Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2928 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1143 der Abgeordneten Steeven Bretz und Roswitha Schier der CDU-Fraktion Drucksache 6/2687 Flüchtlingsunterkünfte in Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 1143 vom 30. September 2015: Aufgrund der Überbelegung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt ergab sich kurzfristig die Notwendigkeit einer weiteren Einrichtung für ankommende Flüchtlinge zur Weiterverteilung an die Landkreise: das ehemalige Arbeitsund Sozialministerium des Landes in der Heinrich-Mann-Allee 103, als Zweigstelle der Erstaufnahmeeinrichtung. Hier sollen in den kommenden Tagen und Wochen weitere hunderte Flüchtlinge aufgenommen werden. Die Zweigstelle soll nach den Worten des Innenministers bis Mai 2015 bestehen bleiben. Daneben gibt es in der Landeshauptstadt zehn weitere Flüchtlingsunterkünfte. Geplant ist laut aktuellen Medienberichten eine weitere Unterkunft (Leichtbauhallen) in der Friedrich-EngelsStraße , neben dem linksalternativen „Freiland“-Kulturzentrum. Dieses hat laut Presseangaben in einem offenen Brief an die Stadt Potsdam den benachbarten Standort für eine Flüchtlingsunterkunft abgelehnt. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung die Problematik der Flüchtlingsunterbringung in Potsdam derzeit dar? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit zwischen dem Land und der Landeshauptstadt Potsdam? 3. Wie ist der eingerichtete Koordinierungsstab der Landesregierung aufgebaut (Personenanzahl, Aufgabenverteilung)? 4. Wie viele Mitarbeiter des Koordinierungsstabes sind für die Flüchtlingsunterkünfte in der Landeshauptstadt Potsdam zuständig (Anzahl, Ansprechpartner?)? 5. Wie ist die Betreuung der Flüchtlinge in der Zweigstelle Potsdam der Erstaufnahmeeinrichtung organisiert (Institution, Personenanzahl, Aufgaben)? 6. Inwieweit bleiben die ehrenamtlichen Helfer in der Zweigstelle eingebunden? 7. Wie wird die Sicherheit der Flüchtlinge gewährleistet? 8. Kann die Landesregierung einschätzen, ob die Zweigstelle nur kurzfristig als Notunterkunft oder mittelfristig als Dauereinrichtung benötigt wird? 9. Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der einzelnen Flüchtlinge in dieser Zweigstelle? 10. Wie viele Flüchtlinge können an diesem Standort maximal aufgenommen werden ? 11. Aus welchen Herkunftsländern kommen die Flüchtlinge in der Zweigstelle der Erstaufnahmeeinrichtung (bitte mit prozentualen Angaben)? 12. Wie hoch wird nach Einschätzung der Landesregierung die Anerkennungsquote als Asylberechtigte für die derzeit untergebrachten Flüchtlinge in dieser Zweigstelle Potsdam sein? 13. Mit wie vielen weiteren Flüchtlingen, die in den Jahren 2015 und 2016 in der Landeshauptstadt Potsdam untergebracht werden müssen, rechnet die Landesregierung ? 14. Wie hoch sind die bisherigen Gesamtkosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Potsdam (bitte Angaben für die Jahre 2014 und 2015)? 15. Die Sozialministerin hat in der Landtagssitzung am 23.09.2015 erklärt, die Landesregierung unterstütze die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen. Inwiefern wird diese Unterstützung für die Landeshauptstadt Potsdam verstärkt? 16. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung am 23.09.2015 eine Novellierung des Landesaufnahmegesetzes angekündigt. Inwiefern (und wann) sind Änderungen geplant und was bedeuteten diese für die Anzahl und Belegung der Flüchtlingsunterkünfte in der Landeshauptstadt Potsdam? 17. Nach jüngster Presseberichterstattung plant die Stadt Potsdam mehrere Leichtbauhallen als weitere Flüchtlingsunterkünfte in der Friedrich-Engels-Straße. Wie bewertet die Landesregierung die Ablehnung dieses Vorhabens durch das benachbarte linksalternative „Freiland“-Kulturzentrum und welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus Sicht des Landes aus dieser Absage? 18. Wie beurteilt die Landesregierung die Absicht einiger ehrenamtlichen Helfer aus dem „Freiland“-Kulturzentrum, aufgrund ihrer Unterstützung der Potsdamer Flüchtlingsarbeit in der Heinrich-Mann Allee 103 darüber hinaus in politische Entscheidungen bezüglich der landespolitisch organisierten Flüchtlingskoordinierung eingreifen zu wollen, auch mittels Drohungen (PNN „Gefährlich“ vom 18.09.2015)? 19. Laut Presseberichterstattung haben ca. 100 Flüchtlinge ohne Registrierung in Eisenhüttenstadt die Zweigstelle in Potsdam mit unbekanntem Ziel verlassen. Welche Informationen hat die Landesregierung über diese Personen? 20. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über das Alter und den Ausbildungsstand der registrierten Flüchtlinge in Potsdam? 21. Welche konzeptionellen Ansätze hat die Landesregierung für die Integration der Flüchtlinge in der Landeshauptstadt (Deutschkurs, Ausbildung etc.)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung die Problematik der Flüchtlingsunterbringung in Potsdam derzeit dar? zu Frage 1: Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen sind öffentliche Aufgaben, die gemäß § 1 Absatz 1 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden sind. Für die Unterbringung von Asylbewerbern nutzt die Landeshauptstadt Potsdam sowohl Gemeinschaftsunterkünfte als auch Wohnungen. Zum 30. September 2015 waren der Landesregierung sieben Gemeinschaftsunterkünfte in der Stadt Potsdam mit einer jeweiligen Kapazität von bis zu 200 Personen bekannt . Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsbewegungen ist davon auszugehen , dass die Stadt Potsdam in 2015 weitere Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen für die Aufnahme von Asylbewerbern herrichten wird, um der ihr obliegenden gesetzlichen Aufnahmeverpflichtung entsprechen zu können. Neben den kommunalen Unterkünften hat das Land zum 15. September 2015 in der Heinrich-Mann-Allee 103 für bis zu 500 Asylbewerber eine Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt als Notunterkunft eingerichtet. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit zwischen dem Land und der Landeshauptstadt Potsdam? zu Frage 2: Die Landesregierung bewertet die Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Potsdam als gut und konstruktiv. Die Landesregierung ist dabei bestrebt, die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg bei der Erfüllung der Aufgabe der Aufnahme und Unterbringung der Asylsuchenden bestmöglich zu unterstützen. So ist die fortlaufende Erweiterung der Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) geplant. Die beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) neu eingerichtete Koordinierungsstelle zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen dient als zentraler Ansprechpartner für die Landkreise und kreisfreien Städte bei ressortübergreifenden flüchtlingspolitischen Fragestellungen. Darüber hinaus lädt das MASGF die Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten der Landkreise und kreisfreien Städte regelmäßig zu Gesprächen über die aktuelle Situation der Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen ein. Frage 3: Wie ist der eingerichtete Koordinierungsstab der Landesregierung aufgebaut (Personenanzahl , Aufgabenverteilung)? zu Frage 3: Der Aufbau des Koordinierungsstabs Asyl des Landes Brandenburg orientiert sich an der Stabsdienstordnung für den Katastrophenschutzstab des Landes Brandenburg. Der Stab untergliedert sich in insgesamt 5 Sachgebiete: - Sachgebiet 1 (Personal/Innerer Dienst): Bereitstellung von Personal sowie die Führung des Inneren Stabsdienstes - Sachgebiet 2 (Lage): Informationserhebung und Informationssteuerung, Lagedarstellung und Dokumentation - Sachgebiet 3/4 (Koordinierung und Beschaffung): Bearbeitung von Grundsatzfragen , Erstellung von Konzeptionen, Standortsuche für Außenstellen der ZABH sowie rechtssichere Durchführung von Beschaffungsvorgängen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen in der ZABH sowie in deren Außenstellen - Sachgebiet 5: Presse- und Medienarbeit Die Zahl der im Koordinierungsstab Asyl eingesetzten Beschäftigten variiert und wird der jeweiligen Lagesituation angepasst. Unterstützt wird der Koordinierungsstab Asyl durch Fachberater der anderen Ministerien sowie der Bundeswehr, der Polizei und der Hilfsorganisationen. Frage 4: Wie viele Mitarbeiter des Koordinierungsstabes sind für die Flüchtlingsunterkünfte in der Landeshauptstadt Potsdam zuständig (Anzahl, Ansprechpartner?)? zu Frage 4: Dem Koordinierungsstab Asyl obliegt in erster Linie die Besichtigung und Bewertung sowie der Aufbau von potenziellen Unterkünften im Rahmen der Erstaufnahme. Feste Ansprechpartner für die Notunterkunft in der Heinrich-Mann-Allee oder andere Flüchtlingsunterkünfte in der Landeshauptstadt Potsdam gibt es im Koordinierungsstab daher nicht. Für Belange, die die Außenstelle in der Heinrich-Mann-Allee betreffen , stehen das Ministerium des Innern und für Kommunales bzw. die dem Ressort nachgeordnete ZABH zur Verfügung. Frage 5: Wie ist die Betreuung der Flüchtlinge in der Zweigstelle Potsdam der Erstaufnahmeeinrichtung organisiert (Institution, Personenanzahl, Aufgaben)? zu Frage 5: Mit dem Betrieb der Außenstelle (Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Sozialberatung , Netzwerkmanagement, Kinder- und Freizeitbetreuung) wurde das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beauftragt. Der Personaleinsatz des DRK erfolgt bedarfsorientiert und unterliegt je nach der Belegung der Notunterkunft und besonderen Einsatzerfordernissen entsprechenden Schwankungen. An Werktagen setzt das DRK nach eigenen Angaben zwischen 7:00 bis 19:00 Uhr bis zu 39 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter ein. Die am Standort Heinrich-Mann-Allee 103 ebenfalls untergebrachten unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen werden von der GFB-Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbH in zwei Etagen eines Gebäudes (Haus 9) betreut. Hierbei handelt es sich um eine jugendhilferechtliche Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII in der Zuständigkeit des Jugendamtes Potsdam. Frage 6: Inwieweit bleiben die ehrenamtlichen Helfer in der Zweigstelle eingebunden? zu Frage 6: Über das DRK kommen neben den hauptamtlichen im täglichen Betrieb auch ehrenamtliche Mitarbeiter zum Einsatz. Darüber hinaus werden weitere ehrenamtliche Initiativen im Rahmen des örtlichen Netzwerkmanagements eingebunden. Frage 7: Wie wird die Sicherheit der Flüchtlinge gewährleistet? zu Frage 7: Für die Bewachung der Liegenschaft wurde ein privates Sicherheitsunternehmen beauftragt, das rund um die Uhr vor Ort ist. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage 1111 (Drucksache 6/2598) verwiesen . Frage 8: Kann die Landesregierung einschätzen, ob die Zweigstelle nur kurzfristig als Notunterkunft oder mittelfristig als Dauereinrichtung benötigt wird? zu Frage 8: Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Lage und zu verzeichnenden Zugänge von Asylbewerbern, können seitens der Landesregierung keine Aussagen zur Nutzungszeit getroffen werden. Frage 9: Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der einzelnen Flüchtlinge in dieser Zweigstelle? zu Frage 9: Die Aufenthaltsdauer der in der Notunterkunft untergebrachten Asylbewerber beträgt durchschnittlich ein bis zwei Wochen. Über die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der dort untergebrachten unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen lässt sich noch keine Aussage treffen. Abgänge waren seit dem Bezug der Einrichtung noch nicht zu verzeichnen. Frage 10: Wie viele Flüchtlinge können an diesem Standort maximal aufgenommen werden? zu Frage 10: Die in den ehemaligen Bürogebäuden eröffnete Notunterkunft der Erstaufnahmeeinrichtung wurde für die Unterbringung von bis zu 500 Personen hergerichtet. Hinzu kommen 37 Plätze für die Unterbringung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher . Durch das Aufstellen von winterfesten Unterbringungshallen auf einem der Liegenschaft nahegelegenen Parkplatz ist ein Ausbau der Kapazität auf rd. 1.000 Plätze geplant. Frage 11: Aus welchen Herkunftsländern kommen die Flüchtlinge in der Zweigstelle der Erstaufnahmeeinrichtung (bitte mit prozentualen Angaben)? zu Frage 11: Hierzu ist eine verlässliche Auskunft nicht möglich, da sich die Belegung in der Außenstelle innerhalb kürzester Zeit ändert (siehe Antwort zu Frage 9). Frage 12: Wie hoch wird nach Einschätzung der Landesregierung die Anerkennungsquote als Asylberechtigte für die derzeit untergebrachten Flüchtlinge in dieser Zweigstelle Potsdam sein? zu Frage 12: Auf Grund der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Bearbeitung von Asylanträgen sowie der ständig wechselnden Belegung in der Notunterkunft ist der Landesregierung hierzu keine Auskunft möglich. Frage 13: Mit wie vielen weiteren Flüchtlingen, die in den Jahren 2015 und 2016 in der Landeshauptstadt Potsdam untergebracht werden müssen, rechnet die Landesregierung ? zu Frage 13: Auf Grundlage der aktuellen Prognose des BAMF vom 20. August 2015 für das Jahr 2015 wurde für das Land Brandenburg ein Aufnahmesoll in Höhe von insgesamt 25.018 Personen errechnet. Die Stadt Potsdam hat in Anwendung der Verteilungsverordnung vom 19. Oktober 2010 (GVBl. II Nr. 68) für das Jahr 2015 aktuell ein Aufnahmesoll in Höhe von 1.596 Personen. Mit Stand vom 30. September 2015 sind von der Stadt Potsdam insgesamt 803 asylsuchende Personen aufgenommen und untergebracht worden. Die BAMF-Prognose zu Grunde legend verbleiben demnach für die Stadt Potsdam 793 aufzunehmende Personen im Jahr 2015. Auf Grund der bundesweit anhaltend hohen Zugänge rechnet die Landesregierung inzwischen damit, dass die BAMF-Prognose übertroffen wird. Für das Jahr 2016 liegt bislang noch keine Prognose des Bundes vor. Frage 14: Wie hoch sind die bisherigen Gesamtkosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Potsdam (bitte Angaben für die Jahre 2014 und 2015)? zu Frage 14: Kostenträger für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung und ihrer Außenstellen ist die ZABH. Planmäßig zum 1. Februar 2016 werden der Betrieb und die Bewachung aller ZABH-Standorte in Südwest-Brandenburg (einschließlich der Notunterkunft in Potsdam) neuen Auftragnehmern übertragen. Die Eilbedürftigkeit bei der Schaffung kurzfristiger Unterkunftskapazitäten zur Vermeidung der Obdachlosigkeit von Asylbewerbern hatte zur Folge, dass die Übernahme der Notunterkunft in Potsdam noch vor Abschluss der Vertragsverhandlungen erfolgen musste. Etwaige Abrechnungen für die Notunterkunft stehen daher noch aus. Da die Kostenlast nach der Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergeht, ist hinsichtlich der entstandenen Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern in den kommunalen Unterkünften der Stadt Potsdam auf die Zuständigkeit der Stadt zu verweisen. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit der Unterbringung der unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen anfallenden Kosten. Frage 15: Die Sozialministerin hat in der Landtagssitzung am 23.09.2015 erklärt, die Landesregierung unterstütze die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen. Inwiefern wird diese Unterstützung für die Landeshauptstadt Potsdam verstärkt? Frage 16: Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung am 23.09.2015 eine Novellierung des Landesaufnahmegesetzes angekündigt. Inwiefern (und wann) sind Änderungen geplant und was bedeuteten diese für die Anzahl und Belegung der Flüchtlingsunterkünfte in der Landeshauptstadt Potsdam? zu den Fragen 15 und 16: Das Land unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 LAufnG derzeit durch die Zahlung einer Investitionspauschale für die Errichtung und Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften (2.300,81 Euro pro Platz). Angesichts des klaren Wortlauts der Vorschrift kann die Investitionspauschale derzeit nicht für Investitionen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen verwendet werden . Der Bericht der Landesregierung „Unterbringungskonzeption des Landes Brandenburg “ an den Landtag (Drs. 5/7559) enthält u. a. die Zusage der Landesregierung, die derzeitigen Vorschriften zur Kostenerstattung auf ihre Reformbedürftigkeit zu überprüfen. Gegenwärtig arbeitet die Landesregierung an dem Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Landesaufnahmegesetzes. Die für die Novellierung wesentlichen Eckpunkte ergeben sich insbesondere aus dem Landtagsbeschluss vom 17. Dezember 2014 und aus dem Koalitionsvertrag. Hierzu gehören die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung, die Einführung einer Investitionspauschale für Wohnungen und die Verbesserung der sozialen Beratung und Betreuung. Frage 17: Nach jüngster Presseberichterstattung plant die Stadt Potsdam mehrere Leichtbauhallen als weitere Flüchtlingsunterkünfte in der Friedrich-Engels-Straße. Wie bewertet die Landesregierung die Ablehnung dieses Vorhabens durch das benachbarte linksalternative „Freiland“-Kulturzentrum und welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus Sicht des Landes aus dieser Absage? zu Frage 17: Die Schaffung der erforderlichen Unterbringungsmöglichkeiten liegt sowohl bei der Standortwahl als auch bei der Wahl der Unterbringungsform (Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung) in der Zuständigkeit der Stadt Potsdam. Die Landesregierung verfügt insoweit über keine näheren Informationen zu den Hintergründen der betreffenden Standortdebatte und war von dieser auch nicht betroffen. Es fehlt daher an einer Grundlage für etwaige Bewertungen oder Schlussfolgerungen. Frage 18: Wie beurteilt die Landesregierung die Absicht einiger ehrenamtlichen Helfer aus dem „Freiland“-Kulturzentrum, aufgrund ihrer Unterstützung der Potsdamer Flüchtlingsarbeit in der Heinrich-Mann Allee 103 darüber hinaus in politische Entscheidungen bezüglich der landespolitisch organisierten Flüchtlingskoordinierung eingreifen zu wollen , auch mittels Drohungen (PNN „Gefährlich“ vom 18.09.2015)? zu Frage 18: Die Landesregierung bewertet die Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sowie deren Engagement als Gewinn für die in der Heinrich-Mann-Allee 103 untergebrachten Asylbewerber und hält eine Beurteilung der im Zusammenhang mit der Außenstelle wahrgenommenen Verlautbarungen des Kulturzentrums „freiLand“ für nicht erforderlich. Bei einer entsprechenden strafrechtlichen Relevanz von Eingriffen in staatliche Handlungen, die über die bloße Meinungsäußerung hinausgehen, besteht eine Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Frage 19: Laut Presseberichterstattung haben ca. 100 Flüchtlinge ohne Registrierung in Eisenhüttenstadt die Zweigstelle in Potsdam mit unbekanntem Ziel verlassen. Welche Informationen hat die Landesregierung über diese Personen? zu Frage 19: Der Landesregierung liegen keine Informationen über die betreffenden Asylsuchenden und deren Verbleib vor. Frage 20: Welche Kenntnis hat die Landesregierung über das Alter und den Ausbildungsstand der registrierten Flüchtlinge in Potsdam? zu Frage 20: Die ZABH schätzt das Alter der Asylsuchenden in der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Potsdam auf 0 bis 40 Jahre. Der Ausbildungsstand der Betroffenen wird noch nicht erfasst. Die ZABH bereitet gegenwärtig die Einführung von mehrsprachigen Selbstauskunftsbögen vor, mit denen auch der Ausbildungsstand des jeweiligen Asylsuchenden erfragt wird. Rund 85 Prozent der in Potsdam untergebrachten unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen sind 16 und 17 Jahre alt. Zu ihrem Ausbildungsstand liegen (noch) keine näheren Kenntnisse vor. Frage 21: Welche konzeptionellen Ansätze hat die Landesregierung für die Integration der Flüchtlinge in der Landeshauptstadt (Deutschkurs, Ausbildung etc.)? zu Frage 21: Die Landesregierung unterstützt die Landeshauptstadt Potsdam bei der Integration von Flüchtlingen, einschließlich unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher. Beispielsweise partizipiert die Stadt Potsdam für den Personenkreis der Flüchtlinge an den Erstattungsleistungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der Erstattungsverordnung (ErstV). Dies umfasst insgesamt fünf Personalstellen für eine überregionale migrationsspezifische Beratung und die seitens des Landes temporär erfolgte Aufstockung dieser Beratungsform um derzeit landesweit fünf weitere Personalstellen. Darüber hinaus erhält die Stadt Potsdam - wie auch alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte - eine Kostenerstattung nach § 1 Absatz 2 ErstV, die auch für eine migrationsspezifische soziale Beratung gewährt wird. Konzeptionelle Überlegungen zur beruflichen Integration von Flüchtlingen sind auf das gesamte Land ausgerichtet. Zum 1. September startete erneut das ESFProgramm „Deutsch für Flüchtlinge“ für Asylsuchende und Geduldete, die bisher keinen Zugang zu den regulären Integrationskursen haben. Landesweit wird damit rd. 1.000 Personen qualifizierter Deutsch-Unterricht angeboten. Im Stadt-UmlandWettbewerb (SUW) sollen die eingeplanten ESF-Mittel für die berufliche Integration von Flüchtlingen eingesetzt werden. Nach einem vorgeschalteten Auswahlverfahren zur SUW-Gesamtstrategie können die ESF-Projekte im 2. Quartal 2016 starten. Die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge obliegt einer Jury und ist für Potsdam noch nicht absehbar.