Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2869 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1149 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2716 Zukünftige Standorte von Windkraftanlagen im Land Brandenburg in der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Wortlaut der Kleinen Anfrage 1149 vom 6.10.2015: Am Mittwoch, dem 23.9.2015 hat die Rot-Rote Koalition im Landtag Brandenburg den Gesetzentwurf von „BVB-Freie Wähler Gruppe im Landtag“ zur Einführung von Abstandsregelungen für Windkraftanlagen abgelehnt. Damit ist klar, dass die sogenannte 10-H-Regelung aus dem Bundesbaugesetz nach § 249 h BauGB nicht zur Anwendung kommen wird. Weiterhin wurde am Donnerstag, dem 24.9.2015 unter TOP 16 die Problematik der in Rede stehenden Ungültigkeit des Landesentwicklungsplanes (LEP) durch 3 Gerichtsurteile erörtert. Sollte der LEP-BB wider Erwarten gültig sein / bleiben, wird entsprechend den Regionalplänen (Teilpläne Windkraft) der Ausbau der Windkraft im Land Brandenburg stattfinden. Sollte der LEP-BB ungültig sein/bleiben, wird der absolute Wildwuchs von Windkraftanlagen im Land, ohne Beachtung von irgendwelchen Planungsaspekten oder Wohnlagen stattfinden. Wie bereits in zahlreichen Kleinen Anfragen durch die Landesregierung beantwortet, ist klar wo die bisher errichteten WKA im Land Brandenburg stehen. Der Öffentlichkeit ist aber nicht so ohne Weiteres klar und erfahrbar, wo ab sofort Windkraftanlagen und in welchem Umfange, im Land Brandenburg, im Rahmen der Energiestrategie der Landesregierung und der Regionalplanung, aufgestellt und gebaut werden sollen. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Hat die regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming einen gültigen Regionalplan? 2. Hat die regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming einen „Teilplan“ Windenergie, der Windeignungsgebiete ausweist? Ist er gültig? Wird er beklagt? 3. Welche Windeignungsgebiete (WEG) sind dort ausgewiesen? (bitte konkret auflisten, Nr. des WEG, Fläche, betroffene Gemarkung, Anzahl der WKA, die dort aufgestellt werden sollen/können) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming einen gültigen Regionalplan? Frage 2: Hat die regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming einen „Teilplan“ Windenergie, der Windeignungsgebiete ausweist? Ist er gültig? Wird er beklagt? Zu Fragen 1 und 2 Der Regionalplan Havelland-Fläming 2020 der Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming ist ein Integrierter Regionalplan, der in einem Kapitel Festsetzungen zur Windenergie enthält. Er wurde am 18.6.2015 von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg genehmigt und tritt mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt - voraussichtlich am 30.10.2015 - in Kraft. Frage 3: Welche Windeignungsgebiete (WEG) sind dort ausgewiesen? (bitte konkret auflisten, Nr. des WEG, Fläche, betroffene Gemarkung, Anzahl der WKA, die dort aufgestellt werden sollen/können) Zu Frage 3: Nach Information der Regionalen Planungsstelle (RPS) der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 19.10.2015 wurden folgende WEG festgelegt: WEG Nr. / Bezeichnung Gemeinde(n) Gemarkung(en) Größe in ha 11 / SchmetzdorferBöhner Heide Milower Land Großwudicke, Zollchow, Vieritz 350 12 / Nauener Platte West Nauen Berge, Lietzow, Nauen, Markee 764 13 / Nauener Platte Ost Stadt Ketzin/Havel, Gemeinde Wustermark Ketzin, Hoppenrade, BuchowKarpzow , Falkenrehde, Wernitz , Wustermark 1.026 14 / Möthlitz Gemeinde Milower Land Pritzerbe, Nitzahn, Möthlitz 146 21 / Karower Platte Gemeinden Bensdorf und Wusterwitz Bensdorf, Wusterwitz 343 22/ Dretzen Gemeinde Buckautal Dretzen 147 23 / Westliche Zauche Gemeinden Golzow, Kloster Lehnin und Planebruch Krahne, Prützke, Grebs, Michelsdorf , Oberjünne, Desmathen , Pernitz, Cammer 1.422 24 / Bliesendorfer Heide Stadt Werder (Havel ), Gemeinden Kloster Lehnin, Schwielowsee Lehnin, Bliesendorf, Ferch, Göhlsdorf 650 25/ ReesdorferSchäper Heide Stadt Beelitz Busendorf, Schäpe, Reesdorf, Beelitz 722 26 / Wittbrietzen Städte Beelitz und Treuenbrietzen, Gemeinde NutheUrstromtal Kemnitz (Nuthe-Urstromtal), Dobbrikow, Lühsdorf, Wittbrietzen , Elsholz, Rieben, Schönefeld (Beelitz) 897 27 / Schlalach Stadt Brück, Gemeinden Linthe und Mühlenfließ Schlalach, Deutsch Bork, Linthe, Brück, Neuendorf b. Brück 392 28 / Treuenbrietzener Vorfläming Stadt Treuenbrietzen , Gemeinde Mühlenfließ Rietz, b. Treuenbrietzen, Nichel , Grabow, Haseloff, Niederwerbig 565 29 FeldheimLindow Stadt Treuenbrietzen , Gemeinde Niedergörsdorf Malterhausen, Danna, Schönefeld (Niedergörsdorf), Wergzahna, Feldheim, Marzahna , Treuenbrietzen 1.371 30 / Genhagener Heide Städte Ludwigsfelde, Teltow, Gemeinden Stahnsdorf und Großbeeren Großbeeren, GE Ludwigsfelde Nord, Ahrensdorf (Ludwigsfelde ), Sputendorf, Ruhlsdorf (Teltow) 300 31 / TrebbinLüdersdorf Stadt Trebbin, Gemeinde Am Mellensee Lüdersdorf, Gadsdorf, Christinendorf 187 32 / Nuthe-Birkhorst Gemeinde NutheUrstromtal Schöneweide 215 33 / Wünsdorfer Heide Stadt Zossen Schöneiche, Kallinchen, Zehrensdorf 721 34 / Altes Lager Städte Jüterbog und Treuenbrietzen, Jüterbog, Malterhausen, Treuenbrietzen, Bardenitz, Niedergörsdorf 340 35 / Heidehof Stadt Jüterbog, Gemeinde NutheUrstromtal Markendorf, Werder, Neuhof (Jüterbog), Jänickendorf, Kolzenburg 763 36 / Sernower Heide Stadt Jüterbog, Gemeinde Niederer Fläming Werbig (Niederer Fläming), Borgisdorf, Hohengörsdorf, Markendorf 241 37 / SchlenzerWahlsdorfer Heide Städte Baruth/Mark und Dahme/Mark, Gemeinde Niederer Fläming Schlenzer, Buckow, Charlottenfelde , Wahlsdorf, Petkus 812 38 / Merzdorfer Heide Stadt Baruth/Mark Merzdorf, Groß Ziescht 490 39 / Illmersdorfer Holz Stadt Dahme/Mark, Gemeinde Ihlow, Gemeinde Niederer Fläming Gebersdorf, Rietdorf, Illmersdorf , Hohenseefeld, Waltersdorf , Niebendorf, Heinsdorf 944 40 / Dahme Stadt Dahme/Mark, Gemeinde Dahmetal, (Gemeinde Heideblick ) Kemlitz (Dahme), Sieb, Rosenthal , Wildau, Wentdorf, Görsdorf, Zagelsdorf 1433 Summe 15.241 Die konkrete Anzahl der Windenergieanlagen (WEA), die in den WEG noch errichtet werden können, ist der Regionalplanung nicht bekannt. Sie hängt u. a. von kleinräumigen Standortgegebenheiten, Anlagenkonfiguration und -größe, Repoweringinteresse für bestehende Anlagen ab. Ein Teil dieser WEA wird als Ersatz für vorhandene WEA errichtet werden (Repowering). Nach Information der RPG vom 09.10.2015 standen mit Stand 12/2014 380 WEA in den WEG. Rechnerisch kann von insgesamt ca. 900 WEA auf der Fläche aller WEG ausgegangen werden.