Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2907 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1164 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2747 Religionsunterricht an der Karl-Liebknecht-Grundschule Neuruppin Wortlaut der Kleinen Anfrage 1164 vom 09.10.2015: Der Religionslehrer an der Karl-Liebknecht-Grundschule Neuruppin ist in Pension gegangen. Seitdem wird dort kein Religionsunterricht mehr angeboten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann wird Religionsunterricht wieder an der Karl-Liebknecht-Grundschule Neuruppin angeboten? 2. Warum konnte nach der vorherbaren Pensionierung des bisherigen Lehrers nicht rechtzeitig für Ersatz gesorgt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird Religionsunterricht wieder an der Karl-Liebknecht-Grundschule Neuruppin angeboten? Frage 2: Warum konnte nach der vorherbaren Pensionierung des bisherigen Lehrers nicht rechtzeitig für Ersatz gesorgt werden? Zu den Fragen 1 und 2: Gemäß § 9 Abs. 7 des Brandenburgischen Schulgesetzes wird der Religionsunterricht durch Personen erteilt, die von der jeweiligen Kirche bevollmächtigt und beauftragt werden. Die Arbeitsstelle für Religionsunterricht (ARU) legt fest, an welchen Schulen und in welchem Umfang die Lehrkräfte im Religionsunterricht eingesetzt werden. Der Einsatz der Lehrkräfte für den Religionsunterricht liegt somit in der Verantwortung der Kirchen.