Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2872 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1152 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2719 Zukünftige Standorte von Windkraftanlagen im Land Brandenburg in der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald Wortlaut der Kleinen Anfrage 1152 vom 6.10.2015: Am Mittwoch, dem 23.9.2015 hat die Rot-Rote Koalition im Landtag Brandenburg den Gesetzentwurf von „BVB-Freie Wähler Gruppe im Landtag“ zur Einführung von Abstandsregelungen für Windkraftanlagen abgelehnt. Damit ist klar, dass die sogenannte 10-H-Regelung aus dem Bundesbaugesetz nach § 249 h BauGB nicht zur Anwendung kommen wird. Weiterhin wurde am Donnerstag, dem 24.9.2015 unter TOP 16 die Problematik der in Rede stehenden Ungültigkeit des Landesentwicklungsplanes (LEP) durch 3 Gerichtsurteile erörtert. Sollte der LEP-BB wider Erwarten gültig sein / bleiben, wird entsprechend den Regionalplänen (Teilpläne Windkraft) der Ausbau der Windkraft im Land Brandenburg stattfinden. Sollte der LEP-BB ungültig sein/bleiben, wird der absolute Wildwuchs von Windkraftanlagen im Land, ohne Beachtung von irgendwelchen Planungsaspekten oder Wohnlagen stattfinden. Wie bereits in zahlreichen Kleinen Anfragen durch die Landesregierung beantwortet, ist klar wo die bisher errichteten WKA im Land Brandenburg stehen. Der Öffentlichkeit ist aber nicht so ohne Weiteres klar und erfahrbar, wo ab sofort Windkraftanlagen und in welchem Umfange, im Land Brandenburg, im Rahmen der Energiestrategie der Landesregierung und der Regionalplanung, aufgestellt und gebaut werden sollen. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Hat die regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald einen gültigen Regionalplan? 2. Hat die regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald einen „Teilplan“ Windenergie, der Windeignungsgebiete ausweist? Ist er gültig? Wird er beklagt ? 3. Welche Windeignungsgebiete (WEG) sind dort ausgewiesen? (bitte konkret auflisten, Nr. des WEG, Fläche, betroffene Gemarkung, Anzahl der WKA, die dort aufgestellt werden sollen/können) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald einen gültigen Regionalplan ? Zu Frage 1 Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat einen sachlichen Teilregionalplan „Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe“ (27.08.1998). Frage 2: Hat die regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald einen „Teilplan“ Windenergie , der Windeignungsgebiete ausweist? Ist er gültig? Wird er beklagt? Frage 3: Welche Windeignungsgebiete (WEG) sind dort ausgewiesen? (bitte konkret auflisten, Nr. des WEG, Fläche, betroffene Gemarkung, Anzahl der WKA, die dort aufgestellt werden sollen/können) Zu Frage 2 und 3 Die Regionale Planungsgemeinschaft (RPG) Lausitz-Spreewald hat derzeit keinen rechtswirksamen Teilregionalplan „Windenergie“, aber es liegen in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung zur Steuerung der Windenergienutzung vor. Die RPG wertet derzeit das Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf des Teilregionalplans „Windenergienutzung“ aus.