Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2882 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1147 der Abgeordneten Ingo Senftleben und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2713 Schulübergreifende Vorbereitungsgruppen für Flüchtlingskinder Wortlaut der Kleinen Anfrage 1147 vom 06.10.2015: Der Schulbesuch ist für Flüchtlingskinder eine wichtige Voraussetzung für ihre Integration in die deutsche Gesellschaft. In Brandenburg werden einzugliedernde Flüchtlingskinder zunächst in Vorbereitungsgruppen besonders gefördert. Allerdings wird die Praxis der Vorbereitungsgruppen an Brandenburger Schulen oft unterschiedlich gehandhabt. An einigen Ort gibt es schulübergreifende Vorbereitungsgruppen . An anderen Orten finden die Vorbereitungsgruppen an den Schulen teil, in deren Regelunterricht die Schüler sukzessive eingegliedert werden. Gerade an Schulen, die sich mit einer hohen Fluktuation an Flüchtlingskindern konfrontiert sehen, sprechen sich Verantwortliche für schulübergreifende Vorbereitungsgruppen in der Gestalt aus, dass ankommende Flüchtlingskinder für eine begrenzte Zeit zunächst gemeinsam beschult würden. Anschließend würden jene Schüler, die länger an Brandenburger Schulen bleiben, in regelmäßigen und für die Schulen berechenbaren Abständen an die Schulen weiterverteilt. Auf diese Weise könnten die Vorbereitungsgruppen für die einzugliedernden Schüler intensiver und der Schulbetreib an den Schulen planbarer werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wer entscheidet nach welchen Maßgaben über die konkrete Organisation von Vorbereitungsgruppen? 2. Wie sind schulübergreifende Vorbereitungsgruppen derzeit organisiert? 3. Welche Erfahrungen haben die Verantwortlichen bislang mit schulübergreifenden Vorbereitungsgruppen gemacht? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Organisation von Vorbereitungsgruppen nach dem oben skizzierten Modell? 5. Wie und wo können sich Schulleiter und Schulträger über Modelle der Beschulung von einzugliedernden Schülern informieren? Gibt es landesweite Ansprechpartner , die für Verantwortliche vor Ort direkt und persönlich erreichbar sind? 6. Welche Möglichkeiten gibt es für Schulen, sich untereinander zu vernetzen und Erfahrungen bei der Beschulung von einzugliedernden Schülern auszutauschen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer entscheidet nach welchen Maßgaben über die konkrete Organisation von Vorbereitungsgruppen ? Zu Frage 1: Gemäß § 5 Abs. 4 Eingliederungsverordnung (EinglV) werden Vorbereitungsgruppen im Rahmen personeller und schulorganisatorischer Voraussetzungen eingerichtet, wenn dafür ein Bedarf besteht. Die Entscheidung über die Einrichtung einer Vorbereitungsgruppe trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Entscheidung über die Einrichtung einer schulübergreifenden Vorbereitungsgruppe trifft die Regionalstelle des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung (LSA). Dies ist immer dann der Fall, wenn an mehreren Schulen Bedarf für ein intensives Erlernen der deutschen Sprache bzw. der Alphabetisierung zur möglichst schnellen und vollständigen Teilnahme am Regelunterricht besteht und die personellen und räumlichen Voraussetzungen nicht an allen Einzelschulen zielführend und verantwortungsvoll geschaffen werden können. Es können Schülerinnen und Schüler verschiedener Sprachzugehörigkeiten, aus verschiedenen Jahrgangsstufen und aus verschiedenen Schulen gemeinsam unterrichtet werden. Frage 2: Wie sind schulübergreifende Vorbereitungsgruppen derzeit organisiert? Zu Frage 2: Durch die jeweiligen Regionalstellen wurden mehrere schulübergreifende Vorbereitungsgruppen organisiert, an denen Schülerinnen und Schüler von zwei oder mehreren Schulen teilnehmen. Für eine schulübergreifende Vorbereitungsgruppe wird ein Schulstandort ausgewählt, an dem räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Schülerinnen und Schüler, die an anderen Regelschulen angemeldet sind, werden über den Schülertransport zu der Vorbereitungsgruppe gebracht. Die Schülertransportkosten übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie sind gemäß § 112 BbgSchulG Träger der Schülerbeförderung. Nach der Eingliederungsverordnung werden für jede gebildete Vorbereitungsgruppe der Schule entsprechende Lehrerwochenstunden (LWS) zugewiesen. Diese Gruppen sind an 2-3 Tagen so zu organisieren, dass sie auch von den Schülerinnen und Schülern der anderen Schulen ausschließlich an diesen Tagen besucht werden können . Schulübergreifende Vorbereitungsgruppen sind besonders sinnvoll für Schulen, an denen nur wenige Flüchtlinge und Asylbewerber angemeldet sind, denn durch die schulübergreifenden Vorbereitungsgruppen können die LWS gebündelt werden. Frage 3: Welche Erfahrungen haben die Verantwortlichen bislang mit schulübergreifenden Vorbereitungsgruppen gemacht? Zu Frage 3: Die Erfahrungen in den Regionalstellen hängen von den Gegebenheiten ab, dazu zwei Beispiele: 1. In der Regionalstelle Neuruppin führt diese Variante beispielsweise insgesamt zu verlässlichen und planungstechnisch gut steuerbaren Maßnahmen an den Schulen. Die Erfahrungen sind positiv. Eine Verlässlichkeit durch den Einsatz zusätzlicher Lehrkräfte und eine schnelle Integration sind gewährleistet. Die Kinder haben einen geschützten Raum, sind in ein schulisches Umfeld integriert, lernen sehr schnell und können im Laufe der Zeit sehr gut eingeschätzt werden, was Vorbildung, Sprachstand und die Teilhabefähigkeit am Regelunterricht betrifft. Auch für den Fall, dass an wohnortnahen Schulen im Bereich der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen keine Kapazitäten mehr vorhanden sind, werden die Schulverhältnisse an anderen Schulen mit freien Kapazitäten gebildet und in schulübergreifender Form auch vollcurricular organisiert. 2. Die Regionalstelle Frankfurt (Oder) beschreibt, dass in den hier gebildeten Vorbereitungsgruppen keine Kontinuität besteht. Die Zusammensetzung der Gruppen ändert sich fast täglich. Eine Integration der Kinder im Wohnumfeld wird durch die Teilnahme an schulübergreifenden Vorbereitungsgruppen aus der Sichtweise der Regionalstelle Frankfurt (Oder) erschwert. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die Organisation von Vorbereitungsgruppen nach dem oben skizzierten Modell? Zu Frage 4: Die Einrichtung von schulübergreifenden Vorbereitungskursen hat sich bewährt und sollte unter den genannten Gründen (vgl. Antwort auf die Fragen 2 und 3) beibehalten werden. Das intensive Erlernen der deutschen Sprache und die Vorbereitung der vollständigen Teilhabe am Regelunterricht können unter den gegebenen personellen und schulorganisatorischen Ressourcen gelingen. Frage 5: Wie und wo können sich Schulleiter und Schulträger über Modelle der Beschulung von einzugliedernden Schülern informieren? Gibt es landesweite Ansprechpartner, die für Verantwortliche vor Ort direkt und persönlich erreichbar sind? Zu Frage 5: Alle Schulleiterinnen und Schulleiter erhalten regelmäßig Informationen in schriftlicher und mündlicher Form durch die Schulrätinnen und Schulräte des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung sowie durch das MBJS. In den Landkreisen fanden darüber hinaus Regionalgespräche statt, zu denen u. a. auch Vertreterinnen und Vertreter der Schulträger und anderer Institutionen geladen sind. Zu den Einwohnerversammlungen werden die zuständigen Schulrätinnen und Schulräte eingeladen, nehmen daran teil und geben entsprechende Informationen weiter. Des Weiteren nimmt die Landeskoordinatorin im Landesschulamt an diesen Versammlungen teil, berät sowohl die Kolleginnen und Kollegen der Schulaufsicht aus auch die Schulträger . Frage 6: Welche Möglichkeiten gibt es für Schulen, sich untereinander zu vernetzen und Erfahrungen bei der Beschulung von einzugliedernden Schülern auszutauschen? Zu Frage 6: Neben den Schulleiterdienstberatungen besteht die Möglichkeit zum Austausch in den Beratungen der Netzwerke der Grund- und Förderschulen sowie in den Dienstberatungen der Schulräte, Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitskreisen. In die Beratungen der AG Migration in Abteilung 3 des MBJS werden die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die zuständigen Schulrätinnen und Schulräte eingeladen, sodass auch zwischen den verschiedenen Ebenen Erfahrungen ausgetauscht werden können.