Datum des Eingangs: 15.12.2014 / Ausgegeben: 22.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/286 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 55 des Abgeordneten Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 6/93 Reform der Schulaufsicht: Umzugskosten Wortlaut der Kleinen Anfrage 55 vom 11.11.2014: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 11.03.2014 (Nr. 3442) hat die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport ausgeführt, dass noch keine Angaben zu den Kosten der neu geschaffenen Regionalstelle des Landesamts für Schule und Lehrerbildung in Neuruppin gemacht werden könnten, weil zu diesem Zeitpunkt der Umzug noch nicht abgeschlossen gewesen sei. Zum 1. Oktober dieses Jahr haben die vier Regionalstellen des Landesamts für Schule und Lehrerbildung ihre Arbeit aufgenommen . Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe werden nun die jährlichen Miet-, Verwaltungs- und Sachkosten für die vier Regionalstandorte veranschlagt? (Bitte nach Standorten sowie nach den genannten Kostenarten aufschlüsseln. Bei den Mietkosten, wenn möglich, bitte nach Miet- sowie Betriebs- und Nebenkosten trennen.) 2. Wie hoch waren die Umzugskosten? (Bitte für die alten Standorte Perleberg, Eberswalde und Wünsdorf einzeln auflisten) 3. Welche Um- oder Ausbaumaßnahmen an den neuen Standorten Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt waren notwendig, um die zu versetzenden Mitarbeiter aufnehmen zu können? 4. Welche Kosten sind durch die Um- oder Ausbaumaßnahmen entstanden? (Bitte für jeden Standort einzeln auflisten) 5. Wie viele der versetzten Mitarbeiter haben Anspruch auf Trennungsgeld nach der brandenburgischen Trennungsgeld-Verordnung geltend gemacht? 6. Welche Kosten sind dadurch entstanden. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe werden nun die jährlichen Miet-, Verwaltungs- und Sachkosten für die vier Regionalstandorte veranschlagt? (Bitte nach Standorten sowie nach den genannten Kostenarten aufschlüsseln. Bei den Mietkosten, wenn möglich, bitte nach Miet- sowie Betriebs- und Nebenkosten trennen.) Zu Frage 1: Derzeit werden zwischen den Fachressorts und dem Ministerium der Finanzen die im Haushaltsplanentwurf 2015/2016 zu veranschlagenden Ansätze abgestimmt , u. a. betrifft es die für die Miet- und die Betriebs-/Nebenkosten sowie die weiteren Verwaltungsausgaben an den einzelnen Standorten des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung (LSA). Nachstehend können nur die Miet- und die Betriebs - bzw. Nebenkosten dargestellt werden, die auf den mit dem Landesbetrieb für Bauen und Wohnen Brandenburg (BLB) für die einzelnen Standorte abgeschlossenen Einzelnutzungsvereinbarungen beruhen. Zur Veranschlagung der Sachmittel für die übrigen Zwecke, die sich in erster Linie an bisher vorliegenden Erfahrungen orientieren werden, kann erst nach Beschluss der Landesregierung zum Entwurf des Haushaltsplans 2015/2016 Auskunft erteilt werden. Unterbringung für veranschlagte Miete veranschlagte Betriebs-/ Nebenkosten Summe Hauptsitz einschl. Studienseminare 357.500 178.200 535.700 Regionalstelle Brandenburg Anm.1 155.200 67.100 222.300 Regionalstelle Cottbus Anm.1 einschl. Arbeitsstelle ABC 232.700 98.100 330.800 Regionalstelle Frankfurt (Oder ) Anm.1 248.400 37.500 285.900 Regionalstelle Neuruppin Anm.1 196.300 92.400 288.700 Summe 1.190.100 473.300 1.663.400 Anm.1 einschließlich schulpsychologische Beratungsstellen Die Ansätze für die Unterbringung des Hauptsitzes beziehen sich nur auf das Jahr 2015. Für 2016 ist geplant, die provisorische Unterbringung in Systembauten durch eine dauerhafte Unterbringung in Gebäuden auf der Liegenschaft Heinrich-MannAllee 103 abzulösen. Dies wird auch zu einer Erhöhung des Finanzbedarfs um voraussichtlich etwa 200 T€ führen. Bei einem Vergleich der voraussichtlichen Sachausgaben für das LSA mit denen der vergleichbaren Vorgängereinrichtungen (staatliche Schulämter und Landesinstitut für Lehrerbildung) ist neben Preissteigerungen und auslaufender Mietfreiheit am Standort Perleberg zu berücksichtigen, dass mit der Umstrukturierung in erster Linie die Arbeitsfähigkeit der örtlichen Schulaufsicht unter Berücksichtigung zurückgehender personeller Ressourcen gesichert werden sollte. Vorrangiges Ziel der Umstrukturierung war nicht die Reduzierung des Bedarfs an Sachmitteln. Frage 2: Wie hoch waren die Umzugskosten? (Bitte für die alten Standorte Perleberg , Eberswalde und Wünsdorf einzeln auflisten) Zu Frage 2: Die Umzugskosten betrugen für die Standorte Perleberg 22.855 € Eberswalde 39.785 € Wünsdorf 28.378 € Insgesamt 91.018 € Frage 3: Welche Um- oder Ausbaumaßnahmen an den neuen Standorten Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt waren notwendig, um die zu versetzenden Mitarbeiter aufnehmen zu können? Zu Frage 3: Bauliche Maßnahmen werden nur am Standort Frankfurt (Oder) erforderlich , wo ab Januar 2015 insbesondere Bürotüren eingebaut, Trennwände in Räumern eingezogen und das Schließsystem geändert werden. Frage 4: Welche Kosten sind durch die Um- oder Ausbaumaßnahmen entstanden? (Bitte für jeden Standort einzeln auflisten) Zu Frage 4: Bei den Standorten Frankfurt (Oder), Cottbus und Neuruppin handelt es sich jeweils um Fremdanmietungen. Die Kosten trägt insofern der (private) Vermieter , der diese Kosten bei der Mietberechnung berücksichtigt. Frage 5: Wie viele der versetzten Mitarbeiter haben Anspruch auf Trennungsgeld nach der brandenburgischen Trennungsgeld-Verordnung geltend gemacht? Zu Frage 5: Von den etwa 60 anspruchsberechtigten Mitarbeitern des Landesschulamtes haben bis zum Stichtag 25.11.2014 drei Mitarbeiter einen Antrag auf Zahlung von Trennungsgeld gestellt. Etwaige Ansprüche können innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab Anspruchsbeginn geltend gemacht werden. Frage 6: Welche Kosten sind dadurch entstanden? Zu Frage 6: Die Anträge sind bisher nicht abschließend geprüft.