Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2873 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1146 der Abgeordneten Ina Muhß der SPD-Fraktion Drucksache 6/2698 Grünbrückenbedarf an der A 24 im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Wortlaut der Kleinen Anfrage 1146 vom 01.10.2015: Aufgrund der Weiterführung der Errichtung von Wildschutzzäunen entlang der A 24 wurde die Diskussion um die Notwendigkeit von Grünbrücken in der Region erneut entfacht. Der Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Neuruppin und Wittstock/Dosse ist besonders unfallträchtig, sodass der Zaunbau als ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu werten ist. Ebenso unabdingbar ist jetzt auch die Planung von Wildbrücken, damit wild lebende Tiere die ansonsten unüberwindbare Autobahn gefahrlos überqueren können. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich die Aufgabenverteilung zwischen Land und Bund beim Bau von Wildbrücken generell und wie konkret dem Ausbau der A 24? 2. In den Landesprogrammen „Biotopverbund“ und „Programm der Biologischen Vielfalt“ ist die Erforderlichkeit der Grünbrücken aufgegriffen worden. Erfolgen aus diesen Programmen konkrete Kriterien für die Notwendigkeit von Grünbrücken und ist bereits eine Prioritätenliste erstellt worden? 3. Wenn nicht, wann ist mit der Erstellung zu rechnen? 4. Wenn ja, ist der Bedarf einer Grünbrücke für den besonders betroffenen Bereich der A 24 nordwestlich der Ortslage Fretzdorf und südlich der Ortslage Rossow enthalten? 5. Ist es richtig, dass für die Planungsaufgaben das Land Brandenburg zuständig ist und wie weit ist der Stand der bisherigen Planungen? 6. Welche Möglichkeiten hat das Land, auf eine zügige Umsetzung des Bundesprogrammes hin zu wirken und werden diese wahrgenommen? Begründung: Der Landkreis OPR hat in Ergänzung seines Landschaftsrahmenplanes eine Studie zur „Konkretisierung der Planung der unzerschnittenen Räume des Landschaftsrahmenplanes Ostprignitz-Ruppin“ erarbeiten lassen. Hierin werden auch Wanderkorridore für waldgebundene Arten mit großem Raumanspruch dargestellt und Maßnahmen für das Biotopverbundsystem an Hand der bestehenden Beeinträchtigungen vorgeschlagen. Hervorzuheben ist im Ergebnis der Studie die besonders gravierende Wirkung der A 24 als unüberwindbare Barriere zwischen den unzerschnittenen Räumen „Wittstocl-Ruppiner Heide“ und dem „Dosse-Temnitz Gebiet“. Durch den errichteten Zaun sind nunmehr die Lebensräume von Tieren zu beiden Seiten der Autobahn vollständig voneinander getrennt. Um dies aufzuheben, ist die unverzügliche Realisierung von Grünbrücken an den oben bezeichneten Streckenabschnitten dringend geboten. Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie gestaltet sich die Aufgabenverteilung zwischen Land und Bund beim Bau von Wildbrücken generell und wie konkret dem Ausbau der A 24? Zu Frage 1: Nach Artikel 90 des Grundgesetzes verwalten die Länder die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes. Dazu zählt auch die Anlage von Grünbrücken für diese Straßen. Die Bundesregierung hat im Februar 2012 das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ beschlossen. Für Brandenburg sind neun dieser Maßnahmen vorgesehen, u.a. an der A 24. Planung und Bau dieser Maßnahmen erfolgen durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg; die Finanzierung des Baus erfolgt durch den Bund. Frage 2: In den Landesprogrammen „Biotopverbund“ und „Programm der Biologischen Vielfalt “ ist die Erforderlichkeit der Grünbrücken aufgegriffen worden. Erfolgen aus diesen Programmen konkrete Kriterien für die Notwendigkeit von Grünbrücken und ist bereits eine Prioritätenliste erstellt worden? Frage 3: Wenn nicht, wann ist mit der Erstellung zu rechnen? Zu Frage 2 und 3: Die Standorte der im Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt sowie in der Biotopverbundplanung für Brandenburg dargestellten Grünbrücken wurden auf Grundlage naturschutzfachlicher Kriterien ermittelt. Damit wird auf Landesebene die Bedarfsermittlung im Hinblick auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Landschaft als fachlich ausreichend begründet angesehen . Vier Grünbrücken zur Wiedervernetzung wurden bereits realisiert und zwei befinden sich in Planung. Frage 4: Wenn ja, ist der Bedarf einer Grünbrücke für den besonders betroffenen Bereich der A 24 nordwestlich der Ortslage Fretzdorf und südlich der Ortslage Rossow enthalten ? Zu Frage 4: Ja. Frage 5: Ist es richtig, dass für die Planungsaufgaben das Land Brandenburg zuständig ist und wie weit ist der Stand der bisherigen Planungen? Zu Frage 5: Das Land Brandenburg ist für die Planungsaufgaben zuständig. Folgende Planungen von Grünbrücken (GB) zur Wiedervernetzung wurden bereits realisiert: - A 9 GB bei Niemegk, Baujahr 2011 - A 13 GB bei Teupitz/Tornow, Baujahr 2011 - A 12 GB Kersdorf bei Briesen, Baujahr 2012 - A 11 GB bei Melzow, Baujahr 2014. In Planung befinden sich: - A 9 GB bei Beelitz - voraussichtlicher Baubeginn 2016 - A 2 GB bei Wenzlow (südlich) - voraussichtlicher Baubeginn 2019. Frage 6: Welche Möglichkeiten hat das Land, auf eine zügige Umsetzung des Bundesprogrammes hin zu wirken und werden diese wahrgenommen? Zu Frage 6: Das Land wirkt in gemeinsamen Besprechungen mit dem Bund regelmäßig auf eine zeitnahe Umsetzung des Bundesprogramms hin.