstellen benötigen aus Sicht der Landesregierung aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für die Aufarbeitung der SED-Diktatur besondere Unterstützung? Zu Frage 25: Gedenkstätten und Dokumentationsstellen von zentraler bzw. landespolitisch herausgehobener Bedeutung genießen bereits die besondere Unterstützung durch das Land Brandenburg, sei es im Zuge der institutionellen Förderung wie im Fall der SBG oder im Rahmen einer regelmäßigen Projektförderung wie im Falle des Dokumentationszentrums Alltagskultur der DDR in Eisenhüttenstadt. Darüber hinaus verfolgt die Landesregierung auf der Grundlage ihres Konzepts „Geschichte vor Ort“ einen dezentralen Ansatz. Das Ziel besteht in der Konkretisierung der Geschichtsvermittlung am historischen Ort selbst und in der verstärkten Förderung der zeitgeschichtlichen Module in den brandenburgischen Museen. Frage 26: Hat die Landesregierung eine Zwischenbilanz des Umsetzungsstandes des Konzeptes zur Erinnerungskultur im Land Brandenburg für die Zeit 1933 bis 1990 veröffentlicht? Falls nein, bitte begründen. Zu Frage 26: Das MWFK hat im Jahr 2015 eine zunächst interne Bilanz über das seit Verabschiedung des Konzepts Erreichte erarbeitet, die die Grundlage weiterer Aktivitäten bzw. Fördermaßnahmen in diesem kulturpolitisch wichtigen Bereich bildet. In diesem Papier werden Schwerpunkte vor dem Hintergrund des Erreichten neu austariert und Perspektiven der Förderpolitik des Landes benannt. Eine solche Überprüfung hatte zuletzt auch die EK 5/1 empfohlen. Die Bilanz zeigt, dass seit der Verabschiedung des Konzepts „Geschichte vor Ort“ im Jahr 2009 auf fast allen inhaltlichen Gebieten Fortschritte erzielt werden konnten. Dies gilt insbesondere für die Aufarbeitung von Herrschaft und Repression in der DDR, mit der Neukonzeption der Dauerausstellung des Dokumentationszentrums Alltagskultur der DDR aber auch für die Alltagsgeschichte. Aktuell gilt es, die Erinnerungsorte zu stärken und in die Lage kontinuierlicher Vermittlungsarbeit zu versetzen. Perspektivisch wird dabei angestrebt, die als wichtig erkannten Themen in die Ausstellungen der Regionalmuseen zu integrieren. Für eine derartige Weiterentwicklung des zeitgeschichtlichen Angebots in den Museen wird eine enge Kooperation mit dem Museumsverband Brandenburg angestrebt. Frage 27: Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über den Umfang und die Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung zu den Gedenkstätten und deren Geschichte ? Zu Frage 27: Die großen brandenburgischen Gedenkstätten, insbesondere die Einrichtungen der SBG, aber auch Häuser wie die Gedenkstätte Lindenstraße und die Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus, MRZ e.V., sind in gewissem Umfang auch Orte der wissenschaftlichen Forschung. Die Landesregierung ist sich der Bedeutung dieser Forschungsarbeit bewusst, jedoch entsprechend dem Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre nicht in die Details der Arbeit in den jeweiligen Einrichtungen einbezogen . Bei einer Projektförderung einzelner spezifischer Forschungsvorhaben liegen detaillierte Kenntnisse über das Forschungsprojekt vor, wie bspw. im Fall der aktuellen Förderung eines Forschungsprojekts zur Zeitzeugenarbeit der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus, MRZ e.V. Frage 28: Erachtet es die Landesregierung für notwendig, die wissenschaftliche Begleitung der Gedenkstättenarbeit zu verbessern. Wenn ja in welcher Form und in welchem Umfang? Zu Frage 28: Über die Forschungstätigkeit in den Gedenkstätten und Dokumentationsstätten hinaus regt die Landesregierung Kooperationen mit universitären und außeruniversitären Einrichtungen an. Über Inhalt, Umfang und Form müssen die Einrichtungen entsprechend dem Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre selbst entscheiden. Diese Eigenverantwortung ist darüber hinaus deshalb zu unterstützen, weil nur die Verantwortlichen in den Einrichtungen selbst in der Lage sind, Bedarfe angemessen einzuschätzen. Das MWFK steht hier als beratender Ansprechpartner mit Kontakten zu Forschungseinrichtungen zur Verfügung. IV. Weitere Aufklärung von Stasi-Belastung im öffentlichen Dienst Frage 29: Sieht die Landesregierung eine Aufklärung/Überprüfung im öffentlichen Dienst bezüglich vergangener Tätigkeiten der Beschäftigten für das Ministerium für Staatssicherheit als notwendig an? Wenn ja, in welchem Umfang? Zu Frage 29: Die Überprüfungsmöglichkeit für öffentlich Bedienstete mit Leitungstätigkeit wurde und wird durch die Landesregierung für richtig erachtet. Deshalb hat das Land Brandenburg im Jahr 2011 aktiv die Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) gefördert und setzt die Vorgaben selbstverständlich um. Die Landesregierung hat sich am 24. April 2012 in Umsetzung von §§ 20 und 21 StUG auf neue, für alle Ressorts verbindliche Überprüfungsgrundsätze für Personen mit Leitungstätigkeit oder in einer besonderen Vertrauensstellung verständigt, die sich durch Augenmaß und Verhältnismäßigkeit auszeichnen. Insoweit wird einer Empfehlung der EK 5/1 zum Themenbereich III gefolgt, wonach an einer differenzierten Einzelfallprüfung weiterhin festgehalten werden sollte. Frage 30: Wie viele Einzelfallprüfungen wurden seit November 2014 im öffentlichen Dienst durchgeführt, um die Beschäftigen auf eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) zu überprüfen? Zu Frage 30: Im Land Brandenburg wurden seit November 2014 insgesamt 27 Einzelfallprüfungen nach dem StUG beim BStU durchgeführt. Frage 31: Bei wie vielen Einzelfallprüfungen seit November 2014 konnte im öffentlichen Dienst eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit nach dem StasiUnterlagen -Gesetz (StUG) festgestellt werden? (bitte aufgeschlüsselt nach Landesoberbehörden , Landesbehörden, Landeseinrichtungen und Landesbetrieben) Zu Frage 31: Die Beantwortung der Frage 31 kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in der gewünschten Aufschlüsselung erfolgen, da der verfassungsrechtliche Schutz nach Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg (LVBbg) für den hier gering betroffenen Personenkreis dann nicht mehr garantiert werden könnte. Insbesondere die in § 57 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung des Landtages (GO LT) vorgesehene elektronische Veröffentlichung der Antwort auf die Große Anfrage steht einer aufgeschlüsselten Angabe der betroffenen Behörde entgegen, da schutzwürdige Belange des Betroffenen nach § 31 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (BbgDSG) beeinträchtigt wären. Für die Landesoberbehörden, Landesbehörden, Landeseinrichtungen und Landesbetriebe erfolgte ins-gesamt seit November 2014 lediglich ein Hinweis, der auf die Ableistung des Wehrdienstes verwies. Dieser Einzelfall wurde durch den BStU als eine dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS) zugehörige Tätigkeit bezeichnet. Frage 32: Wie viele Einzelfallprüfungen wurden seit November 2014 bei Richtern im Bereich der Rehabilitierung von politisch Verfolgten und Benachteiligten durchgeführt ? Bei wie vielen dieser Richter konnte eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit festgestellt werden? Zu Frage 32: Für Richterinnen und Richter, die für Verfahren im Bereich der Rehabilitierung von politisch Verfolgten und Benachteiligten zuständig sind, wurden seit November 2014 keine Einzelfallüberprüfungen vorgenommen. V. Wissensvermittlung im Unterricht Frage 33: Welche Bedeutung kommt dem Geschichtsunterricht nach Auffassung der Landesregierung bei der Vermittlung von Kenntnissen zur kommunistischen Diktatur zu? Zu Frage 33: Die Bedeutung des Geschichtsunterrichtes zur demokratischen Wertevermittlung findet ihren Ausdruck in der Modernisierung des Rahmenlehrplans Geschichte, Sekundarstufe I. Das Themenfeld „Der Kalte Krieg: Bipolare Welt und Deutschland nach 1945“ ermöglicht zum einen die Beschäftigung mit der Entwicklung der doppelten deutschen Vergangenheit in ihrem historischen Verlauf nach 1945 und bahnt zum anderen – trotz der deutschen Leitperspektive – auch eine europäische Kontextualisierung an. Den Lernenden wird deutlich, wie verschieden und unterschiedlich weitreichend die politischen Gestaltungs- und Herrschaftsansprüche in Ost und West waren. Thematisiert werden in der kategorialen Unterscheidung zwischen Demokratie und Diktatur folgende Schwerpunkte: - Die Großmächte USA und UdSSR im Kalten Krieg; - Beide deutsche Staaten zwischen Konfrontation und Entspannung; - Demokratie und Diktatur: Herrschaft und Menschenrechte, Umgang mit Opposition und Vielfalt (z. B. der Lebensweisen), Alltagsleben; - Friedliche Revolution 1989 und Deutsche Einheit als Herausforderung und Prozess und - Geschichtskultur: Erinnern an Vergangenheit. Für die Stärkung des zeitgeschichtlichen Unterrichts und die Einbindung der Gedenkstätten wurde folgende Regelung in den Rahmenlehrplan Geschichte mit aufgenommen : „In jeder Doppeljahrgangsstufe werden mindestens zwei außerschulische Lernorte besucht.“ Frage 34: Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung der EnqueteKommission , dass die Qualität des Geschichts- und des Politikunterrichts im Land Brandenburg gestärkt werden sollte und wie will sie darauf hinwirken? Zu Frage 34: Die Qualität des Geschichts- und Politikunterrichts wird durch die Modernisierung der Rahmenlehrpläne Geschichte und Politische Bildung gestärkt. In einer breit angelegten Anhörungsphase (Ende November 2014 bis Ende März 2015) konnten Interessen und Anregungen gesellschaftlicher Gruppen sowie der Lehrkräfte der Schulen aufgenommen und geprüft werden. Derzeit wird der Entwurf vom 28. November 2014 auf der Grundlage der Ergebnisse der Anhörung optimiert. Darüber hinaus sind (zwei) Handreichungen zu den neuen Rahmenlehrplänen Geschichte und Gesellschaftswissenschaften 5/6 geplant. Frage 35: Wie bewertet die Landesregierung Art und Umfang der Zeitzeugenarbeit zur DDR-Geschichte im Schulunterricht in Brandenburg? Sieht sie in diesem Bereich Verbesserungsbedarf? Zu Frage 35: Zeitzeugengespräche sind eine wertvolle Bereicherung des Geschichtsunterrichtes in der Schule. Sie dienen dem Lernen von Geschichte sowie der Demokratie- und Menschenrechtsbildung. Schülerinnen und Schüler erhalten in Zeitzeugengesprächen die Möglichkeit, sich mit den persönlichen Unrechtserfahrungen von Zeitzeugen auseinanderzusetzen. Gleichzeitig erhalten Zeitzeugen die Möglichkeit ihre persönlichen Unrechtserfahrungen vor Schülerinnen und Schülern öffentlich zu machen. Das seit vielen Jahren geförderte Zeitzeugenprogramm des Ministeriums für Bildung Jugend und Sport (MBJS) ist in diesem Sinne auch eine wichtige Form der Anerkennung erlittenen Unrechts durch die Landesregierung. Zeitzeugen im Sinne des Zeitzeugenprogramms des MBJS sind Menschen, die in der Zeit des Nationalsozialismus, in der SBZ und in der DDR persönliche Unrechtserfahrung in Form staatlicher Repression erfahren haben und darüber reflektiert berichten können. Die Landesregierung sieht es als eine wichtige Aufgabe an, jungen Menschen die Auseinandersetzung mit persönlichen Repressionserfahrungen einzelner Menschen im Kontext der deutschen Diktaturgeschichte des 20. Jahrhunderts zu ermöglichen. Im Schuljahr 2013/14 wurden im Rahmen des Zeitzeugenprogramms des MBJS im Bereich der DDR-Geschichte rd. 183 Gespräche gefördert, im Bereich der SBZGeschichte rd. 7 und im Bereich der NS-Geschichte rd. 26. Hinzu kommen Gespräche , die in Verantwortung freier Träger in Schulen angeboten wurden und teilweise durch das MBJS gefördert wurden. Die Erfahrung zeigt, dass Zeitzeugengespräche für viele Lehrkräfte eine didaktische Herausforderung darstellen und dass sie für eine erfolgreiche Zeitzeugenarbeit im Unterricht auf Unterstützung angewiesen sind. Daher gehört es zu den besonderen Aufgaben der Gedenkstättenlehrkräfte, Schulen bei der Durchführung dieser anspruchsvollen Arbeit zu beraten und Lehrkräfte bei der didaktischen Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Zeitzeugengesprächen in Gedenkstätten und Schulen zu unterstützen sowie Zeitzeugen zu begleiten - insbesondere diejenigen, die hohen Alters sind. Gedenkstättenlehrkräfte bieten darüber hinaus Lehrkräftefortbildungen zur Zeitzeugendidaktik an. Frage 36: Wird die Landesregierung die Zeitzeugenarbeit an Schulen in dieser Legislaturperiode stärken? Falls ja, mit welchen Maßnahmen? Frage 37: Was hält die Landesregierung von dem Ansatz, einen Fonds einzurichten, aus dem verstärkt der Einsatz von Zeitzeugen in den Gedenkstätten im Rahmen des Unterrichts bezahlt werden könnte? Zu Fragen 36 und 37: Die Fragen 36 und 37 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die konkrete Gestaltung des Unterrichtes und die Wahl geeigneter didaktischer Mittel zur Umsetzung der Vorgaben des Rahmenlehrplans liegen in der Verantwortung der Lehrkräfte. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für Schule und speziell für die historische und politische Bildung in der Demokratie. Es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, ob sie Zeitzeugen in den Unterricht einladen. In der Zeitzeugenarbeit im Unterricht liegt eine große Chance für junge Menschen und auch die Zeitzeugen. Der neue Rahmenlehrplan empfiehlt deshalb die Einbeziehung von Zeitzeugen in den Unterricht. Um die schulische Fachkompetenz für dieses Themenfeld zu stärken, unterstützt die Landesregierung Fortbildungsangebote der Gedenkstättenlehrkräfte, die Lehrkräften helfen, sich fachdidaktisch im Themenfeld „Zeitzeugenarbeit“ fortzubilden. Gleichzeitig fördert das MBJS die schulische Arbeit mit Zeitzeugen jährlich mit Mitteln i. H. v. 20.000 €. Diese Mittel stehen für Honorar und Reisekosten der Zeitzeugenreferenten zur Verfügung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Größenordnung i.d.R. auskömmlich ist. In der Vergangenheit wurde ein großer Teil der Mittel verwendet, Überlebende der Shoah aus Israel, der Tschechischen Republik, Polen und anderen Ländern zu Schülerbegegnungen in Brandenburg einzuladen. Der Anteil dieser Zeitzeugenprojekte ist in den vergangenen Jahren aufgrund des zunehmenden Alters der Shoah-Überlebenden stark zurückgegangen. Das hat zur Folge, dass zunehmend mehr Mittel für Veranstaltungen mit Zeitzeugen der SED-Diktatur eingesetzt werden können. Dass ein über die vorhandenen Mittel hinausgehender Bedarf besteht , ist derzeit nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund erscheint der Landesregierung die Einrichtung eines zusätzlichen Fonds nicht erforderlich. Frage 38: Wie beurteilt die Landesregierung die Empfehlung der EnqueteKommission , den durchgehenden Fachunterricht von der 5. bis zur 10. Klassenstufe im Fach Geschichte sicherzustellen, um allen Schülerinnen und Schülern während ihres Schulbesuchs elementare Kenntnisse zur kommunistischen Diktatur zu vermitteln ? Zu Frage 38: Das historische Lernen hat im Schulunterricht des Landes Brandenburg in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 weiterhin eine große Bedeutung. Geschichtsunterricht ist curricular in jeder Jahrgangsstufe gesichert. In der Erarbeitung der Anhörungsfassungen der Rahmenlehrplan-Fachteile Gesellschafts -wissenschaften 5/6 sowie Geschichte kam der Profilierung der Zeitgeschichte und dem Themenfeld „kommunistische Diktatur“ eine besondere Bedeutung zu. Dabei wurde der traditionell genetisch-chronologische Zuschnitt des Curriculums zunächst konzeptionell so angelegt, dass auch in unteren Jahrgangsstufen die Zeitgeschichte thematisiert wurde. Die Anhörung zum Entwurf des Rahmenlehrplans (Anhörungsfassung) machte jedoch deutlich, dass dieser Ansatz nicht durchgängig auf Akzeptanz stieß. Teile der Lehrerschaft und insbesondere der Verband der Geschichtslehrer, Landesverband Brandenburg (wie auch Berlin) äußerten sich kritisch und betonten, dass der „kontinuierliche Geschichtsdurchlauf von Klasse 5 bis 10 (…) traditionell bewährt“ sei (Presseinformation des Landesverbandes Brandenburg vom 4. November 2014) und man von diesem Prinzip nicht abweichen solle. Nach diesem Prinzip würde allerdings eine Thematisierung der Zeitgeschichte allein in der Doppeljahrgangsstufe 9/10 erfolgen . Diese Auffassung musste in Abwägung der divergierenden Forderungen bei der Überarbeitung der Anhörungsfassung des Rahmenlehrplans berücksichtigt werden , so dass der überarbeitete Entwurf für die einzelnen Jahrgangsstufen nun folgendes vorsieht: Der Sachunterricht in den Jahrgangsstufen 1 - 4 berücksichtigt die historische Perspektive und beinhaltet im Themenfeld „Erde“ das Thema „Wie ist es so geworden? Ältere Geschichte und jüngere Zeitgeschichte“. Im Fach Gesellschaftswissenschaften 5/6 wird die Zeitgeschichte durch mehrere Thematisierungen betont, u.a. durch das Themenfeld „Europa - grenzenlos? - Große Veränderungen und ihre Ursachen: Deutschland zweigeteilt (z. B. Alltag und Kindheit in zwei Staaten, eine Mauer durch Berlin) und wieder vereint“ in Verbindung mit den Unterrichtsanregungen „Zeitzeugengespräch durchführen; einen Dokumentationsoder Gedenkort besuchen; den Berliner Mauerweg erkunden“, oder durch das Themenfeld „Demokratie und Mitbestimmung in der Schule und Gesellschaft – früher und heute: Merkmale unserer Demokratie (Wahlen, Parteien, Regierung, Parlament) am aktuellen Beispiel“. In der Doppeljahrgangsstufe 7/8 wird es neben genetisch-chronologischen Anteilen auch Längsschnitte geben. Diese werden jedoch nicht mehr bis in die Zeitgeschichte fortgeführt. Die in der Anhörungsfassung vorgeschlagene Thematisierung der Zeitgeschichte im Rahmen von wahlobligatorischen Längsschnitten (z.B. „Handel im Wandel: Einfluss der Politik auf die Wirtschaft: Markt- und Planwirtschaft“, „Migration, Flucht und Vertreibung: Migration in beide deutsche Staaten: ausländische Arbeitskräfte und Vertragsarbeiter; Flucht aus der DDR“ oder „Bildung und Erziehung: Kaiserreich und Diktatur: Politisierung von Bildung und Erziehung“) wurde aufgrund der in der Anhörung vorgebrachten Forderungen und Kritikpunkte zurückgenommen. In der Doppeljahrgangsstufe 9/10 ist das Themenfeld „Der Kalte Krieg: Bipolare Welt und Deutschland nach 1945“ platziert (siehe dazu die Antwort auf die Frage 33). Frage 39: Welche Schritte hat die Landesregierung bereits unternommen und wird sie noch unternehmen, um den durchgehenden Fachunterricht in Geschichte von der 5. bis zur 10. Klassenstufe sicherzustellen? Zu Frage 39: Siehe dazu die Antworten zu den Fragen 34 und 38. Frage 40: Wie viele Gedenkstättenlehrer des Landes Brandenburg engagieren sich beruflich zum Thema SED-Diktatur und wie viele zum Thema NS-Diktatur? Zu Frage 40: Insgesamt sind im Schuljahr 2014/15 13 Gedenkstättenlehrkräfte in einem Gesamtumfang von 135 Lehrerwochenstunden an Gedenkorten des Landes im Einsatz. Viele der Gedenkorte sind Orte mit einer sogenannten „doppelten Vergangenheit“. Die Gedenkstättenlehrkräfte berücksichtigen dies in ihrer Arbeit. Zudem sind einige der Gedenkstättenlehrkräfte für mehrere Gedenkorte mit unterschiedlichen Geschichtsbezügen zuständig. Gedenkorte der NS-Verbrechen waren immer, wenn auch z.T. auf sehr unterschiedliche Art und Weise, Gegenstand und Ausdruck der historischpolitischen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit in der DDR. Dies hat bis heute sichtbare Spuren in der Gestaltung und im Erhaltungszustand der Erinnerungsorte hinterlassen. Daher kann auch eine Gedenkstättenpädagogik, die primär auf die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen zielt, den Umgang der DDR mit der NS-Vergangenheit nicht ausblenden. Wichtig ist, dass in der gedenkstättenpädagogischen Arbeit beide Diktaturen inhaltlich klar voneinander abgegrenzt werden, um unstatthaften Relativierungen vorzubeugen. Gleichzeitig muss mit der jeweiligen mehr oder weniger stark ausgeprägten „Doppelten Vergangenheit“ der Orte pädagogisch umgegangen werden. Aus diesen Gründen ist eine scharfe inhaltliche Trennung der Zuständigkeiten der Gedenkstättenlehrkräfte für die Themen SED-Diktatur und NS-Diktatur nicht möglich. Frage 41: Sind nach Ansicht der Landesregierung zusätzliche Gedenkstättenlehrer zum Thema SED-Diktatur in Brandenburg nötig? Zu Frage 41: Lehrkräfte können zwischen alternativen Zugängen zur Auseinandersetzung mit der deutschen Diktaturgeschichte wählen. Gedenkstättenbesuche sind hierfür naheliegend und erfahrungsgemäß sehr sinnvoll, zumal, wenn sie gedenkstättenpädagogisch gut vorbereitet, begleitet und nachbereitet werden. Daneben gibt es aber eine Fülle attraktiver weiterer Möglichkeiten, wie zum Beispiel Filme, Zeitzeugengespräche und Lektüren, die nach Einschätzung der Lehrkräfte ebenfalls infrage kommen können. Vor dem Hintergrund einer überwiegend ausgeglichen Nachfragesituation gedenkstättenpädagogischer Angebote und einem gleichzeitig hohen Personalbedarf in Schulen ist die Entsendung zusätzlicher Gedenkstättenlehrkräfte nicht vorgesehen. Frage 42: Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für Besuche von Gedenkstätten und außerschulischen Lernorten durch Schulklassen zu verbessern bzw. welche plant sie noch in dieser Legislaturperiode zu unternehmen? Zu Frage 42: Im neuen Rahmenlehrplan wird die Zahl der im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich verbindlich zu besuchenden außerschulischen Lernorte gegenüber der in den aktuell noch geltenden Rahmenlehrplänen genannten Zahl voraussichtlich angehoben werden, sodass in den Fächern Geografie und Politische Bildung je ein außerschulischer Lernort pro Doppeljahrgangsstufe und im Fach Geschichte zwei außerschulische Lernorte pro Doppeljahrgangsstufe besucht werden. Durch die Entsendung von Gedenkstättenlehrkräften unterstützt die Landesregierung Schulen bereits jetzt schon in einem hohen Maße bei der inhaltlichen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Gedenkstättenbesuchen. Ab dem Jahr 2016 werden für 100 Schulfahrten nach Polen mit verbindlichen Gedenkstättenbesuchen 100.000 € zur Verfügung stehen. VI. Eigentum und Rechtsstaat Frage 43: Sieht die Landesregierung noch Klärungsbedarf bezüglich der rechtsunwirksamen LPG-Umwandlungen? Wenn ja, welchen? Zu Frage 43: Die Landesregierung sieht keinen Klärungsbedarf mehr hinsichtlich der im für die EK 5/1 erstellten Gutachten von Herrn Prof. Dr. Walter Bayer zur Agrargeschichte des Landes Brandenburg 1989/90 als Scheinrechtsnachfolger qualifizierten Rechtsträger . Die Prüfung durch die zuständigen Registergerichte ist zwischenzeitlich abgeschlossen . Frage 44: Welche Schritte hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Fälle der aus unwirksamen LPG-Umwandlungen hervorgegangenen Scheinrechtsnachfolger einer endgültigen Klärung zuzuführen? Welche Schritte wird sie diesbezüglich noch in dieser Legislaturperiode unternehmen? Zu Frage 44: Die EK 5/1 hat das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Bayer zum Anlass genommen, den Minister der Justiz zu bitten, bei den zuständigen Registergerichten eine Prüfung zu veranlassen, ob eine Löschung der Umwandlungsvermerke derjenigen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) notwendig ist, die nach Auffassung des Gutachters lediglich als Scheinrechtsnachfolger aus einer Umwandlung hervorgegangen sind. Auf die Prüfbitte hat der Minister der Justiz den im Gutachten dargestellten Sachverhalt dem Geschäftsbereich zur Kenntnis gegeben verbunden mit der Anregung, im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit eine Prüfung und ggf. Löschung von Amts wegen gemäß § 395 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorzunehmen. Im Ergebnis haben alle vier dafür zuständigen Registergerichte im Land Brandenburg die Anregung aufgegriffen und Prüfungen durchgeführt. Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat in seinem im Juni 2015 vorgelegten Abschlussbericht ausgeführt, dass mit Blick auf das Gutachten bei keiner der betroffenen Gesellschaften bzw. Genossenschaften ein Handeln von Amts wegen angezeigt war bzw. Gründe vorlagen, die eine Löschung der Umwandlungsvermerke rechtfertigen . Aus Sicht der Landesregierung besteht daher keine Veranlassung, weitere Schritte zu unternehmen. Frage 45: Wurden durch die Registergerichte Löschungen der betroffenen Gesellschaften aus dem Register vorgenommen, wenn die Prüfung das Scheitern der LPGUmwandlung bestätigte? Wenn ja, wie viele? Zu Frage 45: Auf die Antwort zu Frage 44 wird verwiesen. Es wurden keine der von der Prüfung betroffenen Gesellschaften aus dem Register gelöscht. Sofern Löschungen vorgenommen wurden, lagen anderweitige Gründe vor. Dem Abschlussbericht des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts lässt sich entnehmen, dass die Gründe für das Absehen von einer Löschung unterschiedlicher Art sind. In einigen Fällen haben die Registergerichte die Rechtsauffassung des Gutachters über das Fehlschlagen der Umwandlung nicht geteilt und sind vielmehr von ordnungsgemäß erfolgten GmbH-Neugründungen ausgegangen. In anderen Fällen haben die Registergerichte entschieden, dass eine Löschung der betroffenen Gesellschaften von Amts wegen im Ergebnis nicht angebracht ist, obwohl ggf. die materiellen Voraussetzungen für die Löschung einer Eintragung vorgelegen haben. Die Registergerichte haben insoweit darauf verwiesen, dass eine Löschung von Amts wegen nicht zwingend sei, sondern im Ermessen der Gerichte stehe . Angesichts des eingetretenen langen Zeitraumes seit den Umwandlungen sowie den langjährigen wirtschaftlichen Betätigungen der Nachfolgegesellschaften sei eine Löschung unverhältnismäßig. Das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an der Beibehaltung der bereits seit Jahren im Geschäftsverkehr als wirksam angenommenen Umwandlungen überwiege das öffentliche Interesse an einer Löschung. Auch lägen den Registergerichten keine Erklärungen von LPG-Mitgliedern vor, die eine Tätigkeit der Registergerichte einforderten. Schließlich seien Fälle zu verzeichnen, in denen sich Anwälte als Verfahrensbevollmächtigte für die betroffenen Gesellschaften bestellt haben und die Registergerichte nach Prüfung bereits von der Einleitung eines förmlichen Verfahrens zur Prüfung der Löschungsvoraussetzungen abgesehen haben. Frage 46: Wie viel Hektar an Bodenreformland befinden sich gegenwärtig noch im Besitz des Landes Brandenburg? Zu Frage 46: Zum Stichtag 1. Juli 2015 befanden sich noch Grundstücke aus der Abwicklung der Bodenreform gemäß Art. 233 §§ 11 ff. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in einer Gesamtgröße von 16.573 ha im Eigentum des Landes. Von den Grundstücken, die vom Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 7. Dezember 2007 (V ZR 65/07) betroffen sind, befanden sich am 1. Juli 2015 noch 7.499 ha im Besitz des Landes. Frage 47: Wie viele Neusiedlererben sind nach Kenntnisstand der Landesregierung bisher noch anonym? Zu Frage 47: In rund 5.300 Fällen sind die Eigentümer nicht oder nicht vollständig bekannt. Frage 48: Wie viele eingereichte Grundstücksrückgabeanträge wurden bisher insgesamt abgelehnt bzw. befinden sich noch in Bearbeitung? Zu Frage 48: Bisher wurden rund 1.740 Anträge auf Rückgabe von Grundstücken abgelehnt. Gegenwärtig befinden sich rund 375 Rückgabeanträge in der Bearbeitung. Frage 49: Wie viele Bodenreformgrundstücke wurden vom Land Brandenburg in dieser Legislaturperiode an die rechtmäßigen Besitzer zurückgeben? Zu Frage 49: Von Oktober 2014 bis Ende Juni 2015 wurden 483 Grundstücke an die Eigentümer zurückgegeben. Frage 50: Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf im Bereich der Rückabwicklung der Enteignungen von Bodenreformland? Wenn ja, welchen? Zu Frage 50: Nein. Die unentgeltliche Auflassung der nach den Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform dem Landesfiskus zustehenden Grundstücke ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung verfassungsgemäß und europarechtskonform. Eine Enteignung im Sinne von Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz liegt nicht vor. Es wurde jedoch geprüft, ob sich realistische Handlungsoptionen für besondere Härtefälle bei der Abwicklung der Bodenreform ableiten lassen. Eine Möglichkeit wurde mit Bezug auf die gleichgelagerte Situation in sämtlichen ostdeutschen Bundesländern und dem gegebenen bundesrechtlichen Rahmen in einer Bundesratsinitiative gesehen. Die anderen ostdeutschen Länder haben jedoch keinen Handlungsbedarf für eine gemeinsame Bundesratsinitiative gesehen. Frage 51: Sieht die Landesregierung grundsätzlich die Notwendigkeit der Wiedergutmachung (Entschädigung/ Rückgabe/ Erstattung der Gerichtskosten) für Neusiedlererben ? Wenn ja, wie spiegelt sich dies im Regierungshandeln wider? Falls nein, bitte begründen. Zu Frage 51: Siehe Antwort zu Frage 50. Frage 52: Besteht aus Sicht der Landesregierung die Notwendigkeit aus dem BGHUrteil von 2007, das die Aneignung des Bodenreformlandes durch das Land Brandenburg als „sittenwidrig und nichtig“ einstufte, weitere Konsequenzen zu ziehen? Wenn ja, welche? Zu Frage 52: Nein. Die Landesregierung wird die vom Urteil des BGH vom 7. Dezember 2007 betroffenen Grundstücke an die jeweiligen Eigentümer zurückgeben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen. Frage 53: Welche Schritte hat die Landesregierung in dieser Legislaturperiode unternommen , um die anonymen Neusiedlererben ausfindig zu machen? Zu Frage 53: Die Brandenburgische Boden Gesellschaft mbH ist seit der vergangenen Legislaturperiode in Umsetzung der Entscheidung des BGH vom 7. Dezember 2007 beauftragt , über die bisher vom Land ergriffenen Maßnahmen hinaus gezielt flächendeckende Recherchen durchzuführen, sofern die Erben unbekannt sind. Ausgangspunkt dieser Recherchen sind die Liegenschaftsakten mit der Gesamtheit der in ihr zur jeweiligen Bodenreformstelle enthaltenen historischen und aktuellen Informationen . Auf dieser Grundlage erfolgen in Abhängigkeit vom jeweiligen Einzelfall insbesondere nachfolgende Schritte: Grundakteneinsicht oder hilfsweise Anfrage beim Grundbuchgericht der Bodenreformstelle zu Eigentümerdaten und gegebenenfalls vorhandenen Sterbenachweisen /Erbscheinen aus der Grundakte; Anfrage beim Einwohnermeldeamt der Stadt oder der Gemeinde und des jeweiligen Ortsteils bzw. beim Stadtarchiv/Kreisarchiv am sich aus dem Grundbuch /der Grundakte ergebenden Wohnort zur aktuellen Anschrift, hilfsweise in den Einwohnermeldeämtern der angrenzenden Städte und Gemeinden; Anfrage bei den Einwohnermeldeämtern/Kreis- bzw. Stadtarchiven der folgenden Wohnorte, wenn ein Verzug der Person bekannt wird; Anfrage bei den evangelischen und katholischen Kirchengemeinden am Ort des Bodenreformgrundstücks zu Eheschließungen und Sterbenachweisen des Bodenreformeigentümers und Namen, Geburtsdaten und Abmeldeanschriften seiner Kinder; Anfrage zu Geburtsurkunden von Kindern, Eheurkunden, Sterbenachweisen und Erbscheinen beim zuständigen Standesamt bzw. Nachlassgericht am jeweils bekannt werdenden Wohnort; Telefonbuchrecherche zu Personen gleichen Nachnamens am bekannt gewordenen Wohnort. Gegebenenfalls wird die Anordnung von Pflegschaften bei den zuständigen Gerichten angeregt. Dies beruht u. a. auf der Erwägung, dass diese Gerichte bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Ermittlung der Erben verpflichtet sind und dass sie diese Aufgabe auf den Pfleger übertragen können. Frage 54: Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Empfehlung der EnqueteKommission 5/1 eine flächendeckende Erbensuche zu veranlassen, um Neusiedlern und deren Erben die ihnen zustehenden Flächen zurückzugeben? Zu Frage 54: Siehe Antwort zu Frage 53. Frage 55: Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission 5/1 bis zur abschließenden Klärung ein Verwertungsverbot für die Bodenreformflächen geltend zu machen? Zu Frage 55: Siehe Antwort zu Frage 50. Frage 56: Wir bitten um eine detaillierte Darstellung des Falls von Manfred Jaworek, der 2014 als Neusiedlererbe das ihm zustehende Bodenreformland im Potsdamer Ortsteil Grube vom Land zurückbekommen hat, sowie um eine Darstellung, warum dieser Fall nach Auffassung der Landesregierung keinen Präzedenzfallcharakter hat. Zu Frage 56: Eine detaillierte Darstellung ist im Rahmen einer Großen Anfrage aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. VII. Meinungsbild in Brandenburg und Öffentlichkeitsarbeit Frage 57: Plant die Landesregierung die regelmäßige Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erhebung der politischen Orientierung, der Werte und Einstellungen der Brandenburger Bevölkerung? Falls ja, wann und in welchen Zeitabständen soll diese durchgeführt bzw. veröffentlicht werden und wird sich diese an der von der Enquete-Kommission 5/1 in Auftrag gegebenen Befragung orientieren? Zu Frage 57: Die Landesregierung plant keine solchen regelmäßigen repräsentativen Befragungen . Frage 58: Wird die Landesregierung anlässlich der Gedenkfeiern zum 25. Jubiläum der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der damit einhergehenden Neugründung des Landes Brandenburg die Befunde und Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission 5/1, die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit sowie den Transformationsprozess nach dem Zusammenbruch der SED-Diktatur öffentlich thematisieren? Falls ja, auf welche Weise und in welchem Umfang? Frage 59: In welchem Umfang plant die Landesregierung eine Beteiligung der ehemals politischen Verfolgten bei den Gedenkveranstaltungen und der damit einhergehenden Öffentlichkeitsarbeit anlässlich des 25. Jubiläums der Wiedervereinigung sowie der Neugründung des Landes Brandenburg? Zu Fragen 58 und 59: Die Fragen 58 und 59 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Landesregierung hat in zahlreichen Veranstaltungen rund um den 25. Jahrestag der friedlichen Revolution 1989 und um das 25. Jubiläum der Wiedervereinigung und den Geburtstag des Landes Brandenburg diese Themen, insbesondere die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, öffentlich thematisiert. Dabei wurden immer wieder auch die ehemals politisch Verfolgten selbst beteiligt. Im Zusammenhang mit diesen Jubiläen wurden unter Beteiligung oder Federführung der Landesregierung in dieser Wahlperiode z.B. die Veranstaltung „Aus der Kirche auf die Straße“ (als Erinnerung an die erste Massendemonstration im Herbst 1989) in der Friedrichskirche in Potsdam-Babelsberg am 4. Oktober 2014 sowie der zentrale Festakt der Landesregierung und des Landtags in Cottbus am 7. November 2014 durchgeführt. In den genannten Zeitraum fiel auch die Zusammenkunft des Ministerpräsidenten mit den SED-Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen am 22. November 2014. Als Ergebnis dieser auch öffentlich mit viel Aufmerksamkeit beachteten Veranstaltung hat es zahlreiche weitere Gespräche und Veranstaltungen gegeben, u.a. den Empfang des Ministerpräsidenten für die Überlebenden der sowjetischen Speziallager am 13. Juli 2015 in Potsdam. Das Bürgerfest zum Landesgeburtstag am 26. September 2015 stand allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes offen.