Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2930 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1140 des Abgeordneten Michael Jungclaus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2684 Wasserrettung in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1140 vom 30.09.2015: Brandenburg ist eines der wasserreichsten Bundesländer. Daher hat die Arbeit und die Ausbildung der Rettungsschwimmer eine sehr hohe Bedeutung. Die Anzahl der Badetoten stagniert in Brandenburg auf einem bedauerlich hohen Niveau. In diesem Jahr sind in Brandenburg nach bereits 15 Menschen ertrunken. Doch die Dunkelziffer liegt vermutlich viel höher. Besonders in den warmen Sommermonaten kommt es in den Gewässern Brandenburgs vermehrt zu Unfällen. Ohne den Einsatz der ehrenamtlichen Rettungsschwimmer würde die Zahl der Badetoten allerdings noch um ein vielfaches höher liegen. Daher ist es umso wichtiger, dass es genügend Rettungsschwimmer gibt. Ich frage die Landesregierung: 1. Durch wen und zu welchen Konditionen erfolgt die Bewachung von Badestränden und Freibädern in Brandenburg? 2. Wie viele ausgebildete Rettungsschwimmer, Rettungstaucher und Bootsführer gibt es in Brandenburg (bitte wenn möglich je Landkreis angeben)? 3. Ist die Anzahl der Rettungsschwimmer, Rettungstaucher und Bootsführer nach Ansicht der Landesregierung ausreichend und bestehen regionale Versorgungslücken (falls ja, wo)? 4. Wie hat sich die Zahl der Rettungsschwimmer, Rettungstaucher und Bootsführer in den vergangenen 10 Jahren verändert (bitte wenn möglich je Landkreis angeben )? 5. Wie werden Wasserwacht, DLRG und ASB von der Landesregierung gefördert und welche weiteren Maßnahmen sind geplant um die Anzahl der Rettungsschwimmer , Rettungstaucher und Bootsführer in Brandenburg zu erhöhen? 6. Wie viele Badetote gab es in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren (bitte pro Jahr angeben)? 7. Beinhaltet die Zahl der Badetoten auch die nicht am Unfallort, sondern in Folge des Badeunfalls bei der medizinischen Nachversorgung verstorbenen Personen? Falls nicht, wie hoch ist diese Anzahl? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Entsprechend der „Rahmenvereinbarung Wasserrettung im Land Brandenburg“ vom 07.07.2009 zwischen dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Landesverband Brandenburg e. V., der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Landesverband Brandenburg e. V., dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), Landesverband Brandenburg e. V., und den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen ist Wasserrettungsdienst Teil des Rettungsdienstes, soweit es darum geht, bei Notfallpatienten an, auf und in Gewässern Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, sie transportfähig zu machen und unter fachgerechter Betreuung bis zur Übergabe an den bodengebundenen Rettungsdienst oder den Luftrettungsdienst – zur ggf. weiteren Beförderung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung – zu transportieren. Dabei kommen spezielle Transportmittel des Wasserrettungsdienstes zum Einsatz. Nach § 2 Absatz 3 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) wird der Rettungsdienst bei Notfällen in oder auf Gewässern durch Hilfsorganisationen, kommunale Feuerwehren und Dritte unterstützt. Frage 1: Durch wen und zu welchen Konditionen erfolgt die Bewachung von Badestränden und Freibädern in Brandenburg? zu Frage 1: Verantwortlich für Badestrände und Freibäder ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Betreiber. Erkenntnisse, ob und zu welchen Konditionen Aufgaben an Dritte, beispielsweise an Hilfsorganisationen, vergeben wurden, liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 2: Wie viele ausgebildete Rettungsschwimmer, Rettungstaucher und Bootsführer gibt es in Brandenburg (bitte wenn möglich je Landkreis angeben)? Frage 3: Ist die Anzahl der Rettungsschwimmer, Rettungstaucher und Bootsführer nach Ansicht der Landes-regierung ausreichend und bestehen regionale Versorgungslücken (falls ja, wo)? Frage 4: Wie hat sich die Zahl der Rettungsschwimmer, Rettungstaucher und Bootsführer in den vergangenen 10 Jahren verändert (bitte wenn möglich je Landkreis angeben)? zu den Fragen 2, 3 und 4: Der Landesregierung liegen in Ermangelung eigener Zuständigkeit keine statistischen Daten für das gesamte Landesgebiet, auch nicht landkreisspezifisch, vor. Aufgrund der oben genannten Rahmenvereinbarung geht die Landesregierung davon aus, dass einzelne Daten jeweils beim ASB, Landesverband Brandenburg e. V., der DLRG, Landesverband Brandenburg e. V., und dem DRK, Landesverband Brandenburg e. V., vorgehalten werden. Vertragliche Beziehungen bestehen zwischen dem Land Brandenburg und den genannten Organisationen hinsichtlich der Durchführung der Wasserrettung nicht. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen kann die Landesregierung etwaige Versorgungslücken nicht ermitteln. Frage 5: Wie werden Wasserwacht, DLRG und ASB von der Landesregierung gefördert und welche weiteren Maßnahmen sind geplant um die Anzahl der Rettungsschwimmer, Rettungstaucher und Bootsführer in Brandenburg zu erhöhen? zu Frage 5: Das Land kann den privaten Hilfsorganisationen gemäß § 46 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz auf Antrag nach Maßgabe des Haushaltsplanes Zuschüsse zu den Kosten gewähren, die ihnen für Mitwirkung im Katastrophenschutz entstehen. Darüber hinaus besteht für die Krankenkassen eine Leistungspflicht unter den Voraussetzungen des § 18 BbgRettG und der oben genannten Rahmenvereinbarung. Seitens der Landesregierung sind keine weiteren Maßnahmen geplant, um die Anzahl der Rettungsschwimmer, Rettungstaucher und Bootsführer in Brandenburg weiter zu erhöhen. Frage 6: Wie viele Badetote gab es in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren (bitte pro Jahr angeben)? zu Frage 6: Die Zahl der Badetoten lässt sich aus der Todesursachenstatistik entnehmen. Danach gab es seit 2010 folgende Fallzahlen zu Unfällen durch Ertrinken und Untergehen : Jahr Insgesamt Männlich Weiblich 2010 9 7 2 2011 13 11 2 2012 24 20 4 2013 29 22 7 2014 23 12 11 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Frage 7: Beinhaltet die Zahl der Badetoten auch die nicht am Unfallort, sondern in Folge des Badeunfalls bei der medizinischen Nachversorgung verstorbenen Personen? Falls nicht, wie hoch ist diese Anzahl? zu Frage 7: Ja, es sind alle Badetoten von der Statistik mit erfasst, auch die Fälle, in denen der Tod später in Folge des Badeunfalls eingetreten ist. Denn diejenige Todesursache, die als ursächlich für den Tod anzunehmen ist, fließt in die Todesursachenstatistik ein. Datengrundlage hierfür sind die Todesbescheinigungen, die im Rahmen der Leichenschau ausgestellt werden.