Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2870 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1153 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2720 Zukünftige Standorte von Windkraftanlagen im Land Brandenburg in der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree Wortlaut der Kleinen Anfrage 1153 vom 06.10.2015: Am Mittwoch, dem 23.9.2015 hat die Rot-Rote Koalition im Landtag Brandenburg den Gesetzentwurf von „BVB-Freie Wähler Gruppe im Landtag“ zur Einführung von Abstandsregelungen für Windkraftanlagen abgelehnt. Damit ist klar, dass die sogenannte 10-H-Regelung aus dem Bundesbaugesetz nach § 249 h BauGB nicht zur Anwendung kommen wird. Weiterhin wurde am Donnerstag, dem 24.9.2015 unter TOP 16 die Problematik der in Rede stehenden Ungültigkeit des Landesentwicklungsplanes (LEP) durch 3 Gerichtsurteile erörtert. Sollte der LEP-BB wider Erwarten gültig sein / bleiben, wird entsprechend den Regionalplänen (Teilpläne Windkraft) der Ausbau der Windkraft im Land Brandenburg stattfinden. Sollte der LEP-BB ungültig sein/bleiben, wird der absolute Wildwuchs von Windkraftanlagen im Land, ohne Beachtung von irgendwelchen Planungsaspekten oder Wohnlagen stattfinden. Wie bereits in zahlreichen Kleinen Anfragen durch die Landesregierung beantwortet, ist klar wo die bisher errichteten WKA im Land Brandenburg stehen. Der Öffentlichkeit ist aber nicht so ohne Weiteres klar und erfahrbar, wo ab sofort Windkraftanlagen und in welchem Umfange, im Land Brandenburg, im Rahmen der Energiestrategie der Landesregierung und der Regionalplanung, aufgestellt und gebaut werden sollen. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Hat die regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree einen gültigen Regionalplan ? 2. Hat die regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree einen „Teilplan“ Windenergie der Windeignungsgebiete ausweist? Ist er gültig? Wird er beklagt ? 3. Welche Windeignungsgebiete (WEG) sind dort ausgewiesen? (bitte konkret auflisten, Nr. des WEG, Fläche, betroffene Gemarkung, Anzahl der WKA die dort aufgestellt werden sollen/können) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree einen gültigen Regionalplan ? Frage 2: Hat die regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree einen „Teilplan“ Windenergie der Windeignungsgebiete ausweist? Ist er gültig? Wird er beklagt? Zu Frage 1 und 2: Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree ist mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt am 21.04.2004 in Kraft getreten und wird derzeit fortgeschrieben. Gegen den Plan liegen keine Normenkontrollklagen vor. Der Plan ist der einzige rechtswirksame Regionalplan der Region. Frage 3: Welche Windeignungsgebiete (WEG) sind dort ausgewiesen? (bitte konkret auflisten, Nr. des WEG, Fläche, betroffene Gemarkung, Anzahl der WKA die dort aufgestellt werden sollen/können) Zu Frage 3: WEG Nr. / Bezeichnung Gemeinde Gemarkung / Ortsteil Größe in ha 1 Altlandsberg Altlandsberg Altlandsberg / Buchholz; Wegendorf / Wesendahl 375 2 Beerfelde Steinhöfel Beerfelde 115 3 Beeskow Neuendorf Beeskow Neuendorf 70 4 Beeskow Am Hufenfeld Beeskow Hufenfeld 80 5 Beiersdorf-Freudenberg Beiersdorf-Freudenberg Beiersdorf / Freudenberg 272 6 Biegen Biegen Biegen 54 7 Bliesdorf-Thöringswerder Bliesdorf / Wriezen Bliesdorf / Thöringswerder 337 8 Buckow-Süd b. Beeskow Rietz-Neuendorf Buckow 45 9 Buckow-Nord b. Birkholz Rietz-Neuendorf Buckow 48 10 Carzig Fichtenhöhe Carzig 13 11 Fürstenwalde/Spree Fürstenwalde Molkenberg 51 12 Glienicke Rietz-Neuendorf Glienicke 147 13 Heckelberg-Brunow Heckelberg-Brunow Heckelberg 192 14 Herzfelde Rüdersdorf Herzfelde 05 15 Frankfurt (O)-HohenwaldeSüd Frankfurt (Oder) Hohenwalde 29 16 Frankfurt (O)-HohenwaldeNord Frankfurt (Oder) Hohenwalde 30 17 Jacobsdorf-Sieversdorf Jacobsdorf Jacobsdorf / Sieversdorf 279 18 Kruge-Gersdorf Falkenberg/Mark Kruge 54 19 Lebus-Mallnow Lebus Mallnow 31 20 Lebus-Podelzig Lebus/Podelzig Lebus / Podelzig 101 21 Letschin Letschin Letschin 130 22 Lüdersdorf Biesd.- Schulzendorf Wriezen Biedorf / Lüdersdorf / Schulzendorf 300 23 Mücheberg Mücheberg Mücheberg 85 24 Prötzel-Herzhorn Prötzel/Reichenow-Möglin Herzhorn / Prötzel 136 25 Rüdersdorf Rüdersdorf Rüdersdorf 26 26 Werder-Zinndorf Rehfelde Werder / Zinndorf 381 27 Wölsickendorf-Wollenberg Höhenland Wölsickendorf 69 28 Wulkow b. B.-Alt Zeschdorf Zeschdorf-Lebus Booßen / Zeschdorf 96 29 Günthersdorf Friedland Günthersdorf 138 30 Seelow-Worin OT Görlsdorf Vierlinden Seelow / Görlsdorf 212 31 Alt Mahlisch-LibbenichenDolgelin Fichtenhöhe Alt-Mahlisch / Dolgelin / Libbenichen 138 Die konkrete Anzahl der WEA (Windenergieanlagen), die in den WEG noch eingerichtet werden können, hängt u. a. von kleinräumigen Standortgegebenheiten, Anlagenkonfiguration und -größe, Repoweringinteresse für bestehende Anlagen ab. Nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree sind die WEG mit Stand vom 30.06.2015 zu 94 % ausgelastet.