Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2927 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1156 der Abgeordneten Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/2739 Stadt-Umlandwettbewerb Wortlaut der Kleinen Anfrage 1156 vom 09.10.2015: Die Vergabe von Fördermitteln aus den drei EU-Fonds EFRE, ESF und ELER i. H. v. 53 Mio. € hat ihre ersten vier Adressaten gefunden. Laut Märkischer Oderzeitung vom 29.09.2015 wurde bei der Begründung der Entscheidungen auf die Qualität und die arbeitsfähigen Zusammenschlüsse der Kommunen, Vereine, Unternehmen und Landesbehörden hingewiesen. Die Kriterien für eine Messbarkeit eines effizienten Fördermitteleinsatzes bei den Regionalen Wachstumskernen sind Arbeitsplatzdichte, Beschäftigungsentwicklung, Bevölkerungsentwicklung und Pendlersaldo. Ich frage die Landesregierung: 1. Werden beim Stadt-Umlandwettbewerb andere Kriterien als die o. g. der Regionalen Wachstumskerne für eine Fördermittelzusage angelegt? 2. Wenn die Kriterien der Regionalen Wachstumskerne als Entscheidungsgrundlage dienen, in welcher Höhe ist mit einer Verbesserung dieser Kennzahlen der jeweiligen Wettbewerbs-gewinner bei der Durchführung der Investitionen im Gegensatz zur Nichtdurchführung zu rechnen (bitte alle Kennzahlen je Projekt )? 3. Wenn andere Kriterien angelegt werden, welche sind dies und mit welcher Steigerung der Kennzahlen ist dann hierbei zu rechnen (bitte alle Kennzahlen je Projekt)? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden beim Stadt-Umlandwettbewerb andere Kriterien als die o. g. der Regionalen Wachstumskerne für eine Fördermittelzusage angelegt? Zu Frage 1: Ja. Frage 2: Wenn die Kriterien der Regionalen Wachstumskerne als Entscheidungsgrundlage dienen, in welcher Höhe ist mit einer Verbesserung dieser Kennzahlen der jeweiligen Wettbewerbsgewinner bei der Durchführung der Investitionen im Gegensatz zur Nichtdurchführung zu rechnen (bitte alle Kennzahlen je Projekt)? Zu Frage 2: Entfällt wegen Frage 1. Frage 3: Wenn andere Kriterien angelegt werden, welche sind dies und mit welcher Steigerung der Kennzahlen ist dann hierbei zu rechnen (bitte alle Kennzahlen je Projekt)? Zu Frage 3: Die Kriterien, nach denen die Wettbewerbsbeiträge beurteilt und ihre Förderwürdigkeit festgestellt werden, ergeben sich aus den Zielen und Inhalten des Wettbewerbes : • Problemadäquate Auswahl der genannten Themenfelder • Nachweis des Beitrags zu den Haupt- und Querschnittszielen, wie z. B. konstruktiver Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels, Berücksichtigung der Nachhaltigen Entwicklung, Bezug zu Europa 2020 • Integrierende Wirkung der sektoralen sowie raumübergreifenden Kooperation • Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit des Aufbaus und der Ziele der Strategie • Ableitung der Maßnahmen und Projekte inkl. Klassifizierung aus den Zielen der Strategie • Nachvollziehbarkeit und Realisierungsmöglichkeit der Maßnahmen und Projekte • Qualität und Tragfähigkeit des Kooperationsverbundes • Plausibilität der Finanzierung Projekte wurden in diesem Verfahrensteil nicht ausgewählt. Auswahlkriterien für Projekte sind zum Teil bereits EU-fondsspezifisch in den Operationellen Programmen bzw. im Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins festgelegt bzw. in Bezug auf die EFRE-Richtlinie zum SUW noch festzulegen. Im Übrigen wird auf den Ausschreibungstext verwiesen (http://stadt-umlandwettbewerb .brandenburg.de/sixcms/detail.php/683252).