Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2865 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1135 der Abgeordneten Britta Müller der SPD-Fraktion Drucksache 6/2679 Aufstockung der Mittel im Landesjugendplan Wortlaut der Kleinen Anfrage 1135 vom 29.09.2015: Der Landtag hat im Haushaltsgesetzentwurf 2015/2016 im Landesjugendplan eine Mittelerhöhung um 300.000 EURO beschlossen. Ziel ist es, angesichts eines erhöhten Bedarfs und zugleich gestiegener Fördersätze pro Tag und Teilnehmer Maßnahmen im Rahmen der Jugendbildung und Jugendbegegnung zu sichern und wenn möglich auszuweiten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wofür werden die zusätzlichen Mittel konkret eingesetzt? 2. Welche Maßnahmen sollen dank der Mittelerhöhung zusätzlich durchgeführt werden? 3. Inwiefern profitieren Jugendbildungsstätten von der Aufstockung der Mittel? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wofür werden die zusätzlichen Mittel konkret eingesetzt? Zu Frage 1: Mit den vom Landtag zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 300.000 Euro konnte die Position „Jugendbildung und Jugendbegegnung“ des Maßnahmebereichs C („Wahrnehmung von überregionalen Aufgaben der Jugendhilfe“) innerhalb des Landesjugendplans von bisher 1.230.000 Euro auf jetzt 1.530.000 Euro verstärkt werden. Die Mittel werden für Projekte der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung in Brandenburg“ bewilligt. Frage 2: Welche Maßnahmen sollen dank der Mittelerhöhung zusätzlich durchgeführt werden ? Zu Frage 2: Die Mittel werden von den landesweit tätigen Jugendverbänden und den acht durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport geförderten Jugendbildungsstätten für zusätzliche Projekte der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Rahmen der jeweiligen eigenen Schwerpunktsetzungen genutzt. Frage 3: Inwiefern profitieren Jugendbildungsstätten von der Aufstockung der Mittel? Zu Frage 3: Durch die zusätzlichen Mittel konnte die jährliche Zuwendung pro Jugendbildungsstätte um 200 Teilnehmertage, d.h. 11.200 Euro, erhöht werden. Die Erhöhung für alle geförderten Jugendbildungsstätten beträgt insgesamt 89.600 Euro. Mit der Bewilligung zusätzlicher Teilnehmertage konnte für die Jugendbildungsstätten frühzeitige Planungssicherheit geschaffen werden, da die Bewilligung zusätzlicher Teilnehmertage in der Vergangenheit immer von dem Vorhandensein ausreichender Rückflussmittel im Landesjugendplan abhängig und insofern nur schwer planbar gewesen ist.