Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2942 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1138 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2682 Geplante Umgestaltung des Franziskanerklosters mit Klostergarten in Kyritz Wortlaut der Kleinen Anfrage 1138 vom 29.09.2015: Beim Franziskanerkloster in Kyritz handelt es sich um ein historisch bedeutsames Denkmal, welches ein herausragendes Zeugnis der Bau- und Stadtgeschichte für die Region und das Land Brandenburg darstellt. Der Verein „Kyritzer Knattermimen“ hat in den vergangenen Jahren den Klostergarten wiederbelebt. Der Klostergarten mit den vorhandenen Bäumen und Sträuchern, z.B. mehrere hundert Jahre alte Buchsbäume, wurden behutsam ohne Störung von Bodendenkmalen und eingeebnetem Klosterfriedhof als Barockgarten wieder hergestellt und gepflegt. Ein historischer Kräutergarten mit Rückzüchtungen von historischen Kräutern, wie sie die Mönche zur Eigenversorgung nutzten, ist ebenfalls Bestandteil dieses grünen Areals. Unter anderem wurde eine Kleinkunstbühne errichtet, auf welcher Theateraufführungen , klassische Konzerte und Buchlesungen stattfinden. Bereits im Jahr 2007 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz ein Beschluss zu einem Nutzungskonzept für das Areal gefasst, welcher eine behutsame Umgestaltung der Bausubstanz vorsieht. Von der Stadt Kyritz wird derzeit eine weitaus umfangreichere Umgestaltung und Bebauung des Areals, insbesondere des Klostergartens vorbereitet, welche das gesamte Ambiente nachhaltig verändern würde. Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz im April 2015 einen Beschluss gefasst. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuellen Pläne der Stadt Kyritz zur Umgestaltung des Franziskanerklosters mit Klostergarten? 2. Welche Stellungnahmen mit welchem Inhalt liegen vom Landesamt für Denkmalpflege zum Sachverhalt, sowohl die im Jahr 2007 geplanten Änderungen als auch die aktuellen Planungen betreffend, vor? 3. Wie wird insbesondere die nun beabsichtige Errichtung zweier großer Neubauten im Klostergarten bewertet, welche in dieser Form historisch nicht belegbar sind? 4. Warum war die Sanierung des vorhandenen Klausurflügels (einziges historisch vorhandenes Gebäude des ehemaligen Klosters) entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz von 2007 nicht förderungsbzw . genehmigungsfähig? 5. Ist nach Einschätzung der Landesregierung der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz zum Nutzungskonzept für das Areal vom 27. Juni 2007 immer noch wirksam? Falls nein, bitte begründen. 6. Falls der Beschluss vom 27. Juni 2007 wirksam ist, wie verhält sich dies zum neu gefassten Beschluss aus dem April 2015? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die aktuellen Pläne der Stadt Kyritz zur Umgestaltung des Franziskanerklosters mit Klostergarten? Zu Frage 1: Das Klosterviertel ist ein abgestimmter Förderschwerpunkt im Bund-LänderProgramm Städtebaulicher Denkmalschutz. Erhalt und Weiterentwicklung der historischen Bausubstanz genießen hierbei oberste Priorität. Das Ziel der Stadt Kyritz, wertvolle historische Bausubstanz zu erhalten und angemessen in Nutzung zu bringen , die Stadtbrache zu revitalisieren und das Klosterviertel zum Kulturstandort für die Stadt und die Region zu entwickeln, ist konzeptionell grundsätzlich gut untersetzt und auf Nachhaltigkeit angelegt. Die Landesregierung begrüßt die Weiterentwicklung des bisherigen Museumskonzeptes in Richtung eines stadtgeschichtlichen Museums mit dem Schwerpunkt Klostergeschichte. Frage 2: Welche Stellungnahmen mit welchem Inhalt liegen vom Landesamt für Denkmalpflege zum Sachverhalt, sowohl die im Jahr 2007 geplanten Änderungen als auch die aktuellen Planungen betreffend, vor? Zu Frage 2: Die Stellungnahmen des BLDAM vom 03.11.2010 sowie vom 06.03.2015 sind als Anlagen beigefügt. Frage 3: Wie wird insbesondere die nun beabsichtige Errichtung zweier großer Neubauten im Klostergarten bewertet, welche in dieser Form historisch nicht belegbar sind? Zu Frage 3: Die denkmalfachliche Bewertung ergibt sich aus der Antwort zu Frage 2. Eine abschließende Bewertung des Erfordernisses der geplanten Neubauten steht noch aus und bedarf einer weiteren Untersetzung durch die Stadt Kyritz. Frage 4: Warum war die Sanierung des vorhandenen Klausurflügels (einziges historisch vorhandenes Gebäude des ehemaligen Klosters) entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz von 2007 nicht förderungs- bzw. genehmigungsfähig ? Zu Frage 4: Für die Sanierung des vorhandenen Klausurflügels ist seit längerer Zeit eine Unterstützung aus dem Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz vorgesehen . Fördervoraussetzung ist die Vorlage eines plausiblen Konzeptes. Auf der Grundlage der zwischenzeitlich vorgelegten Konzeption und noch einzureichender Unterlagen werden Fördermöglichkeiten geprüft. Frage 5: Ist nach Einschätzung der Landesregierung der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz zum Nutzungskonzept für das Areal vom 27. Juni 2007 immer noch wirksam? Falls nein, bitte begründen. Zu Frage 5: Die Einschätzung der Wirksamkeit des Beschlusses obliegt der Kommunalaufsicht des Landkreises. Frage 6: Falls der Beschluss vom 27. Juni 2007 wirksam ist, wie verhält sich dies zum neu gefassten Beschluss aus dem April 2015? Zu Frage 6: Hier wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Abteilung Denkmalpflege OT Wünsdorf Wünsdorfer Platz 4-5 D -15806 Zossen Dezernat Praktische Denkmalpflege Bearbeiter: Dr. Thomas Drachenberg Telefon: 03 37 02 / 7 12 13 Durchwahl: 03 37 02 / 7 12 12 Telefax: 03 37 02 / 7 12 02 thomas.drachenbergeldam-brandenburg.de Internet: www.denkmalpflege.brandenburg.de r‚l ;t0P‘ LAND BRANDENBURG Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum OT Wünsdorf, Wünsdorfet Platz 4-5 D-15806 Zossen Stadt Kyritz Frau Nora Görke Bereichsleiterin Stadtentwicklung Marktplatz 1 16866 Kyritz Zossen, den 03.11.2010 Ihr Zeichen Unser Zeichen Kyritz, Kloster, Landkreis Ostprignitz-Ruppin Sehr geehrte Frau Görke, wie in unserem Gespräch am 12.10.2010 bei uns im Hause erörtert und vom Architekturbüro Kühn von Kaehne und Lange mit Schreiben per mail vom 1.11.2010 dargelegt, ist geplant, den vorhandenen Baubestand der Reste des ehemaligen Franziskanerklosters Kyritz für ein Museum zu ergänzen. Aus nutzungsbedingter Sicht ist die Wiederaufnahme einer Hofsituation unter Berücksichtigung der Erhaltung des Bodendenkmals und des Denkmals die Variante, die die günstigsten Bedingungen für die Nutzung und die Kosten des laufenden Betriebes aufzeigen. Auch ergäbe sich hier die Möglichkeit, dass eine moderne Interpretation der städtebaulichen Situation der ehemaligen Klosteranlage entsteht. Damit würde aber die Freifläche, die die Zeit der Wohnnutzung des 18. und 19. Jahrhunderts dokumentiert, nicht mehr bestehen können. Das ehemalige Franziskanerkloster wurde vor 1303 an der Nordwestecke der Stadtanlage gegründet. Nach der Aufhebung 1552 ist die Gebäudeanlage 1781 auf Abbruch versteigert worden. Heute ist teilweise die Nordwand der Klosterkirche aus dem 14.115. Jahrhundert erhalten. Die Gewölbeansätze und der große Okulus sowie die Schildbögen des ursprünglich angrenzenden Kreuzganges sind noch sichtbar. Auch der ehemalige Ostflügel der Klausur, das ursprüngliche Dormitorium ist als zweigeschossiger Bau erhalten, Verkehrsverbindungen: B 96 gegenüber Bushaltestelle Waldstadt-Feuerwache RE 3 Stralsund/Schwedt — ElsterwerdalSenftenberg; RE 7 DessaulBelzig bis Wünsdorf-Waldstadt Bus 618 ab Potsdam, Bassinplatz; Bus 700 ab Zossen bis Waldstadt•Feuerwache Die genannte E-Mail-Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung Der Bau wurde vermutlich kurz nach der Gründung des Klosters in Feldstein zunächst eingeschossig errichtet, bald darauf in Backstein aufgestockt und Ende des 15. Jahrhunderts nach Norden hin erweitert sowie im 18. Jahrhundert zu Wohnzwecken verändert. Seite 2 Nach ausführlicher Bewertung des Gartenbestandes kommen wir zu dem Schluss, dass der Denkmalwert der gartenhistorisch relevanten Fläche nicht vordringlich durch den materiellen Bestand, der zum Teil auch jüngeren Datums ist, bestimmt wird, sondern eher durch das Motiv der jetzt noch vorhandenen Freifläche als ehemaliger Hausgarten an die bürgerliche Wohnnutzung des Klostergartens im 18. und 19. Jahrhundert erinnert. In Abwägung der vorgebrachten Argumente halten wir es für einen möglichen Weg der zukünftigen Bebauung, unter Bewahrung des Baum- und Gehölzbestandes des 18. Jahrhunderts, diese Freifläche durch eine Bebauung in Anlehnung an den ehemaligen Klosterhof neu zu formulieren. Wir gehen davon aus, dass Sie uns in die weiteren Planungsschritte frühzeitig einbeziehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Thomas Drach nberg Abteilungsleiter Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Wünsdorfer Platz 4-5 .D-15838 Zossen (Ortsteil Wünsdorf) Telefon: 03 37 02 17 12 13 Telefax: 03 37 02 17 12 02 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege Dezernat Praktische Denkmalpflege Referat Baudenkmalpflege Bearbeiterin: Renate Breetzmann Telefonzentrale: 03 37 02 / 712 00 Durchwahl: 03 37 02 / 712 90 Telefax: 03 37 02 / 712 02 06.03.2015 Ihr Zeichen Unser Zeichen Kyritz, ehem. Franziskanerkloster, Landkreis Ostprignitz.Ruppin Kulturstandort Klosterviertel Kyritz Ihr Schreiben vorn 23.02.2015 Sehr geehrte Frau Görke, vielen Dank für die zugesandte aktualisierte Konzeption „Kulturstandort Klosterviertel Kyritz" vom 11.03.2013. Gern komme ich Ihrer Bitte, das Vorhaben aus denkmalfachbehördlicher Sicht zu beurteilen, nach. Dazu das Folgende: Das ehemalige Franziskanerkloster mit Klostergarten in Kyritz ist rechtskräftig in die Denkmalliste eingetragen. Gemäß dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) erfolgte 1991 die Übernahme ins Denkmalverzeichnis . 2009 wurde durch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum eine Prüfung des Schutzumfangs und Denkmalwerts des Klosters vorgenommen. Danach wurde die Denkmalbezeichnung 2009 präzisiert. Sie lautet seitdem: Kyritz, Johann-SebastianBach -Straße 2, Ehemaliges Franziskanerkloster, bestehend aus Klausurgebäude mit nördlichem Anbau, Resten der Klosterkirche und des Kreuzgangs mit Kapelle und Klostergarten mit Gartenhaus. Zum Denkmalwert ist festzustellen, dass das ehemalige Franziskanerkloster ein herausragendes Zeugnis der Bau- und Stadtgeschichte von Kyritz sowie der Landesgeschichte Brandenburgs ist. Das im 13. Jahrhundert durch Franziskanermönche gegründete und nach der Reformation durch Bürger, Garnison bzw. Stadt genutzte Kloster dokumentiert mehrere Jahrhunderte Stadtentwicklung sowie die Verbreitung und Tätigkeit des Franziskanerordens in Brandenburg. Seine aus dem Mittelalter stammende, in der Barockzeit überformte und bis ins frühe 20. Jahrhundert veränderte Anlage und Bausubstanz Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Ortsteil Wünsdorf • Wünsdorfer Platz 4-5 • D-15806 Zossen Telefon: 03 37 02 / 712 00 Telefax: 03 37 02 / 712 02 LAND BRANDENBURG Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Ortsteil Wünsdorf J, Wünsdorfer Platz 4-5 I D-15506 Zossen Stadt Kyritz Bürgermeisterin Frau Nora Görke E-mail: renatelreetzmanneldam-brandenburg.de Internet: www.denkmalpflege.brandenburg.de Marktplatz 1 16866 Kyritz bietet wertvolle Grundlagen für wissenschaftliche Forschungen. Die Klosteran- Seite 2 lage prägt die Stadtstruktur und das Stadtbild von Kyritz. Sie besitzt aus diesen Gründen geschichtliche, wissenschaftliche und städtebauliche Bedeutung und somit Denkmalwert (vgl. § 2 Abs. 1 BbgDSchG). Das ehemalige Franziskanerkloster wurde vor 1303 an der Nordwestecke des Stadtkerns gegründet. Nach der Aufhebung 1552 ist die Anlage 1781 zum Abbruch versteigert worden. Bis heute hat sich teilweise die Nordwand der Klosterkirche aus dem 14./ 15. Jahrhundert erhalten. Die Gewölbeansätze und der große Okulus sowie die Schildbögen des ursprünglich angrenzenden Kreuzganges sind noch sichtbar. Der ehemalige Ostflügel der Klausur, das ursprüngliche Dormitorium, ist als zweigeschossiger Bau erhalten. Dieser Bau wurde vermutlich kurz nach der Gründung des Klosters in Feldstein zunächst eingeschossig errichtet, bald darauf in Backstein aufgestockt und Ende des 15. Jahrhunderts nach Norden hin erweitert sowie im 18. Jahrhundert zu Wohnzwecken verändert. Seine Wohnnutzung endete erst zu Beginn der 1990er Jahre. Gleichzeitig entwickelte die Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft als Eigentümerin erste Überlegungen für eine öffentliche städtische Nutzung. Diese konnten jedoch nicht verwirklicht werden. Wesentlich für den Schutz des Baudenkmals war aber die damals veranlasste Neueindeckung des Daches. Bis heute steht das Klostergebäude leer bzw. dient nur teilweise Lagerzwecken . Nach 2000 wurden die restauratorischen und bauhistorischen Untersuchungen intensiviert. Diese haben zu neuen Erkenntnisse geführt. So weiß man heute beispielsweise, dass es sich bei der vermeintlichen Kapelle am Kreuzgang um die Klosterpforte handelt. Die Notwendigkeit, das Klostergebäude dauerhaft zu schützen und angemessen öffentlich zu nutzen, wurde in den letzten Jahren zunehmend deutlich. Deshalb beauftragte die Stadtverwaltung Kyritz 2010 ein auf denkmalpflegerischem Gebiet erfahrenes Architekturbüro mit der Erarbeitung von Konzeptionen für die Sanierung und nachhaltige Nutzung des ehem. Franziskanerklosters . Ziel war es dabei, das Klostergebäude mit all seinen baulichen Spuren und in seiner geschichtlichen Entwicklung denkmalgerecht zu präsentieren, In dem geplanten Museum sollte es selbst das wichtigste Exponat sein. Zu vermeiden war folglich, das Klostergebäude funktional zu überfrachten. Für die angestrebte Nutzung als Kulturstandort mit einem stadtgeschichtlichen Museum, dem Stadtarchiv sowie Räumen für den Heimatverein, für die Tourismusinformation , für Wechselausstellungen mit einem Veranstaltungsbereich und den Theaterverein sind bauliche Erweiterungen unverzichtbar. Diese ermöglichen die Bewahrung des Klostergebäudes mit seinen vielfältigen bemerkenswerten bauhistorischen Details. Auch galt es die Neubauten denkmalverträglich in die geschützte städtebauliche Situation einzufügen. In den Findungsprozess waren sowohl die untere Denkmalschutzbehörde als auch unser Amt von Beginn an einbezogen. Die Entscheidung, den vorhandenen Baubestand des ehemaligen Franziskanerklosters Kyritz für ein Museum zu ergänzen, fand die grundsätzliche Zustimmung der Denkmalbehörden. Dies gilt sowohl für die städtebauliche Anordnung der neuen Bauten als auch für Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Ortsteil Wünsdorf Wünsdorfer Platz 4-5 D-15806 Zossen Telefon: 03 37 021712 13 Telefax: 03 37 02 / 712 02 deren Baukörpervolumen und -gestalt. Die gewählte Architektursprache und die Materialien sind zurückhaltend und korrespondieren mit der denkmalgeschützten Substanz. Seite 3 Nutzungsbedingt ist auch die Wiederaufnahme einer Hofsituation, die das Bodendenkmal und das Baudenkmal erhält, die Variante, die die günstigsten Bedingungen für die neue Nutzung aufzeigt. Auch ergab sich so eine moderne Interpretation der städtebaulichen Situation der ehemaligen Klosteranlage. Der teilweisen Reduzierung der Freifläche, die die Zeit der bürgerlichen Wohnnutzung des 18. und 19, Jahrhunderts dokumentiert, wurde nach Bewertung des Gartenbestandes, ehem. Hausgärten, und eingehender Abwägung gleichfalls zugestimmt. Die zukünftige Bebauung wird diese Freifläche, unter Bewahrung des Baumund Gehölzbestandes, in Anlehnung an den ehemaligen Klosterhof neu formulieren . Die 2014 abgeschlossene Substanzsicherung und Restaurierung der Stadtmauer sowie der Kirchenmauer mit der Klosterpforte stellen einen wichtigen Schritt für das Vorhaben dar. Uns ist bekannt, dass auch das MWFK und das MIL das Vorhaben wohlwollend begleiten. Als Mitglied der Städte mit historischen Altstadtkernen wird Kyritz mit dem Vorhaben die bau- und stadtgeschichtlich bedeutende Anlage zum Nutzen ihrer Bürger wiederbeleben. Wir gehen davon aus, dass Sie uns in die weiteren Planungsschritte frühzeitig einbeziehen. Freundliche Grüße Im Auftrag r. `Thomas Drache berg Landeskonservator Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Wünsdorfer Platz 4-5 • 0-15838 Zossen (Ortsteil Wünsdorf) Telefon: 03 37 02 / 712 13 • Telefax: 03 37 02 / 712 02 Page 1 Page 2 Page 1 Page 2 Page 3