Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2969 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1172 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2757 Verwaltungsstrukturreform Wortlaut der Kleinen Anfrage 1172 vom 13.10.2015: Im Rahmen der Veranstaltung „Leitbildkonferenz Elbe-Elbe“ am Donnerstag, 01. Oktober 2015, 17.00 bis 20.00 Uhr in der Aula der Oberschule Elsterwerda erklärte der Finanzminister, Herr Christian Görke, anhand einer Power-Point Präsentation, die Gesamteinnahmen des Landes würde entsprechend des Rückganges der SoBEZ und von Zuweisungen der EU sinken. Ferner führte er aus, das Land Branden-burg könne nur rund 60 % seiner Einnahmen aus Steuern erzielen. Demgegenüber werden im Finanzplan des Landes Brandenburg 2014 bis 2018 (Drucksache 6/651) im Prognosezeitraum bis 2020 jährliche Steuermehreinnahmen unterstellt. Im Endjahr der Prognose 2020 sollen sich Einnahmen aus Steuern in Höhe von 8,6 Mrd. Euro ergeben. Insgesamt sollen die Einnahmen des Landes dann 10,4 Mrd. betragen (S. 36). Für 2014 werden Gesamteinnahmen von 10.469,2 Mrd. Euro angegeben (S. 37). Ich frage die Landesregierung: 1. Warum erweckt der Finanzminister in den Bürgerdialogen zur Verwaltungsstrukturreform den Eindruck, die Gesamteinnahmen des Landes würden entsprechend des Rückganges der SoBEZ sinken? 2. Warum geht der Finanzminister in den Bürgerdialogen zur Verwaltungsstrukturreform nicht auf die prognostizierten Steuermehreinnahmen ein? 3. Warum stellt der Finanzminister in den Bürgerdialogen zur Verwaltungsstrukturreform der Bevölkerung nicht die im Finanzplan des Landes Brandenburg 2014 bis 2018 prognostizierte voll-ständige Einnahmeentwicklung des Landeshaushaltes vor? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum erweckt der Finanzminister in den Bürgerdialogen zur Verwaltungsstrukturreform den Eindruck, die Gesamteinnahmen des Landes würden entsprechend des Rückganges der SoBEZ sinken Frage 2: Warum geht der Finanzminister in den Bürgerdialogen zur Verwaltungsstrukturreform nicht auf die prognostizierten Steuermehreinnahmen ein? Frage 3: Warum stellt der Finanzminister in den Bürgerdialogen zur Verwaltungsstrukturreform der Bevölkerung nicht die im Finanzplan des Landes Brandenburg 2014 bis 2018 prognostizierte vollständige Einnahme-entwicklung des Landeshaushaltes vor? zu den Fragen 1, 2 und 3: Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 bis 3 zusammengefasst beantwortet. Ein Hauptziel der Verwaltungsstrukturreform ist die Sicherung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Aufgabenträger vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen und weiterer sich beständig ändernder Herausforderungen im Land Brandenburg. Mit der Anpassung von Strukturen und Verfahrensabläufen soll es den Landkreisen, Ämtern und Gemeinden mittel- und langfristig gelingen, öffentliche Leistungen effizient zu erbringen. Dazu gehören vorrangig Aufgaben, die sich aus einer Veränderung in der Bevölkerungsstruktur , wie sie derzeit prognostiziert wird, ergeben. Aber auch andere übergeordnete Rahmenbedingungen spielen dabei eine nicht zu vernachlässigende Rolle . Dabei ist der vom Ministerium der Finanzen in allen Leitbildkonferenzen zur Verwaltungsstrukturreform 2019 dargestellte Rückgang der SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) infolge des Auslaufens des Solidarpaktes 2019 für die Kommunen von besonderer Bedeutung. Der Rückgang hat für die Kommunen die Folge, dass aufgrund ihres Anteils von 40 % nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz in den kommenden Jahren absehbar geringere Beträge aus dieser festen und daher konjunkturunempfindlichen Quelle zur Verfügung stehen. Diese Mindereinnahmen können im kommunalen Finanzausgleich nur bedingt durch steigende Steuereinnahmen des Landes kompensiert werden. Die weiteren Einnahmen des Landes, zu denen u. a. auch die Zuweisungen des Bundes und der EU gehören, haben dagegen nur indirekte Auswirkungen auf die Haushaltssituation der einzelnen Kommunen.