Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2871 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1178 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/2771 Beurlaubung bzw. Freistellung von Mitarbeitern und Beamten des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Wortlaut der Kleinen Anfrage 1178 vom 14.10.2015: Ich frage die Landesregierung: 1.) Wurden Mitarbeiter im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im Jahr 2014: a. unter Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt? b. unter teilweiser Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt? c. ohne Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt? d. freigestellt? Bitte jeweils aufschlüsseln, wie viele Mitarbeiter, wann und für wie lange. 2.) Wurden Beamte im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im Jahr 2014: a. unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt? b. unter teilweiser Fortzahlung der Bezüge beurlaubt? c. ohne Fortzahlung der Bezüge beurlaubt? d. freigestellt? Bitte jeweils aufschlüsseln, wie viele Beamte, wann und für wie lange. Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden Mitarbeiter im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im Jahr 2014: a. unter Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt? b. unter teilweiser Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt? c. ohne Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt? d. freigestellt? Bitte jeweils aufschlüsseln, wie viele Mitarbeiter, wann und für wie lange. Zu Frage 1: Im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wurden im Jahr 2014: a. Kein/e Mitarbeiter/in wurde unter Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt. b. Kein/e Mitarbeiter/in wurde unter teilweiser Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt. c. Ein Mitarbeiter wurde ohne Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt. Die Beurlaubung begann am 01.01.2009 und endete am 30.09.2015. d. Kein/e Mitarbeiter/in wurde freigestellt. Frage 2: Wurden Beamte im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im Jahr 2014: a. unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt? b. unter teilweiser Fortzahlung der Bezüge beurlaubt? c. ohne Fortzahlung der Bezüge beurlaubt? d. freigestellt? Bitte jeweils aufschlüsseln, wie viele Beamte, wann und für wie lange. Zu Frage 2: Im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wurden im Jahr 2014: a. Kein/e Beamte/r wurde unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt. b. Kein/e Beamte/r wurde unter teilweiser Fortzahlung der Bezüge beurlaubt . c. Ein/e Beamte/r wurde ohne Fortzahlung der Bezüge beurlaubt. Die Beurlaubung begann am 01.01.2008 und endet am 30.09.2017. d. Kein/e Beamte/r wurde freigestellt.