Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2906 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1154 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2721 Zustände an der Grundschule Stülpe: „Kein Stundenplan, keine Förderstunden , keine Ganztagsschule“ Wortlaut der Kleinen Anfrage 1154 vom 06.10.2015: An der Grundschule Stülpe konnte zu Beginn des Schuljahres offenbar kaum regulärer Unterricht erteilt werden. Die Bürgermeisterin der Gemeinde Nuthe-Urstromtal stellt in einem offenen Brief an alle Landtagsfraktionen klar, dass zu Beginn des Schuljahres 69 Wochenstunden von insgesamt 176 Wochenstunden ausfielen, weil drei von acht Kollegen nicht vollständig einsatzfähig seien. Die Elternvertreter wiederum sprechen von „einem Versagen der Bildungspolitik“: Es geben „keine regulären Stundenplan, keine Förderstunden und keine Angebote im Sinne einer Ganztagsschule “ (MAZ, 26.09.15). Die Schulleitung fürchtet, dass zum Ende des Schulhalbjahres keine Noten in einigen Fächern erteilt werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Was unternimmt die Landesregierung, um den Unterricht an der Grundschule Stülpe schnellstmöglich abzusichern und die Benotung in allen Fächern zum Halbjahr zu gewährleisten? 2. Einige der Stammlehrer an der Grundschule Stülpe sind seit langer Zeit erkrankt. Wieso war es der Landesregierung dennoch nicht möglich, Unterrichtsausfall im geschilderten Ausmaß zu verhindern? 3. Erkennt die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Unterrichtsausfall an der Grundschule Stülpe und der Streichung von 210 Lehrerstellen, die laut einem offenen Brief des GEW-Vorsitzenden Günther Fuchs vom 12.07.15 als Ersatz für langzeiterkrankte Lehrkräfte eingeplant waren? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, den Sockelbestand dauerkranker Lehrer durch kurzfristige Neueinstellungen über den Stellenplan hinaus auszugleichen? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Effizienz des kürzlich eingeführten sogenannten Ampelsystems in der Schulverwaltung angesichts der Zustände in der Grundschule Stülpe? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was unternimmt die Landesregierung, um den Unterricht an der Grundschule Stülpe schnellstmöglich abzusichern und die Benotung in allen Fächern zum Halbjahr zu gewährleisten? Zu Frage 1: Seit Beginn des Schuljahres waren an der Grundschule Stülpe 57 LWS aufgrund zweier erkrankter Lehrkräfte zu vertreten. Die Einstellung einer Lehrkraft erfolgte am 31.08.2015. Zwischenzeitlich ist es gelungen , auch für die zweite langzeiterkrankte Lehrkraft eine Einstellung über das Vertretungsbudget vorzunehmen. Die Umsetzung der Stundentafel und die Benotung sind in allen Fächern durch den veränderten Einsatz von Lehrkräften der Schule, die Einstellungen über das Vertretungsbudget , den B-Lehrereinsatz sowie Maßnahmen auf der Grundlage des Vertretungskonzepts der Schule gesichert. Frage 2: Einige der Stammlehrer an der Grundschule Stülpe sind seit langer Zeit erkrankt. Wieso war es der Landesregierung dennoch nicht möglich, Unterrichtsausfall im geschilderten Ausmaß zu verhindern? Zu Frage 2: Die Personalsituation an der Grundschule Stülpe war mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 durch langzeiterkrankte Lehrkräfte angespannt. Kurzfristige Einstellungen von Vertretungslehrkräften gestalteten sich aufgrund der Bewerberlage für die Region als schwierig. Die Möglichkeiten im Rahmen des Vertretungsbudgets wurden ausgeschöpft. Der Unterrichtsausfall konnte dennoch nicht zur Gänze vermieden werden. Die Schule wird durch die zuständige Schulrätin hinsichtlich der Absicherung des erforderlichen Personals intensiv unterstützt. Frage 3: Erkennt die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Unterrichtsausfall an der Grundschule Stülpe und der Streichung von 210 Lehrerstellen, die laut einem offenen Brief des GEW-Vorsitzenden Günther Fuchs vom 12.07.2015 als Ersatz für langzeiterkrankte Lehrkräfte eingeplant werden? Zu Frage 3: Der Unterrichtsausfall an der Grundschule Stülpe entstand durch die Erkrankung von Lehrkräften. Für die notwendigen Ersatzeinstellungen standen zwar Stellen und Mittel zur Verfügung, sie konnten aber wegen fehlender Bewerberinnen und Bewerber nicht zeitnah besetzt werden. Hinsichtlich der in dem offenen Brief des GEW-Vorsitzenden behaupteten „Streichung “ von Stellen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1102 „Schreiben des Vorsitzenden der SPD-Fraktion an den Landkreis Elbe-Elster“ der Abgeordneten Heinrich und Hoffmann der CDU-Fraktion vom 14. September 2015 (Drucksache 6/2571). Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, den Sockelbestand dauerkranker Lehrer durch kurzfristige Neueinstellungen über den Stellenplan hinaus auszugleichen ? Zu Frage 4: Die Vertretung des Unterrichts von langzeiterkrankten Lehrkräften wird im Rahmen des Lehrerstellenplans abgesichert, seit dem Haushaltsjahr 2014 gehören dazu auch die im Kapitel 05 300 Titel 422 12 veranschlagten zusätzlichen Planstellen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall. Darüber hinaus können befristete Ersatzeinstellungen im Rahmen der im Kapitel 05 300 Titel 427 10 veranschlagten Mittel vorgenommen werden. Hinsichtlich der Beschäftigung von befristeten Lehrkräften über den Stellenrahmen hinaus verweise ich auf meine Antwort vom 28. August 2015 (Drucksache 6/2433) auf die Fragen 3 und 6 der Kleinen Anfrage 926 „Lehrerstellen im brandenburgischen Schuldienst“ des Abgeordneten Hoffmann der CDU-Fraktion. Der durch das Haushaltsgesetz bestimmte Lehrerstellenrahmen und die haushaltswirtschaftlichen Regelungen für die befristete Beschäftigung bilden eine angemessene Grundlage zur Absicherung des Unterrichts einschließlich der Vertretung für langzeiterkrankte Lehrkräfte. Trotzdem kommt es zu Unterrichtsausfall. Abgesehen davon , dass er sich insbesondere bei einem unvorhergesehenen Ausfall einer Lehrkraft nicht vollständig vermeiden lässt, gelingt es auch bei langfristigen Erkrankungen nicht immer, zeitnah eine Ersatzlehrkraft mit der notwendigen Qualifikation zu gewinnen . Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung die Effizienz des kürzlich eingeführten sogenannten Ampelsystems in der Schulverwaltung angesichts der Zustände in der Grundschule Stülpe? Zu Frage 5: Bei dem angesprochenen System handelt es sich um ein Modul im Schulverwaltungsportal , das den Schulen im Mai 2015 zur Verfügung gestellt wurde. Diese technische Lösung soll der Schule ermöglichen, die Schulaufsicht kurzfristig über Probleme in der Unterrichtsabsicherung zu informieren. Das System erfüllt insofern den Anspruch eines effizienten Meldesystems zwischen den Verantwortungsebenen. Dessen ungeachtet benötigen Ersatzeinstellungen Zeit.